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Steuerfinanzierte Flächenerwerbe durch nichtstaatliche Naturschutzträger aus Mitteln des Aktionsprogramms "Natürlicher Klimaschutz" und des Klima- und Transformationsfonds

dip / drucksache 02.07.2026 · WP 21 · 21/6838 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Steuerfinanzierte Flächenerwerbe durch nichtstaatliche Naturschutzträger aus Mitteln des Aktionsprogramms "Natürlicher Klimaschutz" und des Klima- und Transformationsfonds Deutscher Bundestag Drucksache 21/6838 21. Wahlperiode 02.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Julian Schmidt, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD Steuerfinanzierte Flächenerwerbe durch nichtstaatliche Naturschutzträger aus Mitteln des Aktionsprogramms „Natürlicher Klimaschutz“ und des Klima- und Transformationsfonds Aus dem Bundeshaushalt werden verschiedene Aktionsprogramme wie zum Beispiel „Natürlicher Klimaschutz“ gefördert, aus denen auch Nichtregierungsorganisationen (NGOs) Mittel erhalten. Teilweise sind diese an Wald- und Flächenerwerben beteiligt. Öffentlich kritisch diskutiert werden unter anderem der Waldkauf der NABU (Naturschutzbund Deutschland e. V.)-Stiftung Nationales Naturerbe im Raum Stolberg/Südharz sowie ein Flächenerwerb der Naturstiftung David im Gebiet Hohe Schrecke. Im Raum stehen Fragen nach der Ermittlung und Plausibilisierung der Kaufpreise, nach Förderquoten und Eigenanteilen, nach der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Mittelverwendung (§ 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO)) sowie nach möglichen bodenmarkt-, forst- und beihilferechtlichen Auswirkungen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Flächenerwerbe durch nichtstaatliche Naturschutzverbände, Stiftungen oder sonstige private Träger wurden seit dem 1. Januar 2025 aus Mitteln des Aktionsprogramms „Natürlicher Klimaschutz“, des Förderprogramms „KlimaWildnis“, des Wildnisfonds, einschlägiger KTF (Klima- und Transformationsfonds)-Titel oder weiterer Haushaltstitel bewilligt oder befinden sich derzeit in Prüfung (bitte je Vorhaben Träger, Flächengröße, Lage, Kaufpreis, Förderbetrag, Förderquote, Eigenanteil, Haushaltstitel und Auszahlungsstand angeben)?  2. Auf welcher Grundlage wurde der jeweilige Kaufpreis der in Frage 1 genannten Vorhaben ermittelt, in welchen Fällen lagen den Bewilligungen unabhängige Verkehrswertgutachten zugrunde, und durch wen wurden die Gutachten jeweils beauftragt und erstellt?  3. In welchen Fällen lag der geförderte Kaufpreis oberhalb des gutachterlich ermittelten Verkehrswerts, und wie wurde eine Förderung oberhalb des Verkehrswerts gegebenenfalls begründet oder ausgeschlossen?  4. Wie wurden bei den in Frage 1 genannten Vorhaben die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 7 BHO, das erhebliche Bundesinteresse nach § 23 in Verbindung mit § 44 BHO sowie mögliche Alternativen zum Flächenankauf (etwa vertragliche Schutzvereinbarungen oder Bewirtschaftungsauflagen) geprüft und dokumentiert?  5. In welchen der in Frage 1 genannten Fälle erfolgt die Förderung als Vollfinanzierung ohne Eigenanteil des Trägers, und wie begründet die Bundesregierung die Wahl der jeweiligen Finanzierungsart vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Anteilfinanzierung?  6. Mit welchem Ergebnis wurden bei den in Frage 1 genannten Vorhaben beihilfe-, wettbewerbs-, bodenmarkt- und forstmarktrechtliche Risiken geprüft, insbesondere mögliche Auswirkungen auf die regionalen Boden- und Holzmärkte sowie auf private und kommunale Waldbesitzer?  7. Welche EU-rechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Verstöße erkennt die Bundesregierung durch einen überhöhten, steuerfinanzierten Flächenerwerb in den jeweiligen Bundesländern, und welche Möglichkeiten des Regressschutzes gegenüber der EU zieht sie hierfür in Betracht?  8. Liegen der Bundesregierung bei einzelnen der in Frage 1 genannten Vorhaben Hinweise auf überhöhte Kaufpreise, eine fehlende Plausibilisierung der Kaufpreise oder eine unzureichende Prüfung und Kontrolle durch Projektträger oder das zuständige Bundesministerium vor, und wenn ja, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?  9. Welche Auszahlungen für die in Frage 1 genannten Vorhaben sind derzeit noch offen, und plant die Bundesregierung, offene Auszahlungen bis zum Abschluss einer abschließenden Prüfung der Kaufpreise und der Mittelverwendung auszusetzen? 10. In welchen Fällen prüft die Bundesregierung ggf. Rückforderungen, Teilrückforderungen, nachträgliche Nebenbestimmungen oder sonstige Maßnahmen, und welche haushalts- und zuwendungsrechtlichen Möglichkeiten sieht sie ggf., im Falle festgestellter Überzahlungen Bundesmittel zurückzufordern? 11. Wie stellt die Bundesregierung künftig ggf. sicher, dass bei geförderten Flächenerwerben durch nichtstaatliche Träger die Kaufpreise unabhängig plausibilisiert, Förderungen oberhalb des Verkehrswerts ausgeschlossen und die Vorgaben des § 7 BHO eingehalten werden? Berlin, den 23. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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