Steuerfinanzierte Flächenerwerbe durch nichtstaatliche Naturschutzträger aus Mitteln des Aktionsprogramms "Natürlicher Klimaschutz" und des Klima- und Transformationsfonds
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Steuerfinanzierte Flächenerwerbe durch nichtstaatliche Naturschutzträger aus Mitteln des Aktionsprogramms "Natürlicher Klimaschutz" und des Klima- und Transformationsfonds
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6838
21. Wahlperiode 02.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Julian Schmidt, Dr. Michael Espendiller und
der Fraktion der AfD
Steuerfinanzierte Flächenerwerbe durch nichtstaatliche Naturschutzträger aus
Mitteln des Aktionsprogramms „Natürlicher Klimaschutz“ und des Klima- und
Transformationsfonds
Aus dem Bundeshaushalt werden verschiedene Aktionsprogramme wie zum
Beispiel „Natürlicher Klimaschutz“ gefördert, aus denen auch
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) Mittel erhalten. Teilweise sind diese an Wald- und
Flächenerwerben beteiligt. Öffentlich kritisch diskutiert werden unter anderem der
Waldkauf der NABU (Naturschutzbund Deutschland e. V.)-Stiftung Nationales
Naturerbe im Raum Stolberg/Südharz sowie ein Flächenerwerb der
Naturstiftung David im Gebiet Hohe Schrecke. Im Raum stehen Fragen nach der
Ermittlung und Plausibilisierung der Kaufpreise, nach Förderquoten und
Eigenanteilen, nach der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Mittelverwendung (§ 7
der Bundeshaushaltsordnung (BHO)) sowie nach möglichen bodenmarkt-,
forst- und beihilferechtlichen Auswirkungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Flächenerwerbe durch nichtstaatliche Naturschutzverbände,
Stiftungen oder sonstige private Träger wurden seit dem 1. Januar 2025 aus
Mitteln des Aktionsprogramms „Natürlicher Klimaschutz“, des
Förderprogramms „KlimaWildnis“, des Wildnisfonds, einschlägiger KTF
(Klima- und Transformationsfonds)-Titel oder weiterer Haushaltstitel
bewilligt oder befinden sich derzeit in Prüfung (bitte je Vorhaben Träger,
Flächengröße, Lage, Kaufpreis, Förderbetrag, Förderquote, Eigenanteil,
Haushaltstitel und Auszahlungsstand angeben)?
2. Auf welcher Grundlage wurde der jeweilige Kaufpreis der in Frage 1
genannten Vorhaben ermittelt, in welchen Fällen lagen den Bewilligungen
unabhängige Verkehrswertgutachten zugrunde, und durch wen wurden die
Gutachten jeweils beauftragt und erstellt?
3. In welchen Fällen lag der geförderte Kaufpreis oberhalb des gutachterlich
ermittelten Verkehrswerts, und wie wurde eine Förderung oberhalb des
Verkehrswerts gegebenenfalls begründet oder ausgeschlossen?
4. Wie wurden bei den in Frage 1 genannten Vorhaben die Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit nach § 7 BHO, das erhebliche Bundesinteresse nach § 23
in Verbindung mit § 44 BHO sowie mögliche Alternativen zum
Flächenankauf (etwa vertragliche Schutzvereinbarungen oder
Bewirtschaftungsauflagen) geprüft und dokumentiert?
5. In welchen der in Frage 1 genannten Fälle erfolgt die Förderung als
Vollfinanzierung ohne Eigenanteil des Trägers, und wie begründet die
Bundesregierung die Wahl der jeweiligen Finanzierungsart vor dem Hintergrund
des Grundsatzes der Anteilfinanzierung?
6. Mit welchem Ergebnis wurden bei den in Frage 1 genannten Vorhaben
beihilfe-, wettbewerbs-, bodenmarkt- und forstmarktrechtliche Risiken
geprüft, insbesondere mögliche Auswirkungen auf die regionalen Boden-
und Holzmärkte sowie auf private und kommunale Waldbesitzer?
7. Welche EU-rechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Verstöße erkennt die
Bundesregierung durch einen überhöhten, steuerfinanzierten
Flächenerwerb in den jeweiligen Bundesländern, und welche Möglichkeiten des
Regressschutzes gegenüber der EU zieht sie hierfür in Betracht?
8. Liegen der Bundesregierung bei einzelnen der in Frage 1 genannten
Vorhaben Hinweise auf überhöhte Kaufpreise, eine fehlende Plausibilisierung
der Kaufpreise oder eine unzureichende Prüfung und Kontrolle durch
Projektträger oder das zuständige Bundesministerium vor, und wenn ja,
welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
9. Welche Auszahlungen für die in Frage 1 genannten Vorhaben sind derzeit
noch offen, und plant die Bundesregierung, offene Auszahlungen bis zum
Abschluss einer abschließenden Prüfung der Kaufpreise und der
Mittelverwendung auszusetzen?
10. In welchen Fällen prüft die Bundesregierung ggf. Rückforderungen,
Teilrückforderungen, nachträgliche Nebenbestimmungen oder sonstige
Maßnahmen, und welche haushalts- und zuwendungsrechtlichen
Möglichkeiten sieht sie ggf., im Falle festgestellter Überzahlungen Bundesmittel
zurückzufordern?
11. Wie stellt die Bundesregierung künftig ggf. sicher, dass bei geförderten
Flächenerwerben durch nichtstaatliche Träger die Kaufpreise unabhängig
plausibilisiert, Förderungen oberhalb des Verkehrswerts ausgeschlossen
und die Vorgaben des § 7 BHO eingehalten werden?
Berlin, den 23. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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