Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1215 Kraftfahrt-Bundesamt (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1215 Kraftfahrt-Bundesamt (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr)
1215 Kraftfahrt-Bundesamt
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
111 01
-719
Gebühren, sonstige Entgelte 179 701
134 768
128 151
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen dienen zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 538 01.
2. Mehreinnahmen zu Nr. 11 der Erläuterungen dienen zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 511 01 und 538 02.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Gebühren für die Zuteilung von Zulassungsbescheinigungen
Teil II und Aufstellung der Erfassungsunterlagen......................... 54 362
2. Gebühren für die Aufstellung oder Berichtigung der
Erfassungsunterlagen für das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) ................. -
2.1 bei Fahrzeugen ohne Zulassungsbescheinigung Teil II oder bei
der Ausgabe der roten Kennzeichen zur wiederkehrenden
Verwendung oder der Kurzzeitkennzeichen....................................... 23 260
2.2 bei Berichtigung der Erfassungsunterlagen bei Halterwechsel
und in anderen Fällen................................................................... 12 120
3. Gebühren für die Aufbietung von Zulassungsbescheinigungen
Teil II.............................................................................................. 800
4. Gebühren für die Auskunft über ein Fahrzeug oder einen
Anhänger und Sammelauskünfte im Rahmen von Rückrufaktionen
sowie schriftliche Auskünfte über den Verbleib eines Fahrzeugs. 5 650
5.1 Gebühren für die Erteilung der Typengenehmigung für
Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Fahrzeugsysteme..................................... 6 500
5.2 Gebühren für die Konformitätsprüfung aufgrund der durch das
KBA erteilten Typengenehmigungen............................................ 130
5.3 Gebühren und Auslagen für die Anerkennung/Benennung von
Technischen Diensten, Prüflaboratorien und
Zertifizierungsstellen sowie für die Systembewertungen von Qualitätssicherungs-
und Qualitätsmanagementsystemen............................................ 606
6. Gebühren für die Bearbeitung der Meldungen für Fahrzeuge mit
Versicherungskennzeichen........................................................... 500
7. Gebühren für die Bearbeitung der Meldungen für
Fahrerlaubnisse auf Probe................................................................................. 1 800
8. Gebühren für Auskünfte aus dem Fahreignungsregister in
Fahrerlaubnisangelegenheiten........................................................... 9 100
9. Gebühren für die Bearbeitung der Meldungen für das Zentrale
Fahrerlaubnisregister.................................................................... 2 000
10. Gebühren für digitale Zertifikate und
Verschlüsselungsdienstleistungen für EG-Kontrollgeräte.................................................. 1 080
11. Entgelte für die Ausgabe und die Zertifizierung von
Kontrollgerätkarten........................................................................................ 7 130
12. Gebühren für In-service-conformity-Prüfungen............................ 1 560
13. Gebühren für Mitteilungen zur Erfassung im
Berufskraftfahrerqualifikationsregister..................................................................... 2 160
14. Informationsschreiben an einem Halter nach § 63d StVG............ 2 310
15. Gebühren für die Nutzung der Großkundenschnittstelle.............. 3 700
16. Gebühren für die internetbasierte Zulassung von
Kraftfahrzeugen................................................................................................ 44 933
- 121 -
Kraftfahrt-Bundesamt 1215
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 111 01
Bezeichnung 1 000 €
17. Sonstiges...................................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 179 701
Es handelt sich bei den Nrn. 1 - 10 sowie Nrn. 12 - 15 um Gebühren, die aufgrund
der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011
(BGBl. I S. 98), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. Dezember
2025 (BGBl. 2025 I Nr. 382), erhoben werden und dem Kraftfahrt-Bundesamt
zustehen.
Bei der Nummer 11 handelt es sich um Entgelte für Dienstleistungen, die das
Kraftfahrt-Bundesamt für die Bundesländer erbringt.
Mehr aufgrund von Gebühreneinnahmen im Zusammenhang mit dem Wirkbetrieb
für die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz).
