Einfluss privater Stiftungen auf die globale Gesundheitspolitik und die Rolle der Bundesregierung
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Einfluss privater Stiftungen auf die globale Gesundheitspolitik und die Rolle der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7341
21. Wahlperiode 27.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit
Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel,
Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin
Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada
Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata
Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Einfluss privater Stiftungen auf die globale Gesundheitspolitik und die Rolle der
Bundesregierung
In den letzten Jahrzehnten ist der sogenannte philanthropische Sektor sowohl
hinsichtlich der Anzahl der Stiftungen als auch ihres jährlichen
Fördervolumens und der geografischen Reichweite ihrer Aktivitäten deutlich gewachsen.
Im Sinne dieser Kleinen Anfrage umfasst der Begriff „private Stiftungen“ alle
privatrechtlich organisierten Stiftungen, internationalen rechtlich definierten
Foundations, philanthropischen Fonds, gemeinnützigen Gesellschaften und
vergleichbaren Einrichtungen, die überwiegend aus privaten Mitteln finanziert
werden. Verlässliche und vergleichbare öffentliche Daten über deren jährliches
Fördervolumen liegen bislang nur eingeschränkt vor. Nach Angaben der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) belief
sich das Fördervolumen privater Stiftungen für globale Entwicklung im
Zeitraum 2020 bis 2023 auf 68,2 Mrd. US‑Dollar (vgl. OECD, Private Philanthropy
for Development, Third Edition). Bereits im Jahr 2023 stellte die Fraktion
Die Linke die Kleine Anfrage „Stand der Zusammenarbeit zwischen der
Bundesregierung und privaten Stiftungen“ (Bundestagsdrucksache 20/6836).
Gegenüber dem damals betrachteten Zeitraum von 2016 bis 2019 ist das
Fördervolumen nach OECD-Angaben um 25,2 Mrd. US‑Dollar gestiegen (vgl. www.
oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2021/12/private-philanthrop
y-for-development-second-edition_31d9e8ed/cdf37f1e-en.pdf).
Rund 40 Prozent der Stiftungsgelder für globale Entwicklung fließen nach
OECD-Angaben in den Bereich der globalen Gesundheit (vgl. OECD, Private
Philanthropy for Development, Third Edition). Private Stiftungen werden
zunehmend als Akteure der Entwicklungszusammenarbeit und der globalen
Gesundheitspolitik wahrgenommen und sind an der Finanzierung sowie teilweise
an der Entwicklung und Umsetzung internationaler Programme beteiligt. Die
Bill & Melinda Gates Foundation (BMGF, seit Anfang 2025 Gates Fondation)
zählt zu den größten privaten Akteuren in diesem Bereich. Mit nach eigener
Aussage einem Stiftungsvermögen von 89 Mrd. US‑Dollar und einer für 2026
prognostizierten Rekordausschüttung von 9 Mrd. US‑Dollar ist sie die weltweit
größte private Stiftung (vgl. www.gatesfoundation.org/about/foundation-fact-s
heet). Sie war an der Gründung mehrerer multilateraler Einrichtungen beteiligt,
darunter des Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und
Malaria (GFATM), der maßgeblich auch von der Bundesregierung finanziert wird.
Zudem initiierte sie Organisationen wie die Impfallianz Gavi, die
Impfstoffentwicklungsagentur CEPI (Coalition for Epidemic Preparedness Innovations)
und das Internationale Impfinstitut. Darüber hinaus gehört die BMGF zu den
größten Geldgebern der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Eine Studie in „BMJ Global Health“ aus dem Jahr 2025 untersuchte erstmals
systematisch die Mittelvergabe der BMGF an die Weltgesundheitsorganisation
(WHO). Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass die umfangreiche
zweckgebundene Finanzierung mit einer Schwerpunktsetzung auf
Infektionskrankheiten und Impfprogramme verbunden ist, während Gesundheitssystemstärkung
und nichtübertragbare Erkrankungen vergleichsweise geringere
Aufmerksamkeit erhalten (Kennedy J, Thakrar R.: Who's leading WHO? A quantitative
analysis of the Bill and Melinda Gates Foundation's grants to WHO, 2000 bis
2024, BMJ Global Health, 2025; 10). Zivilgesellschaftliche Organisationen wie
Brot für die Welt, Global Policy Forum Europe und Misereor haben den
Einfluss privater Stiftungen auf die internationale Gesundheits-Governance
kritisch bewertet und unter anderem auf Personalentsendungen sowie die
Finanzierung externer Beratungsleistungen hingewiesen (vgl. www.globalpolicy.org/
sites/default/files/download/Globale%20Gesundheit%20in%20der%20Krise_R
olle%20privater%20Akteure.pdf). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage,
wie die Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit privaten Stiftungen
ausgestaltet und welche Mechanismen zur Transparenz, Rechenschaft und Steuerung
bestehen.
Die Bundesregierung arbeitet in verschiedenen Bereichen mit privaten
Stiftungen zusammen. Insbesondere das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) kooperiert regelmäßig mit Stiftungen
wie der BMGF: Im Jahr 2023 bestanden nach Aussage der Bundesregierung
allein neun gemeinsame Projekte (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/7512). Mit der Servicestelle für Stiftungen und
Philanthropie bei der Engagement Global gGmbH wurde zudem eine Anlaufstelle
für private Stiftungen und Philanthropinnen und Philanthropen geschaffen (vgl.
www.engagement-global.de/de/servicestelle-fuer-stiftungen-und-philantropie?
utm_). Mit einzelnen Stiftungen, darunter der BMGF, schloss das BMZ
Memoranda of Understanding (MoUs) zur Konkretisierung der Zusammenarbeit (vgl.
Schriftliche Frage 84 auf Bundesdrucksache 17/6041). Seit 2008 bestehen
zwischen dem BMZ, insbesondere der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, und der BMGF Kooperationsprojekte (vgl.
www.brot-fuer-die-welt.de/fileadmin/mediapool/2_Downloads/Fachinformatio
nen/Sonstiges/studie-gestiftete-entwicklung.pdf?utm_source=chatgpt.com). Im
Sinne dieser Kleinen Anfrage umfassen Kooperationen sämtliche finanziellen,
organisatorischen, strategischen oder institutionellen Formen der
Zusammenarbeit, einschließlich gemeinsamer Projekte, Memoranda of Understanding,
Gremien- und Beiratstätigkeiten, Personalentsendungen,
Forschungskooperationen, Beratungsleistungen, gemeinsamer Veranstaltungen oder informeller
Absprachen. Darüber hinaus beteiligt sich die Bundesregierung mit erheblichen
Haushaltsmitteln aus den Entwicklungs- und Gesundheitsetats an
privatöffentlichen Organisationen wie dem GFATM der Gavi und der CEPI.
Deutschland hat dem Globalen Fonds für den Zeitraum 2026 bis 2028 insgesamt 1 Mrd.
Euro zugesagt (vgl. www.theglobalfund.org/media/suqhqkp4/donor_germany_r
eport_de.pdf). Zudem hat sich die Bundesregierung, insbesondere das BMZ, in
der Vergangenheit mehrfach mit öffentlichen Mitteln an der Gründung und dem
Betrieb privater Stiftungen beteiligt, was wiederholt vom Bundesrechnungshof
kritisiert wurde (vgl. www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/D
E/Berichte/2021/stiftungen-besser-machen-volltext.pdf?__blob=publicationFile
&v=1). Auch über den vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
gegründeten Global Health Hub Germany steht das BMG im engen Austausch mit
privaten Stiftungen wie dem Wellcome Trust und fördert diesen gemeinsam mit
der BMGF. Als für die WHO zuständiges Ressort trägt das BMG zudem eine
besondere Verantwortung im Umgang mit dem Einfluss privater Stiftungen auf
die globale Gesundheits-Governance.
Obwohl die Agenda 2030 die Einbindung privater Akteure ausdrücklich
hervorhebt, wird die Rolle philanthropischer Stiftungen in Wissenschaft und
Zivilgesellschaft hinsichtlich Transparenz, demokratischer Legitimation,
Rechenschaftspflicht und möglicher Einflussnahme auf politische Prioritätensetzungen
kontrovers diskutiert (vgl. OECD, Private Philanthropy for Development, Third
Edition, vgl. www.globalpolicy.org/sites/default/files/Gestiftete_Entwicklung_f
inal.pdf). Vor diesem Hintergrund erscheint eine aktuelle Bestandsaufnahme
der Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und privaten Stiftungen
angezeigt. Angesichts des gestiegenen Fördervolumens philanthropischer
Stiftungen sowie der veränderten Rolle Deutschlands in der globalen Gesundheits-
und Entwicklungsfinanzierung möchten die Fragestellenden den aktuellen
Stand dieser Zusammenarbeit erfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kooperationsprojekte sowie Organisationen, Programme,
Netzwerke, Plattformen oder Dialogformate, die von privaten Stiftungen
gegründet, betrieben oder maßgeblich mitgetragen werden, unterstützt die
Bundesregierung aktuell mit Haushaltsmitteln oder führt sie gemeinsam
mit privaten Stiftungen durch (bitte nach Ressorts, Vorhaben, Zielen,
Mitteln der Bundesregierung, Mitteln der jeweiligen Stiftung und
gegebenenfalls weiterer Dritter sowie Laufzeit aufschlüsseln; falls keine zentrale
Erfassung erfolgt, wird um Mitteilung gebeten, ob eine Ressortabfrage
durchgeführt wurde und welche Informationen dabei erhoben wurden)?
2. Welche Finanzbeiträge hat die Bundesregierung in den vergangenen vier
Jahren für die in der Antwort zu Frage 1 genannten Vorhaben
bereitgestellt oder für die Zukunft zugesagt, welche davon werden auf die
Official-Development-Assistance (ODA)-Quote angerechnet und in
welcher Höhe (bitte nach Ressorts, Vorhaben, Finanzvolumina, Laufzeiten
sowie jeweiliger ODA-Anrechenbarkeit aufschlüsseln)?
3. Zwischen welchen Bundesministerien und ihren
Durchführungsorganisationen auf der einen Seite und privaten Stiftungen und unter Beteiligung
privater Stiftungen geführten Organisationen oder Programmen auf der
anderen Seite werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktuell
ausgeliehen, und wie sollen gegebenenfalls mögliche Interessenkonflikte
vermieden werden?
4. Inwiefern hat die Bundesregierung strategische Kooperationen mit
privaten Stiftungen oder Organisationen, an denen private Stiftungen beteiligt
sind, ohne finanzielle Zuwendungen vereinbart?
5. Mit welchen privaten Stiftungen oder Organisationen oder Programmen,
an denen private Stiftungen beteiligt sind, steht die Bundesregierung
hinsichtlich zukünftiger Kooperationsprojekte in Kontakt?
6. Welchen Mehrwert sieht die Bundesregierung in der Kooperation mit den
privaten Stiftungen gegenüber einer alleinigen Durchführung der Projekte
durch die Bundesregierung oder ausschließlich oder zum weit
überwiegenden Anteil über Beitragszahlungen der Mitgliedstaaten finanzierte
multilaterale Organisationen?
7. Inwiefern sieht die Bundesregierung den wachsenden Einfluss privater
Stiftungen auf die nationale wie globale öffentliche Willensbildung und
Entscheidungsfindung kritisch, auch und insbesondere unter
Berücksichtigung und Wahrung von Werten wie etwa der Demokratie?
8. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den Einfluss privater
Stiftungen zurückzudrängen, insbesondere in multilateralen
Organisationen, die weitreichende Entscheidungen für die globale Daseinsvorsorge
fällen, wie etwa der WHO, dem GFATM, der Impfstoffallianz Gavi, der
Impfstoffentwicklungsagentur CEPI etc.?
9. In welchen nationalen oder internationalen Gremien, Arbeitsgruppen,
Fonds, Partnerschaften oder Initiativen, an denen die Bundesregierung
beteiligt ist, verfügen private Stiftungen über Sitze, Stimmrechte oder
sonstige formalisierte Mitwirkungsrechte, und wie bewertet die
Bundesregierung diesen Einfluss auf gesundheitspolitische Entscheidungsprozesse?
10. In welchen Gremien privatrechtlicher Stiftungen sind welche Mitglieder
oder Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung mit Sitz und
Stimme vertreten?
11. Mit welchen privaten Stiftungen, Organisationen oder Programmen, an
denen private Stiftungen beteiligt sind, hat die Bundesregierung MoUs als
Grundlage für eine längerfristige Kooperation vereinbart?
12. In welchen Sitzungen, Arbeitsgruppen oder Verhandlungsprozessen der
WHO wurde die Rolle privater Stiftungen 2025 thematisiert, und welche
Position haben die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung dabei
jeweils vertreten?
13. Inwiefern sieht die Bundesregierung als eine der größten staatlichen
Geldgeberinnen der WHO eine besondere Verantwortung, die finanzielle und
strategische Unabhängigkeit der WHO sowie die Transparenz
zweckgebundener Beiträge und die ausgewogene Beteiligung staatlicher und
nichtstaatlicher Akteure an Entscheidungsprozessen zu stärken, und welche
konkreten Initiativen hat sie hierzu seit 2021 innerhalb der WHO
unterstützt oder vorgeschlagen?
14. Welche Finanzbeiträge des BMG sind seit 2021 an die WHO oder an
WHO-nahe Programme, Fonds oder Initiativen geflossen, an denen
private Stiftungen finanziell, organisatorisch oder durch Sitze in Leitungs-,
Aufsichts-, Beratungs- oder Expertengremien beteiligt sind (bitte jeweils
nach Jahr, Haushaltstitel, Empfänger, Programm, Ziel, Höhe der Mittel
und Art der Beteiligung privater Stiftungen aufschlüsseln), und welche
Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Art und Umfang etwaiger
Zweckbindungen dieser Programme sowie über die Beteiligung privater
Stiftungen an der Festlegung dieser Zweckbindungen vor?
15. Welche Kooperationsprojekte haben das BMZ und die
Durchführungsorganisationen (insbesondere die GIZ und die Kreditanstalt für
Wiederaufbau [KfW]) bisher mit der BMGF oder mit Organisationen oder
Programmen, an denen die BMGF beteiligt ist, durchgeführt oder bereits zugesagt
(bitte nach Projekten, Programmen, Organisationen, Zielen, Mitteln der
Bundesregierung, Mitteln der BMGF und gegebenenfalls Dritter sowie
Laufzeiten aufschlüsseln)?
16. Wann haben sich Vertreter der Bundesregierung mit Vertretern privater
Stiftungen 2025 zu welchen Themen getroffen (bitte besonderen Fokus
auf die BMGF oder Organisationen oder Programme, an denen die BMGF
beteiligt ist, legen), einschließlich Kalendergesprächen, Fachgesprächen,
Veranstaltungen, Konferenzen, Arbeitsgruppen und digitalen
Austauschformaten inklusive Mailverkehr?
17. Nach welchen Kriterien und Standards werden Kooperationsprojekte mit
privaten Stiftungen, Organisationen oder Programmen, an denen private
Stiftungen beteiligt sind, ausgewählt?
18. Welche Maßnahmen und Regelungen bestehen innerhalb der
Bundesregierung sowie bei den von ihr geförderten multilateralen Organisationen, um
tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte im Zusammenhang mit
privaten Stiftungen zu erkennen, offenzulegen und zu vermeiden?
19. Auf welche Weise werden zivilgesellschaftliche Akteure und die von den
Kooperationsprojekten unmittelbar oder mittelbar betroffenen
Bevölkerungsgruppen sowie die Partnerländer in die Ausgestaltung und
Umsetzung von Kooperationsprojekten, die einen internationalen Fokus haben,
mit privaten Stiftungen oder Organisationen oder Programmen, an denen
private Stiftungen beteiligt sind, einbezogen?
20. Welche Berichts- und Rechenschaftspflichten bestehen in den einzelnen
Kooperationsprojekten gegenüber den privaten Stiftungen?
21. Welche Berichts-, Rechenschafts- und Evaluationsmechanismen bestehen
für Kooperationsprojekte sowie Organisationen oder Programme, an
denen private Stiftungen beteiligt sind, gegenüber der Bundesregierung
(bitte nach den Vorhaben Berichts- und Rechenschaftspflichten,
durchgeführte Evaluationen, evaluierende Stelle sowie Ergebnisse hinsichtlich
Zielerreichung und Wirkung, angeben; falls keine zentrale Erfassung
erfolgt, wird um Mitteilung gebeten, welche Ressorts, Behörden oder
Durchführungsorganisationen zur Beantwortung der Frage abgefragt
wurden und welche Informationen dort jeweils vorlagen)?
22. Sind vonseiten des BMZ oder anderer Bundesministerien weitere
Kooperationsprojekte mit privaten Stiftungen, mit Organisationen oder
Programmen, an denen private Stiftungen beteiligt sind, geplant oder bereits
vereinbart, und wenn ja, zu welchen Themen, in welchem finanziellen
Umfang und mit welcher Laufzeit (bitte nach Ressorts, Vorhaben und
Finanzvolumina aufschlüsseln)?
23. Ist eine Neufassung des Memorandum of Understanding (MoU) zwischen
dem BMZ und der BMGF geplant?
Berlin, den 23. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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