Zuwendungen des Bundes an das Abraham Accords Institute: Berichte über Folgeförderungen trotz offener Prüfungen zu vorherigen Projekten
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Zuwendungen des Bundes an das Abraham Accords Institute: Berichte über Folgeförderungen trotz offener Prüfungen zu vorherigen Projekten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7387
21. Wahlperiode 29.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann, Udo
Theodor Hemmelgarn, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Zuwendungen des Bundes an das Abraham Accords Institute: Berichte über
Folgeförderungen trotz offener Prüfungen zu vorherigen Projekten
Nach einer Recherche der Transparenzplattform FragDenStaat erhielt die
Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH seit dem Jahr
2023 Fördermittel aus dem Zuständigkeitsbereich der bzw. des Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM; https://fragdenstaat.de/arti
kel/exklusiv/2026/05/die-schattenstruktur-des-armin-laschet/). Bei dem
Abraham Accords Institute (AAI) handelt es sich um eine Einrichtung, die nach
eigener Darstellung den sogenannten Abraham-Prozess sowie Frieden und
regionale Integration im Nahen Osten durch Dialog-, Bildungs- und
Begegnungsformate fördern will (www.aai-germany.eu/en/vision). Alleiniger
Gesellschafter der GmbH ist der Verein zur Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden
und regionale Integration e. V., dessen Vorstandsvorsitzender der
Bundestagsabgeordnete Armin Laschet (CDU) ist.
Der Recherche zufolge wurden dem AAI seit dem Jahr 2023 Förderzusagen
über insgesamt mehr als 2,7 Mio. Euro aus Bundesmitteln erteilt; nach
Angaben einer Sprecherin des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien wurden hiervon bislang knapp 2,2 Mio. Euro ausgezahlt (https://fragde
nstaat.de/artikel/exklusiv/2026/05/die-schattenstruktur-des-armin-laschet/). Die
Förderung verteilte sich demnach auf drei Runden. Für die erste Förderperiode
(Laufzeit 2023) bewilligte das damals von Kulturstaatsministerin Claudia Roth
geleitete Haus bis zu 1 Mio. Euro für sechs Maßnahmen, darunter Besuche von
Holocaust-Gedenkorten und eine Kunstinstallation für den Weltklimagipfel in
Dubai. Im Jahr 2024 plante der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
weitere rund 1,45 Mio. Euro ein, mit denen das Institut laut Antrag 64
Aktivitäten umsetzen sollte. Im Jahr 2025 sagte der BKM schließlich nur drei Tage
nach Antragstellung rund 250 000 Euro für eine dritte Runde mit sechs
Veranstaltungen zu (https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2026/05/die-schattenstruk
tur-des-armin-laschet/ sowie www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/laschet-aa
chener-institut-aai-steuermittel-wofuer/).
Die Recherche verweist zudem auf rechnerische Unstimmigkeiten bei der
Prüfung eines Verwendungsnachweises sowie auf weitere Förderentscheidungen,
die teilweise vor Abschluss früherer Prüfungen getroffen worden sein sollen.
So sollen von den sechs für das Jahr 2023 beantragten Maßnahmen nach den
eigenen Angaben des Instituts lediglich zwei tatsächlich umgesetzt worden
sein, während vier der angekündigten Projekte im eingereichten
Verwendungsnachweis nicht mehr auftauchen (ebd.). Die Fragesteller sehen Anlass, die
Verwendung der Bundesmittel, die haushaltsrechtlichen Grundlagen der Förderung
und den Umgang der Bundesregierung mit festgestellten Unstimmigkeiten
näher zu klären (https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2026/05/die-schattenstruk
tur-des-armin-laschet/ sowie www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/laschet-aa
chener-institut-aai-steuermittel-wofuer/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bundesmittel wurden seit dem 1. Januar 2023 an den Verein zur
Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden und regionale Integration
e. V. oder an die Abraham Accords Institute for Peace and Regional
Integration GmbH tatsächlich ausgezahlt, welche Beträge wurden nach
abgeschlossener Prüfung als zweckentsprechend anerkannt, und welche Beträge
wurden zurückgefordert oder zurückgezahlt (bitte jeweils nach
Haushaltsjahr, Zuwendungsempfänger, Projekt, ausgezahltem Betrag, bewilligtem
Betrag, Rückforderungsbetrag, Rückzahlungsbetrag und aktuellem
Prüfstatus aufschlüsseln)?
2. In welchen Fällen wurden Fördermittel, die nach Kenntnis der
Bundesregierung für ein Projekt des Vereins zur Förderung des Abraham-Prozesses
für Frieden und regionale Integration e. V. vorgesehen waren, an die
Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH bewilligt
oder ausgezahlt, und auf welcher haushalts- und zuwendungsrechtlichen
Grundlage erfolgte dies jeweils?