112 01
-719
Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 610
610
141
119 19
-719
Vermischte Einnahmen 6 966
6 966
10 346
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind wegen
rechtsverbindlicher Verwendungsauflage bei Aufträgen Dritter zweckgebunden. Sie
dienen nur zur Leistung der Ausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Einnahmen aus Aufträgen Dritter.................................................... 6 966
2. Sonstiges......................................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 6 966
119 99
-719
Vermischte Einnahmen 170
170
300
124 01
-719
Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 13
13
-
132 01
-719
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 5
5
-
Übrige Einnahmen
261 01
-719
Erstattung von Personal- und Reisekosten 2 800
2 800
1 838
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 532 03.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Verwaltungskostenzuschläge sowie Erstattung von Personal- und
sächlichen Verwaltungsausgaben bei der Durchführung von
Aufträgen für Bundesbehörden und Dritte, soweit diese Ausgaben
nicht aus Tit. 427 19 bis 812 12 geleistet werden............................ 2 646
2. Rückerstattung gemäß § 20 StVZO und § 9 der
Fahrzeugteileverordnung (Nachprüfungsverfahren vgl. Ausgaben Tit. 532 03)......... 26
- 122 -
1215 Kraftfahrt-Bundesamt
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 261 01
Bezeichnung 1 000 €
3. Erstattung von Kosten für die Koordinierung des
Erfahrungsaustausches im technischen Prüf- und Überwachungswesen.............. 128
Zusammen............................................................................................ 2 800
381 01
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(377)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen
Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(277)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG.
Ausgenommen sind Tgr. 01 und Tgr. 55.
Sächliche Verwaltungsausgaben
518 02
-719
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement
4 617
4 446
4 432
Haushaltsvermerk:
Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei
anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den
Ressorteinzelplänen herangezogen werden.
536 01
-719
Kosten für Veröffentlichungen der Verlustanzeigen im Verkehrsblatt 300
300
298
Erläuterungen:
Vgl. Erläuterungen zu Tit. 111 01, Nr. 3.
538 01
-719
Beschaffung der Dokumenten-Vordrucke für die
Zulassungsbescheinigungen Teil II
9 140
9 140
7 545
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 111 01.
2. Einnahmen aus der Erstattung von Druckkosten bei Rückgabe von
Zulassungsbescheinigungen Teil II fließen den Ausgaben zu.
538 02
-719
Beschaffung der Kartenrohlinge für die Personalisierung von
Kontrollgerätkarten
1 538
1 538
433
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem
Titel geleistet werden: 111 01.
- 123 -
Kraftfahrt-Bundesamt 1215
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter (6 966)
(6 966)
(3 481)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 381 01.
3. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen
bei folgendem Titel geleistet werden: 119 19.
427 19
-719
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
100
100
119
428 11
-719
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 500
2 500
3 481
2 917
459 19
-719
Vermischte Personalausgaben -
-
-
518 11
-719
Mieten und Pachten 20
20
-
527 11
-719
Dienstreisen 6
6
-
547 11
-719
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 4 300
4 300
1 634
812 11
-719
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für
Verwaltungszwecke (ohne IT)
20
20
-
812 12
-719
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
20
20
2 572
Titelgruppe 55
Tgr. 55 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des
Bundes
(1 911)
(-)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
- 124 -
1215 Kraftfahrt-Bundesamt
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 55
3. Aus den Titeln dieser Titelgruppe dürfen nur Ausgaben geleistet
werden, die dem Schutz der informationstechnischen Systeme
im Sinne des Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes
dienen.
4. Minderausgaben dürfen nicht zur Erbringung von Globalen
Minderausgaben herangezogen werden.
422 51
-719
B Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und
Beamten
1 019
532 51
-719
B Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 892
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 71 023 59 783 69 537
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 66 734 28 796 16 306
5 940
Aus Hauptgruppe 6.................................................................................. 60 60 64
Aus Hauptgruppe 7.................................................................................. 200 200 -
Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 7 803 3 387 5 365
6 735
Zusammen............................................................................................... 145 820 92 226 91 272
12 675
422 01
-719
F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und
Beamten
10 032
9 011
15 195
422 03
-719
F Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Nebenleistungen der
Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst
78
78
-
427 09
-719
F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
2 744
2 744
6 078
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1210 Tit. 272 03.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet
wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen,
dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren
eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Konventionelle Mittel....................................................................... 2 744
2. Zuschüsse der EU........................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 2 744
- 125 -
Kraftfahrt-Bundesamt 1215
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
428 01
-719
F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 58 093
47 874
48 255
Erläuterungen:
Mehr im Zusammenhang mit dem Wirkbetrieb für die internetbasierte
Fahrzeugzulassung (i-Kfz).
453 01
-719
F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 76
76
9
511 01
-719
F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software,
Wartung
8 108
7 493
5 586
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem
Titel geleistet werden: 111 01.
