Mögliche Gefährdung der Versorgungssicherheit in Deutschland durch den Iran- Krieg (Antwort zu Drs. 21/6678)
Text
Mögliche Gefährdung der Versorgungssicherheit in Deutschland durch den Iran- Krieg (Antwort zu Drs. 21/6678)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6882
21. Wahlperiode 06.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Dr. Malte Kaufmann,
Stefan Keuter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache
21/6678 –
Mögliche Gefährdung der Versorgungssicherheit in Deutschland durch den Iran-
Krieg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die weltwirtschaftliche Lage ist aktuell volatil und durch erhebliche
Unsicherheiten geprägt. Geopolitische Spannungen und kriegerische
Auseinandersetzungen, u. a. im Nahen Osten, am Horn von Afrika oder in der Ukraine,
führen zu Störungen internationaler Handelswege und Lieferketten (siehe hierzu
u. a. www.morgenpost.de/wirtschaft/article411916336/nicht-nur-strasse-von-h
ormus-iran-hat-noch-einen-hebel-im-globalen-handel.html, gesehen: 11. Mai
2026). Drohende Engpässe in der Energieversorgung sowie zunehmende
wirtschaftliche Abhängigkeiten durch globale Lieferketten werfen bei den
Fragestellern Fragen hinsichtlich der Krisenfestigkeit der Versorgung mit
strategischen Gütern wie Medikamenten, Kraftstoffen, Ersatzteilen sowie einigen
weiteren Produkten der Grundversorgung in Deutschland auf. Besonders
kritisch ist hier in ihren Augen ein drohender Versorgungsmangel mit Kerosin zu
nennen, der spürbare Auswirkungen auf den deutschen und internationalen
Flugbetrieb haben kann (vgl. www.bz-berlin.de/deutschland/kerosinmangel-fl
ugausfaelle-koennten-20-mio-passagiere-treffen, gesehen: 11. Mai 2026).
Die Versorgung mit oben genannten Gütern ist in erheblichem Maße abhängig
von funktionierenden globalen Transport- und Handelsstrukturen. Der
Ukraine-Krieg hat seit Beginn massive Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Dies
zeigt sich u. a. durch gestiegene Energiepreise in Deutschland und Europa
sowie eine hohe Inflation der Lebensmittelpreise (vgl. www.tagesschau.de/wirts
chaft/weltwirtschaft/ukraine-krieg-folgen-wirtschaft-preise-handel-101.html,
gesehen: 11. Mai 2026).
Zusätzlich zu den Preissteigerungen aufgrund der CO2-Steuer befeuert aktuell
der Iran-Krieg und die dadurch verursachte teilweise Blockade der Straße von
Hormus als wichtige Handelsroute massive Preissteigerungen in nahezu allen
Bereichen, insbesondere an den Tankstellen, bei Lebensmitteln und in der
Bauwirtschaft. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen im
Deutschen Bundestag haben als erste Maßnahme eine sogenannte „Taskforce
Wirtschaftliche Auswirkungen des Iran-Krieges“ ins Leben gerufen, um sich mit
weiteren fachlichen Experten zu den wirtschaftlichen Herausforderungen, wie
z. B. steigende Energie- und Lebensmittelpreise, zu beraten. In ihrer dritten
Sitzung haben die Mitglieder der Taskforce die steigenden Preise für Lebens-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
6. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
mittel thematisiert. Dazu fanden unter anderem Gespräche mit dem
Lebensmitteleinzelhandel, dem Deutschen Bauernverband e. V. sowie den
Verbraucherzentralen statt (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/video69c642c8bcbf
6a73533c12ef/folgen-des-iran-kriegs-taskforce-diskutiert-massnahmen-gegen-
steigende-lebensmittelpreise.html, gesehen: 11. Mai 2026).
Abgeordnete des Deutschen Bundestages haben die Bundesregierung bereits
zu relevanten Teilaspekten in Bezug auf die Versorgungslage im
Zusammenhang mit dem Iran-Krieg in diversen Gesprächsformaten befragt. Mit der
Schriftlichen Frage 122 auf Bundestagsdrucksache 21/5249 wurde das
erwartete Ausmaß von Treibstoffknappheiten erfragt. Die Schriftliche Frage 42 auf
Bundestagsdrucksache 21/5159 thematisierte die völkerrechtliche Bewertung
des Iran-Krieges durch die Bundesregierung. Mit der Schriftlichen Frage 112
auf Bundestagsdrucksache 21/4848 wurde das Risiko einer Ernährungskrise
durch den Iran-Krieg erfragt.
