Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege (Antwort zu Drs. 21/6624)
Text
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege (Antwort zu Drs. 21/6624)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7279
21. Wahlperiode 22.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6624 –
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Bevollmächtigten der
Bundesregierung für Pflege
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es
sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren
2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten
der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw.
Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli
2025 27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/t
hemen/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den
Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen
Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der
Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem
Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und
parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche
Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Bevollmächtigten der Bundesregierung
für Pflege transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher
Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob
durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder
koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden
Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu
beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung
und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21. Juli 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Bevollmächtigten der
Bundesregierung für Pflege im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt, und
welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen
und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
Im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) werden Dienstposten gebündelt
(sogenannte Topfwirtschaft), daher erfolgt eine Angabe nach Laufbahnen.
Zum Stichtag 1. Januar 2026 werden folgende Angaben gemacht:
• Höherer Dienst: 6,5 Soll-(Plan-)Stellen/5,15 Ist-(Plan-)Stellen
• Gehobener Dienst: 2,0 Soll-(Plan-)Stellen/2,0 Ist-Plan-)Stellen
• Mittlerer Dienst: 2,0 Soll-(Plan-)Stellen/2,0 Ist-(Plan-)Stellen.
Die Soll/Ist-Abweichung lässt sich durch Teilzeitanteile erklären.
2. Wurden seitens des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege
seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister
beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem
finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt?
Im Rahmen von Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Amtstätigkeiten der
Bevollmächtigten wurden folgende Dienstleistungen beauftragt.
Dienstleistung Summe in Euro
IT-Dienstleister 15.431,83
Veranstaltungen 42.177,57
Fotografie 1.827,49
Videoproduktion/Gebärdensprachvideos 2.814,10
Werbematerial 3.542,88
Musik 900,00
Sanitätsdienst 467,50
Weihnachtskarten 333,38
Technikausstattung Öffentlichkeitsarbeit 8.151,95
3. Nahm der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege an Treffen
mit Vertretern der Bundesministerien teil, und wenn ja, wie viele
Termine mit Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. nach Bundesministerium
aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und
welche Ziele wurden dabei verfolgt?
4. Nahm der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege an Treffen
mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder
Nichtregierungsorganisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen fanden im
ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. nach Monaten
auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und
welche Ziele wurden dabei verfolgt?
5. Nahm der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege an Treffen
mit Vertretern der Landesregierungen teil, und wenn ja, wie viele Treffen
mit Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode statt (bitte ggf. einzeln und nach Monaten auflisten),
welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele
wurden dabei verfolgt?
6. Nahm der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege an Treffen
mit Vertretern internationaler Organisationen teil, und wenn ja, wie viele
Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen fanden im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. einzeln und nach
Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde
und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
Die Fragen 3 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die öffentlichen Termine sowie Termine mit Social-Media-Begleitung der
Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege können der
Öffentlichkeitsarbeit der Bevollmächtigen und der allgemeinen Presseberichterstattung
entnommen werden.
Die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege steht im engen Austausch
zu vielen Institutionen und Personen, die Bezüge zu deren Aufgabenfeld haben.
Dazu gehören unter anderem Ministerien, die Bundestagsfraktionen sowie
Akteurinnen und Akteure der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen.
Die weit gefasste Fragestellung zu sämtlichen Veranstaltungen, Treffen und
Terminen mit den in den Fragen 3 bis 6 genannten Zielgruppen begründet im
vorliegenden Fall ein Informationsbegehren, dem die Bundesregierung nicht in
der geforderten Form entsprechen kann. Ausgehend vom Wortlaut der Frage
und dem Fragekontext ist davon auszugehen, dass das Informationsinteresse
auf die Bereitstellung von Informationen in einem Umfang gerichtet ist, der
von der Bundesregierung unter Wahrung ihrer Funktionsfähigkeit nicht
geleistet werden kann. Zunächst besteht keine Pflicht, diese Angaben zu
dokumentieren und vorzuhalten. Zudem können die angefragten Informationen nicht durch
eine einfache technische Auswertung in der vom Fragesteller geforderten
Detailtiefe und mit Anspruch auf Vollständigkeit in zumutbarer Weise
zusammengestellt werden. Insbesondere werden Angaben zu einzelnen
zielgruppenspezifischen Treffen, deren Anlass sowie die jeweils verfolgten Ziele abgefragt.
Entsprechende Informationen werden nicht zentral in der abgefragten Form erfasst.
Für eine vollumfängliche Beantwortung wäre vielmehr eine umfangreiche
manuelle Auswertung von Aktenbeständen, Kalendereinträgen und weiteren
Unterlagen erforderlich.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BverfGE 67, 100, 140). Aus Sicht der Bundesregierung ist die
Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts des Umfangs und der
Detailtiefe der vorliegenden Fragestellung erreicht.
7. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Bevollmächtigte der
Bundesregierung für Pflege im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen
von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum?
Folgende Dienstreisen haben im angesetzten Zeitraum stattgefunden.
Datum Reiseziel Zweck Kosten in
Euro
22.10.2025 Kiel/
Hamburg
Besuch des Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein in Kiel
sowie des Marienkrankenhauses in
Hamburg
585,97
21.01.2026 Mülheim Gespräche in zwei
Pflegeeinrichtungen: Besuch der Evangelischen
Altenhilfe in Mühlheim, Besuch
der Diakonie Michelshoven in
Köln
530,15
10.02.2026 Hannover Keynote, Diskussion und
Rundgang auf der Fachmesse Pro Care
Hannover
712,15
21.04.2026 Essen Rede auf der Altenpflegemesse 252,83
20.05.2026 Herrsching Vortrag beim runden Tisch
Patienten- und
Pflegeangelegenheiten in Herrsching
574,91
Dienstreisen außerhalb Deutschlands haben nicht stattgefunden.
