Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen ("Living Art of Building")
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Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen ("Living Art of Building")
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2173
21. Wahlperiode 13.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kassem Taher Saleh, Claudia Müller, Sylvia Rietenberg, Hanna
Steinmüller, Mayra Vriesema, Dr. Andrea Lübcke, Lisa Paus und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen
(„Living Art of Building“)
Die Bauforschung in Deutschland nimmt eine zentrale Rolle in der
Transformation des Gebäudesektors ein, der maßgeblich zur Erreichung der Klimaziele
beitragen kann, wenn wir klimagerecht (um- und weiter-) bauen. Der
Gebäudesektor ist einer der größten Treiber von Treibhausgasemissionen, insbesondere
durch den Energieverbrauch im Betrieb sowie durch die Emissionen bei
Herstellung und Verarbeitung von Baustoffen. Bis zu 40 Prozent aller
Treibhausgasemissionen entstehen durch die Herstellung von Baustoffen wie Zement,
Stahl und Glas sowie die Heizung und Kühlung unserer Gebäude. 90 Prozent
der inländischen mineralischen Rohstoffentnahme fließen in den Bausektor.
54 Prozent des Abfalls in Deutschland sind mit Bauaktivitäten verbunden
(Umweltbundesamt (UBA), Kommission Nachhaltiges Bauen (KNBAU),
„Transformation zu einer zirkulären Bauwirtschaft als Beitrag zu einer nachhaltigen
Entwicklung“, Juni 2024, S. 4, www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/m
edien/479/publikationen/knbau_transformation_zu_einer_zirkulaeren_bauwirts
chaft.pdf). Somit ist die Forschung für klimaneutrales und ressourceneffizientes
Bauen essenziell, um innovative Technologien sowie die Digitalisierung des
Bausektors, nachhaltige Materialien und effiziente Bauweisen zu entwickeln
und praxisnah umzusetzen. Nur durch kontinuierliche Forschung und
Wissenstransfer können Bauweisen entstehen, die den Anforderungen des
Klimaschutzes gerecht werden und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähig und effizient
bleiben. Die Arbeitsproduktivität im Baugewerbe ist von 1991 bis 2023 um 23
Prozent gesunken, während sie im verarbeitenden Gewerbe im gleichen Zeitraum
um 103 Prozent gestiegen ist. Der Einsatz digitaler Technologien und
Innovationen bleibt im Bausektor hinter anderen Branchen zurück, da die Bauwirtschaft
bislang vergleichsweise wenig in umfassende Digitalisierungsprojekte
investiert und vielfach nur einfache digitale Lösungen nutzt (nach Daten des
Statistischen Bundesamtes, veröffentlicht im Bericht des Hauptverbandes der
Deutschen Bauindustrie e. V. „Produktivität im Bau(haupt-)gewerbe – ein
statistischer Befund“, 6. Dezember 2024, www.bauindustrie.de/zahlen-fakten/publikat
ionen/brancheninfo-bau/produktivitaet-im-bauhauptgewerbe).
Bereits im Jahr 2023 beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages, für das Bauforschungszentrum unter dem Namen „LAB – Living Art of
Building“ in den folgenden fünf Jahren insgesamt 68,6 Mio. Euro zur
Verfügung zu stellen. Auch die jetzige Bundesregierung möchte das Projekt
fortführen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde das Vorhaben
wie folgt angekündigt: „Die Errichtung eines Bundesforschungszentrums für
klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen beginnen wir gemeinsam mit
den Ländern Sachsen und Thüringen sowie unter Einbeziehung der
Kompetenzen anderer Länder und stellen eine verstetigte Finanzierung sicher.“ Das schon
begonnene Vorhaben, das dezidiert umsetzungsorientierte Forschung etablieren
will und deren Ergebnisse aktiv in die Bauwirtschaft eingebracht werden
sollen, ist von besonderer Bedeutung für die mittelständisch geprägte
Bauwirtschaft sowie für den sozialen und ökologischen Wohnungsbau. Laut dem
Mitteldeutschen Rundfunk sollen „1.250 Wissenschaftler und
Wissenschaftlerinnen in weltweit einmaligen Laboreinrichtungen forschen. Durch die enge
Zusammenarbeit mit der Industrie sollen langfristig bis zu neue 40.000
Arbeitsplätze entstehen“ (MDR, „Bauforschungszentrum für Bautzen in der Schwebe“,
25. November 2024, online unter: www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/ba
utzen-hoyerswerda-kamenz/bauforschung-lab-schwebezustand-bund-regierung
swechsel-100.html, (zuletzt abgerufen am 1. Oktober 2025)). Für die
Umsetzung hat auch die jetzige Bundesregierung Mittel in Höhe von insgesamt
68,5 Mio. Euro bis 2028 bereitgestellt. Der Stand der Planungen ist aus Sicht
der Fragestellenden aktuell unklar.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Planungs- und Umsetzungsschritte zur Errichtung des
Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen
(LAB – Living Art of Building (LAB)) hat die Bundesregierung seit
Beginn des Jahres 2025 unternommen (bitte jeweils mit Datum, Inhalt,
beteiligten Akteuren, Bundesministerien und Ergebnissen benennen)?
