Rede von Hans Koller (CDU/CSU) – Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher …
Teil von Protokoll der 47. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 13: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen u.
Das Protokoll 21/47 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 09.12.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Hans Koller (CDU/CSU) – Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher …
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich unserem Koalitionspartner herzlich danken, dass wir allen Unkenrufen zum Trotz in einer guten Atmosphäre ein gutes Gesetz zusammengebracht haben. Herzlichen Dank dafür!
Das Gesetz wird klarer, wirksamer und praxistauglicher. Geothermie ist eine grundlastfähige erneuerbare „Heimatenergiequelle“; ich wiederhole den Begriff, wenn er Ihnen auch nicht gefällt, liebe Kollegen der AfD. Sie steht unabhängig von Tageszeit und Wetter zur Verfügung, und sie kann ortsnah gewonnen werden. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Erreichung der Klimaziele.
Die Errichtung der Anlagen und Leitungen nach § 2 des Gesetzentwurfs, einschließlich der Wärmeleitungen, wird bis 2045 in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt. Das erleichtert Abwägungen im Verwaltungsverfahren und schafft Planungssicherheit.
Neu ist zudem eine wichtige Konkretisierung: Wasser- und Bergrecht greifen künftig verzahnt ineinander, damit keine Verfahrensbrüche entstehen.
Für die Anbindung über Wärmeleitungen gelten ergänzend ausgewählte Beschleunigungsvorschriften aus dem Energiewirtschaftsrecht. Streitigkeiten über Wärmeleitungen werden direkt vor den Oberverwaltungsgerichten verhandelt. Das beschleunigt die Verfahren spürbar, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Auch im Bergrecht werden Verfahren gestrafft. Betriebspläne können für längere Zeiträume gelten, wenn der ordnungsgemäße Betrieb gewährleistet ist. Ein zentraler Punkt ist die Absicherung möglicher Bergschäden. Künftig soll die zuständige Behörde bereits bei der Aufsuchung und bei der Gewinnung von Erdwärme einen Nachweis über die finanzielle Absicherung verlangen.
Anerkannte Nachweise sind, lieber Herr Kollege: der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die Mitgliedschaft in einer Bergschadensausfallkasse oder die Mitgliedschaft in einer kommunalen Haftpflichtversicherung, die Bergschäden eindeutig mit abdeckt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Der Kollege Kleebank hat es vorhin angesprochen: Die Beweislastumkehr gibt es schon.
In Ihrer Putin-Hörigkeit bzw. in Ihrer Putin-Liebe wollen Sie sich hier lieber abhängig machen
und schüren Ängste in Bezug auf diese Technologie.
Kurz und gut: Dieses Gesetz schafft Tempo, es schafft Klarheit, und es schafft Sicherheit.