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Alkoholausschank auf Regierungsflügen (Antwort zu Drs. 21/7049)

dip / drucksache 17.08.2026 · WP 21 · 21/7639 · Antwort · Original ↗

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Alkoholausschank auf Regierungsflügen (Antwort zu Drs. 21/7049) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7639 21. Wahlperiode 17.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Douglas, Kay Gottschalk, Iris Nieland, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7049 – Alkoholausschank auf Regierungsflügen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Kenntnis der Fragesteller werden bei Regierungsflügen mit der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung alkoholische Getränke als Teil der Bordverpflegung bereitgestellt. Nachzugehen ist dabei auch der Frage, ob diese möglicherweise übermäßig ausgeschenkt werden. Auf diesen Flügen werden neben Mitgliedern der Bundesregierung auch Staatssekretäre, Beamte und Delegationsmitglieder sowie Journalisten und weitere Begleitpersonen teilweise auf Steuerzahlerkosten befördert. Bundeskanzler Friedrich Merz betonte am Wirtschaftstag 2025, die Bevölkerung müsse „wieder mehr und vor allem effizienter arbeiten“ (https://wirtschaf tsrat.de/de/presse/medienresonanzen/merz-beim-wirtschaftstag-wir-müssen-i n-diesem-land-wieder-mehr-und-vor-allem-effizienter-arbeiten/). Der Gürtel gehöre enger geschnallt. Wir lebten „seit Jahren über unsere Verhältnisse“ (www.welt.de/politik/deutschland/article68b2c1531824004325ee5a35/cdu-lan desparteitag-wir-leben-seit-jahren-ueber-unsere-verhaeltnisse-merz-spricht-vo n-epochenbruch.html). Die Fragesteller sind der Auffassung, dass die Bundesregierung für sich den gleichen Maßstab anlegen sollte, den sie von der Bevölkerung einfordert. Insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit der Ausschank von teurem Wein und Spirituosen mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar ist. Trotz des in den Augen der Fragesteller erheblichen öffentlichen Interesses liegen keine aktuellen, detaillierten und öffentlich einsehbaren Zahlen zu Umfang und Kosten des Alkoholkonsums auf Regierungsflügen vor. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 17. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche haushalts- und vergaberechtlichen Grundlagen (insbesondere Bundeshaushaltsordnung, Vergabeverordnung, Verwaltungsvorschriften) gelten für die Beschaffung, Bereitstellung und Abrechnung alkoholischer Getränke auf Flügen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung?  2. Welche internen Richtlinien, Dienstanweisungen oder Verwaltungsvorschriften regeln den Umgang mit alkoholischen Getränken auf Regierungsflügen (bitte relevante Dokumente benennen), und welche Regelungen gelten dabei für die Bewirtung, insbesondere von mitreisenden Journalisten, Delegationsmitgliedern und sonstigen Nicht- Regierungsangehörigen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Es gelten die allgemeinen haushalts- und vergaberechtlichen Grundlagen. Lebensmittel, zu denen auch alkoholische Getränke zählen, werden nach den allgemein gültigen Vergabe- und Beschaffungsvorschriften (Bundeshaushaltsordnung, Unterschwellenvergabeordnung) beschafft. Spezifische interne Richtlinien, Dienstanweisungen oder Verwaltungsvorschriften, die den Umgang mit alkoholischen Getränken auf Regierungsflügen regeln, gibt es nicht. Der Umgang mit alkoholischen Getränken bestimmt sich nach den Gepflogenheiten der zivilen Luftfahrt. Aufwendungen für Mahlzeiten und Getränke (Catering) sind durch die Anforderungsberechtigten nach Ziffern 2.1 bis 2.9 sowie deren Begleitung nach Ziffern 6.1 bis 6.5 der Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs vom 10. März 2021 und den Erläuterungen zu deren Anwendung vom 19. Mai 2021 zu erstatten.  3. Nach welchen vergaberechtlichen Verfahrensarten (insbesondere Direktvergabe) und mit welchen Vertragsarten (Einzelvertrag, Rahmenvertrag etc.) werden welche Getränke beschafft, und welche Vertragslaufzeiten und Vertragsvolumina lagen bzw. liegen den Vergaben zugrunde (bitte alle Angaben seit 2021 tabellarisch auflisten)? Die Caterings (Mahlzeiten und Getränke) werden auf Basis von Direktaufträgen auf einen einzelnen Flug bezogen von auf Flughafencatering spezialisierten Dienstleistern (besondere Anforderung an die Akkreditierung/Sicherheit im Flughafen) beschafft. Die Grundbeladung ist an die Grundbeladung der Deutschen Lufthansa AG angelehnt. Die Rechnungen werden an die anfordernden Stellen weitergeleitet, diese überweisen die Rechnungsbeträge unmittelbar an die Dienstleister. Die „Vertragslaufzeit“ bezieht sich bei Direktaufträgen auf die Dauer des jeweiligen Fluges. Informationen zu Vertragsvolumina können nicht zur Verfügung gestellt werden, da die Daten nicht zentral erfasst werden und eine händische Auswertung der Vielzahl der einzelnen Aufträge und Rechnungen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre. Die mithin erforderliche händische Auswertung von Aufträgen seit 2021 bis zum ersten Halbjahr 2026 im dreistelligen Bereich pro Jahr würde rund 1.004 Stunden und damit eine Bearbeitungszeit von insgesamt rund 125 Arbeitstagen durch die zuständigen Stellen in den einzelnen Ressorts erfordern. In dieser Zeit müssten andere für die Bundesregierung dringliche Projekte zurückstehen.  4. In welchen Einzelplänen, Kapiteln und Titeln wurden Mittel für alkoholische Getränke veranschlagt und Ausgaben geleistet (bitte für die Jahre von 2021 bis 2025 nach Jahren getrennt auflisten)? Es gibt keine spezifischen Titel in den Einzelplänen, aus denen Mittel für alkoholische Getränke veranschlagt und Ausgaben geleistet werden.  