Die Fragesteller haben demnach ein großes Interesse daran, sich einen
Überblick über aktuelle Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze im
Hinblick auf die Versorgungssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland zu
verschaffen.
1. Über welche nationalen Reserven an
a) Lebensmitteln,
b) Düngemitteln,
c) Medikamenten und Medizinprodukten,
d) Energie- und Treibstoffen,
e) petrochemischen Rohstoffen wie Naphtha (Rohbenzin) sowie
f) technischen Vorprodukten
verfügt die Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Stichtag 30. April 2026 für den Fall von Krisen- und
Katastrophenfällen?
Die Fragen 1, 2, 3, 4, 8, 10, 13, 14, 15, 16, 19 und 29 werden wegen ihres
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung beobachtet und analysiert die geopolitischen
Entwicklungen im Nahen und Mittleren Osten sowie deren potenzielle Auswirkungen auf
die globalen Lieferketten, die internationalen Rohstoff- und Energiemärkte und
die Versorgungslage in Deutschland in einer eigens dafür eingerichteten
ressortübergreifenden Task Force Energie- und Versorgungssicherheit
kontinuierlich, in der auch nachgeordnete Behörden eingebunden sind. Zusätzlich findet
ein enger Austausch mit den Ländern, den Akteuren der Wirtschaft und den
europäischen Partnern statt.
Die Feststellung einer kritischen Versorgungslage erfolgt dabei nicht anhand
eines einzelnen Schwellenwerts, sondern basiert auf einer Gesamtschau
quantitativer und qualitativer Kriterien. Hierzu zählen unter anderem die physische
Verfügbarkeit von Gütern an den internationalen Märkten, die Auslastung und
Stabilität der Transportinfrastrukturen, signifikante Preisvolatilitäten sowie die
Meldungen der Marktteilnehmer. Seit dem 1. Januar 2024 kam es zu keinen
Ereignissen, bei denen die physische Versorgungssicherheit mit den genannten
Gütern in Deutschland gefährdet war oder kritische Grenzwerte im Sinne eines
Marktversagens erreicht wurden. Eine solche ist aktuell kurzfristig auch nicht
erkennbar. Die bestehenden Markt- und
Versorgungsüberwachungsmechanismen haben sich als funktionsfähig erwiesen.
Eine wesentliche Rolle bei der Stabilität der Versorgungslage spielen die
vorhandenen Reserven und Lagerbestände. Nach dem Erdölbevorratungsgesetz
(ErdölBevG) hält der Erdölbevorratungsverband (EBV) kontinuierlich Vorräte
an Rohöl und fertigen Mineralölprodukten (Ottokraftstoff, Dieselkraftstoff,
Heizöl EL, Flugkraftstoff), die den Nettoimporten von 90 Tagen entsprechen.
Diese gesetzliche Bevorratung gewährleistet einen hinreichenden Puffer, um
unvorhergesehene temporäre Ausfälle zu überbrücken und marktliche
Anpassungsprozesse einzuleiten. Für den Erdgassektor dienen das
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Verordnung (EU) 2017/1938 über Maßnahmen zur
Gewährleistung der sicheren Gasversorgung in der gesamten EU als
regulatorische Instrumente.
Auf Grundlage des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes (ESVG)
unterhält die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die
Bundesreserve Getreide sowie die Zivile Notfallreserve an dezentralen Standorten,
um im Fall von Versorgungsstörungen die Grundversorgung insbesondere in
Ballungsräumen zeitweise zu unterstützen.
Die gesetzlichen Bevorratungsverpflichtungen für pharmazeutische
Unternehmer, Arzneimittelgroßhandlungen und Apotheken dienen der Sicherstellung der
ordnungsgemäßen Versorgung mit Arzneimitteln im Rahmen der
Regelversorgung. Sie tragen zugleich dazu bei, die Versorgung auch in Krisensituationen
zu unterstützen.
