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Schriftliche Frage 25 von Olaf Hilmer (AfD): Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf hinsichtlich der Regelungen zur Beurteilung der Schuldfähigkeit mutmaßlicher Tät…

dip / schriftliche_frage 02.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz.

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Schriftliche Frage 25 von Olaf Hilmer (AfD): Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf hinsichtlich der Regelungen zur Beurteilung der Schuldfähigkeit mutmaßlicher Tät… Frage 25 (Olaf Hilmer, AfD): Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf hinsichtlich der Regelungen zur Beurteilung der Schuldfähigkeit mutmaßlicher Täter im Strafverfahren (siehe den aktuellen Bericht der „Bild“ unter https://m.bild.de/regional/m uenchen/voll-schuldfaehig-2-tote-muenchen-atten taeter-raus-aus-psycho-knast-67f7c7eebc3611772 85c2c33), und wenn ja, welchen, und wenn nein, warum nicht, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Fallzahlen zur Feststellung der Schuldunfähigkeit wegen einer krankhaften seelischen Störung („psychisch krank“) sowie zur Änderung entsprechender Beurteilungen (bitte die Fallzahlen der Feststellung der Schuldunfähigkeit wegen krankhafter seelischer Störung („psychisch krank“) insgesamt sowie jene der späteren Änderung einer Ersteinschätzung der Schuldunfähigkeit wegen krankhafter seelischer Störung („psychisch krank“) hin zur Feststellung der Schuldfähigkeit durch Gerichte oder Ermittlungsbehörden (bitte nach Jahren von 2015 bis 2024 aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 29. April 2025: Soweit Sie in Ihrer Frage auf einen aktuellen Fall aus München Bezug nehmen, bitte ich zunächst um Verständnis, dass sich die Bundesregierung mit Rücksicht auf die Unabhängigkeit der Gerichte grundsätzlich zu konkreten Einzelfällen nicht äußert. Die Bewertung eines etwaigen gesetzgeberischen Handlungsbedarfs bleibt der kommenden Bundesregierung vorbehalten. Zu den erfragten Fallzahlen kann Ihnen Folgendes mitgeteilt werden: Entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern liegt die Zuständigkeit der Strafverfolgung bei den Ländern. Die Ein- und Durchführung der Statistiken der Strafrechtspflege basieren auf bundeseinheitlichen Verwaltungsanordnungen der Länder. Das Statistische Bundesamt stellt auf der Grundlage von § 3 Absatz 3 des Bundesstatistikgesetzes die Länderergebnisse der Statistiken zu einem Bundesergebnis zusammen. Die einschlägigen Statistiken ermöglichen keine verlaufsstatistischen Aussagen. Statistische Daten zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren finden sich in der Statistik der Staatsanwaltschaften, die jährlich durch das Statistische Bundesamt herausgegeben wird. Diese erfasst die Verfahren, welche wegen Schuldunfähigkeit des Beschuldigten gemäß § 20 des Strafgesetzbuchs (StGB) eingestellt wurden. Diese Zahlen sind öffentlich und online auf der Webseite des Statistischen Bundesamts abrufbar unter: www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/D ownloads-Gerichte/statistischer-bericht-staatsanwaltschaften-210026023 7005.html. Statistische Daten zu der Anzahl der rechtskräftig verurteilten Personen lassen sich der Strafverfolgungsstatistik entnehmen, die ebenfalls einmal jährlich durch das Statistische Bundesamt herausgegeben wird. In dieser werden Daten zu schuldunfähigen Abgeurteilten gemäß § 20 StGB erfasst. Ebenso werden hier die vermindert schuldunfähigen Verurteilten gemäß § 21 StGB erfasst. Diese Zahlen sind ebenfalls öffentlich und online auf den Webseiten des Statistischen Bundesamts abrufbar unter: www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/D ownloads-Strafverfolgung-Strafvollzug/strafverfolgung-210030021700 4.html und www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/D ownloads-Strafverfolgung-Strafvollzug/statistischer-bericht-strafverfolg ung-2100300227005.html?nn=212536 Daneben können im polizeilichen Informationssystem INPOL grundsätzlich personengebundene/ermittlungsunterstützende Hinweise mit dem Marker „Psychische- und Verhaltensstörungen“ gespeichert werden. Informationen zur möglichen Schuldunfähigkeit können dabei in einem Freitextfeld erfasst werden. Eine Bemerkung zur Schuldunfähigkeit ist im angefragten Zeitraum bei 89 Personen eingetragen (Aufschlüsselung nach Jahren in folgender Tabelle). Jahr Anzahl der Personen mit Bemerkung „Schuldunfähig“ 2015  8 2016  6 2017 12 2018  8 2019  8 2020  8 2021 15 2022  9 2023  6 2024  9 Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

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