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Förderung des Projekts "Nachhaltige Ressourcennutzung durch Kleinschürfer*innen in Karamoja und Fischerfamilien am Viktoriasee" in Uganda (Antwort zu Drs. 21/7441)

dip / drucksache 14.08.2026 · WP 21 · 21/7623 · Antwort · Original ↗

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Förderung des Projekts "Nachhaltige Ressourcennutzung durch Kleinschürfer*innen in Karamoja und Fischerfamilien am Viktoriasee" in Uganda (Antwort zu Drs. 21/7441) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7623 21. Wahlperiode 14.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7441 – Förderung des Projekts „Nachhaltige Ressourcennutzung durch Kleinschürfer*innen in Karamoja und Fischerfamilien am Viktoriasee“ in Uganda V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Angaben des Transparenzportals des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) förderte die Bundesregierung über das BMZ das Projekt „Nachhaltige Ressourcennutzung durch Kleinschürfer*innen in Karamoja und Fischerfamilien am Viktoriasee“ (IATI- Maßnahmen-ID: DE‑1‑201675164; IATI = International Aid Transparency Initiative) im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 31. Dezember 2019 mit insgesamt 406 024,50 Euro (vgl. www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/ DE-1-201675164?id=DE-1-201675164). Die Durchführung erfolgte über die EZE – Evangelische Zentralstelle für globale Entwicklung e. V. (a. a. O.). Das Vorhaben wurde dem Bereich „Heimindustrie und Handwerk“ zugeordnet und verweist unter anderem auf die Ziele nachhaltiger Entwicklung in den Bereichen Armutsbekämpfung, nachhaltiger Konsum und Wirtschaftswachstum (a. a. O.). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Evangelische Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. (EZE) erhält Zuwendungen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen einer Globalbewilligung. Dies bedeutet, dass die EZE im Rahmen der Vorgaben der geltenden Förderrichtlinie eigenständig und ohne politische Einflussnahme über die Verwendung der Zuwendungen entscheidet. Die Verantwortung für die Auswahl, Durchführung, inhaltliche Steuerung und Auswertung der geförderten Projekte liegt vollständig bei der EZE. Das BMZ nimmt jedoch ein umfassendes Kontroll- und Prüfmandat wahr, um sicherzustellen, dass die Mittel entsprechend den Förderrichtlinien eingesetzt werden. Die EZE ist keine Durchführungsorganisation des BMZ und setzt Projekte nicht im Auftrag und nach spezifischen inhaltlichen Vorgaben des BMZ um. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 11. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die EZE hat insbesondere die Freiheit, ihre Partnerorganisationen sowie ihre thematischen und regionalen Schwerpunkte eigenständig zu wählen. Die Förderrichtlinie erlaubt ausdrücklich die Verwendung der Zuwendungen für Projekte der Armutsbekämpfung wie das vorliegende.  1. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgte das Projekt „Nachhaltige Ressourcennutzung durch Kleinschürfer*innen in Karamoja und Fischerfamilien am Viktoriasee“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das Projekt hatte die Stabilisierung und Förderung wirtschaftlicher Entwicklung von Armut betroffener ugandischer Gemeinden zum Ziel – unter der Maßgabe nachhaltiger Ressourcennutzung – um die durch das Projekt verbesserten Einkommensmöglichkeiten langfristig zu sichern und so die Lebensbedingungen der Gemeinschaften vor Ort zu verbessern.  2. Welche einzelnen Maßnahmen und Aktivitäten wurden im Rahmen des Projekts durchgeführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wurden Maßnahmen zu sicherem und umweltgerechtem Ressourcenabbau sowie alternativen umweltfreundlichen Einnahmequellen in der Fischerei, Landwirtschaft und Agroforstwirtschaft durchgeführt. Es wird ferner auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  3. Welche Formen der Unterstützung erhielten die beteiligten Kleinschürferinnen und Kleinschürfer beziehungsweise Fischerfamilien konkret (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Zielgruppen erhielten Unterstützung in Form von Schulungen (sicherer und umweltgerechter Bergbau, nachhaltige Fischerei, Landwirtschaft, Agroforstwirtschaft und Biodiversität), Unterstützung bei Vermarktung und Wertschöpfung, Business- und Finanztrainings sowie Förderung alternativer Einkommensquellen.  4. Wie viele Personen beziehungsweise Haushalte wurden durch das Projekt erreicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Durch das Projekt wurden über 30 000 Personen erreicht.  5. In welchen Regionen Ugandas wurde das Projekt konkret umgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das Projekt wurde in Fischergemeinden am Viktoriasee und in weiteren Gemeinden in Karamoja umgesetzt.  