Für Düngemittel, petrochemische Rohstoffe wie Naphtha und technische
Vorprodukte existieren keine staatlichen physischen Vorräte. Die Bevorratung und
die Sicherstellung der Produktionsfähigkeit liegen in der primären
Verantwortung der Marktteilnehmer. Im Fall einer erheblichen, marktversagenden Krise
ermächtigen das ESVG (für Düngemittel) und das
Wirtschaftssicherstellungsgesetz (WiSG, für technische Vorprodukte) die zuständigen Behörden zu
staatlichen Lenkungs- und Verteilungsmaßnahmen. Es ist allerdings hervorzuheben,
dass Deutschland bei Düngemitteln über zum Teil hohe eigene
Produktionskapazitäten und zudem Importmöglichkeiten aus Nordafrika verfügt.
Insgesamt lässt sich aber auch feststellen, dass länger andauernde
Unterbrechungen internationaler Handelsströme über veränderte Routenführungen zu
verlängerten Transportzeiten führen. Beeinträchtigungen wichtiger maritimer
Nadelöhre – wie der Straße von Hormus, dem Roten Meer, dem Suezkanal oder
der Meerenge von Bab al-Mandab – werden von der Bundesregierung und den
zuständigen Sicherheitsbehörden daher fortlaufend evaluiert. Steigende
Transport-, Energie- und Versicherungskosten infolge geopolitischer Spannungen
wirken sich mittelbar auf die Einstandspreise von Importgütern in Deutschland
aus. Eine unmittelbare Gefährdung der physischen Verfügbarkeit von Gütern
der Grundversorgung ist daraus derzeit nicht abzuleiten.
Pauschalierte Aussagen über den genauen Zeitraum, über den die Versorgung
bei erheblichen Lieferkettenunterbrechungen aufrechterhalten werden kann,
sind nicht möglich. Dieser hängt maßgeblich von der Art des Gutes, dem
konkreten Ausmaß und der Dauer der Störung, den vorhandenen
Substitutionsmöglichkeiten sowie der Wirksamkeit staatlicher Lenkungsmaßnahmen ab. Die
globalen Transport- und Warenmärkte verfügen jedoch über eine hohe
Anpassungsflexibilität. Ausweichrouten, wie die Umleitung des Seeverkehrs um das
Kap der Guten Hoffnung, werden von den Reedereien und
Logistikunternehmen bei Bedarf eigenständig genutzt.
2. Welche kritischen Importabhängigkeiten bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung bei
a) Lebensmitteln.
b) Düngemitteln,
c) Medikamenten und Medizinprodukten,
d) Energie- und Treibstoffen,
e) petrochemischen Rohstoffen wie Naphtha (Rohbenzin) sowie
f) technischen Vorprodukten
(bitte nach Produktart, Herkunftsland, Menge etc. ausführen)?
3. Welche Lagebilder, Risikoanalysen, Frühwarnberichte oder
ressortübergreifenden Bewertungen zur Versorgungssicherheit bei den in Frage 2
genannten Gütern hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024
erstellt oder beauftragt, und welche Ressorts oder Behörden waren daran
beteiligt (bitte nach Datum, Gegenstand und beteiligten Ressorts bzw.
Behörden aufschlüsseln)?
4. Welche Schwellenwerte, Indikatoren oder Kriterien nutzt die
Bundesregierung, um eine kritische Versorgungslage bei den in Frage 2
genannten Gütern festzustellen, und in welchen Fällen wurden diese
Schwellenwerte, Indikatoren oder Kriterien seit dem 1. Januar 2024 erreicht oder
nahezu erreicht?
5. Welche Maßnahmen wurden seit 2020 nach Kenntnis der
Bundesregierung ergriffen, um die Resilienz deutscher Liefer- und Versorgungsketten
zu erhöhen (bitte ausführen)?
Die Fragen 5, 9 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt fortlaufend das Ziel, die Resilienz der deutschen
Wirtschaft sowie die Versorgungssicherheit der Bevölkerung auch in
Krisenlagen und bei Störungen internationaler Lieferketten zu gewährleisten. Hierzu
arbeiten die zuständigen Ressorts und nachgeordneten Behörden im Rahmen
ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten eng zusammen und stehen im
kontinuierlichen Austausch mit der Wirtschaft.
Seit dem Jahr 2020 hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen
ergriffen, um die Resilienz von Liefer- und Versorgungsketten zu stärken. Hierzu
gehören die Diversifizierung von Bezugsquellen, die Förderung des Aufbaus
strategischer Kapazitäten in Europa (u. a. im Rahmen von IPCEI-Projekten im
Halbleiter- und Batteriebereich) sowie die Umsetzung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), das Unternehmen zur Risikoanalyse verpflichtet.
