Förderung des Projekts "Nachhaltige Ressourcennutzung durch Kleinschürfer*innen in Karamoja und Fischerfamilien am Viktoriasee" in Uganda (Antwort zu Drs. 21/7441)
Text
Förderung des Projekts "Nachhaltige Ressourcennutzung durch Kleinschürfer*innen in Karamoja und Fischerfamilien am Viktoriasee" in Uganda (Antwort zu Drs. 21/7441)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7623
21. Wahlperiode 14.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis
Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7441 –
Förderung des Projekts „Nachhaltige Ressourcennutzung durch
Kleinschürfer*innen in Karamoja und Fischerfamilien am Viktoriasee“ in Uganda
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Angaben des Transparenzportals des Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) förderte die Bundesregierung
über das BMZ das Projekt „Nachhaltige Ressourcennutzung durch
Kleinschürfer*innen in Karamoja und Fischerfamilien am Viktoriasee“ (IATI-
Maßnahmen-ID: DE‑1‑201675164; IATI = International Aid Transparency
Initiative) im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 31. Dezember 2019 mit
insgesamt 406 024,50 Euro (vgl. www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/
DE-1-201675164?id=DE-1-201675164). Die Durchführung erfolgte über die
EZE – Evangelische Zentralstelle für globale Entwicklung e. V. (a. a. O.).
Das Vorhaben wurde dem Bereich „Heimindustrie und Handwerk“ zugeordnet
und verweist unter anderem auf die Ziele nachhaltiger Entwicklung in den
Bereichen Armutsbekämpfung, nachhaltiger Konsum und Wirtschaftswachstum
(a. a. O.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Evangelische Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. (EZE) erhält
Zuwendungen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) im Rahmen einer Globalbewilligung. Dies bedeutet, dass
die EZE im Rahmen der Vorgaben der geltenden Förderrichtlinie eigenständig
und ohne politische Einflussnahme über die Verwendung der Zuwendungen
entscheidet. Die Verantwortung für die Auswahl, Durchführung, inhaltliche
Steuerung und Auswertung der geförderten Projekte liegt vollständig bei der
EZE.
Das BMZ nimmt jedoch ein umfassendes Kontroll- und Prüfmandat wahr, um
sicherzustellen, dass die Mittel entsprechend den Förderrichtlinien eingesetzt
werden. Die EZE ist keine Durchführungsorganisation des BMZ und setzt
Projekte nicht im Auftrag und nach spezifischen inhaltlichen Vorgaben des BMZ
um.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 11. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die EZE hat insbesondere die Freiheit, ihre Partnerorganisationen sowie ihre
thematischen und regionalen Schwerpunkte eigenständig zu wählen. Die
Förderrichtlinie erlaubt ausdrücklich die Verwendung der Zuwendungen für
Projekte der Armutsbekämpfung wie das vorliegende.
1. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgte das Projekt „Nachhaltige
Ressourcennutzung durch Kleinschürfer*innen in Karamoja und
Fischerfamilien am Viktoriasee“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das Projekt hatte die Stabilisierung und Förderung wirtschaftlicher
Entwicklung von Armut betroffener ugandischer Gemeinden zum Ziel – unter der
Maßgabe nachhaltiger Ressourcennutzung – um die durch das Projekt verbesserten
Einkommensmöglichkeiten langfristig zu sichern und so die
Lebensbedingungen der Gemeinschaften vor Ort zu verbessern.
2. Welche einzelnen Maßnahmen und Aktivitäten wurden im Rahmen des
Projekts durchgeführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wurden Maßnahmen zu sicherem und umweltgerechtem Ressourcenabbau
sowie alternativen umweltfreundlichen Einnahmequellen in der Fischerei,
Landwirtschaft und Agroforstwirtschaft durchgeführt. Es wird ferner auf die
Antwort zu Frage 3 verwiesen.
3. Welche Formen der Unterstützung erhielten die beteiligten
Kleinschürferinnen und Kleinschürfer beziehungsweise Fischerfamilien konkret
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Zielgruppen erhielten Unterstützung in Form von Schulungen (sicherer und
umweltgerechter Bergbau, nachhaltige Fischerei, Landwirtschaft,
Agroforstwirtschaft und Biodiversität), Unterstützung bei Vermarktung und
Wertschöpfung, Business- und Finanztrainings sowie Förderung alternativer
Einkommensquellen.
4. Wie viele Personen beziehungsweise Haushalte wurden durch das
Projekt erreicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Durch das Projekt wurden über 30 000 Personen erreicht.
5. In welchen Regionen Ugandas wurde das Projekt konkret umgesetzt
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das Projekt wurde in Fischergemeinden am Viktoriasee und in weiteren
Gemeinden in Karamoja umgesetzt.
