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Mögliche Gefährdung der Versorgungssicherheit in Deutschland durch den Iran- Krieg (Antwort zu Drs. 21/6678)

dip / drucksache 06.07.2026 · WP 21 · 21/6882 · Antwort · Original ↗

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Mögliche Gefährdung der Versorgungssicherheit in Deutschland durch den Iran- Krieg (Antwort zu Drs. 21/6678) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6882 21. Wahlperiode 06.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Dr. Malte Kaufmann, Stefan Keuter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6678 – Mögliche Gefährdung der Versorgungssicherheit in Deutschland durch den Iran- Krieg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die weltwirtschaftliche Lage ist aktuell volatil und durch erhebliche Unsicherheiten geprägt. Geopolitische Spannungen und kriegerische Auseinandersetzungen, u. a. im Nahen Osten, am Horn von Afrika oder in der Ukraine, führen zu Störungen internationaler Handelswege und Lieferketten (siehe hierzu u. a. www.morgenpost.de/wirtschaft/article411916336/nicht-nur-strasse-von-h ormus-iran-hat-noch-einen-hebel-im-globalen-handel.html, gesehen: 11. Mai 2026). Drohende Engpässe in der Energieversorgung sowie zunehmende wirtschaftliche Abhängigkeiten durch globale Lieferketten werfen bei den Fragestellern Fragen hinsichtlich der Krisenfestigkeit der Versorgung mit strategischen Gütern wie Medikamenten, Kraftstoffen, Ersatzteilen sowie einigen weiteren Produkten der Grundversorgung in Deutschland auf. Besonders kritisch ist hier in ihren Augen ein drohender Versorgungsmangel mit Kerosin zu nennen, der spürbare Auswirkungen auf den deutschen und internationalen Flugbetrieb haben kann (vgl. www.bz-berlin.de/deutschland/kerosinmangel-fl ugausfaelle-koennten-20-mio-passagiere-treffen, gesehen: 11. Mai 2026). Die Versorgung mit oben genannten Gütern ist in erheblichem Maße abhängig von funktionierenden globalen Transport- und Handelsstrukturen. Der Ukraine-Krieg hat seit Beginn massive Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Dies zeigt sich u. a. durch gestiegene Energiepreise in Deutschland und Europa sowie eine hohe Inflation der Lebensmittelpreise (vgl. www.tagesschau.de/wirts chaft/weltwirtschaft/ukraine-krieg-folgen-wirtschaft-preise-handel-101.html, gesehen: 11. Mai 2026). Zusätzlich zu den Preissteigerungen aufgrund der CO2-Steuer befeuert aktuell der Iran-Krieg und die dadurch verursachte teilweise Blockade der Straße von Hormus als wichtige Handelsroute massive Preissteigerungen in nahezu allen Bereichen, insbesondere an den Tankstellen, bei Lebensmitteln und in der Bauwirtschaft. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag haben als erste Maßnahme eine sogenannte „Taskforce Wirtschaftliche Auswirkungen des Iran-Krieges“ ins Leben gerufen, um sich mit weiteren fachlichen Experten zu den wirtschaftlichen Herausforderungen, wie z. B. steigende Energie- und Lebensmittelpreise, zu beraten. In ihrer dritten Sitzung haben die Mitglieder der Taskforce die steigenden Preise für Lebens- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 6. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. mittel thematisiert. Dazu fanden unter anderem Gespräche mit dem Lebensmitteleinzelhandel, dem Deutschen Bauernverband e. V. sowie den Verbraucherzentralen statt (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/video69c642c8bcbf 6a73533c12ef/folgen-des-iran-kriegs-taskforce-diskutiert-massnahmen-gegen- steigende-lebensmittelpreise.html, gesehen: 11. Mai 2026). Abgeordnete des Deutschen Bundestages haben die Bundesregierung bereits zu relevanten Teilaspekten in Bezug auf die Versorgungslage im Zusammenhang mit dem Iran-Krieg in diversen Gesprächsformaten befragt. Mit der Schriftlichen Frage 122 auf Bundestagsdrucksache 21/5249 wurde das erwartete Ausmaß von Treibstoffknappheiten erfragt. Die Schriftliche Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 21/5159 thematisierte die völkerrechtliche Bewertung des Iran-Krieges durch die Bundesregierung. Mit der Schriftlichen Frage 112 auf Bundestagsdrucksache 21/4848 wurde das Risiko einer Ernährungskrise durch den Iran-Krieg erfragt. Die Fragesteller haben demnach ein großes Interesse daran, sich einen Überblick über aktuelle Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze im Hinblick auf die Versorgungssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland zu verschaffen.  