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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege (Antwort zu Drs. 21/6624)

dip / drucksache 22.07.2026 · WP 21 · 21/7279 · Antwort · Original ↗

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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege (Antwort zu Drs. 21/6624) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7279 21. Wahlperiode 22.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6624 – Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren 2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli 2025 27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/t hemen/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt, und welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)? Im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) werden Dienstposten gebündelt (sogenannte Topfwirtschaft), daher erfolgt eine Angabe nach Laufbahnen. Zum Stichtag 1. Januar 2026 werden folgende Angaben gemacht: • Höherer Dienst: 6,5 Soll-(Plan-)Stellen/5,15 Ist-(Plan-)Stellen • Gehobener Dienst: 2,0 Soll-(Plan-)Stellen/2,0 Ist-Plan-)Stellen • Mittlerer Dienst: 2,0 Soll-(Plan-)Stellen/2,0 Ist-(Plan-)Stellen. Die Soll/Ist-Abweichung lässt sich durch Teilzeitanteile erklären.  2. Wurden seitens des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt? Im Rahmen von Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Amtstätigkeiten der Bevollmächtigten wurden folgende Dienstleistungen beauftragt. Dienstleistung Summe in Euro IT-Dienstleister 15.431,83 Veranstaltungen 42.177,57 Fotografie 1.827,49 Videoproduktion/Gebärdensprachvideos 2.814,10 Werbematerial 3.542,88 Musik 900,00 Sanitätsdienst 467,50 Weihnachtskarten 333,38 Technikausstattung Öffentlichkeitsarbeit 8.151,95  3. Nahm der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege an Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil, und wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. nach Bundesministerium aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?  4. Nahm der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege an Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?  5. Nahm der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege an Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?  6. Nahm der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege an Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde und welche Ziele wurden dabei verfolgt? Die Fragen 3 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die öffentlichen Termine sowie Termine mit Social-Media-Begleitung der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege können der Öffentlichkeitsarbeit der Bevollmächtigen und der allgemeinen Presseberichterstattung entnommen werden. Die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege steht im engen Austausch zu vielen Institutionen und Personen, die Bezüge zu deren Aufgabenfeld haben. Dazu gehören unter anderem Ministerien, die Bundestagsfraktionen sowie Akteurinnen und Akteure der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Die weit gefasste Fragestellung zu sämtlichen Veranstaltungen, Treffen und Terminen mit den in den Fragen 3 bis 6 genannten Zielgruppen begründet im vorliegenden Fall ein Informationsbegehren, dem die Bundesregierung nicht in der geforderten Form entsprechen kann. Ausgehend vom Wortlaut der Frage und dem Fragekontext ist davon auszugehen, dass das Informationsinteresse auf die Bereitstellung von Informationen in einem Umfang gerichtet ist, der von der Bundesregierung unter Wahrung ihrer Funktionsfähigkeit nicht geleistet werden kann. Zunächst besteht keine Pflicht, diese Angaben zu dokumentieren und vorzuhalten. Zudem können die angefragten Informationen nicht durch eine einfache technische Auswertung in der vom Fragesteller geforderten Detailtiefe und mit Anspruch auf Vollständigkeit in zumutbarer Weise zusammengestellt werden. Insbesondere werden Angaben zu einzelnen zielgruppenspezifischen Treffen, deren Anlass sowie die jeweils verfolgten Ziele abgefragt. Entsprechende Informationen werden nicht zentral in der abgefragten Form erfasst. Für eine vollumfängliche Beantwortung wäre vielmehr eine umfangreiche manuelle Auswertung von Aktenbeständen, Kalendereinträgen und weiteren Unterlagen erforderlich. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BverfGE 67, 100, 140). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts des Umfangs und der Detailtiefe der vorliegenden Fragestellung erreicht.  7. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode a) innerhalb Deutschlands und b) außerhalb Deutschlands, welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum? Folgende Dienstreisen haben im angesetzten Zeitraum stattgefunden. Datum Reiseziel Zweck Kosten in Euro 22.10.2025 Kiel/ Hamburg Besuch des Universitätsklinikum Schleswig-Holstein in Kiel sowie des Marienkrankenhauses in Hamburg 585,97 21.01.2026 Mülheim Gespräche in zwei Pflegeeinrichtungen: Besuch der Evangelischen Altenhilfe in Mühlheim, Besuch der Diakonie Michelshoven in Köln 530,15 10.02.2026 Hannover Keynote, Diskussion und Rundgang auf der Fachmesse Pro Care Hannover 712,15 21.04.2026 Essen Rede auf der Altenpflegemesse 252,83 20.05.2026 Herrsching Vortrag beim runden Tisch Patienten- und Pflegeangelegenheiten in Herrsching 574,91 Dienstreisen außerhalb Deutschlands haben nicht stattgefunden.  8. Entstanden dem Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, und wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  9. Nutzt der Bevollmächtigte Kanäle sozialer Medien, und wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt? Die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege unterhält einen Instagram- Kanal, mit dem sie über ihre Arbeit und Positionen berichtet. Sie hat außerdem einen YouTube-Kanal, über den Veranstaltungen im Livestream und als Aufzeichnung veröffentlicht werden. Die Zahl der Abonnentinnen und Abonnenten der sozialen Medienkanäle sind öffentlich einsehbar. 10. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege angestoßen oder umgesetzt, hat der Bevollmächtigte Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich? Die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege hat seit dem Jahr 2021 mit dem Projekt „Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege – GAP“, Pflegeeinrichtungen dabei unterstützt, die Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende in der Pflege unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf flächendeckend zu verbessern. An folgenden Gesetzesvorhaben war die Pflegebevollmächtigte beteiligt: • Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze, • Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, • Sechste Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen- Verordnung, • Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, • Zweite Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen- Verordnung, • Verordnung über die Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene, • Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform, • Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, • Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen, • Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen, • Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung, • Gesetz zur Reform der Notfallversorgung, • Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung, • Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und • Erste Verordnung zur Änderung der Digitale Pflegeanwendungen- Verordnung. 11. Wurden seitens des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht? Der Stab der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege erstellt regelmäßig Dokumente für die interne Vorhabenplanung. Jährlich wird ein Bericht der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege an die Gesundheitsministerkonferenz versendet. Dieser ist für die Berichterstattung an die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister bzw. die Gesundheitssenatorinnen und Gesundheitssenatoren der Länder adressiert und wird nicht veröffentlicht. 12. Verfolgt der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht? Die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege war Mitglied der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannten Bund-Länder- Arbeitsgruppe zur Pflegereform. Die hier erarbeiteten Ergebnisse für eine nachhaltige Struktur- und Finanzierungsreform in der Pflegeversicherung dienen als Grundlage für den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, der derzeit erarbeitet wird. 13. Hat der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, und wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Themen? Die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege hat dem Deutschen Bundestag im ersten Jahr der Legislaturperiode keine Berichte erstattet. 14. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz der Arbeit des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche? Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere über ihre Internetseite und die sozialen Medien sowie bei zahlreichen Terminen, Gesprächen und Veranstaltungen informiert die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege über ihre Arbeit und stellt so Transparenz gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit sicher. Die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege unterliegt daneben der parlamentarischen Kontrolle, insbesondere dem geltenden Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung, dem Auskunftsrecht von Presse sowie den Regelungen des Zugangs zu Informationen des Bundes. 15. Besuchte der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche? Die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege besuchte im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode keine internationalen Konferenzen odersicherheitspolitische Foren. 16. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege? Die Bundesregierung bewertet die Arbeit der Beauftragten nicht nach allgemeinen Kriterien. Es wird im Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 330 der Großen Anfrage „Verdienste der Beauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung in der 20. Wahlperiode“ auf Bundestagsdrucksache 21/6171 verwiesen. 17. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus welchen Gründen? Die Bundesregierung formuliert keine Jahresziele für die Arbeit einzelner Beauftragter oder Bevollmächtigter. 18. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege vorgesehen, und wenn ja, wann, und durch wen? Eine Evaluation der Arbeit der Beauftragten oder Bevollmächtigten ist nicht vorgesehen. Beauftragte bzw. Bevollmächtigte der Bundesregierung werden in der Regel durch Kabinettbeschluss bestellt. In diesem Zusammenhang prüft die Bundesregierung regelmäßig, ob und in welcher Konstellation die Arbeit eines Beauftragten fortgeführt werden soll, siehe in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 und 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/5251. 19. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege? Die Bestellung von Beauftragten bzw. Bevollmächtigten unterstreicht die besondere Bedeutung dieser Politikbereiche für die Bundesregierung. Ihre Aufgabe ist es, die wesentlichen Aktivitäten der Bundesregierung in ihren Politikbereichen zu koordinieren und die Bundesregierung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu repräsentieren. Sie sind zentrale Ansprechpartnerinnen und-partner für Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verbänden in ihren jeweiligen Aufgabengebieten. Die Bundesregierung formuliert keine Jahresziele; das Wirken der Beauftragten orientiert sich an deren allgemeinen Aufgaben, die u. a. darin liegen, Themen sichtbar zu machen, diplomatische Wirkung zu entfalten und Unterstützung für spezifische Zielgruppen zu organisieren. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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