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Schriftliche Frage 29/30 von Uwe Schulz (AfD): Inwieweit ist es mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gesetzesbindung (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes) vereinbar, dass die Bu…

dip / schriftliche_frage 16.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 29/30 von Uwe Schulz (AfD): Inwieweit ist es mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gesetzesbindung (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes) vereinbar, dass die Bu… Frage 29 (Uwe Schulz, AfD): Inwieweit ist es mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gesetzesbindung (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes) vereinbar, dass die Bundesregierung öffentlich wiederholt Maßnahmen im Sinne einer sogenannten Migrationswende propagiert hat, obwohl nach meiner Ansicht keine substanziellen rechtlichen oder administrativen Maßnahmen zur Begrenzung irregulärer Migration ergriffen wurden, und wie sind nach Einschätzung der Bundesregierung das nach meiner Auffassung zu beobachtende Auseinanderfallen von unionsrechtlich verpflichtenden Zuständigkeiten im Dublin-Verfahren (Verordnung (EU) Nr. 604/2013) und das faktische Unterlassen entsprechender Rücküberstellungen mit dem Rechtsstaatsprinzip und dem Anwendungsvorrang des Unionsrechts vereinbar? Frage 30 (Uwe Schulz, AfD): Welche rechtlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass die wiederholte Behauptung einer „Wende“ in der Asyl- und Migrationspolitik in Pressekommentaren als unzutreffend angesehen wird, und wie lässt sich diese politische Kommunikation mit dem verfassungsrechtlich verankerten Demokratieprinzip (Artikel 20 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes – GG) sowie dem Anspruch auf wahrheitsgemäße Unterrichtung der Öffentlichkeit (Artikel 5 GG, Rn. zur Informationsfreiheit) vereinbaren (www.welt.de/d ebatte/plus255892138/Asylsystem-Die-Migration swende-die-nur-in-Saskia-Eskens-Kopf-stattfand. html?utm_source=chatgpt.com; www.zeit.de/polit ik/2024-09/scholz-wende-asylpolitik?utm_sourc e=chatgpt.com)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Mai 2025: Die Fragen 29 und 30 werden gemeinsam beantwortet. Eine zentrale Aufgabe der Innenpolitik der Bundesregierung besteht darin, die irreguläre Migration zu bekämpfen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen vereinbart, die umgesetzt werden. So hat der Bundesminister des Innern bereits am 7. Mai 2025 eine Verstärkung der Kontrollen an den deutschen Grenzen angeordnet und der Bundespolizei Handlungsspielraum für Zurückweisungen an den Grenzen eröffnet. Sämtliche Maßnahmen der Bundesregierung werden auf rechtsstaatlicher Grundlage getroffen. Die Bundesregierung unterrichtet die Öffentlichkeit zudem wahrheitsgemäß und transparent über ihr Handeln. Bei der Dublin-III-Verordnung handelt es sich um unmittelbar geltendes europäisches Recht. Der tatsächliche Vollzug von Überstellungen in den zuständigen Mitgliedstaat ist für die effektive Anwendung der Dublin- III-Verordnung, als europäisches Instrument zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration, von wesentlicher Bedeutung. Es obliegt dabei insbesondere der Europäischen Kommission als „Hüterin der Verträge“, die Einhaltung europäischen Rechts in den Mitgliedstaaten zu prüfen und auf dessen Umsetzung hinzuwirken. Die Bundesregierung setzt sich fortlaufend auf europäischer Ebene für die Einhaltung der Dublin-III-Verordnung durch alle Mitgliedstaaten ein und hat bereits wesentlich auf die Verabschiedung der sog. „Dublin- Roadmap“ durch die Kommission hingearbeitet, die einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung des Dublin-Verfahrens auf europäischer Ebene enthält.

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