1. Über welche nationalen Reserven an a) Lebensmitteln, b) Düngemitteln, c) Medikamenten und Medizinprodukten, d) Energie- und Treibstoffen, e) petrochemischen Rohstoffen wie Naphtha (Rohbenzin) sowie f) technischen Vorprodukten verfügt die Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 30. April 2026 für den Fall von Krisen- und Katastrophenfällen? Die Fragen 1, 2, 3, 4, 8, 10, 13, 14, 15, 16, 19 und 29 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung beobachtet und analysiert die geopolitischen Entwicklungen im Nahen und Mittleren Osten sowie deren potenzielle Auswirkungen auf die globalen Lieferketten, die internationalen Rohstoff- und Energiemärkte und die Versorgungslage in Deutschland in einer eigens dafür eingerichteten ressortübergreifenden Task Force Energie- und Versorgungssicherheit kontinuierlich, in der auch nachgeordnete Behörden eingebunden sind. Zusätzlich findet ein enger Austausch mit den Ländern, den Akteuren der Wirtschaft und den europäischen Partnern statt. Die Feststellung einer kritischen Versorgungslage erfolgt dabei nicht anhand eines einzelnen Schwellenwerts, sondern basiert auf einer Gesamtschau quantitativer und qualitativer Kriterien. Hierzu zählen unter anderem die physische Verfügbarkeit von Gütern an den internationalen Märkten, die Auslastung und Stabilität der Transportinfrastrukturen, signifikante Preisvolatilitäten sowie die Meldungen der Marktteilnehmer. Seit dem 1. Januar 2024 kam es zu keinen Ereignissen, bei denen die physische Versorgungssicherheit mit den genannten Gütern in Deutschland gefährdet war oder kritische Grenzwerte im Sinne eines Marktversagens erreicht wurden. Eine solche ist aktuell kurzfristig auch nicht erkennbar. Die bestehenden Markt- und Versorgungsüberwachungsmechanismen haben sich als funktionsfähig erwiesen. Eine wesentliche Rolle bei der Stabilität der Versorgungslage spielen die vorhandenen Reserven und Lagerbestände. Nach dem Erdölbevorratungsgesetz (ErdölBevG) hält der Erdölbevorratungsverband (EBV) kontinuierlich Vorräte an Rohöl und fertigen Mineralölprodukten (Ottokraftstoff, Dieselkraftstoff, Heizöl EL, Flugkraftstoff), die den Nettoimporten von 90 Tagen entsprechen. Diese gesetzliche Bevorratung gewährleistet einen hinreichenden Puffer, um unvorhergesehene temporäre Ausfälle zu überbrücken und marktliche Anpassungsprozesse einzuleiten. Für den Erdgassektor dienen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Verordnung (EU) 2017/1938 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung in der gesamten EU als regulatorische Instrumente. Auf Grundlage des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes (ESVG) unterhält die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Bundesreserve Getreide sowie die Zivile Notfallreserve an dezentralen Standorten, um im Fall von Versorgungsstörungen die Grundversorgung insbesondere in Ballungsräumen zeitweise zu unterstützen. Die gesetzlichen Bevorratungsverpflichtungen für pharmazeutische Unternehmer, Arzneimittelgroßhandlungen und Apotheken dienen der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung mit Arzneimitteln im Rahmen der Regelversorgung. Sie tragen zugleich dazu bei, die Versorgung auch in Krisensituationen zu unterstützen. Für Düngemittel, petrochemische Rohstoffe wie Naphtha und technische Vorprodukte existieren keine staatlichen physischen Vorräte. Die Bevorratung und die