517 01
-719
F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 2 625
2 806
3 224
518 01
-719
F Mieten und Pachten 490
489
1 370
519 01
-719
F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 332
332
107
525 01
-719
F Aus- und Fortbildung 600
600
435
527 01
-719
F Dienstreisen 200
200
330
532 01
-719
F Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 16 425
2 059
2 727
Erläuterungen:
Mehr im Zusammenhang mit dem Wirkbetrieb für die internetbasierte
Fahrzeugzulassung (i-Kfz).
532 02
-719
F Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 2 088
2 088
930
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus der Veräußerung von Testfahrzeugen fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Das Kraftfahrt-Bundesamt wurde mit der Durchführung von eigenständigen
Untersuchungen im Rahmen der Konformität der Produktion von Fahrzeugen und
Fahrzeugteilen mit den gesetzlichen Vorgaben beauftragt. Hierzu ist die
Unterhaltung von eigenen Werkstätten und Prüfeinrichtungen erforderlich. Bei diesem
Titel werden Mittel für den Betrieb und die Unterhaltung der Werkstätten und
Prüfeinrichtungen einschließlich der Beschaffung bzw. Anmietung und Herrichtung
von Versuchsfahrzeugen und Fahrzeugteilen sowie die regelmäßige Kontrolle und
Wartung der Einrichtungen und Geräte veranschlagt.
- 126 -
1215 Kraftfahrt-Bundesamt
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
532 03
-719
F Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte 35 749
12 612
1 480
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben zu Nr. 1, 2, 3 und 4 der Erläuterungen dürfen bis zur
Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 261 01.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Aufgaben nach dem ProduktsicherheitsG....................................... 30
2. Nachprüfungen gem. § 9 FahrzeugteileVO..................................... 109
3. Konformitätsprüfungen.................................................................... 285
4. Prüfung von Fahrzeug-Emissionen................................................. 659
5. In-service-conformity-Prüfungen..................................................... 1 560
6. Begutachtung von TD in Joint-Audit-Teams.................................... 39
7. Prüfungen autonomes Fahren mit dem BSI.................................... 80
8. Kosten für den Betrieb des i-Kfz-Gesamtsystems........................... 32 987
Zusammen............................................................................................ 35 749
Mehr im Zusammenhang mit dem Wirkbetrieb für die internetbasierte
Fahrzeugzulassung (i-Kfz).
539 09
-719
F Vermischte Verwaltungsausgaben 117
117
117
687 09
-719
F Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im
Ausland geringeren Umfangs
60
60
64
Erläuterungen:
Das European Car and Driving Licence Information System (EUCARIS)
ermöglicht den Datenaustausch zwischen den zentralen Fahrzeug- und
Fahrerlaubnisregisterbehörden der teilnehmenden Staaten im automatisierten Abrufverfahren
(online), um die aus dem jeweiligen Partnerstaat stammenden Fahrzeuge im
Zulassungsverfahren zu identifizieren und festzustellen, ob ggf. Gründe gegen
eine beantragte Zulassung vorliegen. Darüber hinaus ermöglicht das Verfahren
die Prüfung, ob eine Person, die die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragt, ggf.
bereits im Besitz der Fahrerlaubnis in einem der Partnerstaaten ist. Insoweit dient
EUCARIS als Hilfsmittel, der Forderung der zweiten EU-Führerscheinrichtlinie,
nämlich dass jeder EU-Bürger im Besitz nur einer Fahrerlaubnis sein darf,
Rechnung tragen zu können.
711 01
-719
F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 200
200
-
811 01
-719
F Erwerb von Fahrzeugen -
-
30
812 01
-719
F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für
Verwaltungszwecke (ohne IT)
325
325
239
- 127 -
Kraftfahrt-Bundesamt 1215
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
812 02
-719
F Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
7 478
3 062
5 096
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Erstbeschaffung.............................................................................. 4 455
2. Ersatzbeschaffung........................................................................... 3 023
Zusammen............................................................................................ 7 478
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
712 01
-719
F Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall
-
-
- 128 -
1215 Kraftfahrt-Bundesamt
Vorbemerkung
Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist durch das
Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz (BEZNG) vom 27.12.1993
als nicht rechtsfähiges Sondervermögen im Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) mit Hauptsitz
Bonn errichtet worden. Ihm sind u. a. folgende staatliche
Aufgaben übertragen:
1. Wahrnehmung der Zuständigkeiten als Dienstherr für die
der Deutschen Bahn AG zugewiesenen Beamtinnen und
Beamten sowie Betreuung der
Versorgungsempfängerinnen und -empfänger,
2. Verwaltung und Verwertung der nicht bahnnotwendigen
Liegenschaften,
3. Weiterführung der gesetzlichen und betrieblichen
Sozialeinrichtungen sowie der Selbsthilfeeinrichtungen der
ehemaligen Bundeseisenbahnen (u. a. Krankenversorgung
der Bundesbahnbeamtinnen und Bundesbahnbeamten).