Im Arzneimittelbereich wurden mit dem Arzneimittel-
Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) entsprechende
Maßnahmen beschlossen.
Die zuständigen Bundesbehörden (z. B. BGR, DERA, BNetzA, BAFA)
analysieren kontinuierlich potenzielle Störungsszenarien für kritische Infrastrukturen
und Lieferketten. Dazu gehören geopolitische Konflikte, maritime Engpässe
sowie Extremwetterereignisse. Im Rahmen der ressortübergreifenden
Krisenvorsorge werden auch Kombinationsszenarien, einschließlich simultaner
Störungen auf mehreren Schifffahrtsrouten sowie begleitender Cyber-Ereignisse, in
die strategischen Überlegungen einbezogen.
6. Welche konkreten Maßnahmen plant oder prüft die Bundesregierung
derzeit, um kritische Importabhängigkeiten bei den in Frage 2 genannten
Gütern mittel- und langfristig zu reduzieren (z. B. durch Diversifizierung
von Lieferländern, Förderung heimischer Produktion oder strategische
Partnerschaften)?
Die Beantwortung der Fragen 6 und 33 erfolgt wegen des Sachzusammenhangs
gemeinsam:
Die Bundesregierung verfolgt im Rahmen der Nationalen Sicherheitsstrategie
und der Rohstoffstrategie einen ganzheitlichen Ansatz zur Reduzierung
einseitiger Importabhängigkeiten. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf:
Die geopolitische Diversifizierung von Lieferketten durch den Abschluss
strategischer Partnerschaften und Handelsabkommen auf EU-Ebene.
Die Stärkung der heimischen und europäischen Produktionskapazitäten in
strategischen Sektoren (z. B. durch den European Chips Act bei Halbleitern oder
Initiativen zur Ansiedlung von Wirkstoffproduktionen im Pharmabereich).
Die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Verringerung des
Primärrohstoffbedarfs.
Auf Ebene der Europäischen Union bestehen etablierte Mechanismen und
Informationsnetzwerke zur Überwachung und Bewältigung von
Versorgungsengpässen. Im Energiebereich greifen unter anderem die Solidaritätsmechanismen
der Verordnung (EU) 2017/1938 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sich
eren Gasversorgung in der gesamten EU sowie die Bevorratungsvorgaben für
Erdöl. Im Falle von Engpässen bei sonstigen kritischen Gütern erfolgt die
Abstimmung über das Integrierz. B.stem für die politische Reaktion auf Krisen
(IPCR) sowie z. B.die spezifischen europäischen Warn- und Kontrollsysteme
(z. B. im Rahmen des Beihilferechts und des Binnenmarkt-Notfallinstruments).
7. Welche Ressorts oder Bundesbehörden sind für die
Versorgungssicherheit bei den in Frage 2 genannten Gütern jeweils federführend zuständig,
und wie ist die ressortübergreifende Koordinierung im Krisenfall
geregelt?
Soweit eine Zuständigkeit des Bundes besteht, ist die Federführung für die
Versorgungssicherheit auf Bundesebene wie folgt aufgeteilt:
• Energie, petrochemische Rohstoffe und technische Vorprodukte:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
• Lebensmittel und Düngemittel: Bundesministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat (BMLEH)
• Arzneimittel und Medizinprodukte: Bundesministerium für Gesundheit
(BMG)
Die ressortübergreifende Koordinierung im Krisenfall erfolgt in enger
Abstimmung der Ressorts sowie unter Einbindung der zuständigen Fachbehörden.
8. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung maritime
Transportwege und internationale Containerlogistik für die
Sicherstellung der deutschen Grundversorgung mit den in Frage 2 benannten
Gütern (bitte ausführen)?
9. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung in Bezug auf die
Abhängigkeit der Lebensmittelversorgung in Deutschland von Just-
intime-Lieferketten?
10. Welche Ersatzrouten, alternativen Lieferländer, Beschaffungswege oder
sonstigen Ausweichmechanismen hat die Bundesregierung seit dem
1. Januar 2024 im Zusammenhang mit möglichen oder tatsächlichen
Störungen
a) in der Straße von Hormus,
b) im Roten Meer,
c) im Suezkanal und
d) am Bab al-Mandab
bei den in Frage 2 genannten Gütern geprüft oder prüfen lassen (bitte
nach Verkehrsweg, Gut und Ergebnis der Prüfung aufschlüsseln)?
11. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung in Bezug auf die
durchschnittliche Lagerdauer von Lebensmitteln im deutschen Einzel-
und Großhandel?
Die Lebensmittelversorgung in Deutschland ist marktwirtschaftlich organisiert
und zeichnet sich durch hochgradig optimierte, effiziente Logistikstrukturen
aus. Der hohe Grad an „Just-in-Time“-Prozessen im Lebensmitteleinzel- und
-großhandel ist der Bundesregierung bekannt. Diese Strukturen ermöglichen
eine flexible und bedarfsgerechte Versorgung, bergen jedoch bei
langanhaltenden, globalen Transportstörungen inhärente Risiken.
Die durchschnittliche Lagerdauer von Lebensmitteln im deutschen Einzel- und
Großhandel variiert stark je nach Produktkategorie (Frischeprodukte vs.
Trockensortiment) sowie den individuellen logistischen Konzepten der
Marktteilnehmer. Eine statistische Erfassung der genauen, tagesaktuellen Lagerdauer im
privaten Handel erfolgt durch die Bundesregierung nicht. Die gesetzliche
Vorsorge für den Fall schwerwiegender Versorgungsengpässe ist im
Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) geregelt. Die BLE hält zudem im
Rahmen der staatlichen Vorsorge strategische Reserven an Lebensmitteln (u. a.
Getreide, Kondensmilch, Hülsenfrüchte) an verschiedenen Standorten im
Bundesgebiet vor.
12. Welche konkreten Szenarien eines großflächigen Ausfalls oder einer
erheblichen Störung internationaler Lieferketten werden derzeit durch die
Bundesregierung und in den Bundesbehörden analysiert (bitte
ausführen)?
13. Welche Auswirkungen hätten nach Einschätzung der Bundesregierung
länger andauernde Unterbrechungen internationaler Handelsströme und
insbesondere wichtiger Seehandelsrouten auf die Versorgungslage in
Deutschland mit den in Frage 2 genannten Gütern?
14. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung die strategischen
Erdöl- und Erdgasreserven der Bundesrepublik Deutschland
(einschließlich der Reserven der Mineralölwirtschaft) für die in Frage 8 genannten
Szenarien als ausreichend eingestuft, und wie lange könnten sie im
Ernstfall die Versorgung aufrechterhalten?
15. Über welchen Zeitraum könnte nach Kenntnis der Bundesregierung die
Versorgung der Bevölkerung mit den in Frage 2 benannten Gütern im
Falle erheblicher Unterbrechungen der internationalen Lieferketten
aufrechterhalten werden?
16. Welche Auswirkungen könnten nach Einschätzung der Bundesregierung
steigende Transport-, Energie- und Versicherungskosten auf die
Versorgungssicherheit mit und auf die Preisentwicklung der in Frage 2
genannten Güter in Deutschland haben (bitte ausführen)?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Lage in der Straße von
Hormus und deren Auswirkungen auf die deutsche Energie- und
Rohstoffversorgung im Vergleich zu den Störungen durch den Ukraine-
Krieg?
Im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der
Russischen Föderation gegen die Ukraine hat die Russische Föderation wissentlich
eine Energieknappheit herbeigeführt mit dem Ziel, der deutschen bzw.
europäischen Wirtschaft und Gesellschaft Schaden zuzufügen. Betroffen war dabei
primär die Versorgung mit Erdgas.
Die aktuelle Lage in der Straße von Hormus hat dagegen zu keiner
unmittelbaren physischen Knappheit bei Erdgas in Deutschland geführt aufgrund des
viel geringeren Anteils von Importen von Gas und Öl aus der Region Nah- und
Mittelost (s. o.), die Preisanstiege sind insgesamt geringer im Vergleich zur
Situation 2022, dafür sind eine Vielzahl weiterer Energieträger und Rohstoffe,
wie z. B. Öl, Ölprodukte, Düngemittel, Aluminium, Helium etc. betroffen. Die
Situation 2022 und 2026 unterstreicht, dass die Verfolgung des Dreiklangs
Diversifizierung der Importländer und -routen, Erhöhung von Energieeffizienz
und die insgesamte Verringerung von der Abhängigkeit fossiler Importe der
richtige Weg zum Umgang mit Energiekrisen ist. Dies ist etwa in der EU-
Strategie RePowerEU von 2022 angelegt und in Umsetzung.