Sicherstellung der Produktionsfähigkeit liegen in der primären Verantwortung der Marktteilnehmer. Im Fall einer erheblichen, marktversagenden Krise ermächtigen das ESVG (für Düngemittel) und das Wirtschaftssicherstellungsgesetz (WiSG, für technische Vorprodukte) die zuständigen Behörden zu staatlichen Lenkungs- und Verteilungsmaßnahmen. Es ist allerdings hervorzuheben, dass Deutschland bei Düngemitteln über zum Teil hohe eigene Produktionskapazitäten und zudem Importmöglichkeiten aus Nordafrika verfügt. Insgesamt lässt sich aber auch feststellen, dass länger andauernde Unterbrechungen internationaler Handelsströme über veränderte Routenführungen zu verlängerten Transportzeiten führen. Beeinträchtigungen wichtiger maritimer Nadelöhre – wie der Straße von Hormus, dem Roten Meer, dem Suezkanal oder der Meerenge von Bab al-Mandab – werden von der Bundesregierung und den zuständigen Sicherheitsbehörden daher fortlaufend evaluiert. Steigende Transport-, Energie- und Versicherungskosten infolge geopolitischer Spannungen wirken sich mittelbar auf die Einstandspreise von Importgütern in Deutschland aus. Eine unmittelbare Gefährdung der physischen Verfügbarkeit von Gütern der Grundversorgung ist daraus derzeit nicht abzuleiten. Pauschalierte Aussagen über den genauen Zeitraum, über den die Versorgung bei erheblichen Lieferkettenunterbrechungen aufrechterhalten werden kann, sind nicht möglich. Dieser hängt maßgeblich von der Art des Gutes, dem konkreten Ausmaß und der Dauer der Störung, den vorhandenen Substitutionsmöglichkeiten sowie der Wirksamkeit staatlicher Lenkungsmaßnahmen ab. Die globalen Transport- und Warenmärkte verfügen jedoch über eine hohe Anpassungsflexibilität. Ausweichrouten, wie die Umleitung des Seeverkehrs um das Kap der Guten Hoffnung, werden von den Reedereien und Logistikunternehmen bei Bedarf eigenständig genutzt.  2. Welche kritischen Importabhängigkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei a) Lebensmitteln. b) Düngemitteln, c) Medikamenten und Medizinprodukten, d) Energie- und Treibstoffen, e) petrochemischen Rohstoffen wie Naphtha (Rohbenzin) sowie f) technischen Vorprodukten (bitte nach Produktart, Herkunftsland, Menge etc. ausführen)?  3. Welche Lagebilder, Risikoanalysen, Frühwarnberichte oder ressortübergreifenden Bewertungen zur Versorgungssicherheit bei den in Frage 2 genannten Gütern hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 erstellt oder beauftragt, und welche Ressorts oder Behörden waren daran beteiligt (bitte nach Datum, Gegenstand und beteiligten Ressorts bzw. Behörden aufschlüsseln)?  4. Welche Schwellenwerte, Indikatoren oder Kriterien nutzt die Bundesregierung, um eine kritische Versorgungslage bei den in Frage 2 genannten Gütern festzustellen, und in welchen Fällen wurden diese Schwellenwerte, Indikatoren oder Kriterien seit dem 1. Januar 2024 erreicht oder nahezu erreicht?  5. Welche Maßnahmen wurden seit 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, um die Resilienz deutscher Liefer- und Versorgungsketten zu erhöhen (bitte ausführen)? Die Fragen 5, 9 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfolgt fortlaufend das Ziel, die Resilienz der deutschen Wirtschaft sowie die Versorgungssicherheit der Bevölkerung auch in Krisenlagen und bei Störungen internationaler Lieferketten zu gewährleisten. Hierzu arbeiten die zuständigen Ressorts und nachgeordneten Behörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten eng zusammen und stehen im kontinuierlichen Austausch mit der Wirtschaft. Seit dem Jahr 2020 hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Resilienz von Liefer- und Versorgungsketten zu stärken. Hierzu gehören die Diversifizierung von Bezugsquellen, die Förderung des Aufbaus strategischer Kapazitäten in Europa (u. a. im Rahmen von IPCEI-Projekten im Halbleiter- und Batteriebereich) sowie die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), das Unternehmen zur