Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung
Text
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7741
21. Wahlperiode 26.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ines Schwerdtner, David Schliesing, Clara Bünger, Doris
Achelwilm, Janina Böttger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke
Hoß, Ferat Koçak, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi,
Bodo Ramelow, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner, Christin
Willnat und der Fraktion Die Linke
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung
Der Bundesregierung obliegt aus demokratietheoretischer Sicht eine
Informationspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern: Sie muss über ihr
konkretes Regierungshandeln informieren. Dazu muss sie selbstverständlich auch
zeitgemäße mediale Formate nutzen, die dem fortschreitenden Strukturwandel der
Öffentlichkeit Rechnung tragen. Zugleich unterliegt diese Öffentlichkeitsarbeit
engen verfassungsrechtlichen Grenzen und darf keinen Selbstzweck verfolgen.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) endet
ihre Zulässigkeit dort, wo „Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im
politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen“ beginnt (BVerfG,
Urteil vom 9. Juni 2020 – 2 BvE 1/19). Eine hinreichende Transparenz über
Umfang, Kosten und beteiligte Akteure der Öffentlichkeitsmaßnahmen ist dabei
nicht nur Voraussetzung für deren parlamentarische und öffentliche Kontrolle,
sondern folgt auch unmittelbar aus dem Budgetrecht des Parlaments
(Artikel 110 des Grundgesetzes [GG]).
Aus Sicht der Fragestellenden gewinnt eine genaue Auskunft über die Kosten
der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung zusätzlich an Bedeutung, weil
die Bundesministerien zugleich einem globalen Konsolidierungsdruck
unterliegen: Steigen die Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit und Medienformate,
während zugleich für die Daseinsvorsorge relevante Posten gekürzt werden,
entsteht ein besonderer Erklärungsbedarf gegenüber dem Parlament und der
Öffentlichkeit.
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) berichtet
halbjährlich über die Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung. Der Bericht
erschien zuletzt für das zweite Halbjahr 2025 („Öffentlichkeitsmaßnahmen der
Bundesregierung im 2. Halbjahr 2025“) und umfasst sowohl klassische
Öffentlichkeitsarbeit als auch Social-Media-Auftritte. Die Existenz eines solchen
Berichts ist grundsätzlich zu begrüßen, doch bleiben relevante Informationslücken
bestehen. So werden zu den einzelnen Maßnahmen in aller Regel weder die
dafür aufgewendeten Kosten noch die beauftragten externen Dienstleister
ausgewiesen. Beispielsweise führt der Bericht für das zweite Halbjahr 2024 unter
anderem eine „Influencer-Kooperation … (bezahlt/unbezahlt)“ auf, ohne die
Honorarhöhe, Auswahlkriterien oder Vertragslaufzeit erkennen zu lassen.
Ebenso fehlen Angaben zur Vergabepraxis bei der Konzeption, Erstellung und
Betreuung von Medienformaten durch externe Partner – etwa Werbe- und
Media-Agenturen sowie Content Creator.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Ausgaben sind dem Bundeskanzleramt, den einzelnen
Bundesministerien sowie dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
(BPA) jeweils für Öffentlichkeitsarbeit und Social-Media-Auftritte seit
Beginn der 21. Wahlperiode (25. März 2025) bis zum 30. Juni 2026
entstanden, und was ist nach dem geltenden Finanzplan bis 2029 dafür
vorgesehen (bitte je Ressort und Kalenderjahr aufschlüsseln)?
2. Wie schlüsseln sich die in Frage 1 genannten Ausgaben für klassische
Öffentlichkeitsarbeit jeweils nach Medium bzw. Werbeformat auf (bitte
Ausgaben und Medium je Ressort differenziert nach Print, Hörfunk,
Fernsehen, Kino, Außenwerbung bzw. Plakat, Online-Display-Werbung,
Veranstaltungen sowie sonstigen Formaten angeben)?
3. Wie hoch waren im selben Zeitraum die Ausgaben für Social-Media-
Auftritte je Ressort, und wie schlüsseln sich diese nach der Plattform auf
(bitte nach Instagram, TikTok, YouTube, X bzw. Twitter, Facebook,
LinkedIn sowie sonstigen Plattformen differenzieren)?
4. Wie hoch waren die entsprechenden Ausgaben (Fragen 1 bis 3) in der
20. Wahlperiode (26. Oktober 2021 bis 24. März 2025) je Ressort, Jahr,
Medium bzw. Format und Plattform, um einen Vergleich zur 21.
Wahlperiode zu ermöglichen?