18. In welchem Umfang berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer
Krisenplanung auch mögliche Kombinationsszenarien (z. B. gleichzeitige
Störungen in der Straße von Hormus und im Roten Meer oder
zusätzliche Ausfälle durch Cyberangriffe)?
Im Rahmen der gesetzlichen Krisenvorsorge werden verschiedene Risiko-,
Krisen- und Resilienzszenarien betrachtet, die auch kumulative Störungen
umfassen. Dabei steht die Bundesregierung im regelmäßigen, Austausch mit
relevanten Verbänden und Institutionen zwecks Generierung eines ganzheitlichen
Lagebilds und zur Situations- und Szenarioanalyse.
19. Welche rechtlichen Instrumente stehen der Bundesregierung zur
Bewältigung schwerer Versorgungsengpässe bei den in Frage 2 genannten
Gütern zur Verfügung, und welche dieser Instrumente wurden seit dem
1. Januar 2020 überprüft, aktualisiert oder praktisch erprobt?
20. Welche Krisenübungen, Stabsrahmenübungen oder Planspiele zu
großflächigen Lieferkettenstörungen, Energieengpässen,
Lebensmittelengpässen, Medikamentenengpässen oder sonstigen Versorgungsengpässen hat
die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2020 durchgeführt oder
beauftragt, und welche Maßnahmen wurden daraus abgeleitet (bitte nach
Datum, Szenario, beteiligten Stellen und abgeleiteten Maßnahmen
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung sowie die nachgeordneten Behörden führen in
regelmäßigen Abständen und im Rahmen der gesetzlichen Vorsorgeaufträge
Krisenübungen, Stabsrahmenübungen und Planspiele durch, um die Interoperabilität der
Krisenstäbe zu überprüfen. Dazu gehören die Bund-Länder-Übungsreihen
LUKAS (Länder- und ressortübergreifende Krisenmanagementübung) sowie
spezifische Fachübungen der zuständigen Ressorts und des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
21. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Existenz einer
parlamentarischen „Taskforce Wirtschaftliche Auswirkungen des Iran-Krieges“ der
Koalitionsfraktionen CDU, CSU und SPD, und wenn ja, seit wann?
22. In welcher Form und in welchem Umfang stellt die Bundesregierung
bzw. stellen einzelne Ressorts dieser parlamentarischen Taskforce
Informationen, Lageberichte oder Datenmaterial zur Verfügung?
23. Haben Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre oder Beamte an
Sitzungen oder Beratungen der parlamentarischen Taskforce
teilgenommen (bitte gegebenenfalls Anlass, Datum und Ressort angeben)?
24. Sind im Rahmen einer solchen Teilnahme bzw. Zuarbeit Ressourcen der
Bundesregierung (Personal, Arbeitszeit, Sachmittel) eingesetzt worden,
und wenn ja, in welchem Umfang?
25. Werden der parlamentarischen Taskforce Informationen oder
Auswertungen zur Verfügung gestellt, die dem Deutschen Bundestag insgesamt –
etwa den Oppositionsfraktionen – nicht in gleicher Weise zugänglich
gemacht werden?
26. Hat die Bundesregierung Empfehlungen, Beschlüsse oder
Stellungnahmen der parlamentarischen Taskforce erhalten, und sind diese in das
Regierungshandeln (z. B. den Tankrabatt) eingeflossen?
27. Wie grenzt die Bundesregierung ihre eigene ministerielle Taskforce
organisatorisch und inhaltlich von der parlamentarischen Taskforce der
Koalitionsfraktionen CDU, CSU und SPD ab?
28. Findet zwischen der bundesministeriellen Taskforce der Bundesregierung
und der parlamentarischen Taskforce ein institutionalisierter Austausch
statt, und wenn ja, in welcher Form, und mit welcher Frequenz?
29. Welche Notfallpläne bestehen auf Bundesebene für den Fall
großflächiger Versorgungsengpässe mit den in Frage 2 genannten Gütern (bitte
ausführen)?
30. Welche Koordinationsmechanismen bestehen zwischen Bund und
Ländern für den Fall großflächiger Versorgungsengpässe, und inwiefern
wurden die Länder bereits in die Arbeit der Taskforce einbezogen?