5. Wie hoch waren die jährlichen Gesamtkosten für alkoholische Getränke auf Regierungsflügen in den Jahren von 2021 bis 2025 (bitte nach Jahr, Ressort, Getränkearten, Reiseanlass, Teilnehmeranzahl und Flugrouten, für die Flugrouten gegebenenfalls anonymisiert durch Angabe der groben Zielregion, auflisten)? Eine Beantwortung der Frage kann wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Die angefragten jährlichen Gesamtkosten für alkoholische Getränke stehen für die Jahre 2021 bis 2025 für eine elektronische Auswertung nicht zur Verfügung und liegen nicht zentral vor. Zur Beantwortung der Fragen müssten sämtliche Abrechnungen – sofern noch vorhanden – von den Dienstleistern manuell gezogen, geprüft und die angefragten Daten differenziert nach Jahr, Ressort, Getränkearten, Reiseanlass, Teilnehmeranzahl und Flugrouten zusammengestellt werden. Eine Auswertung würde die Fristen zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage weit überschreiten und die Arbeitsfähigkeit ganzer Organisationseinheiten einschränken. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Bundesverfassungsgerichtsentscheidung 147, 50, Randnummer 249) bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht. Aus den oben dargelegten Gründen kann vorliegend die Beantwortung der Frage wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Recherche verbunden wäre, nicht erfolgen.  6. Werden alkoholische und nichtalkoholische Getränke in der Abrechnung gegenüber den Ressorts gesondert ausgewiesen, und wenn ja, welche weitere Untergliederung wird vorgenommen?  7. Wenn eine getrennte Ausweisung alkoholischer Getränke in der Abrechnung nicht möglich ist, warum wurde bisher keine getrennte Erfassung und Ausweisung eingeführt, obwohl insbesondere die Grundsätze der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit dies nahelegen? Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet. Die berechtigten Stellen erhalten eine Gesamtrechnung des Dienstleisters über die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen. Die Rechnung ist gesondert nach alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken aufgelistet und nach Warengruppen untergliedert.  8. Plant die Bundesregierung, künftig die Bewirtungskosten für alkoholische Getränke gesondert auszuweisen und regelmäßig zu veröffentlichen? Nein.  9. Welche Personengruppen sind berechtigt, alkoholische Getränke auf Steuerzahlerkosten zu konsumieren (wenn Personengruppen berechtigt sind, bitte die Gründe angeben und auch angeben, welche Personengruppen ausdrücklich nicht berechtigt sind)? Alkoholische Getränke sind grundsätzlich verfügbar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 10. Wer trägt in welcher Höhe die Kosten für den Alkoholkonsum, insbesondere von mitreisenden Journalisten, Delegationsmitgliedern und sonstigen Nicht-Regierungsangehörigen? 11. Gibt es mengenmäßige und bzw. oder finanzielle Begrenzungen zum Ausschank alkoholischer Getränke, und wenn ja, wie werden diese kontrolliert? 12. Wie wird der tatsächliche Verbrauch alkoholischer Getränke dokumentiert, und wer bestätigt die Verbrauchsmengen nach dem Flugende? Die Fragen 10, 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Durch eine entsprechende Beladung des Luftfahrzeuges ist die Menge an Getränken beschränkt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 13. Erfolgt die Bereitstellung alkoholischer Getränke standardmäßig durch die Flugbereitschaft oder nur auf ausdrückliche Anforderung des jeweiligen Ressorts? 14. Welche Stelle im jeweiligen Ressort entscheidet über Bestellung, Zulassung oder Ablehnung alkoholischer Getränke sowie über Art und Umfang der alkoholischen Bewirtung? 15. Welche Ressorts haben seit 2021 gegebenenfalls ausdrücklich auf alkoholische Getränke verzichtet bzw. deren Bereitstellung abgelehnt (bitte gegebenenfalls nach Ressort und für die Jahre von 2021 bis 2025, getrennt nach Jahren, auflisten)? 16. Welche Ressorts haben seit 2021 alkoholische Getränke bestellt oder deren Bereitstellung ausdrücklich gebilligt? Die Fragen 13 bis 16 werden zusammen beantwortet. Da die Bereitstellung von Getränken standardmäßig im Rahmen der Beladung erfolgt, ist eine individuelle Entscheidung der Ressorts nicht erforderlich. 17. Nach welchen Kriterien werden die alkoholischen Getränke ausgewählt (bitte nach Preis, Herkunft und Qualität aufschlüsseln)? Die Auswahlkriterien ergeben sich aus den anwendbaren Vergabevorschriften. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 3 verwiesen. 18. Welche Rolle spielen gegebenenfalls protokollarische bzw. repräsentative Erwägungen bei der Bereitstellung alkoholischer Getränke auf Regierungsflügen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 19. Hat die Bundesregierung oder haben einzelne Ressorts geprüft, den Ausschank vollständig einzustellen, und wenn nein, warum nicht? Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 20. Plant die Bundesregierung in Anbetracht der angespannten Haushaltslage, die Kosten für alkoholische Getränke auf Regierungsflügen künftig vollständig von den Verbrauchern bezahlen zu lassen? Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 8 verwiesen. 21. Ist der Bundesregierung Kritik am Ausschank alkoholischer Getränke auf Regierungsflügen bekannt geworden, wenn ja, was wurde kritisiert, und wie wurde damit umgegangen? Nein. 22. Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung der Bewirtungsregelungen für Alkoholkonsum auf Regierungsflügen unter dem Gesichtspunkt der gesellschaftlichen Akzeptanz? Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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