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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1215 Kraftfahrt-Bundesamt (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1215 Kraftfahrt-Bundesamt (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr) 1215 Kraftfahrt-Bundesamt Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 -719 Gebühren, sonstige Entgelte 179 701 134 768 128 151 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 538 01. 2. Mehreinnahmen zu Nr. 11 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 511 01 und 538 02. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Gebühren für die Zuteilung von Zulassungsbescheinigungen Teil II und Aufstellung der Erfassungsunterlagen......................... 54 362 2. Gebühren für die Aufstellung oder Berichtigung der Erfassungsunterlagen für das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) ................. - 2.1 bei Fahrzeugen ohne Zulassungsbescheinigung Teil II oder bei der Ausgabe der roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung oder der Kurzzeitkennzeichen....................................... 23 260 2.2 bei Berichtigung der Erfassungsunterlagen bei Halterwechsel und in anderen Fällen................................................................... 12 120 3. Gebühren für die Aufbietung von Zulassungsbescheinigungen Teil II.............................................................................................. 800 4. Gebühren für die Auskunft über ein Fahrzeug oder einen Anhänger und Sammelauskünfte im Rahmen von Rückrufaktionen sowie schriftliche Auskünfte über den Verbleib eines Fahrzeugs. 5 650 5.1 Gebühren für die Erteilung der Typengenehmigung für Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Fahrzeugsysteme..................................... 6 500 5.2 Gebühren für die Konformitätsprüfung aufgrund der durch das KBA erteilten Typengenehmigungen............................................ 130 5.3 Gebühren und Auslagen für die Anerkennung/Benennung von Technischen Diensten, Prüflaboratorien und Zertifizierungsstellen sowie für die Systembewertungen von Qualitätssicherungs- und Qualitätsmanagementsystemen............................................ 606 6. Gebühren für die Bearbeitung der Meldungen für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen........................................................... 500 7. Gebühren für die Bearbeitung der Meldungen für Fahrerlaubnisse auf Probe................................................................................. 1 800 8. Gebühren für Auskünfte aus dem Fahreignungsregister in Fahrerlaubnisangelegenheiten........................................................... 9 100 9. Gebühren für die Bearbeitung der Meldungen für das Zentrale Fahrerlaubnisregister.................................................................... 2 000 10. Gebühren für digitale Zertifikate und Verschlüsselungsdienstleistungen für EG-Kontrollgeräte.................................................. 1 080 11. Entgelte für die Ausgabe und die Zertifizierung von Kontrollgerätkarten........................................................................................ 7 130 12. Gebühren für In-service-conformity-Prüfungen............................ 1 560 13. Gebühren für Mitteilungen zur Erfassung im Berufskraftfahrerqualifikationsregister..................................................................... 2 160 14. Informationsschreiben an einem Halter nach § 63d StVG............ 2 310 15. Gebühren für die Nutzung der Großkundenschnittstelle.............. 3 700 16. Gebühren für die internetbasierte Zulassung von Kraftfahrzeugen................................................................................................ 44 933 - 121 - Kraftfahrt-Bundesamt 1215 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 111 01 Bezeichnung 1 000 € 17. Sonstiges...................................................................................... - Zusammen............................................................................................ 179 701 Es handelt sich bei den Nrn. 1 - 10 sowie Nrn. 12 - 15 um Gebühren, die aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 382), erhoben werden und dem Kraftfahrt-Bundesamt zustehen. Bei der Nummer 11 handelt es sich um Entgelte für Dienstleistungen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für die Bundesländer erbringt. Mehr aufgrund von Gebühreneinnahmen im Zusammenhang mit dem Wirkbetrieb für die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz). 112 01 -719 Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 610 610 141 119 19 -719 Vermischte Einnahmen 6 966 6 966 10 346 Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage bei Aufträgen Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Einnahmen aus Aufträgen Dritter.................................................... 6 966 2. Sonstiges......................................................................................... - Zusammen............................................................................................ 6 966 119 99 -719 Vermischte Einnahmen 170 170 300 124 01 -719 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 13 13 - 132 01 -719 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 5 5 - Übrige Einnahmen 261 01 -719 Erstattung von Personal- und Reisekosten 2 800 2 800 1 838 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 532 03. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Verwaltungskostenzuschläge sowie Erstattung von Personal- und sächlichen Verwaltungsausgaben bei der Durchführung von Aufträgen für Bundesbehörden und Dritte, soweit diese Ausgaben nicht aus Tit. 427 19 bis 812 12 geleistet werden............................ 2 646 2. Rückerstattung gemäß § 20 StVZO und § 9 der Fahrzeugteileverordnung (Nachprüfungsverfahren vgl. Ausgaben Tit. 532 03)......... 26 - 122 - 1215 Kraftfahrt-Bundesamt Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 261 01 Bezeichnung 1 000 € 3. Erstattung von Kosten für die Koordinierung des Erfahrungsaustausches im technischen Prüf- und Überwachungswesen.............. 128 Zusammen............................................................................................ 2 800 381 01 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (377) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (277) Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG. Ausgenommen sind Tgr. 01 und Tgr. 55. Sächliche Verwaltungsausgaben 518 02 -719 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement 4 617 4 446 4 432 Haushaltsvermerk: Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den Ressorteinzelplänen herangezogen werden. 536 01 -719 Kosten für Veröffentlichungen der Verlustanzeigen im Verkehrsblatt 300 300 298 Erläuterungen: Vgl. Erläuterungen zu Tit. 111 01, Nr. 3. 538 01 -719 Beschaffung der Dokumenten-Vordrucke für die Zulassungsbescheinigungen Teil II 9 140 9 140 7 545 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01. 