Zukunft der Strompreiskompensation als Ausgleichsmechanismus und zentrales Instrument europäischer Klimapolitik
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Zukunft der Strompreiskompensation als Ausgleichsmechanismus und zentrales Instrument europäischer Klimapolitik
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7030
21. Wahlperiode 09.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Julian Joswig, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Michael
Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Dr. Andrea Lübcke, Andreas Audretsch und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zukunft der Strompreiskompensation als Ausgleichsmechanismus und zentrales
Instrument europäischer Klimapolitik
Die Strompreiskompensation (SPK) ist ein zentrales Instrument der
europäischen Klima- und Industriepolitik. Sie gleicht indirekte CO2-Kosten aus dem
Europäischen Emissionshandelssystem (EU‑ETS) aus, die über den Strompreis
an Unternehmen weitergegeben werden. Sie soll so die internationale
Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Unternehmen gegenüber Wettbewerbern
erhalten, die keine derartigen Kosten tragen müssen. Zudem hat die
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche eine Kumulierbarkeit der SPK
mit dem Industriestrompreis (ISP) angekündigt, wofür die Europäische
Kommission jüngst eine Freigabe erteilt hatte (www.handelsblatt.com/politik/deutsc
hland/energie-reiche-verkuendet-freigabe-fuer-weitere-entlastung-beim-stromp
reis/100230638.html). Mit der Anpassung der EU-Beihilfeleitlinien hat die
Europäische Kommission außerdem weitere Sektoren, darunter die
Kunststofferzeugung und die Herstellung von Basischemikalien, wieder als beihilfefähig
anerkannt und somit Erleichterungen ab dem Abrechnungsjahr 2025 eingeführt
(www.dehst.de/DE/Themen/SPK/SPK-Antrag/spk-antrag.html).
Vor diesem Hintergrund ist eine zügige und praktikable nationale Umsetzung
entscheidend, damit die Unternehmen die Entlastung für 2025 und die
folgenden Jahre tatsächlich erhalten können. Zugleich stellt sich die Frage, ob sich die
deutsche Förderrichtlinie bei einer Verknüpfung der SPK mit einer Vielzahl an
Gegenleistungen von einem reinen Ausgleichsmechanismus hin zu einem
konditionierten Fördermechanismus verändert. Des Weiteren gibt es berechtigte
Forderungen danach, die ETS-Mittel stärker in Transformationsprojekte und
strategische Infrastruktur zu lenken, etwa in Netze, Wasserstoff- oder CO2-
Infrastruktur.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie positioniert sich die Bundesregierung im Rahmen des anstehenden
Review-Prozesses des EU-ETS im Hinblick auf die Verwendung der ETS-
Einnahmen?
2. Wie plant die Bundesregierung die nationale Ausgestaltung der
Förderrichtlinie zur SPK vor dem Hintergrund möglicher
Ausrichtungsschwerpunkte als Ausgleichs- oder konditionierter Fördermechanismus (siehe
Vorbemerkung der Fragestelle)?
3. Beeinflusst die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche
angekündigte Strompreisentlastung (Kumulierung von SPK und ISP) die
nationale Förderrichtlinie zur SPK inhaltlich oder zeitlich, und wann wird die
Bundesregierung die Förderrichtlinie final vorlegen?
4. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die angekündigte
Kumulierbarkeit von ISP und SPK nicht zu einer faktischen Einschränkung oder
Verzögerung der SPK-Auszahlung für das Abrechnungsjahr 2025 führt?
5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Unternehmen die SPK für das
Jahr 2025 fristgerecht beantragen können, und inwieweit berücksichtigt
die Bundesregierung die begrenzten Kapazitäten von
Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern bei umfangreichen Nachweispflichten?
6. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um zu verhindern, dass
Mittel aufgrund administrativer Hürden verspätet oder nicht abgerufen
werden?
7. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um eine
Auszahlung der SPK noch im Jahr 2026 zu ermöglichen?
8. Welche konkreten ökologischen Gegenleistungen oder sonstigen
Konditionierungen sind in der nationalen Förderrichtlinie vorgesehen?
9. Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung eine nationale
Ausweitung der Gegenleistungen für sinnvoll, obwohl dies einen nationalen
Anforderungsaufwuchs für die Antragsteller bedeutet, der vonseiten der
Europäischen Beihilfeleitlinien nicht gefordert wird?
10. Verfügt die Bundesregierung über einen Überblick, ob andere
Mitgliedstaaten in der nationalen Umsetzung der ökologischen Gegenleistungen
eine 1 : 1‑Umsetzung der europäischen Beihilfeleitlinien vorsehen, und
wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das Risiko einer
Benachteiligung deutscher Antragsteller gegenüber innereuropäischen
Wettbewerbern?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr einer „Doppeladressierung“
von Transformationsanreizen durch den CO2-Preis und zusätzliche
Konditionalitäten?
12. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von zusätzlichen
Nachweis- und Investitionspflichten auf die Dauer der Antragsbearbeitung
und Auszahlung?
13. Welche konkreten Anforderungen an Herkunftsnachweise (HKN) plant
die Bundesregierung, vorzusehen (insbesondere hinsichtlich geografischer
Einschränkungen und Kopplung)?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Verfügbarkeit entsprechender
Herkunftsnachweise unter den vorgesehenen Bedingungen, und welche
Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die Preise und
Marktverfügbarkeit von Herkunftsnachweisen bei eingeschränkten Bezugsoptionen?
15. Inwieweit werden bestehende Beschaffungsstrategien von Unternehmen
berücksichtigt, die auf Basis bisheriger Regelungen entwickelt wurden?
16. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass eine verspätete
Umsetzung oder überkomplexe Ausgestaltung die beabsichtigte
Entlastungswirkung für die betroffenen Sektoren deutlich reduziert oder verfehlt?
17. Welche messbaren Klimaschutzeffekte hat die SPK in den vergangenen
Abrechnungsjahren erzielt, und wie bewertet die Bundesregierung die
ökologische Wirksamkeit des Instruments im Verhältnis zu den
ausgezahlten Mitteln?
18. Welcher Anteil der ETS-Einnahmen fließt in soziale
Klimaschutzmaßnahmen im Vergleich zu Industriesubventionen wie der SPK?
19. Welche Mitgliedstaaten verknüpfen ihre SPK mit ambitionierteren
Klimaschutzauflagen als von den EU-Beihilfeleitlinien gefordert, und was lässt
sich daraus für eine Best-Practice-Umsetzung in Deutschland ableiten?
Berlin, den 6. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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