Risikoanalyse verpflichtet. Im Arzneimittelbereich wurden mit dem Arzneimittel- Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) entsprechende Maßnahmen beschlossen. Die zuständigen Bundesbehörden (z. B. BGR, DERA, BNetzA, BAFA) analysieren kontinuierlich potenzielle Störungsszenarien für kritische Infrastrukturen und Lieferketten. Dazu gehören geopolitische Konflikte, maritime Engpässe sowie Extremwetterereignisse. Im Rahmen der ressortübergreifenden Krisenvorsorge werden auch Kombinationsszenarien, einschließlich simultaner Störungen auf mehreren Schifffahrtsrouten sowie begleitender Cyber-Ereignisse, in die strategischen Überlegungen einbezogen.  6. Welche konkreten Maßnahmen plant oder prüft die Bundesregierung derzeit, um kritische Importabhängigkeiten bei den in Frage 2 genannten Gütern mittel- und langfristig zu reduzieren (z. B. durch Diversifizierung von Lieferländern, Förderung heimischer Produktion oder strategische Partnerschaften)? Die Beantwortung der Fragen 6 und 33 erfolgt wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam: Die Bundesregierung verfolgt im Rahmen der Nationalen Sicherheitsstrategie und der Rohstoffstrategie einen ganzheitlichen Ansatz zur Reduzierung einseitiger Importabhängigkeiten. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf: Die geopolitische Diversifizierung von Lieferketten durch den Abschluss strategischer Partnerschaften und Handelsabkommen auf EU-Ebene. Die Stärkung der heimischen und europäischen Produktionskapazitäten in strategischen Sektoren (z. B. durch den European Chips Act bei Halbleitern oder Initiativen zur Ansiedlung von Wirkstoffproduktionen im Pharmabereich). Die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Verringerung des Primärrohstoffbedarfs. Auf Ebene der Europäischen Union bestehen etablierte Mechanismen und Informationsnetzwerke zur Überwachung und Bewältigung von Versorgungsengpässen. Im Energiebereich greifen unter anderem die Solidaritätsmechanismen der Verordnung (EU) 2017/1938 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sich eren Gasversorgung in der gesamten EU sowie die Bevorratungsvorgaben für Erdöl. Im Falle von Engpässen bei sonstigen kritischen Gütern erfolgt die Abstimmung über das Integrierz. B.stem für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR) sowie z. B.die spezifischen europäischen Warn- und Kontrollsysteme (z. B. im Rahmen des Beihilferechts und des Binnenmarkt-Notfallinstruments).  7. Welche Ressorts oder Bundesbehörden sind für die Versorgungssicherheit bei den in Frage 2 genannten Gütern jeweils federführend zuständig, und wie ist die ressortübergreifende Koordinierung im Krisenfall geregelt? Soweit eine Zuständigkeit des Bundes besteht, ist die Federführung für die Versorgungssicherheit auf Bundesebene wie folgt aufgeteilt: • Energie, petrochemische Rohstoffe und technische Vorprodukte: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) • Lebensmittel und Düngemittel: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) • Arzneimittel und Medizinprodukte: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Die ressortübergreifende Koordinierung im Krisenfall erfolgt in enger Abstimmung der Ressorts sowie unter Einbindung der zuständigen Fachbehörden.  8. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung maritime Transportwege und internationale Containerlogistik für die Sicherstellung der deutschen Grundversorgung mit den in Frage 2 benannten Gütern (bitte ausführen)?  9. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung in Bezug auf die Abhängigkeit der Lebensmittelversorgung in Deutschland von Just- intime-Lieferketten? 10. Welche Ersatzrouten, alternativen Lieferländer, Beschaffungswege oder sonstigen Ausweichmechanismen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 im Zusammenhang mit möglichen oder tatsächlichen Störungen a) in der Straße von Hormus, b) im Roten Meer, c) im Suezkanal und d) am Bab al-Mandab bei den in Frage 2 genannten Gütern geprüft oder prüfen lassen (bitte nach Verkehrsweg, Gut und Ergebnis der Prüfung aufschlüsseln)? 11. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung in Bezug auf die durchschnittliche Lagerdauer von Lebensmitteln im deutschen Einzel- und Großhandel? Die Lebensmittelversorgung in Deutschland ist marktwirtschaftlich organisiert und zeichnet sich durch hochgradig optimierte, effiziente Logistikstrukturen aus. Der hohe Grad an „Just-in-Time“-Prozessen im Lebensmitteleinzel- und -großhandel ist der Bundesregierung bekannt. Diese Strukturen ermöglichen eine flexible und bedarfsgerechte Versorgung, bergen jedoch bei langanhaltenden, globalen Transportstörungen inhärente Risiken. Die durchschnittliche Lagerdauer von Lebensmitteln im deutschen Einzel- und Großhandel variiert stark je nach Produktkategorie (Frischeprodukte vs. Trockensortiment) sowie den individuellen logistischen Konzepten der Marktteilnehmer. Eine statistische Erfassung der genauen, tagesaktuellen Lagerdauer im privaten Handel erfolgt durch die Bundesregierung nicht. Die gesetzliche Vorsorge für den Fall schwerwiegender Versorgungsengpässe ist im Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) geregelt. Die BLE hält zudem im Rahmen der staatlichen Vorsorge strategische Reserven an Lebensmitteln (u. a. Getreide, Kondensmilch, Hülsenfrüchte) an verschiedenen Standorten im Bundesgebiet vor. 12. Welche konkreten Szenarien eines großflächigen Ausfalls oder einer erheblichen Störung internationaler Lieferketten werden derzeit durch die Bundesregierung und in den Bundesbehörden analysiert (bitte ausführen)? 13. Welche Auswirkungen hätten nach Einschätzung der Bundesregierung länger andauernde Unterbrechungen internationaler Handelsströme und insbesondere wichtiger Seehandelsrouten auf die Versorgungslage in Deutschland mit den in Frage 2 genannten Gütern? 14. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung die strategischen Erdöl- und Erdgasreserven der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der Reserven der Mineralölwirtschaft) für die in Frage 8 genannten Szenarien als ausreichend eingestuft, und wie lange könnten sie im Ernstfall die Versorgung aufrechterhalten? 15. Über welchen Zeitraum könnte nach Kenntnis der Bundesregierung die Versorgung der Bevölkerung mit den in Frage 2 benannten Gütern im Falle erheblicher Unterbrechungen der internationalen Lieferketten aufrechterhalten werden? 16. Welche Auswirkungen könnten nach Einschätzung der Bundesregierung steigende Transport-, Energie- und Versicherungskosten auf die Versorgungssicherheit mit und auf die Preisentwicklung der in Frage 2 genannten Güter in Deutschland haben (bitte ausführen)? 17. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Lage in der Straße von Hormus und deren Auswirkungen auf die deutsche Energie- und Rohstoffversorgung im Vergleich zu den Störungen durch den Ukraine- Krieg? Im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine hat die Russische Föderation wissentlich eine Energieknappheit herbeigeführt mit dem Ziel, der deutschen bzw. europäischen Wirtschaft und Gesellschaft Schaden zuzufügen. Betroffen war dabei primär die Versorgung mit Erdgas. Die aktuelle Lage in der Straße von Hormus hat dagegen zu keiner unmittelbaren physischen Knappheit bei Erdgas in Deutschland geführt aufgrund des viel geringeren Anteils von Importen von Gas und Öl aus der Region Nah- und Mittelost (s. o.), die Preisanstiege sind insgesamt geringer im Vergleich zur Situation 2022, dafür sind eine Vielzahl weiterer Energieträger und Rohstoffe, wie z. B. Öl, Ölprodukte, Düngemittel, Aluminium, Helium etc. betroffen. Die Situation 2022 und 2026 unterstreicht, dass die Verfolgung des Dreiklangs Diversifizierung der Importländer und -routen, Erhöhung von Energieeffizienz und die insgesamte Verringerung von der Abhängigkeit fossiler Importe der richtige Weg zum Umgang mit Energiekrisen ist. Dies ist etwa in der EU- Strategie RePowerEU von 2022 angelegt und in Umsetzung. 