Das BEV stellt für jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan
auf (§ 16 Absatz 2 BEZNG). Nicht durch eigene Einnahmen
gedeckte Aufwendungen werden aus dem Bundeshaushalt
getragen (§ 16 Absatz 1 BEZNG) und in diesem Kapitel
veranschlagt.
Überblick zum Kapitel 1216
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 5 608 741 5 975 270 -366 529 5 655 267
Gesamtausgaben.................................................... 5 608 741 5 975 270 -366 529 5 655 267
davon nicht flexibilisiert........................................... 5 608 741 5 975 270 -366 529 5 655 267
- 129 -
Bundeseisenbahnvermögen 1216
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass das
Bundeseisenbahnvermögen an Gebietskörperschaften sowie privatrechtliche
Gesellschaften/Unternehmen, Stiftungen oder Anstalten, an denen
die Kommune/Gebietskörperschaft mehrheitlich beteiligt ist, in deren
Gebiet gelegene entbehrliche Grundstücke im Wege des
Direktverkaufs ohne Bieterverfahren unterhalb des gutachterlich ermittelten
Verkehrswertes veräußern kann, wenn der Grundstückserwerb
Zwecken des sozialen Wohnungsbaus dient und dazu Wohneinheiten
im Geschosswohnungsbau neu geschaffen oder der sozialen
Wohnraumnutzung zugeführt werden.
Das Bundeseisenbahnvermögen bietet solche Grundstücke zuerst
den Erwerbsberechtigten an (Erstzugriff). Kaufangebote Dritter
bleiben in diesen Fällen unberücksichtigt. Eine vollständige oder
teilweise Weiterveräußerung eines verbilligt erworbenen Grundstücks an
private Dritte ist bei Fortbestand und Weitergabe der gewährten
Verbilligung zu gleichen Bedingungen möglich, soweit sich die
Kommune/
Gebietskörperschaft des Dritten zur Schaffung oder Zuführung von
Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau für Zwecke des sozialen
Wohnungsbaus bedient. Die Richtlinie der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR) nach
Haushaltsvermerk Nr. 60.3 des Epl. 60 Kap. 6004 Tit. 121 01 in ihrer
jeweils gültigen Fassung gilt insoweit sinngemäß.
2. Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei
anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in
den Ressorteinzelplänen herangezogen werden.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
634 01
-813
Erstattungen von Verwaltungsausgaben des
Bundeseisenbahnvermögens
5 221 380
5 632 610
5 369 984
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
634 02 und 634 05.
Erläuterungen:
Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 1216.
Nach § 16 BEZNG werden die nicht durch eigene Einnahmen gedeckten
Aufwendungen des BEV aus dem Bundeshaushalt getragen.
634 02
-813
Risikoausgleichsleistungen an die Krankenversorgung der
Bundesbahnbeamten (KVB)
98 421
56 940
15 078
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
634 01 und 634 05.
Erläuterungen:
Gemäß § 14 Abs. 4 BEZNG gehen Tarifausgaben der KVB, die nicht durch
beihilfeentsprechenden Zuschuss des Bundes und Beiträge der Mitglieder gedeckt
werden, zu Lasten des Bundes (Risikoausgleichsleistungen).