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Zahlungsflüsse, Verträge
oder Kostenumlagen zwischen dem Verein zur Förderung des Abraham-
Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V. und der Abraham
Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH, soweit diese
einen Bezug zu den seit dem 1. Januar 2023 geförderten Projekten
aufweisen (bitte jeweils nach Projekt, Leistungsgegenstand, Betrag und Ergebnis
der Prüfung aufschlüsseln)?
4. Wie erklärt die Bundesregierung die bei der Prüfung der
Verwendungsnachweise festgestellten rechnerischen Abweichungen, und aus welchen
Gründen wurde jeweils eine Rückforderung erhoben oder von einer
Rückforderung abgesehen (bitte jeweils nach Projekt, beanstandetem Betrag, Ergebnis
der Prüfung und ggf. Rückforderungsbetrag aufschlüsseln)?
5. Wurde der nach dem Bewilligungsbescheid bis zum 30. April 2025
vorzulegende Zwischennachweis für das Projekt „Veranstaltungen in der
Zusammenarbeit mit Kulturvermittlern aus Deutschland und Ländern des
Globalen Südens für Koexistenz und Toleranz“ fristgerecht eingereicht?
a) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde der Zwischennachweis nicht
fristgerecht eingereicht, welche Nachforderungen oder
Fristverlängerungen gab es, und welche Konsequenzen zog die Bundesregierung
daraus?
b) Wenn ja, wann wurde der Zwischennachweis eingereicht, welche
Ergebnisse ergab seine Prüfung, und aus welchen Gründen war er nicht
Bestandteil der im Rahmen der Informationsfreiheitsanfrage zum Verein
zur Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden und regionale
Integration e. V. herausgegebenen Unterlagen?
c) Welche Auswirkungen hatte der Umgang mit dem Zwischennachweis
auf spätere Förderentscheidungen zugunsten des Vereins oder der
Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH?
6. Auf welcher Grundlage wurden die zweite Förderung in Höhe von rund
1,45 Mio. Euro (Förderzusage 2024) sowie die dritte Förderung in Höhe
von rund 250 000 Euro (Förderzusage 2025) zugunsten des Vereins zur
Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V.
beziehungsweise der Abraham Accords Institute for Peace and Regional
Integration GmbH bewilligt oder in Aussicht gestellt, obwohl die Prüfung
des Verwendungsnachweises der ersten Förderung (Projektlaufzeit 2023) zu
diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war beziehungsweise noch
offene Prüfpunkte bestanden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Welche Beanstandungen oder offenen Prüfpunkte aus der ersten
Förderung waren zum Zeitpunkt der jeweiligen Förderentscheidung über die
zweite und dritte Förderung bekannt?
b) Welche überprüfbaren Ergebnisse der vorausgegangenen Projekte lagen
zum Zeitpunkt der jeweiligen Förderentscheidung vor?
c) Aus welchen Gründen wurde von einer Aussetzung der Bewilligung
oder Auszahlung abgesehen?
7. Welche messbaren Ziele wurden für die seit dem 1. Januar 2023 geförderten
Projekte festgelegt, und in welchem Umfang wurden diese Ziele nach
Kenntnis der Bundesregierung erreicht (bitte jeweils nach Projekt, Zielwert,
erreichtem Wert, vorgelegtem Nachweis und Bewertung der
Bundesregierung aufschlüsseln)?
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über private oder
institutionelle Drittmittel, die dem Verein zur Förderung des Abraham-Prozesses
für Frieden und regionale Integration e. V. oder der Abraham Accords
Institute for Peace and Regional Integration GmbH seit dem 1. Januar 2023 zur
Verfügung standen, und wie wurde eine Doppelfinanzierung
ausgeschlossen (bitte ggf. jeweils nach Geldgeber, Betrag, Verwendungszweck und Art
der Prüfung aufschlüsseln)?
9. Welche dokumentierten dienstlichen Kontakte fanden ggf. seit dem 1.
Januar 2022 zwischen Vertretern der bzw. des Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien oder des Bundesverwaltungsamtes einerseits und
Armin Laschet, Mitarbeitern seines Bundestagsbüros sowie Vertretern des
Vereins zur Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden und regionale
Integration e. V. oder der Abraham Accords Institute for Peace and
Regional Integration GmbH andererseits statt, soweit die Anbahnung, Höhe,
Bewilligung, Auszahlung oder Fortsetzung der Förderung Gegenstand des
Kontakts waren (bitte jeweils nach Datum, beteiligter Bundesstelle,
Funktion der Beteiligten, Anlass und Ergebnis des Kontakts aufschlüsseln)?
Berlin, den 23. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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