Arbeitssicherheit und Unfallgeschehen in der Stromerzeugung sowie Erkenntnisse der Bundesregierung zu Arbeitsunfällen und Sicherheitskennzahlen verschiedener Stromerzeugungstechnologien
Text
Arbeitssicherheit und Unfallgeschehen in der Stromerzeugung sowie Erkenntnisse der Bundesregierung zu Arbeitsunfällen und Sicherheitskennzahlen verschiedener Stromerzeugungstechnologien
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7531
21. Wahlperiode 10.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Dietz, Martin Sichert, Carina Schießl, Dr. Christina
Baum, Claudia Weiss, Joachim Bloch, Kay-Uwe Ziegler, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Birgit Bessin, Dr. Christoph Birghan, Kerstin Przygodda, Alexis
Leonard Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon
Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Arbeitssicherheit und Unfallgeschehen in der Stromerzeugung
sowie Erkenntnisse der Bundesregierung zu Arbeitsunfällen und
Sicherheitskennzahlen verschiedener Stromerzeugungstechnologien
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Bereich der
Stromerzeugung ist Gegenstand des Arbeitsschutzrechts sowie der Zuständigkeiten
des Bundes in den Bereichen Arbeit, Energie und Wirtschaft. Im Rahmen ihrer
Aufgaben berücksichtigt die Bundesregierung Erkenntnisse der zuständigen
Bundesbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung sowie nationaler und
internationaler Organisationen.
Für die verschiedenen Bereiche der Stromerzeugung bestehen unterschiedliche
Arbeitsbedingungen und Gefährdungen. Die Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung (DGUV) hat hierzu unter anderem Handlungshilfen für die
Gefährdungsbeurteilung bei Windenergieanlagen sowie weitere
Präventionsinformationen veröffentlicht. Hierzu zählt insbesondere die DGUV-Information 203‑007
„Windenergieanlagen – Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung im On-
und Offshorebereich“ (https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/arti
cle/415).
Daneben wurde in den vergangenen Jahren wiederholt über Arbeitsunfälle und
besondere Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Bereich
der Stromerzeugung berichtet (www.tagesschau.de/inland/regional/niedersachs
en/rettungskette-auf-hoher-see-offshore-windparks-immer-weiter-draussen%2C
offshore-220.html, www.zeit.de/news/2026-02/25/zwei-monteure-sterben-bei-a
rbeitsunfall-an-windkraftanlage sowie www.sueddeutsche.de/panorama/unfaell
e-gutachten-montagefehler-ursache-fuer-toedlichen-absturz-dpa.urn-newsml-dp
a-com-20090101-260623-930-267133).
Vor diesem Hintergrund besteht für die Fragesteller parlamentarisches Interesse
daran, zu erfahren, über welche Erkenntnisse die Bundesregierung zum
Arbeits- und Gesundheitsschutz in den verschiedenen Bereichen der
Stromerzeugung verfügt, welche Datengrundlagen und Vergleichsmaßstäbe sie ihrer
Aufgabenwahrnehmung zugrunde legt und welche Schlussfolgerungen sie
hieraus für die Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zieht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu
meldepflichtigen Arbeitsunfällen und tödlichen Arbeitsunfällen in den einzelnen
Bereichen der Stromerzeugung in Deutschland?
2. Welche Stromerzeugungstechnologien werden in den der
Bundesregierung vorliegenden Statistiken oder Datensätzen gesondert ausgewiesen?
3. Welche Bundesbehörden oder sonstigen öffentlichen Stellen erfassen nach
Kenntnis der Bundesregierung Arbeitsunfälle im Bereich der
Stromerzeugung, und welche Datengrundlagen nutzt die Bundesregierung zur
Bewertung der Arbeitssicherheit in diesem Bereich?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Arbeitssicherheit
(bitte schwere und tödliche Arbeitsunfälle je Betriebsstunde und je
Kilowattstunde erzeugter Elektrizität angeben) in
a) konventionellen Kraftwerken,
b) Kernkraftwerken,
c) Onshore-Windenergieanlagen,
d) Offshore-Windenergieanlagen,
e) Dach-Photovoltaikanlagen,
f) Freiflächen-Photovoltaikanlagen,
g) Biogas-Anlagen,
h) Oberflächen-Geothermie,
i) Tiefen-Geothermie sowie
j) sonstigen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
vor?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Arbeitsunfälle
während
a) der Errichtung,
b) des Betriebes,
c) der Wartung und Instandhaltung sowie
d) des Rückbaus
von Anlagen zur Stromerzeugung vor, insbesondere über schwere oder
tödliche Arbeitsunfälle?
6. Welche standardisierten Sicherheitskennzahlen und Vergleichsmaßstäbe
legt die Bundesregierung ihrer Bewertung der Arbeitssicherheit im
Bereich der Stromerzeugung zugrunde, und welche Erkenntnisse liegen ihr
zu Unfallraten je Arbeitsstunde, je Kilowattstunde erzeugter Elektrizität
oder je Beschäftigten in den verschiedenen Bereichen der Stromerzeugung
vor?
7. Welche internationalen Datenbanken oder Institutionen berücksichtigt die
Bundesregierung bei der Bewertung der Arbeitssicherheit im Bereich der
Stromerzeugung, darunter gegebenenfalls insbesondere
a) Eurostat,
b) die International Labour Organization (ILO),
c) die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD),
d) die International Energy Agency (IEA),
e) die International Renewable Energy Agency (IRENA)?
8. Welche wissenschaftlichen Studien wurden von Bundesministerien oder
Bundesbehörden seit dem Jahr 2015 zur Arbeitssicherheit im Bereich der
Stromerzeugung gegebenenfalls ausgewertet oder in Auftrag gegeben?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung
der Arbeitssicherheit im Bereich der Stromerzeugung seit dem Jahr 2015
vor, insbesondere im Zusammenhang mit
a) dem Ausbau der erneuerbaren Energien sowie
b) der Digitalisierung, Automatisierung oder Fernüberwachung von
Anlagen zur Stromerzeugung?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über
Unterschiede der Arbeitssicherheit zwischen Beschäftigten der
Anlagenbetreiber und Beschäftigten externer Dienstleistungsunternehmen im
Bereich der Stromerzeugung vor?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über die
Arbeitssicherheit im Bereich der Stromerzeugung im internationalen
Vergleich, insbesondere im Vergleich zu den übrigen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, vor?
12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2021
gegebenenfalls ergriffen oder eingeleitet, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz
im Bereich der Stromerzeugung weiterzuentwickeln?
13. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Datengrundlagen zur
Arbeitssicherheit im Bereich der Stromerzeugung weiterzuentwickeln oder regelmäßig
technologiespezifische Sicherheits- oder Unfallkennzahlen zu
veröffentlichen, wenn ja, welche Maßnahmen sind vorgesehen, und wenn nein, aus
welchen Gründen nicht?
Berlin, den 7. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Alexis L. Giersch (Kleine Anfrage)
- asked ← Birgit Bessin (Kleine Anfrage)
- asked ← Carina Schießl (Kleine Anfrage)
- asked ← Christina Baum (Kleine Anfrage)
- asked ← Christoph Birghan (Kleine Anfrage)
- asked ← Claudia Weiss (Kleine Anfrage)
- asked ← Gereon Bollmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Joachim Bloch (Kleine Anfrage)
- asked ← Kay-Uwe Ziegler (Kleine Anfrage)
- asked ← Kerstin Przygodda (Kleine Anfrage)
- asked ← Martina Kempf (Kleine Anfrage)
- asked ← Martin Sichert (Kleine Anfrage)
- asked ← Nicole Hess (Kleine Anfrage)
- asked ← Paul Schmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Stefan Möller (Kleine Anfrage)
- asked ← Thomas Dietz (Kleine Anfrage)
- asked ← Thomas Fetsch (Kleine Anfrage)
- asked ← Tobias Ebenberger (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Martin Sichert
- authored ← Thomas Dietz
- part_of_vorgang → Arbeitssicherheit und Unfallgeschehen in der Stromerzeugung sowie Erkenntnisse der Bundesregierung zu Arbeitsunfällen und Sicherheitskennzah (Kleine Anfrage)