Alkoholausschank auf Regierungsflügen (Antwort zu Drs. 21/7049)
Text
Alkoholausschank auf Regierungsflügen (Antwort zu Drs. 21/7049)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7639
21. Wahlperiode 17.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Douglas, Kay Gottschalk,
Iris Nieland, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7049 –
Alkoholausschank auf Regierungsflügen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Kenntnis der Fragesteller werden bei Regierungsflügen mit der
Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung alkoholische Getränke als
Teil der Bordverpflegung bereitgestellt. Nachzugehen ist dabei auch der
Frage, ob diese möglicherweise übermäßig ausgeschenkt werden. Auf diesen
Flügen werden neben Mitgliedern der Bundesregierung auch Staatssekretäre,
Beamte und Delegationsmitglieder sowie Journalisten und weitere
Begleitpersonen teilweise auf Steuerzahlerkosten befördert.
Bundeskanzler Friedrich Merz betonte am Wirtschaftstag 2025, die
Bevölkerung müsse „wieder mehr und vor allem effizienter arbeiten“ (https://wirtschaf
tsrat.de/de/presse/medienresonanzen/merz-beim-wirtschaftstag-wir-müssen-i
n-diesem-land-wieder-mehr-und-vor-allem-effizienter-arbeiten/). Der Gürtel
gehöre enger geschnallt. Wir lebten „seit Jahren über unsere Verhältnisse“
(www.welt.de/politik/deutschland/article68b2c1531824004325ee5a35/cdu-lan
desparteitag-wir-leben-seit-jahren-ueber-unsere-verhaeltnisse-merz-spricht-vo
n-epochenbruch.html).
Die Fragesteller sind der Auffassung, dass die Bundesregierung für sich den
gleichen Maßstab anlegen sollte, den sie von der Bevölkerung einfordert.
Insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage stellt sich
den Fragestellern die Frage, inwieweit der Ausschank von teurem Wein und
Spirituosen mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
vereinbar ist.
Trotz des in den Augen der Fragesteller erheblichen öffentlichen Interesses
liegen keine aktuellen, detaillierten und öffentlich einsehbaren Zahlen zu
Umfang und Kosten des Alkoholkonsums auf Regierungsflügen vor.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
17. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche haushalts- und vergaberechtlichen Grundlagen (insbesondere
Bundeshaushaltsordnung, Vergabeverordnung, Verwaltungsvorschriften)
gelten für die Beschaffung, Bereitstellung und Abrechnung alkoholischer
Getränke auf Flügen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der
Verteidigung?
2. Welche internen Richtlinien, Dienstanweisungen oder
Verwaltungsvorschriften regeln den Umgang mit alkoholischen Getränken auf
Regierungsflügen (bitte relevante Dokumente benennen), und welche
Regelungen gelten dabei für die Bewirtung, insbesondere von mitreisenden
Journalisten, Delegationsmitgliedern und sonstigen Nicht-
Regierungsangehörigen?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Es gelten die allgemeinen haushalts- und vergaberechtlichen Grundlagen.
Lebensmittel, zu denen auch alkoholische Getränke zählen, werden nach den
allgemein gültigen Vergabe- und Beschaffungsvorschriften
(Bundeshaushaltsordnung, Unterschwellenvergabeordnung) beschafft. Spezifische interne
Richtlinien, Dienstanweisungen oder Verwaltungsvorschriften, die den Umgang mit
alkoholischen Getränken auf Regierungsflügen regeln, gibt es nicht.
Der Umgang mit alkoholischen Getränken bestimmt sich nach den
Gepflogenheiten der zivilen Luftfahrt.
Aufwendungen für Mahlzeiten und Getränke (Catering) sind durch die
Anforderungsberechtigten nach Ziffern 2.1 bis 2.9 sowie deren Begleitung nach
Ziffern 6.1 bis 6.5 der Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der
Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung zur Beförderung von
Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs vom 10. März 2021 und
den Erläuterungen zu deren Anwendung vom 19. Mai 2021 zu erstatten.
