Schriftliche Frage 97 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass Fahrzeuge deutscher Hersteller, insbesondere der BMW Group, in den vergangenen fün…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 97 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass Fahrzeuge deutscher Hersteller, insbesondere der BMW Group, in den vergangenen fün…
Frage 97 (Chantal Kopf, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass Fahrzeuge deutscher Hersteller, insbesondere der BMW Group, in den vergangenen fünf Jahren unter Umgehung geltender EU- und VN-Sanktionen nach Nordkorea gelangt oder über Drittstaaten dorthin weitergeleitet worden sind, und wenn ja, welche, und welche Maßnahmen haben die zuständigen Bundesbehörden seitdem ergriffen, um entsprechende Sanktionsumgehungen aufzudecken und künftig zu verhindern (www.wsj.com/world/asia/north-koreaeconomysuccess-e80f7062)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 3. Juli 2026:
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Weiterleitung von Pkw aus Deutschland nach Nordkorea vor. Die Vereinten Nationen haben unter anderem aufgrund des nordkoreanischen Atomwaffenprogramms umfassende Sanktionen gegen Nordkorea erlassen, an die sämtliche Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (VN) gebunden sind. Die EU hat darüberhinausgehend weitere Sanktionen unter anderem wegen nordkoreanischer Cyberaktivitäten verabschiedet. Zur Überwachung der Sanktionseinhaltung engagiert sich Deutschland unter anderem im VN-Kontext sowie in Formaten wie dem Multilateral Sanctions Monitoring Team – einem Zusammenschluss mehrerer Staaten zum Monitoring der Einhaltung von VN-Sanktionen gegen Nordkorea. Die effektive Bekämpfung der Sanktionsumgehung steht besonders im Fokus. Der deutsche Zoll überwacht den Warenverkehr aus und nach Nordkorea aufgrund der bestehenden Sanktionsmaßnahmen der UN bzw. der EU mit hoher Priorität. Im Rahmen der Ausfuhrabfertigung werden risikoorientiert gezielt Kontrollschwerpunkte gesetzt. Der Zoll nimmt bei sämtlichen Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen EU-Sanktionen umfassende Prüfungen des Sachverhalts vor, ggf. im Zusammenwirken mit anderen zuständigen Behörden in Deutschland und den EU- Mitgliedstaaten. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Sanktionsstrafrecht (Richtlinie (EU) 2024/1226) gelten für alle EU-Mitgliedstaaten gleiche Mindeststandards bei der Strafverfolgung von Verstößen gegen EU- Sanktionen. So wird sichergestellt, dass Sanktionsverstöße unionsweit mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Strafen geahndet werden. Des Weiteren ist im Bereich der Prävention die unternehmenseigene Sanktions-Compliance zentrales Element. Entsprechend den sanktionsrechtlich gebotenen unternehmerischen Sorgfaltspflichten müssen alle Wirtschaftsbeteiligten, insbesondere bei internationalen Handelsgeschäften, anhand der ihnen zur Verfügung stehenden Informationen Geschäfte auf ein Risiko des Verstoßes gegen Sanktionen oder die Umgehung der Sanktionen überprüfen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist engagiert, die Unternehmen hierfür zu sensibilisieren, u. a. durch Informationsangebote (BMWE-Sanktionen) und Outreachformate. Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Internetseite vielfältige Informationen veröffentlicht, unter anderem ein Merkblatt zur Verhinderung von Sanktionsumgehungen.
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