31. Welche Empfehlungen kommuniziert die Bundesregierung der
Bevölkerung zur privaten Krisenvorsorge und Vorratshaltung (bitte ausführen,
u. a. nach Produkten, Lagerung und Zeitraum)?
32. Welche konkreten Empfehlungen gibt die Bundesregierung den
betroffenen Wirtschaftsbranchen (Lebensmitteleinzelhandel, Landwirtschaft,
Logistik, Pharmaindustrie) zur Erhöhung der eigenen Resilienz und
Vorratshaltung?
Die Fragen 31 und 32 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung empfiehlt der Bevölkerung sowie den Akteuren der
Privatwirtschaft unabhängig von spezifischen geopolitischen Ereignissen eine
kontinuierliche und lageangepasste Vorsorge zur Erhöhung der allgemeinen
Resilienz gegenüber Versorgungsstörungen.
Hinsichtlich der privaten Krisenvorsorge verweist die Bundesregierung auf die
fortlaufend aktualisierten und öffentlich zugänglichen Empfehlungen des
Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie das
behördenübergreifende Konzept zur Ernährungsnotfallvorsorge. Diese Leitfäden
empfehlen Bürgerinnen und Bürgern im Sinne der Eigenvorsorge die private
Bevorratung von Lebensmitteln und Trinkwasser für einen Zeitraum von zehn
Tagen (Richtwert: ca. zwei Liter Flüssigkeit pro Person und Tag sowie haltbare
Lebensmittel zur Abdeckung des Basisenergiebedarfs), die Vorhaltung einer
individuellen Hausapotheke sowie von stromnetzunabhängigen
Informationsmedien und Lichtquellen.
Für die Wirtschaftsbranchen – insbesondere die Betreiber Kritischer
Infrastrukturen (KRITIS) und Unternehmen der Lebensmitteleinzelhandels-, Logistik-,
Agrar- und Pharmasektoren – gelten die gesetzlichen Vorgaben zur
Risikovorsorge und zum Business Continuity Management (BCM). Die Bundesregierung
empfiehlt den Marktteilnehmern in diesem Rahmen die Implementierung
robuster Risikomanagementsysteme, die Diversifizierung von Lieferketten, die
Vorhaltung von Notstromkapazitäten sowie eine betriebswirtschaftlich
angemessene Lagerhaltung von Vorprodukten und Rohstoffen. Soweit gesetzliche
Bevorratungspflichten (wie z. B. die Pflichtlagerhaltung nach dem
Erdölbevorratungsgesetz oder staatliche Reserven im Bereich der Ernährungssicherung)
bestehen, werden diese durch die zuständigen Behörden und Stellen im
Rahmen der rechtlichen Vorgaben laufend überwacht und gesteuert.
Darüberhinausgehende, produktspezifische Vorgaben für einzelne Wirtschaftszweige macht
die Bundesregierung im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung nicht; die
operative Umsetzung der Resilienzmaßnahmen liegt in der Eigenverantwortung
der jeweiligen Marktteilnehmer.
33. Welche Abstimmungen und Mechanismen finden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Krisenfall auf Ebene der Europäischen Union zur
Sicherung der Versorgung mit den in Frage 2 genannten Gütern statt
(bitte ausführen)?
34. Welche Rolle spielt die Bundesregierung in internationalen Gremien
(EU, G7, NATO, Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO)) bei
der Sicherung maritimer Handelsrouten, und welche eigenen Beiträge
leistet Deutschland zur Aufrechterhaltung der Schifffahrt im Nahen
Osten?
Die Bundesregierung setzt sich in internationalen Institutionen und Gremien
wie der Europäischen Union, den G7, der NATO, den Vereinten Nationen und
der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) nachdrücklich und
gemeinsam mit zahlreichen Partnern weltweit für das Recht auf freie und sichere
Schifffahrt, den Schutz und die Sicherheit der internationalen Schifffahrtswege
sowie den zugrundeliegenden völkerrechtlichen Prinzipien ein.
Deutschland leistet einen aktiven Beitrag zur maritimen Sicherheit im Nahen
Osten. Dies erfolgt unter anderem durch die Beteiligung der Bundeswehr an
internationalen Mandaten und Missionen. Zudem unterstützt die
Bundesregierung diplomatische Initiativen zur Deeskalation in der Region und steht im
engen Austausch mit internationalen Partnern sowie den Verbänden der deutschen
Seeschifffahrt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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