3. Nach welchen vergaberechtlichen Verfahrensarten (insbesondere
Direktvergabe) und mit welchen Vertragsarten (Einzelvertrag, Rahmenvertrag
etc.) werden welche Getränke beschafft, und welche Vertragslaufzeiten
und Vertragsvolumina lagen bzw. liegen den Vergaben zugrunde (bitte
alle Angaben seit 2021 tabellarisch auflisten)?
Die Caterings (Mahlzeiten und Getränke) werden auf Basis von
Direktaufträgen auf einen einzelnen Flug bezogen von auf Flughafencatering spezialisierten
Dienstleistern (besondere Anforderung an die Akkreditierung/Sicherheit im
Flughafen) beschafft. Die Grundbeladung ist an die Grundbeladung der
Deutschen Lufthansa AG angelehnt. Die Rechnungen werden an die anfordernden
Stellen weitergeleitet, diese überweisen die Rechnungsbeträge unmittelbar an
die Dienstleister. Die „Vertragslaufzeit“ bezieht sich bei Direktaufträgen auf die
Dauer des jeweiligen Fluges.
Informationen zu Vertragsvolumina können nicht zur Verfügung gestellt
werden, da die Daten nicht zentral erfasst werden und eine händische Auswertung
der Vielzahl der einzelnen Aufträge und Rechnungen nur mit
unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre. Die mithin erforderliche händische Auswertung
von Aufträgen seit 2021 bis zum ersten Halbjahr 2026 im dreistelligen Bereich
pro Jahr würde rund 1.004 Stunden und damit eine Bearbeitungszeit von
insgesamt rund 125 Arbeitstagen durch die zuständigen Stellen in den einzelnen
Ressorts erfordern. In dieser Zeit müssten andere für die Bundesregierung
dringliche Projekte zurückstehen.
4. In welchen Einzelplänen, Kapiteln und Titeln wurden Mittel für
alkoholische Getränke veranschlagt und Ausgaben geleistet (bitte für die Jahre
von 2021 bis 2025 nach Jahren getrennt auflisten)?
Es gibt keine spezifischen Titel in den Einzelplänen, aus denen Mittel für
alkoholische Getränke veranschlagt und Ausgaben geleistet werden.
5. Wie hoch waren die jährlichen Gesamtkosten für alkoholische Getränke
auf Regierungsflügen in den Jahren von 2021 bis 2025 (bitte nach Jahr,
Ressort, Getränkearten, Reiseanlass, Teilnehmeranzahl und Flugrouten,
für die Flugrouten gegebenenfalls anonymisiert durch Angabe der
groben Zielregion, auflisten)?
Eine Beantwortung der Frage kann wegen des unzumutbaren Aufwandes, der
mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Die angefragten
jährlichen Gesamtkosten für alkoholische Getränke stehen für die Jahre 2021 bis
2025 für eine elektronische Auswertung nicht zur Verfügung und liegen nicht
zentral vor. Zur Beantwortung der Fragen müssten sämtliche Abrechnungen –
sofern noch vorhanden – von den Dienstleistern manuell gezogen, geprüft und
die angefragten Daten differenziert nach Jahr, Ressort, Getränkearten,
Reiseanlass, Teilnehmeranzahl und Flugrouten zusammengestellt werden.
Eine Auswertung würde die Fristen zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage
weit überschreiten und die Arbeitsfähigkeit ganzer Organisationseinheiten
einschränken.
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a.
Bundesverfassungsgerichtsentscheidung 147, 50, Randnummer 249) bestätigt, dass
das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit
steht. Aus den oben dargelegten Gründen kann vorliegend die Beantwortung
der Frage wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Recherche
verbunden wäre, nicht erfolgen.
6. Werden alkoholische und nichtalkoholische Getränke in der Abrechnung
gegenüber den Ressorts gesondert ausgewiesen, und wenn ja, welche
weitere Untergliederung wird vorgenommen?
7. Wenn eine getrennte Ausweisung alkoholischer Getränke in der
Abrechnung nicht möglich ist, warum wurde bisher keine getrennte Erfassung
und Ausweisung eingeführt, obwohl insbesondere die Grundsätze der
Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit dies nahelegen?
Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet.
Die berechtigten Stellen erhalten eine Gesamtrechnung des Dienstleisters über
die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen. Die Rechnung ist
gesondert nach alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken aufgelistet und nach
Warengruppen untergliedert.
8. Plant die Bundesregierung, künftig die Bewirtungskosten für
alkoholische Getränke gesondert auszuweisen und regelmäßig zu
veröffentlichen?
Nein.
9. Welche Personengruppen sind berechtigt, alkoholische Getränke auf
Steuerzahlerkosten zu konsumieren (wenn Personengruppen berechtigt
sind, bitte die Gründe angeben und auch angeben, welche
Personengruppen ausdrücklich nicht berechtigt sind)?
Alkoholische Getränke sind grundsätzlich verfügbar.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
10. Wer trägt in welcher Höhe die Kosten für den Alkoholkonsum,
insbesondere von mitreisenden Journalisten, Delegationsmitgliedern und
sonstigen Nicht-Regierungsangehörigen?
11. Gibt es mengenmäßige und bzw. oder finanzielle Begrenzungen zum
Ausschank alkoholischer Getränke, und wenn ja, wie werden diese
kontrolliert?
12. Wie wird der tatsächliche Verbrauch alkoholischer Getränke
dokumentiert, und wer bestätigt die Verbrauchsmengen nach dem Flugende?
Die Fragen 10, 11 und 12 werden zusammen beantwortet.
Durch eine entsprechende Beladung des Luftfahrzeuges ist die Menge an
Getränken beschränkt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2
verwiesen.
13. Erfolgt die Bereitstellung alkoholischer Getränke standardmäßig durch
die Flugbereitschaft oder nur auf ausdrückliche Anforderung des
jeweiligen Ressorts?
14. Welche Stelle im jeweiligen Ressort entscheidet über Bestellung,
Zulassung oder Ablehnung alkoholischer Getränke sowie über Art und
Umfang der alkoholischen Bewirtung?
15. Welche Ressorts haben seit 2021 gegebenenfalls ausdrücklich auf
alkoholische Getränke verzichtet bzw. deren Bereitstellung abgelehnt (bitte
gegebenenfalls nach Ressort und für die Jahre von 2021 bis 2025,
getrennt nach Jahren, auflisten)?
16. Welche Ressorts haben seit 2021 alkoholische Getränke bestellt oder
deren Bereitstellung ausdrücklich gebilligt?
Die Fragen 13 bis 16 werden zusammen beantwortet.
Da die Bereitstellung von Getränken standardmäßig im Rahmen der Beladung
erfolgt, ist eine individuelle Entscheidung der Ressorts nicht erforderlich.
17. Nach welchen Kriterien werden die alkoholischen Getränke ausgewählt
(bitte nach Preis, Herkunft und Qualität aufschlüsseln)?
Die Auswahlkriterien ergeben sich aus den anwendbaren Vergabevorschriften.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 3 verwiesen.
18. Welche Rolle spielen gegebenenfalls protokollarische bzw. repräsentative
Erwägungen bei der Bereitstellung alkoholischer Getränke auf
Regierungsflügen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
19. Hat die Bundesregierung oder haben einzelne Ressorts geprüft, den
Ausschank vollständig einzustellen, und wenn nein, warum nicht?
Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
20. Plant die Bundesregierung in Anbetracht der angespannten
Haushaltslage, die Kosten für alkoholische Getränke auf Regierungsflügen künftig
vollständig von den Verbrauchern bezahlen zu lassen?
Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 8 verwiesen.
21. Ist der Bundesregierung Kritik am Ausschank alkoholischer Getränke
auf Regierungsflügen bekannt geworden, wenn ja, was wurde kritisiert,
und wie wurde damit umgegangen?
Nein.
22. Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung der Bewirtungsregelungen
für Alkoholkonsum auf Regierungsflügen unter dem Gesichtspunkt der
gesellschaftlichen Akzeptanz?
Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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