Schriftliche Frage 42 von Jan Köstering (DIE LINKE): Welche Kosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich für Erste-Hilfe-Kurse an, und mit welchen Maßnahmen plant die Bundes…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern sowie in verschiedenen Organisationseinheiten der Zollverwaltung, für denkbar. Hierbei wird ausgehend von dem fachlichen Bedarf die Geeignetheit eines Produkts und seiner Anwendung unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte geprüft und bewertet, wie zum Beispiel der Aspekt des Geheim- und Datenschutzes, des Ziels der digitalen Souveränität und der verfassungsrechtlichen Vorgaben..
Text
Schriftliche Frage 42 von Jan Köstering (DIE LINKE): Welche Kosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich für Erste-Hilfe-Kurse an, und mit welchen Maßnahmen plant die Bundes…
Frage 42 (Jan Köstering, Die Linke):
Welche Kosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich für Erste-Hilfe-Kurse an, und mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen der geforderten Steigerung der Resilienz in der Bevölkerung, Anregungen zur Absolvierung dieser Kurse zu schaffen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Juli 2025:
Die Bundesregierung bietet „Erste-Hilfe-Kurse“ nicht selbst an. Der Katastrophenschutz im Frieden und die allgemeine Gefahrenabwehr liegt nach Artikel 70 des Grundgesetzes (GG) in der Gesetzgebungskompetenz der Länder und ist damit Ländersache. „Erste-Hilfe-Kurse“ erfolgen im Bundesgebiet durch eine Vielzahl von gewerblichen Trägern, Betrieben und ehrenamtlich tätigen Organisationen. Zudem erfolgen solche Unterrichtungen abhängig vom zu erreichenden Zweck in sehr unterschiedlicher inhaltlicher Tiefe und Dauer. Informationen zu Durchschnittskosten der vielfältigen Angebote liegen der Bundesregierung nicht vor. Für den Zivilschutz im Verteidigungs- oder Spannungsfall sind die einschlägigen Aufgaben der Gefahrenabwehr nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 GG dem Bund zugeordnet. Um die Resilienz der Bevölkerung für den Fall außergewöhnlicher Notlagen zu fördern, gibt es in Umsetzung des § 24 Satz 1 Nummer 1 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG) seit Anfang 2020 und derzeit in einer zweiten Auflage das Förderprogramm „Erste Hilfe mit Selbstschutzinhalten“ (EHSH-Programm). Ziel dieses Programms ist es, die Resilienz der Bevölkerung in außergewöhnlichen Notlagen zu steigern. Auf Basis eines kompetenzorientierten Rahmenkonzepts sollen relevante Handlungskompetenzen, die in außergewöhnlichen Not- und Krisenlagen eines Zivilschutzfalles zielführend zum Einsatz kommen, aber auch bereits bei Notfallsituationen des Alltags nutzbar sind, erworben werden. Es handelt sich hier ausdrücklich nicht um „Erste-Hilfe-Kurse“ im engeren Sinne. Auf Basis des ersten Durchlaufs des Programms von 2020 bis 2024 können jedoch Kostenaussagen errechnet werden. Die Durchführung von Ausbildungen in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 erfolgte im Rahmen von Zuwendungen durch die gemäß § 26 Absatz 1 ZSKG dafür besonders geeigneten fünf Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter Unfallhilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD) mit einem Volumen von 19,91 Mio. Euro. Pandemiebedingt wurden im o. a. Zeitraum davon etwa 15 Mio. Euro im Programm eingesetzt. Mit insgesamt 528.457 Personen wurden trotzdem mehr als die ursprünglich geplanten 450.000 Personen in sieben unterschiedlichen Modulen mit unterschiedlichen Zielgruppen und unterschiedlichen Stundenansätzen ausgebildet. Das ergibt rechnerisch durchschnittliche Kosten von 28,23 Euro je Teilnehmerin bzw. Teilnehmer. Zur Resilienzsteigerung der Bevölkerung verfolgt die Bundesregierung aktuell eine Anpassung der Informationsangebote zum Thema „Selbstschutz“. Dabei wird eine Ausrichtung der Kommunikationsarbeit verfolgt, die passgenau und zielgruppenspezifisch ist und der veränderten Sicherheitslage und dem Bewusstsein der Bevölkerung Rechnung trägt. Erste-Hilfe-Kenntnisse und entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen sind integraler Bestandteil des Selbstschutzes und werden auch im Absatz zu Selbstschutz der Konzeption Zivile Verteidigung (KZV, Absatz 6.2) als einer der fünf erforderlichen Grundfähigkeitsbereiche des Selbstschutzes flächendeckend gefordert. Dadurch sind Erste-Hilfe- Kenntnisse bei Empfehlungen der Bundesregierung zu Selbstschutz und den daraus entstehenden Produkten und Projekten immer inbegriffen. Ab 2026 plant die Bundesregierung eine umfangreiche, crossmediale Informationskampagne zu Selbstschutz und Selbsthilfe mit dem Ziel, die Selbsthilfefähigkeiten der Menschen in Deutschland – und somit deren Resilienz – zu erhöhen. Bei den im Rahmen des Förderprogramms zur Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten finanzierten Maßnahmen ist mit der Förderrichtlinie vom 11. November 2024 (GMBl Nr. 45 vom 19. November 2024, Nr. 2.3) den Zuwendungsempfängern – beim EHSH den fünf großen Hilfsorganisationen ASB, DRLG, DRK, JUH und MHD – auferlegt, Öffentlichkeitsarbeit für ihr Angebot an EHSH- Kursen zu betreiben. Die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit variieren von Hilfsorganisation zu Hilfsorganisation. Sie werden von den EHSH- Zentralstellen der Hilfsorganisationen wie auch von einzelnen Gliederungen der Hilfsorganisationen entwickelt und umgesetzt. Da die sieben EHSH-Module (Kurstypen) auf unterschiedliche Zielgruppen ausgerichtet sind, sprechen auch die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unterschiedliche Zielgruppen an: von der allgemeinen Bevölkerung, über Kinder und Jugendliche, private und professionelle Pflegekräfte bis zu Führungsebenen in Unternehmen, Organisationen, Behörden o. Ä. oder Menschen mit Migrationserfahrung. Beispiele solcher vielfältigen Maßnahmen sind Websites, Broschüren, Info-Flyer, Newsletter, Mitarbeiter-Magazine, Fachartikel, Pressemitteilungen, Pressetermine, Online-Kommunikation, Videos, Veranstaltungen/Messetermine, Plakate, Roll-ups, Wimmelbilder sowie Shirts oder Give-aways, die von den Hilfsorganisationen mit unterschiedlichen Schwerpunkten eingesetzt werden. Zudem macht das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bei geeigneten Veranstaltungen ergänzend ebenfalls mit Info-Flyern, Roll-ups und Werbefahnen auf das Angebot der EHSH- Kurse aufmerksam.
Relationen
- asked ← Jan Krampe (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung