Juristische Verfolgung medialer Äußerungen durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/6954)
Text
Juristische Verfolgung medialer Äußerungen durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/6954)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7307
21. Wahlperiode 22.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz
Frömming, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6954 –
Juristische Verfolgung medialer Äußerungen durch die Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) gilt gemeinhin als
ein unerlässliches Abwehrrecht, das die Bürger gegen eine autoritäre
Ausübung staatlicher Macht schützt. Sie ist damit eine wesentliche
Funktionsvoraussetzung für die moderne, diskurs- und debattenorientierte Demokratie.
Entsprechend eng gefasst ist das Recht des Staats auf eine juristische
Vorgehensweise gegen öffentliche Äußerungen einzelner Personen oder Medien. In
der vergangenen Legislaturperiode unterlag das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in solch einem Fall, der
bundesweit Aufmerksamkeit erregte, vor dem Bundesverfassungsgericht. Das
höchste Gericht stufte die – polemische – Kritik eines bekannten Journalisten
an der Finanzierung des afghanischen Taliban-Regimes durch die
Bundesregierung als eine zulässige Meinungsäußerung und keine unwahre
Tatsachenbehauptung ein (www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-1bvr229023-
julianreichelt-taliban-afghanistan-tweet-kammergericht-berlin).
Unklarheit besteht über das tatsächliche Ausmaß der Klageaktivität der
Bundesregierung. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/13260 erklärte sie, nur in sechs Fällen Äußerungen von Journalisten
oder sonstigen Personen gerichtlich verfolgen zu lassen. An demselben Tag
berichtete jedoch der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, dass bei seiner
Tätigkeit für Klagegegner „die Bundesrepublik allein in den ersten neun Monaten
des Jahres 2024 im Bereich der Presse- und Meinungsfreiheit mehr als zehn
Niederlagen vor Verwaltungs- und Landgerichten und sogar vor dem
Bundesverfassungsgericht hinnehmen“ musste (www.welt.de/politik/deutschland/arti
cle253740070/Atamans-Antidiskriminierungsstelle-verliert-erneut-Triumph-f
uer-die-Meinungsfreiheit.html).
Die vorliegende Kleine Anfrage bezweckt, diese augenscheinliche Diskrepanz
aufzuklären und das aktuelle Klageverhalten der Bundesregierung in diesem
demokratiesensiblen Bereich zu eruieren.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 22. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche öffentlichen Äußerungen von welchen Medien, Journalisten oder
sonstigen Personen wurden von Bundesministerien, Bundesbehörden oder
Mitgliedern der Bundesregierung seit Beginn der laufenden
Legislaturperiode anwaltlich oder gerichtlich verfolgt (bitte nach
Bundesministerium, Bundesbehörde oder Regierungsmitglied, Datum und Art des
juristischen Vorgehens, gegebenenfalls zuständigem Gericht, kurzer
Bezeichnung des Streitgegenstands und der Personen, gegen die juristisch
vorgegangen wird oder wurde, aufschlüsseln)?
2. Auf welchen Betrag belaufen sich die anwaltlichen und sonstigen Kosten
für diese juristischen Interventionen jeweils?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die beiden Fragen betreffen die Einleitung anwaltlicher oder gerichtlicher
Schritte in Bezug auf öffentliche oder mediale Äußerungen und werden
gemeinsam in Form folgender Tabelle beantwortet; die nicht aufgeführten
Ressorts haben Fehlanzeige – auch für ihre Geschäftsbereichsbehörden – erstattet.
Ressort
nebst
Geschäftsbe
reichsbehörden
Behörde Datum* Art des
Vorgehens
befasste
Gerichte
Streitgegenstand
Anspruchsgegner Kosten
Bundesministerium des
Innern
THW** – 08.10.2025
außergerichtliche
Unterlassungsansprüche
Keine LinkedIn
Postings
LinkedIn Ltd. im
Zuge der
Störerhaftung wegen
Postings einer
Privatperson
8.399,41 Euro
– 05.02.2025 8.909,14 Euro
* Das „Datum“ bezieht sich auf den Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Anspruchsgegner.
** THW = Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
3. Sind die Angaben der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 auf
Bundestagsdrucksache 20/13260 vollständig im Sinne der Frage gewesen, und
wenn nein, welche zusätzlichen Rechtsfälle lagen vor (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Die Angaben der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 auf
Bundestagsdrucksache 20/13260 sind vollständig im Sinne der Fragestellung gewesen.
4. Wie geht die Bundesregierung mit Klagen um, die sie in der abgelaufenen,
zwanzigsten Wahlperiode erhoben hat, wurden diese weiterverfolgt oder
eingestellt (bitte Entscheidung jeweils kurz begründen)?
Die in der abgelaufenen Wahlperiode erhobenen Klagen (vergleiche Antwort
der Bundesregierung vom 2. Oktober 2024 der Kleinen Anfrage „Juristische
Verfolgung öffentlicher Äußerungen durch die Bundesregierung“ [
Bundestagsdrucksache 20/13260]) wurden vor dem Ende der letzten Legislaturperiode
allesamt abgeschlossen, so dass die Bundesregierung nicht über deren
Weiterverfolgung zu entscheiden hatte.
5. Entscheidet die Bundesregierung über ihr juristisches Vorgehen weiterhin
nach den gleichen Kriterien wie ihre Vorgängerregierung, oder haben sich
diese inzwischen geändert, und wenn ja, inwiefern (vgl. Antwort zu
Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/13260)?
Die Bundesregierung und deren Mitglieder entscheiden – sollte hierfür eine
Veranlassung gegeben sein – weiterhin im Einzelfall und entsprechend der
geltenden Zuständigkeitsordnung, ob eine Einleitung juristischer Schritte
veranlasst ist. Die Bundesregierung hat hierzu keine politischen Kriterien aufgestellt.
6. Bewertet die Bundesregierung ihre eigene juristische Vorgehensweise vor
dem Hintergrund des besonderen Schutzes, den die Presse- und
Meinungsfreiheit durch das Grundgesetz genießt, und der in aller Regel gegebenen
Konstellation, dass dem Staat mehr Finanz-, Organisations- und
Machtmittel zur Verfügung stehen als Privatpersonen, genauso wie ihre
Vorgängerregierung, oder hat sich diese inzwischen geändert, und wenn ja,
inwiefern (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/13260)?
Die Bewertung der eigenen juristischen Vorgehensweise wurde durch die
Bundesregierung nicht geändert.
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ISSN 0722-8333
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