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Schriftliche Frage 92 von David Schliesing (DIE LINKE): Kennt die Bundesregierung den 15. Bericht „Freedom on the Net 2025“ (https://freedomhous e.org/report/freedom-net/2025/uncertain-future-gl o…

dip / schriftliche_frage 05.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 92 von David Schliesing (DIE LINKE): Kennt die Bundesregierung den 15. Bericht „Freedom on the Net 2025“ (https://freedomhous e.org/report/freedom-net/2025/uncertain-future-gl o… Frage 92 (David Schliesing, Die Linke): Kennt die Bundesregierung den 15. Bericht „Freedom on the Net 2025“ (https://freedomhous e.org/report/freedom-net/2025/uncertain-future-gl oba l - i n t e rnet) der zivilgesellschaftlichen US- Organisation Freedom House, der anhand einer standardisierten Methodik und 21 Indikatoren die Internetfreiheit in 72 Ländern, die 89 Prozent der weltweiten Internetnutzer repräsentieren, bewertet und in dem Deutschland, nach Georgien (vier Zähler) und zusammen mit den USA, einen signifikanten Rückgang um drei Zähler auf der 100- Punkte-Skala erlitt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und inwiefern wird sie in diesem Kontext Maßnahmen gegen Einschüchterungen von Journalisten durch rechtsextreme Akteure, die Zunahme von antisemitischen und antimuslimischen Hass-Postings und für die Stärkung der Online-Anonymität und den Schutz der Internetfreiheit ergreifen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 1. Dezember 2025: Der Bundesregierung ist der Bericht „Freedom on the Net 2025“ der Organisation Freedom House bekannt. Der Bericht kommt zum Ergebnis, dass Deutschland über einen hohen Internetzugang und ein robustes Online-Medienökosystem verfügt und die Gerichte des Landes Entscheidungen getroffen haben, die die Rechte im Internet schützen. Damit erreicht Deutschland unverändert den Status „Free“. Zutreffend ist, dass nach dem Bericht acht von 72 Staaten binnen eines Jahres auf einer Skala von 100 Punkten drei oder mehr Punkte verloren haben, darunter Deutschland. Bezogen auf Deutschland wurden die Punktabzüge unter anderem mit Berichten über Einschüchterungen von Journalisten durch rechtsextreme Akteure, der Besorgnis über zunehmende antisemitische und antimuslimische Hassreden, der strafrechtlichen Verfolgung von Personen, die Politiker online kritisierten, und Cyberangriffen russischer Geheimdienste begründet. Der Schutz von Journalistinnen und Journalisten ist erklärtes Ziel sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene. Die Länder haben Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Journalisten weiter intensiviert, indem einerseits weitere bedarfsgerechte Schutzmaßnahmen für Einsatzmaßnahmen entwickelt wurden und andererseits daran gearbeitet wurde, den langfristigen Austausch zwischen Medienschaffenden und Polizei zu fördern, um bestehende bedarfsgerechte Schutzmaßnahmen kontinuierlich zu verbessern. Im Bundeskriminalamt wurde die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) eingerichtet, mit der gezielt gegen Hass und Hetze im Internet vorgegangen wird, von der auch Journalistinnen und Journalisten stark betroffen sind. Dem Schutz von Journalistinnen und Journalisten dient auch der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren (Anti-SLAPP-Richtlinie). Die Regelungen sollen dazu dienen, Personen, die sich am öffentlichen Meinungsbildungsprozess beteiligen, vor Einschüchterungen durch missbräuchliche Klagen zu schützen. Insbesondere sollen solche missbräuchlichen Verfahren durch die Gerichte schnellstmöglich abgeschlossen, das heißt unbegründete Klagen schnell abgewiesen werden können. So soll erreicht werden, dass der einschüchternde Effekt für Betroffene möglichst gering ausfällt. Bei der Antisemitismusbekämpfung verfolgen Bund und Länder sowohl präventiv als auch repressiv einen breiten Ansatz. Dies betrifft die Handlungsfelder – Datenerhebung, Forschung und Lagebild, – Bildung, – Erinnerungskultur, Geschichtsbewusstsein und Gedenken, – repressive Antisemitismusbekämpfung und Sicherheit. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland, www.b mi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2024/2er_a ntisemitismusbericht.pdf. Auch zur Bekämpfung der Muslimfeindlichkeit und weiterer Formen des Rassismus stehen präventive und repressive Instrumente zur Verfügung. Insbesondere enthält das Strafgesetzbuch (StGB) zahlreiche Vorschriften, die je nach den Einzelfallumständen auf Fälle von (rassistischer) Hasskriminalität zur Anwendung kommen können. Zu den für die Bekämpfung von rassistischer Hasskriminalität wichtigsten Vorschriften gehören die Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB), Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (§ 166 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), Verhetzende Beleidigung (§ 192a StGB) und Bedrohung (§ 241 StGB). Die Cyberangriffe russischer Akteure lassen sich nach Ansicht der Bundesregierung nicht dem deutschen Staat oder der deutschen Gesellschaft zurechnen. Gleichwohl setzt sich die Bundesregierung für eine Stärkung der IT-Sicherheit ein. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist das kurz vor dem Abschluss stehende Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung.

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