18. In welchem Umfang berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer Krisenplanung auch mögliche Kombinationsszenarien (z. B. gleichzeitige Störungen in der Straße von Hormus und im Roten Meer oder zusätzliche Ausfälle durch Cyberangriffe)? Im Rahmen der gesetzlichen Krisenvorsorge werden verschiedene Risiko-, Krisen- und Resilienzszenarien betrachtet, die auch kumulative Störungen umfassen. Dabei steht die Bundesregierung im regelmäßigen, Austausch mit relevanten Verbänden und Institutionen zwecks Generierung eines ganzheitlichen Lagebilds und zur Situations- und Szenarioanalyse. 19. Welche rechtlichen Instrumente stehen der Bundesregierung zur Bewältigung schwerer Versorgungsengpässe bei den in Frage 2 genannten Gütern zur Verfügung, und welche dieser Instrumente wurden seit dem 1. Januar 2020 überprüft, aktualisiert oder praktisch erprobt? 20. Welche Krisenübungen, Stabsrahmenübungen oder Planspiele zu großflächigen Lieferkettenstörungen, Energieengpässen, Lebensmittelengpässen, Medikamentenengpässen oder sonstigen Versorgungsengpässen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2020 durchgeführt oder beauftragt, und welche Maßnahmen wurden daraus abgeleitet (bitte nach Datum, Szenario, beteiligten Stellen und abgeleiteten Maßnahmen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung sowie die nachgeordneten Behörden führen in regelmäßigen Abständen und im Rahmen der gesetzlichen Vorsorgeaufträge Krisenübungen, Stabsrahmenübungen und Planspiele durch, um die Interoperabilität der Krisenstäbe zu überprüfen. Dazu gehören die Bund-Länder-Übungsreihen LUKAS (Länder- und ressortübergreifende Krisenmanagementübung) sowie spezifische Fachübungen der zuständigen Ressorts und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). 21. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Existenz einer parlamentarischen „Taskforce Wirtschaftliche Auswirkungen des Iran-Krieges“ der Koalitionsfraktionen CDU, CSU und SPD, und wenn ja, seit wann? 22. In welcher Form und in welchem Umfang stellt die Bundesregierung bzw. stellen einzelne Ressorts dieser parlamentarischen Taskforce Informationen, Lageberichte oder Datenmaterial zur Verfügung? 23. Haben Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre oder Beamte an Sitzungen oder Beratungen der parlamentarischen Taskforce teilgenommen (bitte gegebenenfalls Anlass, Datum und Ressort angeben)? 24. Sind im Rahmen einer solchen Teilnahme bzw. Zuarbeit Ressourcen der Bundesregierung (Personal, Arbeitszeit, Sachmittel) eingesetzt worden, und wenn ja, in welchem Umfang? 25. Werden der parlamentarischen Taskforce Informationen oder Auswertungen zur Verfügung gestellt, die dem Deutschen Bundestag insgesamt – etwa den Oppositionsfraktionen – nicht in gleicher Weise zugänglich gemacht werden? 26. Hat die Bundesregierung Empfehlungen, Beschlüsse oder Stellungnahmen der parlamentarischen Taskforce erhalten, und sind diese in das Regierungshandeln (z. B. den Tankrabatt) eingeflossen? 27. Wie grenzt die Bundesregierung ihre eigene ministerielle Taskforce organisatorisch und inhaltlich von der parlamentarischen Taskforce der Koalitionsfraktionen CDU, CSU und SPD ab? 28. Findet zwischen der bundesministeriellen Taskforce der Bundesregierung und der parlamentarischen Taskforce ein institutionalisierter Austausch statt, und wenn ja, in welcher Form, und mit welcher Frequenz? 29. Welche Notfallpläne bestehen auf Bundesebene für den Fall großflächiger Versorgungsengpässe mit den in Frage 2 genannten Gütern (bitte ausführen)? 30. Welche Koordinationsmechanismen bestehen zwischen Bund und Ländern für den Fall großflächiger Versorgungsengpässe, und inwiefern wurden die Länder bereits in die Arbeit der Taskforce einbezogen? 31. Welche Empfehlungen kommuniziert die Bundesregierung der Bevölkerung zur privaten Krisenvorsorge und Vorratshaltung (bitte ausführen, u. a. nach Produkten, Lagerung und Zeitraum)? 