6. Welche entwicklungspolitischen Zielsetzungen des BMZ waren maßgeblich für die Förderung des Projekts (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  7. Nach welchen Kriterien erfolgten die Auswahl und Bewilligung des Vorhabens (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  8. Welche fachlichen oder wissenschaftlichen Prüfungen wurden vor Bewilligung der Fördermittel durchgeführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 6 bis 8 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  9. Welche konkreten Maßnahmen zur nachhaltigen Ressourcennutzung wurden im Bereich des Kleinbergbaus umgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Maßnahmen umfassten Bildung und Qualifizierung von Bergbaugruppen zu sicheren und umweltgerechten Bergbaupraktiken sowie Einsatz für die Regulierung und Vermeidung gefährlicher Bergbaupraktiken und zur Bekämpfung von Entwaldung. 10. Welche Maßnahmen zur nachhaltigen Fischerei beziehungsweise zum Ressourcenschutz am Viktoriasee wurden gefördert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Maßnahmen umfassten die Förderung nachhaltiger Fischereipraktiken durch die Einrichtung und Abgrenzung von Fischbrutgebieten sowie den Bau von Fischteichen sowie die Förderung der Wertschöpfung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen durch Verbesserung der Nachernteverfahren. 11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich ökologischer Auswirkungen des Projekts vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das Projekt setzte in zwei ökologisch vulnerablen Räumen an, im Einzugsgebiet des Viktoriasees und in den Bergbaugebieten von Karamoja. In Mayuge waren Land- und Wasserressourcen durch nicht nachhaltige Fischerei, Sandabbau, Entwaldung, Umwandlung von Feuchtgebieten, Bodendegradation und Verschmutzung belastet. In Karamoja lagen die wesentlichen Umweltprobleme insbesondere in unsachgemäßen Bergbaupraktiken, Entwaldung, nicht rekultivierten Abbauflächen und Quecksilberverwendung. Als zentralen Wirkungsbereich setzte das Projekt daher bei der Veränderung von Praktiken auf Ebene der lokalen Ressourcennutzer an. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 9 und 10 verwiesen. 12. Welche Evaluierungen oder Erfolgskontrollen wurden während beziehungsweise nach Abschluss des Projekts durchgeführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Gemäß den Leitlinien zur wirkungsorientierten Erfolgskontrolle erfolgte eine unabhängige Evaluierung. 13. Zu welchen Ergebnissen kamen diese Evaluierungen (vgl. Frage 12) insbesondere hinsichtlich der Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Zielgruppen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Evaluierung bestätigt, dass das Projekt durch Einkommensdiversifizierung, Produktivitätssteigerung und verbesserte Marktzugänge die wirtschaftliche Situation der Zielgruppen signifikant verbessert hat. 14. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zur nachhaltigen Fortführung der aufgebauten Strukturen oder Maßnahmen nach Projektende vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die auf Hinwirken des Projekts während der Laufzeit eingeführten Regelungen zur Vermeidung schädlicher Bergbaupraktiken, zur Bekämpfung von Entwaldung und zur nachhaltigen Fischerei haben weiter Bestand. Durch den intergierten Projektansatz sind die Zielgruppen in der Lage, auch über das Ende des Projekts hinaus ihren Lebensunterhalt, unter Berücksichtigung des Schutzes der natürlichen Ressourcen, zu erzielen. 15. Wie verteilten sich die Fördermittel auf Projektarbeit, Verwaltungskosten, Personalaufwand, Reise- und Sachkosten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Für den Personalaufwand, die Verwaltungskosten, Reise- und Sachkosten der EZE wurden keine Bundesmittel verwendet. Hinsichtlich einer weitergehenden Aufschlüsselung der Projektausgaben verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung. 16. Welche Eigenmittel oder sonstigen Drittmittel wurden durch die beteiligten Organisationen eingebracht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Für das vorliegende Projekt wurden Eigenmittel des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung e. V. (EWDE) in Höhe von bis zu 50 000 Euro eingebracht. 17. Welche konkrete Rolle übernahm die EZE – Evangelische Zentralstelle für globale Entwicklung e. V. bei der Planung, Durchführung und Mittelverwendung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 18. Bestand im Rahmen des Projekts eine Zusammenarbeit mit staatlichen ugandischen Stellen, lokalen Behörden oder zivilgesellschaftlichen Organisationen, und wenn ja, mit welchen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Eine Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts bestand mit: • Ministry of Energy and Mineral Development (MEMD) • Directorate of Geological Survey and Mines • National Forestry Authority (NFA) • National Environment Management Authority (NEMA) • Lokalen Verwaltungen. 19. Weshalb weist das Transparenzportal die Ausgaben kumuliert überwiegend für das Jahr 2019 aus, obwohl die Projektlaufzeit bereits im Jahr 2016 begann (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Ausgaben werden im Transparenzportal nach Jährlichkeit ausgewiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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