Schriftliche Frage 4 von Andreas Bleck (AfD): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Abhängigkeit Deutschlands von globalen Lieferketten bei kritischen Gütern, i…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
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Schriftliche Frage 4 von Andreas Bleck (AfD): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Abhängigkeit Deutschlands von globalen Lieferketten bei kritischen Gütern, i…
Frage 4 (Andreas Bleck, AfD):
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Abhängigkeit Deutschlands von globalen Lieferketten bei kritischen Gütern, insbesondere in den Bereichen Energie, Arzneimittel und Technologie, zu reduzieren und die nationale Produktion zu stärken?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 7. April 2025:
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, durch Diversifizierung und die Stärkung inländischer Produktion kritische Abhängigkeiten zu reduzieren. Beispielhaft zu nennen sind hier die Mikroelektronik, Batteriezellen, Arzneimittel und Transformationstechnologien. Die Europäische Union hat mit dem europäischen Chip-Gesetz ein starkes Instrument geschaffen, um die europäische Mikroelektronikbranche zu fördern. Gleichzeitig existiert mit dem Important Project of Common European Interest (IPCEI) ein Werkzeug, das von den Mitgliedstaaten bereits genutzt wird, um Innovationen in der Mikroelektronik in die erste gewerbliche Nutzung zu bringen. Dadurch wird langfristig in diese Branche investiert. Deutschland nutzt beide Instrumente bisher erfolgreich, um die nationale Halbleiterbranche zu stärken und einen Beitrag zur Reduzierung von Abhängigkeiten zu leisten: Derzeit sind insgesamt ca. 9 Mrd. Euro an öffentlichen Mitteln zur Förderung der ansässigen Halbleiterindustrie vorgesehen: ca. 4 Mrd. Euro für das IPCEI Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien und weitere ca. 5 Mrd. Euro für ein Projekt im Rahmen des Chip-Gesetzes. Dies hebelt insgesamt mindestens ca. 20 Mrd. Euro an Investitionen in Deutschland. Weitere 3 Mrd. Euro sind für weitere Vorhaben deutscher Unternehmen im Rahmen des Chip- Gesetzes entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Mikroelektronik beabsichtigt. Seit der Auflage des ersten Programms zur Förderung der Batteriezellfertigung bemüht sich die Bundesregierung, die Fertigung von Batterien als wichtiges Element der neuen elektromobilen Wertschöpfung in Deutschland anzusiedeln. Batterien sind zudem ein wesentliches Element neuer Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland bei der notwendigen Umstellung auf erneuerbare Energien. Als beihilferechtlicher Rahmen kann ein „wichtiges Vorhaben von gemeinsamem Europäischem Interesse IPCEI“ dienen. Eine Förderung ist auch möglich auf der Basis des Beihilferahmens „temporary crisis and transition framework TCTF“. Zusätzlich hat die Bundesregierung jeweils ein Forschungsförderprogramm zur Qualifizierung von Fachkräften im Batteriebereich sowie zu Rohstoffen und Nachhaltigkeit bei Batterien aufgelegt. Die Aktivitäten werden mit der neuen Bundesregierung fortgesetzt. Die im November 2023 beschlossene Nationale Pharmastrategie der Bundesregierung wird zügig umgesetzt, um die Standortattraktivität Deutschlands für die Pharmaindustrie zu stärken. Zentrale Meilensteine und Ergebnisse sind das Medizinforschungsgesetz sowie die Unterstützung der Erarbeitung eines EU Critical Medicines Act. Die Pharmabranche investiert intensiv in Deutschland. Zu nennen sind u. a. die Milliardeninvestitionen von Eli Lilly (2,3 Mrd. Euro) in Alzey, von Roche (1,4 Mrd. Euro), Daiichi-Sankyo (1 Mrd. Euro) in Pfaffenhofen. Nicht zuletzt gab es jedoch auch in vielen weiteren Pharmaunternehmen in Deutschland Investitionen, die in Summe das Wachstum der Branche in Deutschland erheblich befeuerten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz steht zudem mit der Pharmaindustrie in engem Austausch – sowohl anlassbezogen als auch über das in der letzten Legislatur vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck initiierte Dialogformat „Round Table Gesundheitswirtschaft“. Die Bundesregierung begrüßt den am 11. März 2025 vorgestellten Entwurf des EU Critical Medicines Act und das damit verbundene Ziel, die Vulnerabilität von Lieferketten bei kritischen Arzneimitteln zu adressieren und die Liefersicherheit und Verfügbarkeit dieser Arzneimittel zu verbessern. Der Entwurf wird derzeit durch die Bundesregierung geprüft. Der Critical Medicines Act berücksichtigt die Ergebnisse der durch die Europäische Kommission initiierten Critical Medicines Alliance. In diese hatte sich die Bundesregierung im Vorfeld aktiv eingebracht. Dabei hat sich die Bundesregierung insbesondere dafür eingesetzt, Maßnahmen zur Diversifizierung von Lieferketten und zur Stärkung des EU-Produktionsstandortes für kritische Arzneimittel aufzunehmen. In die Abstimmung des Critical Medicines Act in Brüssel bringt sich die Bundesregierung dahingehend ein, effektive, kosteneffiziente und bürokratiearme Politikinstrumente zur Verbesserung der Versorgungssicherheit einzuführen. In Bezug auf die Investitionsförderung zur Stärkung der nationalen Produktion bei Transformationstechnologien hat die Bundesregierung bereits verschiedene Maßnahmen basierend auf dem besonderen Beihilferahmen der EU-Kommission, konkret dem erweiterten „Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine – Krisenbewältigung und Gestaltung des Wandels“ (TCTF), umgesetzt. Dieser ermöglicht durch die Regelungen in Abschnitt 2.8 (Randnummern 85 und 86) Investitionen in Sektoren, die für die Energiewende und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind. Im Detail wurden die Fördermöglichkeiten basierend auf der BKR- Bundesregelung in folgenden Programmen ausgeweitet: 1. Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW – je nach regionaler Strukturschwäche am Investitionsstandort, Unternehmensgröße und Form der gewährten Beihilfe bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten für Investitionsvorhaben im Fördergebiet, Umsetzung in der jeweiligen Landeszuständigkeit). 2. Förderung im Bundesprogramm zur Stärkung der Transformationsdynamik und des Aufbruchs in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten (STARK). Die STARK-Förderrichtlinie wurde überarbeitet. Mit der Novelle können Investitionen in den Auf- und Ausbau industrieller Produktionskapazitäten entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Transformationstechnologien in den Kohleregionen gefördert werden (bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten für Investitionsvorhaben in Braunkohleregionen; maximal 200 Mio. Euro Fördersumme in C-Fördergebieten). Zusätzlich fördert die KfW mit ihrem Eigenmittelprogramm „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“ und dem seit April dieses Jahres neu aufgelegten Modul A+Investitionen in die Herstellung von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 (CCUS) mit einem zinsgünstigen Darlehen. Als Eigenmittelprogramm wird es ohne zusätzliche Förderung des Bundes umgesetzt. Auf europäischer Ebene ist die Verordnung (EU) 2024/1725 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien (Net-Zero Industry Act – NZIA) am 14. Juni 2024 in Kraft getreten. Der NZIA hat u. a. das Ziel, bestehende dominante Abhängigkeiten in Lieferketten zu reduzieren, Lieferketten zu diversifizieren und die europäische Produktion von Netto-Null-Technologien zu stärken. Dazu sind auch nachfrageseitige Maßnahmen vorgesehen. So sollen für 30 Prozent oder 6 Gigawatt des EE-Auktionsvolumens Resilienz- und Nachhaltigkeitskriterien Berücksichtigung finden (Artikel 26 NZIA). Diese Anforderungen gelten ab dem 30. Dezember 2025; Deutschland muss also ab dem Jahr 2026 solche Auktionen durchführen. Vor einer nationalen Umsetzung muss zunächst die Europäische Kommission Durchführungsrechtsakte erlassen, die die näheren Details zur Umsetzung und Ausgestaltung regeln werden.
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