2. Liegt ein ressortabgestimmtes Gesamtkonzept für das LAB vor?
a) Wenn ja, wann wurde es abgestimmt, welche Inhalte umfasst es (bitte
eine Kurzgliederung erstellen), und welcher Vorlageweg wurde
gewählt (Federführung, beteiligte Ressorts, Beschluss- bzw.
Billigungsebene)?
b) Wenn nein, bis wann ist die Ressortabstimmung geplant (bitte
Zeitplan, Zuständigkeiten, nächste Meilensteine angeben)?
3. Liegen Erarbeitungsschritte für die im Folgenden genannten Teilaspekte
des Gründungsprozesses vor:
a) Gründungsbeschluss,
b) Standortentscheidungen,
c) Personalaufbau,
d) erste Ausschreibungen sowie erste Forschungs- bzw. Transferprojekte
(bitte Datum, Inhalt, beteiligte Akteure und Ergebnisse nennen)?
4. Welche Umsetzungsschritte sind für das laufende Jahr 2025 und das
kommende Jahr 2026 geplant (z. B. Gründungsbeschluss,
Standortentscheidungen, Personalaufbau, erste Ausschreibungen, erste Forschungs- bzw.
Transferprojekte; bitte jeweils, falls bekannt, mit Termin und
Verantwortlichkeiten benennen)?
5. Welche Rechtsform ist für das Bundesforschungszentrum vorgesehen, auf
welcher Grundlage wurde diese Entscheidung getroffen, und wann wird
sie formal festgestellt (bitte unter Angabe der zugrunde liegenden
Gutachten bzw. Prüfvermerke und Ressortabstimmungen benennen)?
6. Liegt ein Entwurf für eine Satzung bzw. liegen andere Rechtsdokumente
vor, und wenn ja, wie lauten die Regelungen zu Mitgliedschaft, Organen
(z. B. Vorstand, wissenschaftlicher Beirat), Stimmrechten, Mitwirkungs-
und Vetorechten des Bundes sowie der beteiligten Bundesländer?
7. Welche Vorkehrungen sind zur haushalts-, zuwendungs- und
vergaberechtlichen Compliance vorgesehen (Mittelabruf, Verwendungsnachweise,
interne Kontrollen, Compliance-Beauftragte, externe Prüfung)?
8. Welche Leistungen hat die vom Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen beauftragte PD – Berater der öffentlichen Hand
GmbH – im Gründungsprozess erbracht bzw. erbringt sie noch mit
welchen Meilensteinen, Liefergegenständen und Zeitpunkten (siehe Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 141 auf
Bundestagsdrucksache 21/1089)?
9. Über welchen Zeitplan verfügt die Bundesregierung für Gründung,
Aufbau und Übergang in den Regelbetrieb (bitte Meilensteine mit Quartalen
bzw. Jahren bis einschließlich 2028 benennen)?
10. Ist ein „Kern-/Gründungszentrum“ vorgesehen, und wenn ja, wo soll es
angesiedelt werden, nach welchen Kriterien soll der Standort ausgewählt
werden, und wie sind die Entscheidungswege ausgestaltet, um den
Standortentschluss zu fassen?
