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Juristische Verfolgung medialer Äußerungen durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/6954)

dip / drucksache 22.07.2026 · WP 21 · 21/7307 · Antwort · Original ↗

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Juristische Verfolgung medialer Äußerungen durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/6954) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7307 21. Wahlperiode 22.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6954 – Juristische Verfolgung medialer Äußerungen durch die Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) gilt gemeinhin als ein unerlässliches Abwehrrecht, das die Bürger gegen eine autoritäre Ausübung staatlicher Macht schützt. Sie ist damit eine wesentliche Funktionsvoraussetzung für die moderne, diskurs- und debattenorientierte Demokratie. Entsprechend eng gefasst ist das Recht des Staats auf eine juristische Vorgehensweise gegen öffentliche Äußerungen einzelner Personen oder Medien. In der vergangenen Legislaturperiode unterlag das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in solch einem Fall, der bundesweit Aufmerksamkeit erregte, vor dem Bundesverfassungsgericht. Das höchste Gericht stufte die – polemische – Kritik eines bekannten Journalisten an der Finanzierung des afghanischen Taliban-Regimes durch die Bundesregierung als eine zulässige Meinungsäußerung und keine unwahre Tatsachenbehauptung ein (www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-1bvr229023- julianreichelt-taliban-afghanistan-tweet-kammergericht-berlin). Unklarheit besteht über das tatsächliche Ausmaß der Klageaktivität der Bundesregierung. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13260 erklärte sie, nur in sechs Fällen Äußerungen von Journalisten oder sonstigen Personen gerichtlich verfolgen zu lassen. An demselben Tag berichtete jedoch der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, dass bei seiner Tätigkeit für Klagegegner „die Bundesrepublik allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 im Bereich der Presse- und Meinungsfreiheit mehr als zehn Niederlagen vor Verwaltungs- und Landgerichten und sogar vor dem Bundesverfassungsgericht hinnehmen“ musste (www.welt.de/politik/deutschland/arti cle253740070/Atamans-Antidiskriminierungsstelle-verliert-erneut-Triumph-f uer-die-Meinungsfreiheit.html). Die vorliegende Kleine Anfrage bezweckt, diese augenscheinliche Diskrepanz aufzuklären und das aktuelle Klageverhalten der Bundesregierung in diesem demokratiesensiblen Bereich zu eruieren. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Welche öffentlichen Äußerungen von welchen Medien, Journalisten oder sonstigen Personen wurden von Bundesministerien, Bundesbehörden oder Mitgliedern der Bundesregierung seit Beginn der laufenden Legislaturperiode anwaltlich oder gerichtlich verfolgt (bitte nach Bundesministerium, Bundesbehörde oder Regierungsmitglied, Datum und Art des juristischen Vorgehens, gegebenenfalls zuständigem Gericht, kurzer Bezeichnung des Streitgegenstands und der Personen, gegen die juristisch vorgegangen wird oder wurde, aufschlüsseln)? 2. Auf welchen Betrag belaufen sich die anwaltlichen und sonstigen Kosten für diese juristischen Interventionen jeweils? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die beiden Fragen betreffen die Einleitung anwaltlicher oder gerichtlicher Schritte in Bezug auf öffentliche oder mediale Äußerungen und werden gemeinsam in Form folgender Tabelle beantwortet; die nicht aufgeführten Ressorts haben Fehlanzeige – auch für ihre Geschäftsbereichsbehörden – erstattet. Ressort nebst Geschäftsbe reichsbehörden Behörde Datum* Art des Vorgehens befasste Gerichte Streitgegenstand Anspruchsgegner Kosten Bundesministerium des Innern THW** – 08.10.2025 außergerichtliche Unterlassungsansprüche Keine LinkedIn Postings LinkedIn Ltd. im Zuge der Störerhaftung wegen Postings einer Privatperson 8.399,41 Euro – 05.02.2025 8.909,14 Euro * Das „Datum“ bezieht sich auf den Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Anspruchsgegner. ** THW = Bundesanstalt Technisches Hilfswerk 3. Sind die Angaben der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 20/13260 vollständig im Sinne der Frage gewesen, und wenn nein, welche zusätzlichen Rechtsfälle lagen vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Angaben der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 20/13260 sind vollständig im Sinne der Fragestellung gewesen. 4. Wie geht die Bundesregierung mit Klagen um, die sie in der abgelaufenen, zwanzigsten Wahlperiode erhoben hat, wurden diese weiterverfolgt oder eingestellt (bitte Entscheidung jeweils kurz begründen)? Die in der abgelaufenen Wahlperiode erhobenen Klagen (vergleiche Antwort der Bundesregierung vom 2. Oktober 2024 der Kleinen Anfrage „Juristische Verfolgung öffentlicher Äußerungen durch die Bundesregierung“ [ Bundestagsdrucksache 20/13260]) wurden vor dem Ende der letzten Legislaturperiode allesamt abgeschlossen, so dass die Bundesregierung nicht über deren Weiterverfolgung zu entscheiden hatte. 5. Entscheidet die Bundesregierung über ihr juristisches Vorgehen weiterhin nach den gleichen Kriterien wie ihre Vorgängerregierung, oder haben sich diese inzwischen geändert, und wenn ja, inwiefern (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/13260)? Die Bundesregierung und deren Mitglieder entscheiden – sollte hierfür eine Veranlassung gegeben sein – weiterhin im Einzelfall und entsprechend der geltenden Zuständigkeitsordnung, ob eine Einleitung juristischer Schritte veranlasst ist. Die Bundesregierung hat hierzu keine politischen Kriterien aufgestellt. 6. Bewertet die Bundesregierung ihre eigene juristische Vorgehensweise vor dem Hintergrund des besonderen Schutzes, den die Presse- und Meinungsfreiheit durch das Grundgesetz genießt, und der in aller Regel gegebenen Konstellation, dass dem Staat mehr Finanz-, Organisations- und Machtmittel zur Verfügung stehen als Privatpersonen, genauso wie ihre Vorgängerregierung, oder hat sich diese inzwischen geändert, und wenn ja, inwiefern (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/13260)? Die Bewertung der eigenen juristischen Vorgehensweise wurde durch die Bundesregierung nicht geändert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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