Folgen der staatlichen Förderung von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1367)
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Folgen der staatlichen Förderung von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1367)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2379
21. Wahlperiode 22.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ingo Hahn, Andreas Bleck, Dr. Michael Blos, Karsten Hilse,
Dr. Rainer Kraft, Manuel Krauthausen, Marcel Queckemeyer, Dr. Paul Schmidt,
Martina Uhr und der Fraktion der AfD
Folgen der staatlichen Förderung von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen
(Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1367)
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1367 hat
die Bundesregierung eingeräumt, dass zahlreiche Umwelt- und
Klimaschutzorganisationen jährlich Fördermittel in Millionenhöhe erhalten. Offen bleiben
jedoch zentrale Fragen zur Transparenz, Neutralität und demokratischen
Legitimation dieser Förderpraxis. Insbesondere ergeben sich für die Fragesteller neue
Fragen zu Landübertragungen, zu möglichen Doppelförderungen, zu Kriterien
und Folgen von Evaluierungen sowie zu personellen Verflechtungen zwischen
Ministerien und Umwelt- und Klimaschutzorganisationen. Diese Aspekte sind
von hoher politischer Relevanz, da es um die Kontrolle der Verwendung
öffentlicher Mittel und um mögliche Interessenkonflikte bei politischer
Einflussnahme geht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. 1.Welche ehemals im Eigentum des Bundes stehenden Flächen (bitte
nach Bundesland, Hektar, Verkehrswert und Empfängerorganisation
aufschlüsseln) hat die Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 ggf. an
Umwelt- und Klimaschutzorganisationen übereignet, übertragen oder
überlassen, und zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage
erfolgte dies?
2. 2.Welche Vorkehrungen bestehen ggf., dass überlassene Flächen nicht für
kommerzielle oder parteipolitische Zwecke genutzt werden?
3. 3.Welche Instrumente existieren ggf., um eine Doppelfinanzierung
derselben Fördermaßnahme (Projektförderung, institutionelle Förderung oder
Sach- und Strukturförderung) für Nichtregierungsorganisationen durch
Bundes-, Landes-, Kommunal- und EU-Mittel auszuschließen?
4. 4.Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines zentralen
Fördermittelregisters, das Zuwendungen an Nichtregierungsorganisationen aus allen
staatlichen Ebenen dokumentiert, und wenn nein, warum nicht?
5. 5.Welche konkreten Auflagen zur Wahrung der politischen Neutralität
bestehen ggf. bei der institutionellen Förderung von Dachverbänden im
Bereich Umwelt- und Klimaschutz wie dem Deutschen Naturschutzring
(DNR)?
6. 6.Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung ggf., wenn staatlich
geförderte Nichtregierungsorganisationen im politischen Wettbewerb
(z. B. durch Wahlkampfbeteiligung oder parteipolitische Kampagnen)
aktiv werden?
7. 7.Welche Ressorts der Bundesregierung und welche ihr nachgeordneten
Behörden haben zwischen 2020 und 2025 Fördermittel an Umwelt- und
Klimaschutzorganisationen vergeben, und in welcher Höhe jeweils (bitte
nach Ressort bzw. Behörde, Haushaltsjahr, Haushaltstitel und
empfangender Organisation aufschlüsseln)?
8. 8.Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um eine
Zersplitterung der Förderpraxis über zahlreiche Ressorts und ihr
nachgeordnete Behörden zu vermeiden, und welche Formen der ressort- bzw.
behördenübergreifenden Koordination bestehen derzeit (bitte im Einzelnen
darstellen, ob hierfür ein zentrales Register, ein regelmäßiger Austausch
zwischen den Ressorts oder andere Mechanismen zur Abstimmung und
Kontrolle eingerichtet wurden)?
9. 9.Werden Fördermaßnahmen von Umwelt- und
Klimaschutzorganisationen durch externe Evaluationen überprüft, und wenn ja, nach welchen
Kriterien wird entschieden, welche Maßnahmen extern evaluiert werden?
10. 10.Welche Fördermaßnahmen mit einem Volumen von mehr als 1 Mio.
Euro wurden bislang nicht extern evaluiert, und warum nicht?
11. 11.Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung in den Jahren 2020 bis
2025 ggf. nach negativen oder kritischen Evaluationen von
Fördermaßnahmen an Umwelt- und Klimaschutzorganisationen gezogen (bitte
jeweils mit Angabe der Organisation, der Fördermaßnahme, des Jahres der
Evaluation, des Evaluationsergebnisses sowie der konkret ergriffenen
Maßnahmen wie Mittelkürzungen, Rückforderungen,
Nichtverlängerungen oder zusätzliche Auflagen angeben)?
12. 12.Welche Vorgaben oder Regelungen bestehen, um zu verhindern, dass
staatlich geförderte Umwelt- und Klimaschutzorganisationen in
Anhörungen des Deutschen Bundestages oder von Bundesministerien als
unabhängige Sachverständige auftreten, ohne ihre staatliche Förderung
offenzulegen?
13. 13.Plant die Bundesregierung, für Vertreterinnen und Vertreter von
Nichtregierungsorganisationen, die in Gesetzgebungsverfahren eingebunden
sind, eine Pflicht einzuführen, offenzulegen, ob und in welchem Umfang
die von ihnen vertretene Organisation staatliche Fördermittel erhält, und
wenn nein, warum nicht?
14. 14.Wie wird sichergestellt, dass durch Bundesmittel finanzierte
Kampagnen von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen (z. B. Deutsche
Umwelthilfe: „Drei Mal am Tag Fleisch?“, „Wieviel Soja steckt im
Schnitzel?“) nicht als steuerfinanzierte politische Meinungsbildung wirken?
15. 15.Zieht die Bundesregierung bestimmte Kriterien heran, um zwischen
„Informationskampagne“ und „politischer Beeinflussung“ zu
unterscheiden, und wenn ja, welche?
16. 16.Hat die Bundesregierung über frühere Beschäftigungsverhältnisse von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), des
Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH),
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie des
Auswärtigen Amts (AA) bei staatlich geförderten Umwelt- und
Klimaschutzorganisationen (z. B. die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Bund
für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Naturschutzbund
Deutschland (NABU), der World Wide Fund For Nature (WWF),
Germanwatch, Adelphi, Ecologic, Öko-Institut) Kenntnisse, und wenn ja,
werden solche Vorbeschäftigungen bei Einstellung systematisch erfasst?
17. Welche Vorgaben oder Regelungen bestehen innerhalb dieser in Frage 16
genannten Bundesministerien zur Vermeidung von Interessenkonflikten
im Zusammenhang mit einem Wechsel von Beschäftigten staatlich
geförderter Umwelt- und Klimaschutzorganisationen in die Bundesministerien,
insbesondere hinsichtlich möglicher Karenzzeiten, Transparenzpflichten
oder vergleichbarer Maßnahmen?
Berlin, den 20. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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