11. Welche weiteren Standorte oder Zweigstellen sind vorgesehen, welche
Aufgaben bzw. Kompetenzprofile erhalten sie, und wie ist die
Zusammenarbeit zwischen Gründungszentrum und Satelliten organisatorisch,
finanziell und fachlich geregelt?
12. Mit welchen Bundesländern bestehen aktuell Absichtserklärungen,
Verwaltungs- bzw. Zuwendungsvereinbarungen oder anderweitige
rechtliche Vereinbarungen, und wie sind Zuständigkeiten, Finanzierungsanteile
und Koordinationsgremien zwischen Bund und Ländern organisiert (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
13. Nach welchen inhaltlichen, infrastrukturellen und finanziellen Kriterien
werden die Standorte (Gründungszentrum und Zweigstellen) ausgewählt,
und wie wird die Entscheidung dokumentiert und kommuniziert?
14. Wie werden bestehende wissenschaftliche und praktische Kompetenzen in
den beteiligten Regionen (insbesondere in Sachsen und Thüringen sowie
Baden-Württemberg) in Planung, Forschung und Transfer eingebunden
(bitte Formate, Gremien, Förderlinien, Auswahlkriterien benennen)?
15. Welche wissenschaftlichen Leitlinien und Schwerpunkte liegen dem LAB
zugrunde, und welche Ziele, Indikatoren und Meilensteine werden für den
Zeitraum bis 2028 definiert?
16. Welche internen „Stage-Gate“-Logiken (Plan-Ist-Vergleich, Meilenstein-
Go/No-Go) sind vorgesehen, und wie werden diese gegenüber dem
Deutschen Bundestag und den beteiligten Ländern berichtet?
17. Welche Forschungsthemen oder Forschungscluster sind konkret
vorgesehen, und wie werden diese priorisiert und mit Ressourcen hinterlegt
(bitte Zeit- bzw. Budgetansätze und erwartete Ergebnistypen, z. B.
Prototypen, Standards, Leitfäden, sowie Titel im Bundeshaushalt benennen)?
18. Welche Transfermechanismen in Richtung Baupraxis und Mittelstand sind
geplant (z. B. Demonstrationsvorhaben, Reallabore,
Standardisierungsbzw. Normungsbezug, Beratung, Qualifizierung), und wie werden diese
finanziert und evaluiert?
19. Wie wird der regionale Mittelstand – insbesondere kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) der Bauwirtschaft – formal in Governance,
Programmatik und Projektauswahl einbezogen (z. B. über Beirat, Quoten, offene
Ausschreibungen), und wie viele Unternehmen sollen in den Jahren 2025
und 2026 beteiligt werden?
20. Welche bisherigen haushaltsrechtlichen Sperren, Auflagen oder
Konzeptvorbehalte gelten und galten für das Vorhaben unter dem Haushaltstitel
685 02 – 165, und wann und mit welcher Begründung wurden sie
aufgehoben oder angepasst?
21. Welche Vergabeverfahren sind für Bau-, Liefer- und Forschungsleistungen
vorgesehen, wie werden Transparenz und Wettbewerb sichergestellt, und
welche Eignungs- oder Zuschlagskriterien gelten insbesondere für KMU-
Beteiligungen?
22. Welche Schlüsselpositionen (Geschäftsführung, wissenschaftliche
Leitung, Transfer- bzw. Operationsleitung) werden bis wann besetzt, nach
welchen Anforderungen und Verfahren, und wie werden Diversität und
Chancengleichheit gewährleistet?
23. Welche Qualitätssicherungs- und Evaluationsmechanismen (z. B. externer
wissenschaftlicher Beirat, Zwischenevaluationen, Output- bzw. Outcome-
Indikatoren) sind vorgesehen, und in welchen Intervallen will die
Bundesregierung dem Deutschen Bundestag berichten?
24. Wie wird die Zusammenarbeit mit bestehenden Forschungseinrichtungen
und Programmen des Bundes, wie etwa dem Bundesinstitut für Bau-,
Stadt- und Raumforschung (BBSR), organisiert, um Doppelstrukturen zu
vermeiden und Synergien zu heben (bitte Beispiele für geplante
Kooperationsformate und Kooperationsprozesse nennen)?
Berlin, den 8. Oktober 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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