6. Welche entwicklungspolitischen Zielsetzungen des BMZ waren
maßgeblich für die Förderung des Projekts (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
7. Nach welchen Kriterien erfolgten die Auswahl und Bewilligung des
Vorhabens (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
8. Welche fachlichen oder wissenschaftlichen Prüfungen wurden vor
Bewilligung der Fördermittel durchgeführt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Fragen 6 bis 8 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Welche konkreten Maßnahmen zur nachhaltigen Ressourcennutzung
wurden im Bereich des Kleinbergbaus umgesetzt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Maßnahmen umfassten Bildung und Qualifizierung von Bergbaugruppen
zu sicheren und umweltgerechten Bergbaupraktiken sowie Einsatz für die
Regulierung und Vermeidung gefährlicher Bergbaupraktiken und zur Bekämpfung
von Entwaldung.
10. Welche Maßnahmen zur nachhaltigen Fischerei beziehungsweise zum
Ressourcenschutz am Viktoriasee wurden gefördert (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Die Maßnahmen umfassten die Förderung nachhaltiger Fischereipraktiken
durch die Einrichtung und Abgrenzung von Fischbrutgebieten sowie den Bau
von Fischteichen sowie die Förderung der Wertschöpfung und Vermarktung
von Fischereierzeugnissen durch Verbesserung der Nachernteverfahren.
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich
ökologischer Auswirkungen des Projekts vor (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Das Projekt setzte in zwei ökologisch vulnerablen Räumen an, im
Einzugsgebiet des Viktoriasees und in den Bergbaugebieten von Karamoja. In Mayuge
waren Land- und Wasserressourcen durch nicht nachhaltige Fischerei,
Sandabbau, Entwaldung, Umwandlung von Feuchtgebieten, Bodendegradation und
Verschmutzung belastet. In Karamoja lagen die wesentlichen Umweltprobleme
insbesondere in unsachgemäßen Bergbaupraktiken, Entwaldung, nicht
rekultivierten Abbauflächen und Quecksilberverwendung.
Als zentralen Wirkungsbereich setzte das Projekt daher bei der Veränderung
von Praktiken auf Ebene der lokalen Ressourcennutzer an. Es wird auf die
Antwort zu den Fragen 2, 9 und 10 verwiesen.
12. Welche Evaluierungen oder Erfolgskontrollen wurden während
beziehungsweise nach Abschluss des Projekts durchgeführt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Gemäß den Leitlinien zur wirkungsorientierten Erfolgskontrolle erfolgte eine
unabhängige Evaluierung.
13. Zu welchen Ergebnissen kamen diese Evaluierungen (vgl. Frage 12)
insbesondere hinsichtlich der Verbesserung der wirtschaftlichen Situation
der Zielgruppen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Evaluierung bestätigt, dass das Projekt durch Einkommensdiversifizierung,
Produktivitätssteigerung und verbesserte Marktzugänge die wirtschaftliche
Situation der Zielgruppen signifikant verbessert hat.
14. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zur nachhaltigen Fortführung
der aufgebauten Strukturen oder Maßnahmen nach Projektende vor (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die auf Hinwirken des Projekts während der Laufzeit eingeführten Regelungen
zur Vermeidung schädlicher Bergbaupraktiken, zur Bekämpfung von
Entwaldung und zur nachhaltigen Fischerei haben weiter Bestand. Durch den
intergierten Projektansatz sind die Zielgruppen in der Lage, auch über das Ende des
Projekts hinaus ihren Lebensunterhalt, unter Berücksichtigung des Schutzes der
natürlichen Ressourcen, zu erzielen.
15. Wie verteilten sich die Fördermittel auf Projektarbeit,
Verwaltungskosten, Personalaufwand, Reise- und Sachkosten (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Für den Personalaufwand, die Verwaltungskosten, Reise- und Sachkosten der
EZE wurden keine Bundesmittel verwendet.
Hinsichtlich einer weitergehenden Aufschlüsselung der Projektausgaben
verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung.
16. Welche Eigenmittel oder sonstigen Drittmittel wurden durch die
beteiligten Organisationen eingebracht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Für das vorliegende Projekt wurden Eigenmittel des Evangelischen Werks für
Diakonie und Entwicklung e. V. (EWDE) in Höhe von bis zu 50 000 Euro
eingebracht.
17. Welche konkrete Rolle übernahm die EZE – Evangelische Zentralstelle
für globale Entwicklung e. V. bei der Planung, Durchführung und
Mittelverwendung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
18. Bestand im Rahmen des Projekts eine Zusammenarbeit mit staatlichen
ugandischen Stellen, lokalen Behörden oder zivilgesellschaftlichen
Organisationen, und wenn ja, mit welchen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Eine Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts bestand mit:
• Ministry of Energy and Mineral Development (MEMD)
• Directorate of Geological Survey and Mines
• National Forestry Authority (NFA)
• National Environment Management Authority (NEMA)
• Lokalen Verwaltungen.
19. Weshalb weist das Transparenzportal die Ausgaben kumuliert
überwiegend für das Jahr 2019 aus, obwohl die Projektlaufzeit bereits im Jahr
2016 begann (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Ausgaben werden im Transparenzportal nach Jährlichkeit ausgewiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Förderung des Projekts "Nachhaltige Ressourcennutzung durch Kleinschürfer*innen in Karamoja und Fischerfamilien am Viktoriasee" in Uganda (Antwort)