Künftige Erhöhungen des Beitragssatzes infolge von Kostensteigerungen im
Gesundheitswesen dürfen für Mitglieder mit mitversicherten Angehörigen die Hälfte,
für Mitglieder ohne mitversicherte Angehörige zwei Drittel des Beitragssatzes
- 130 -
1215 Kraftfahrt-Bundesamt
Tgr. 55 - Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes
Planstellen-/Stellenübersicht
Besoldungs-/
Entgeltgruppen
2027 2026
Ist-
Besetzung
am
1. Oktober
2025
Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr
Neue Stellen, Stellenwegfall
Wirksamwerden von
ku- und kw-
Vermerken
Hebungen,
Herabstufungen
Umwandlungen,
Umsetzungenohne ku/
kw-Vermerke
und
Umsetzungen mit ku/
kw-Vermerken
+ - + - + - + - + -
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Titel 422 51
Beamtinnen und Beamte
A 14.................... 2,0 - - - - - - - - - - 2,0 -
A 13 g................. 3,0 - - - - - - - - - - 3,0 -
A 12.................... 1,0 - - - - - - - - - - 1,0 -
A 11.................... 1,0 - - - - - - - - - - 1,0 -
A 10.................... 2,0 - - - - - - - - - - 2,0 -
A 8...................... 1,0 - - - - - - - - - - 1,0 -
Zusammen.......... 10,0 - - - - - - - - - - 10,0 -
- 239 -
Kraftfahrt-Bundesamt 1215
Planstellen-/Stellenübersicht
Besoldungs-/
Entgeltgruppen
2027 2026
Ist-
Besetzung
am
1. Oktober
2025
Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr
Neue Stellen, Stellenwegfall
Wirksamwerden von
ku- und kw-
Vermerken
Hebungen,
Herabstufungen
Umwandlungen,
Umsetzungenohne ku/
kw-Vermerke
und
Umsetzungen mit ku/
kw-Vermerken
+ - + - + - + - + -
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Titel 422 01
Beamtinnen und Beamte
B 6...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - -
B 3...................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -
B 2...................... 4,0 4,0 4,0 - - - - - - - - - -
A 16.................... 18,0 18,0 19,0 - - - - - - - - - -
A 15.................... 59,0 59,0 50,0 - - - - - - - - - -
A 14.................... 192,0 194,0 140,5 - - - - - - - - - 2,0
A 13 h................. 60,5 60,5 66,5 - - - - - - - - - -
A 13 g+Z............. 25,0 25,0 20,0 - - - - - - - - - -
A 13 g................. 140,3 141,0 113,0 - 0,2 - - - - - - - 0,5
A 12.................... 291,0 296,0 196,0 - - - - - 3,0 - - - 2,0
A 11.................... 222,5 224,5 151,5 - - - - - 1,0 - - - 1,0
A 10.................... 30,0 30,0 63,0 - - - - - - - - - -
A 9 g................... 1,0 1,0 9,0 - - - - - - - - - -
A 9 m+Z.............. 11,0 11,0 9,0 - - - - - - - - - -
A 9 m.................. 62,0 63,0 35,0 - - - - - - - - - 1,0
A 8...................... 73,5 73,5 54,5 - - - - - - - - - -
A 7...................... 35,0 35,0 26,0 - - - - - - - - - -
A 6 m.................. 7,0 7,0 6,0 - - - - - - - - - -
Zusammen.......... 1 233,8 1 244,5 964,0 - 0,2 - - - 4,0 - - - 6,5
Titel 428 01 - Erläuterungen
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - -
E 14.................... 18,0 18,0 37,0 - - - - - - - - - -
E 13.................... 5,0 5,0 12,5 - - - - - - - - - -
E 12.................... 75,0 75,0 99,5 - - - - - - - - - -
E 11.................... 72,0 70,0 147,5 - - 1,0 - - - - - 1,0 -
E 10.................... 3,0 3,0 3,0 - - - - - - - - - -
E 9c.................... 1,0 1,0 3,5 - - - - - - - - - -
E 9a.................... 9,0 9,0 24,0 - - - - - - - - - -
E 8...................... 17,0 17,0 25,0 - - - - - - - - - -
E 7...................... 9,0 9,0 26,5 - - - - - - - - - -
E 6...................... 19,5 19,5 25,5 - - - - - - - - - -
E 5...................... 4,0 4,0 8,5 - - - - - - - - - -
Zusammen.......... 233,5 231,5 413,5 - - 1,0 - - - - - 1,0 -
Erläuterungen:
Zu Titel 422 01
Zu Spalte 4:
Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt:
22,0 A14; 4,5 A13h; 3,0 A13g; 29,0 A12; 71,5 A11; 1,0 A10; 17,0 A9m; 17,0 A8; 12,5 A7; 5,0 A6m (Zusammen: 182,5).
Daneben werden 12,0 beamtete Hilfskräfte sowie 27,0 Anwärterinnen und Anwärter (Tit. 422 03) beschäftigt.
Zu Titel 428 01
Zu Spalte 4:
Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt:
18,0 E14; 8,5 E13; 23,5 E12; 77,5 E11; 1,5 E10; 1,0 E9c; 16,0 E9a; 9,0 E8; 16,0 E7; 10,5 E6; 1,0 E5 (Zusammen: 182,5).
Leerstellenübersicht
Bes.-/
E.-Gr. 2027 2026 lfd. Nr. Erläuterung
1 2 3 4 5
Zu Titel 422 01
1. Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei:
A 14................... 1,0 1,0 1.2 European Railway Agency (ERA)
- 240 -