8. Entstanden dem Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege
Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, und wenn ja, in welcher Höhe, und für
welche Maßnahmen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
9. Nutzt der Bevollmächtigte Kanäle sozialer Medien, und wenn ja, welche,
zu welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder
sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt?
Die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege unterhält einen Instagram-
Kanal, mit dem sie über ihre Arbeit und Positionen berichtet.
Sie hat außerdem einen YouTube-Kanal, über den Veranstaltungen im
Livestream und als Aufzeichnung veröffentlicht werden.
Die Zahl der Abonnentinnen und Abonnenten der sozialen Medienkanäle sind
öffentlich einsehbar.
10. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege angestoßen oder
umgesetzt, hat der Bevollmächtigte Gesetzesvorhaben begleitet, und
wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich?
Die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege hat seit dem Jahr 2021 mit
dem Projekt „Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege – GAP“,
Pflegeeinrichtungen dabei unterstützt, die Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende in der
Pflege unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf flächendeckend
zu verbessern.
An folgenden Gesetzesvorhaben war die Pflegebevollmächtigte beteiligt:
• Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen
Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze,
• Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung,
• Sechste Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-
Verordnung,
• Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege,
• Zweite Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-
Verordnung,
• Verordnung über die Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der
Pflegeberufe auf Bundesebene,
• Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform,
• Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen,
• Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer
Berufsqualifikationen in Heilberufen,
• Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer
Berufsqualifikationen in Heilberufen,
• Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der
Medizinregisterdatennutzung,
• Gesetz zur Reform der Notfallversorgung,
• Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung,
• Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen
Krankenversicherung und
• Erste Verordnung zur Änderung der Digitale Pflegeanwendungen-
Verordnung.
11. Wurden seitens des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege
Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche
handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum
nicht?
Der Stab der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege erstellt
regelmäßig Dokumente für die interne Vorhabenplanung. Jährlich wird ein Bericht
der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege an die
Gesundheitsministerkonferenz versendet. Dieser ist für die Berichterstattung an die
Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister bzw. die Gesundheitssenatorinnen und
Gesundheitssenatoren der Länder adressiert und wird nicht veröffentlicht.
12. Verfolgt der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege Ziele, die
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden,
wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits
umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?
Die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege war Mitglied der im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannten Bund-Länder-
Arbeitsgruppe zur Pflegereform. Die hier erarbeiteten Ergebnisse für eine
nachhaltige Struktur- und Finanzierungsreform in der Pflegeversicherung dienen als
Grundlage für den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, der derzeit
erarbeitet wird.
13. Hat der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege dem Deutschen
Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche
Berichte erstattet, und wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen
Themen?
Die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege hat dem Deutschen
Bundestag im ersten Jahr der Legislaturperiode keine Berichte erstattet.
14. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege
gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen,
und wenn ja, welche?
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere über ihre Internetseite und
die sozialen Medien sowie bei zahlreichen Terminen, Gesprächen und
Veranstaltungen informiert die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege über
ihre Arbeit und stellt so Transparenz gegenüber dem Deutschen Bundestag und
der Öffentlichkeit sicher.
Die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege unterliegt daneben der
parlamentarischen Kontrolle, insbesondere dem geltenden Informationsrecht
gegenüber der Bundesregierung, dem Auskunftsrecht von Presse sowie den
Regelungen des Zugangs zu Informationen des Bundes.
15. Besuchte der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder
sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche?
Die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege besuchte im ersten Jahr
der aktuellen Legislaturperiode keine internationalen Konferenzen
odersicherheitspolitische Foren.
16. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Bevollmächtigten
der Bundesregierung für Pflege?
Die Bundesregierung bewertet die Arbeit der Beauftragten nicht nach
allgemeinen Kriterien.
Es wird im Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 330 der
Großen Anfrage „Verdienste der Beauftragten und Koordinatoren der
Bundesregierung in der 20. Wahlperiode“ auf Bundestagsdrucksache 21/6171
verwiesen.
17. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
Die Bundesregierung formuliert keine Jahresziele für die Arbeit einzelner
Beauftragter oder Bevollmächtigter.
18. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Bevollmächtigten der
Bundesregierung für Pflege vorgesehen, und wenn ja, wann, und durch wen?
Eine Evaluation der Arbeit der Beauftragten oder Bevollmächtigten ist nicht
vorgesehen. Beauftragte bzw. Bevollmächtigte der Bundesregierung werden in
der Regel durch Kabinettbeschluss bestellt. In diesem Zusammenhang prüft die
Bundesregierung regelmäßig, ob und in welcher Konstellation die Arbeit eines
Beauftragten fortgeführt werden soll, siehe in der Antwort der Bundesregierung
zu den Fragen 9 und 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/5251.
19. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des
Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege?
Die Bestellung von Beauftragten bzw. Bevollmächtigten unterstreicht die
besondere Bedeutung dieser Politikbereiche für die Bundesregierung. Ihre
Aufgabe ist es, die wesentlichen Aktivitäten der Bundesregierung in ihren
Politikbereichen zu koordinieren und die Bundesregierung auf nationaler,
europäischer und internationaler Ebene zu repräsentieren. Sie sind zentrale
Ansprechpartnerinnen und-partner für Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern,
Wirtschaft und Verbänden in ihren jeweiligen Aufgabengebieten.
Die Bundesregierung formuliert keine Jahresziele; das Wirken der Beauftragten
orientiert sich an deren allgemeinen Aufgaben, die u. a. darin liegen, Themen
sichtbar zu machen, diplomatische Wirkung zu entfalten und Unterstützung für
spezifische Zielgruppen zu organisieren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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