32. Welche konkreten Empfehlungen gibt die Bundesregierung den betroffenen Wirtschaftsbranchen (Lebensmitteleinzelhandel, Landwirtschaft, Logistik, Pharmaindustrie) zur Erhöhung der eigenen Resilienz und Vorratshaltung? Die Fragen 31 und 32 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung empfiehlt der Bevölkerung sowie den Akteuren der Privatwirtschaft unabhängig von spezifischen geopolitischen Ereignissen eine kontinuierliche und lageangepasste Vorsorge zur Erhöhung der allgemeinen Resilienz gegenüber Versorgungsstörungen. Hinsichtlich der privaten Krisenvorsorge verweist die Bundesregierung auf die fortlaufend aktualisierten und öffentlich zugänglichen Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie das behördenübergreifende Konzept zur Ernährungsnotfallvorsorge. Diese Leitfäden empfehlen Bürgerinnen und Bürgern im Sinne der Eigenvorsorge die private Bevorratung von Lebensmitteln und Trinkwasser für einen Zeitraum von zehn Tagen (Richtwert: ca. zwei Liter Flüssigkeit pro Person und Tag sowie haltbare Lebensmittel zur Abdeckung des Basisenergiebedarfs), die Vorhaltung einer individuellen Hausapotheke sowie von stromnetzunabhängigen Informationsmedien und Lichtquellen. Für die Wirtschaftsbranchen – insbesondere die Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und Unternehmen der Lebensmitteleinzelhandels-, Logistik-, Agrar- und Pharmasektoren – gelten die gesetzlichen Vorgaben zur Risikovorsorge und zum Business Continuity Management (BCM). Die Bundesregierung empfiehlt den Marktteilnehmern in diesem Rahmen die Implementierung robuster Risikomanagementsysteme, die Diversifizierung von Lieferketten, die Vorhaltung von Notstromkapazitäten sowie eine betriebswirtschaftlich angemessene Lagerhaltung von Vorprodukten und Rohstoffen. Soweit gesetzliche Bevorratungspflichten (wie z. B. die Pflichtlagerhaltung nach dem Erdölbevorratungsgesetz oder staatliche Reserven im Bereich der Ernährungssicherung) bestehen, werden diese durch die zuständigen Behörden und Stellen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben laufend überwacht und gesteuert. Darüberhinausgehende, produktspezifische Vorgaben für einzelne Wirtschaftszweige macht die Bundesregierung im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung nicht; die operative Umsetzung der Resilienzmaßnahmen liegt in der Eigenverantwortung der jeweiligen Marktteilnehmer. 33. Welche Abstimmungen und Mechanismen finden nach Kenntnis der Bundesregierung im Krisenfall auf Ebene der Europäischen Union zur Sicherung der Versorgung mit den in Frage 2 genannten Gütern statt (bitte ausführen)? 34. Welche Rolle spielt die Bundesregierung in internationalen Gremien (EU, G7, NATO, Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO)) bei der Sicherung maritimer Handelsrouten, und welche eigenen Beiträge leistet Deutschland zur Aufrechterhaltung der Schifffahrt im Nahen Osten? Die Bundesregierung setzt sich in internationalen Institutionen und Gremien wie der Europäischen Union, den G7, der NATO, den Vereinten Nationen und der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) nachdrücklich und gemeinsam mit zahlreichen Partnern weltweit für das Recht auf freie und sichere Schifffahrt, den Schutz und die Sicherheit der internationalen Schifffahrtswege sowie den zugrundeliegenden völkerrechtlichen Prinzipien ein. Deutschland leistet einen aktiven Beitrag zur maritimen Sicherheit im Nahen Osten. Dies erfolgt unter anderem durch die Beteiligung der Bundeswehr an internationalen Mandaten und Missionen. Zudem unterstützt die Bundesregierung diplomatische Initiativen zur Deeskalation in der Region und steht im engen Austausch mit internationalen Partnern sowie den Verbänden der deutschen Seeschifffahrt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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