Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
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Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7712
21. Wahlperiode 25.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Otto Strauß, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Olaf Hilmer,
Sebastian Münzenmaier, Volker Scheurell, Bastian Treuheit, René Bochmann,
Dr. Paul Schmidt, Kay Gottschalk, Jörn König, Reinhard Mixl und der
Fraktion der AfD
Evaluation und Erfolgskontrolle der Förderprogramme des Bundesministeriums
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) veranschlagt im Bundeshaushalt 2026 (Einzelplan 25) erhebliche
Mittel für Förderprogramme in den Bereichen Wohnungsbau, Wohneigentum,
Stadtentwicklung und Kommunen. Nach § 7 Absatz 2 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften zu § 7 BHO sind
für finanzwirksame Maßnahmen angemessene
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen einschließlich begleitender und abschließender Erfolgskontrollen
durchzuführen. Der Bundesrechnungshof hat wiederholt bemängelt, dass die
Erfolgskontrolle von Förderprogrammen des Bundes lückenhaft bleibt. Vor diesem
Hintergrund fragen die Fragesteller nach Stand, Kriterien und Ergebnissen der
Evaluation der Förderprogramme des BMWSB.
Begriffsbestimmung: Soweit im Folgenden von „Förderprogrammen des
BMWSB“ die Rede ist, sind sämtliche vom BMWSB fachlich verantworteten
Förder- und Finanzhilfen gemeint, einschließlich der über die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) umgesetzten Programme sowie der steuerlichen
Förderung (etwa der Sonderabschreibung nach § 7b des Einkommensteuergesetzes
(EstG)), unabhängig davon, aus welchem Einzelplan die Mittel bereitgestellt
werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Förderprogramme des BMWSB im Sinne der Begriffsbestimmung
bestehen derzeit (bitte tabellarisch, zusätzlich maschinenlesbar – etwa im
CSV- oder XLSX-Format – mit je Programm folgenden Angaben
a) Haushaltskapitel und Haushaltstitel, Rechtsgrundlage
(Förderrichtlinie, Verwaltungsvereinbarung oder gesetzliche Grundlage) sowie
Programmstart,
b) Soll-Ansatz und Ist-Ausgaben je Haushaltsjahr seit 2022, bei späterem
Programmstart ab diesem,
c) Förderzweck und Fördergegenstand (was wird gefördert),
d) Zuwendungsart (institutionelle Förderung oder Projektförderung)
sowie Kreis der Zuwendungsempfänger (private, gewerbliche,
kommunale, Länder- oder sonstige öffentliche Empfänger),
e) Finanzierungsart (Voll-, Anteil-, Fehlbedarfs- oder
Festbetragsfinanzierung) und Förderinstrument (Zuschuss, Darlehen, Zinsverbilligung,
Bürgschaft, steuerliche Vergünstigung oder Sonstiges),
f) mit der Durchführung betraute Stelle (Bewilligungsbehörde oder
beauftragte Stelle, etwa das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR), das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
(BBR), KfW, Länder oder Projektträger)
aufstellen)?
2. Für welche Förderprogramme des BMWSB wurden seit 2022
Evaluationen oder sonstige Erfolgskontrollen im Sinne der
Verwaltungsvorschriften zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung (einschließlich begleitender
und abschließender verwaltungsinterner Erfolgskontrollen) durchgeführt,
laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte tabellarisch mit je Programm
a) Art des Verfahrens (externe Evaluation, verwaltungsinterne
Erfolgskontrolle, Wirkungsanalyse oder Sonstiges),
b) Status (abgeschlossen, laufend oder vorgesehen) mit Datum des
Abschlusses, des Beginns oder des geplanten Zeitpunkts
darstellen)?
3. Welche Ergebnisse haben die seit 2022 abgeschlossenen Evaluationen und
Erfolgskontrollen erbracht (bitte je Verfahren
a) den Untersuchungsgegenstand und die Leitfrage,
b) ob die angestrebte Zielerreichung und die Wirtschaftlichkeit des
Programms bestätigt, nur eingeschränkt bestätigt oder nicht bestätigt
wurden,
c) die zentralen Empfehlungen des Verfahrens,
d) den Umsetzungsstand dieser Empfehlungen (umgesetzt, in
Umsetzung, abgelehnt, mit Begründung),
e) ob der Bericht veröffentlicht ist, wenn ja, unter welcher Fundstelle,
und wenn nein, aus welchem Grund nicht,
angeben)?
4. Welche Evaluationen und Erfolgskontrollen laufen derzeit oder sind
vorgesehen (bitte je Verfahren angeben)
a) bei laufenden Verfahren: Auftragnehmer, Zeitraum, erwarteter
Abschluss und Untersuchungsgegenstand,
b) bei vorgesehenen Verfahren: ob ein konkreter Zeitpunkt und
Haushaltsmittel hinterlegt sind oder bislang nur eine Absichtserklärung
besteht,
c) welche seit 2022 geplanten Verfahren verschoben oder nicht
durchgeführt wurden, jeweils mit Begründung?
5. Welche Förderprogramme wurden seit 2022 ohne Evaluation und ohne
abschließende Erfolgskontrolle fortgeführt (bitte je Programm angeben,
a) seit wann das Programm ohne ein solches Verfahren läuft,
b) die Begründung für das Unterbleiben,
c) auf welche Weise die Bundesregierung ohne Evaluation die
Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung sicherstellt,
d) ab welchem jährlichen Fördervolumen oder welcher Programmlaufzeit
die Bundesregierung eine Evaluation für geboten hält)?
6. Welche Kriterien bzw. Zielwerte legt die Bundesregierung zur
Erfolgskontrolle der einzelnen Förderprogramme zugrunde?
7. Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele vollständig erreicht?
8. Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nur teilweise erreicht?
9. Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nach Kenntnis der
Bundesregierung verfehlt?
10. Welche Förderprogramme wurden seit 2022 aufgrund einer Evaluation
inhaltlich geändert?
11. Welche Förderprogramme wurden seit 2022 aufgrund einer Evaluation
beendet?
12. Welche externen Gutachter, Forschungseinrichtungen o. ä. wurden seit
2022 mit Evaluationen beauftragt?
13. Welche Kosten sind für diese Evaluationen seit 2022 entstanden und wo
wurden diese Mittel veranschlagt (Kapitel, Titel, Ansatz, Ist)?
14. Welche Förderprogramme weisen nach Kenntnis der Bundesregierung
Mitnahmeeffekte auf?
15. Für welche Förderprogramme wurden seit 2022
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung durchgeführt?
16. Welche Förderprogramme wurden seit 2022 durch den
Bundesrechnungshof geprüft?
17. Welche Beanstandungen des Bundesrechnungshofes betrafen die
Erfolgskontrolle oder Wirtschaftlichkeit dieser Förderprogramme?
18. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund dieser
Beanstandungen ergriffen?
19. Welche Förderprogramme enthalten Erfolgskriterien, die jährlich erhoben
werden?
20. Welche Förderprogramme erfassen die Zahl der tatsächlich geschaffenen
Wohnungen als Erfolgsindikator?
21. Welche Programme erfassen die tatsächlichen Baukosten als
Erfolgsindikator?
22. Plant die Bundesregierung, künftig für sämtliche Förderprogramme des
BMWSB ein einheitliches Evaluations- und Berichtssystem einzuführen?
Berlin, den 24. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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