5. Wie hat sich der Anteil der Social-Media-Ausgaben an den
Gesamtausgaben für Öffentlichkeitsarbeit je Ressort zwischen der 20. Wahlperiode
und der 21. Wahlperiode (bis zum Stichtag 30. Juni 2026) verändert?
6. In welchem Umfang nutzte die Bundesregierung für die Verbreitung ihrer
Informationen oder ihrer Kampagnen in der 21. Legislaturperiode bislang
die Unterstützung von Influencerinnen, Influencern oder Content Creators
(bitte nach Bundesministerium, Influencern, Kampagne bzw. Thema und
Gesamtkosten auflisten)?
7. Nach welchem Verfahren werden Kooperationen mit Influencerinnen,
Influencern und Content Creators im Bereich Social Media durch die
Bundesregierung bzw. die einzelnen Ressorts vergeben, insbesondere:
a) In welchen Fällen erfolgt die Vergabe im Wege einer Ausschreibung,
über Rahmenverträge mit Agenturen oder durch Direktansprache bzw.
Direktbeauftragung?
b) Welche Stellen sind innerhalb der jeweiligen Ressorts für diese
Vergabeentscheidungen zuständig?
c) In welcher Form und über welchen Zeitraum werden entsprechende
Kooperationsverträge dokumentiert?
8. Welchen Kriterien folgt die Auswahl einzelner Influencerinnen, Influencer
und Content Creators für eine Kooperation mit der Bundesregierung bzw.
den einzelnen Ressorts (z. B. Reichweite, Zielgruppenzusammensetzung,
inhaltliche Ausrichtung, bisherige Kooperationen mit anderen
Auftraggebern und Nachweis politischer Unabhängigkeit)?
9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bezahlte Kooperationen mit
Influencerinnen, Influencern und Content Creators für die Rezipientinnen
und Rezipienten erkennbar als solche gekennzeichnet werden, und welche
Vorgaben bestehen hierzu ressortintern?
10. Bei wie vielen Dienstreisen von Bundesministerinnen und
Bundesministern seit Beginn der 21. Wahlperiode wurden diese von Influencerinnen,
Influencern oder Content Creators begleitet (bitte je Ressort, Reisedatum,
Reiseziel und Anlass auflisten)?
11. Welche Influencerinnen, Influencer und Content Creators haben
Bundesministerinnen und Bundesminister im in Frage 10 genannten Zeitraum
insgesamt auf Dienstreisen begleitet?
12. Erhielten die in den Fragen 10 und 11 genannten Personen für ihre
Begleitung der jeweiligen Dienstreise bzw. die redaktionelle Aufbereitung des
dabei entstandenen Materials eine finanzielle Entlohnung oder sonstige
geldwerte Leistungen, die über die Erstattung von Reise- und
Übernachtungskosten hinausgehen?
a) Wenn ja, in welcher Höhe wurden diese Leistungen jeweils gewährt
(bitte je Auftragnehmer, Reise und Ressort aufschlüsseln)?
b) Nach welchen Kriterien wird über eine solche Entlohnung
entschieden?
13. Welche einzelnen Projekte oder Kampagnen mit jeweils welchem
Gesamtfinanzierungsaufwand sind in den Haushaltsjahren 2025 und 2026
aus den Titeln für Öffentlichkeitsarbeit beauftragt worden, und welche
plant die Bundesregierung für 2027 (bitte entsprechend nach
Bundesministerium, Jahr, Projekt bzw. Kampagne Gesamtkosten und
Auftragnehmer aufführen)?
14. Wie hoch waren die Ausgaben der Bundesregierung für Werbe- bzw.
Kommunikationsagenturen (inklusive Fotoagenturen, Videoagenturen und
Publikationsgestaltungsagenturen) in der 20. Legislaturperiode und dazu
im Vergleich die der aktuellen Bundesregierung in der 21.
Legislaturperiode (bitte die Agenturen ab 2021 jährlich nach den einzelnen
Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt, dem Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien sowie dem Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung aufschlüsseln und die Jahresgesamtsummen der
Aufträge oder Rahmenverträge angeben)?
15. Wie viel Prozent der Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der
Bundesregierung werden evaluiert, welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
der Bundesregierung wurden seit dem Jahr 2025 mit welchem Ergebnis
evaluiert, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen hat die
Bundesregierung daraus jeweils gezogen?
16. Wie hat sich der Gesamtaufwand der Bundesregierung für Tagungen und
Kongresse seit 2021 entwickelt, und aus welchen jeweiligen
Haushaltstiteln werden diese Tagungen und Kongresse finanziert (bitte untergliedert
nach Jahr, Tagung bzw. Kongress und Einzelplänen darstellen)?
Berlin, den 20. August 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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