2. Einnahmen aus der Erstattung von Druckkosten bei Rückgabe von Zulassungsbescheinigungen Teil II fließen den Ausgaben zu. 538 02 -719 Beschaffung der Kartenrohlinge für die Personalisierung von Kontrollgerätkarten 1 538 1 538 433 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01. - 123 - Kraftfahrt-Bundesamt 1215 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) Titelgruppe 01 Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter (6 966) (6 966) (3 481) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 381 01. 3. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 19. 427 19 -719 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 100 100 119 428 11 -719 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 500 2 500 3 481 2 917 459 19 -719 Vermischte Personalausgaben - - - 518 11 -719 Mieten und Pachten 20 20 - 527 11 -719 Dienstreisen 6 6 - 547 11 -719 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 4 300 4 300 1 634 812 11 -719 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) 20 20 - 812 12 -719 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik 20 20 2 572 Titelgruppe 55 Tgr. 55 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes (1 911) (-) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. - 124 - 1215 Kraftfahrt-Bundesamt Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 55 3. Aus den Titeln dieser Titelgruppe dürfen nur Ausgaben geleistet werden, die dem Schutz der informationstechnischen Systeme im Sinne des Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes dienen. 4. Minderausgaben dürfen nicht zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden. 422 51 -719 B Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 1 019 532 51 -719 B Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 892 Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 71 023 59 783 69 537 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 66 734 28 796 16 306 5 940 Aus Hauptgruppe 6.................................................................................. 60 60 64 Aus Hauptgruppe 7.................................................................................. 200 200 - Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 7 803 3 387 5 365 6 735 Zusammen............................................................................................... 145 820 92 226 91 272 12 675 422 01 -719 F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 10 032 9 011 15 195 422 03 -719 F Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst 78 78 - 427 09 -719 F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 2 744 2 744 6 078 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1210 Tit. 272 03. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Konventionelle Mittel....................................................................... 2 744 2. Zuschüsse der EU........................................................................... - Zusammen............................................................................................ 2 744 - 125 - Kraftfahrt-Bundesamt 1215 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 428 01 -719 F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 58 093 47 874 48 255 Erläuterungen: Mehr im Zusammenhang mit dem Wirkbetrieb für die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz). 453 01 -719 F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 76 76 9 511 01 -719 F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung 8 108 7 493 5 586 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01. 517 01 -719 F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 2 625 2 806 3 224 518 01 -719 F Mieten und Pachten 490 489 1 370 519 01 -719 F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 332 332 107 525 01 -719 F Aus- und Fortbildung 600 600 435 527 01 -719 F Dienstreisen 200 200 330 532 01 -719 F Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 16 425 2 059 2 727 Erläuterungen: Mehr im Zusammenhang mit dem Wirkbetrieb für die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz). 532 02 -719 F Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 2 088 2 088 930 Haushaltsvermerk: Einnahmen aus der Veräußerung von Testfahrzeugen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Das Kraftfahrt-Bundesamt wurde mit der Durchführung von eigenständigen Untersuchungen im Rahmen der Konformität der Produktion von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen mit den gesetzlichen Vorgaben beauftragt. Hierzu ist die Unterhaltung von eigenen Werkstätten und Prüfeinrichtungen erforderlich. Bei diesem Titel werden Mittel für den Betrieb und die Unterhaltung der Werkstätten und Prüfeinrichtungen einschließlich der Beschaffung bzw. Anmietung und Herrichtung von Versuchsfahrzeugen und Fahrzeugteilen sowie die regelmäßige Kontrolle und Wartung der Einrichtungen und Geräte veranschlagt. - 126 - 1215 Kraftfahrt-Bundesamt Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 532 03 -719 F Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte 35 749 12 612 1 480 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben zu Nr. 1, 2, 3 und 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 261 01. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Aufgaben nach dem ProduktsicherheitsG....................................... 30 2. Nachprüfungen gem. § 9 FahrzeugteileVO..................................... 109 3. Konformitätsprüfungen.................................................................... 285 4. Prüfung von Fahrzeug-Emissionen................................................. 659 5. In-service-conformity-Prüfungen..................................................... 1 560 6. Begutachtung von TD in Joint-Audit-Teams.................................... 39 7. Prüfungen autonomes Fahren mit dem BSI.................................... 80 8. Kosten für den Betrieb des i-Kfz-Gesamtsystems........................... 32 987 Zusammen............................................................................................ 35 749 Mehr im Zusammenhang mit dem Wirkbetrieb für die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz). 539 09 -719 F Vermischte Verwaltungsausgaben 117 117 117 687 09 -719 F Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland geringeren Umfangs 60 60 64 Erläuterungen: Das European Car and Driving Licence Information System (EUCARIS) ermöglicht den Datenaustausch zwischen den zentralen Fahrzeug- und Fahrerlaubnisregisterbehörden der teilnehmenden Staaten im automatisierten Abrufverfahren (online), um die aus dem jeweiligen Partnerstaat stammenden Fahrzeuge im Zulassungsverfahren zu identifizieren und festzustellen, ob ggf. Gründe gegen eine beantragte Zulassung vorliegen. Darüber hinaus ermöglicht das Verfahren die Prüfung, ob eine Person, die die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragt, ggf. bereits im Besitz der Fahrerlaubnis in einem der Partnerstaaten ist. Insoweit dient EUCARIS als Hilfsmittel, der Forderung der zweiten EU-Führerscheinrichtlinie, nämlich dass jeder EU-Bürger im Besitz nur einer Fahrerlaubnis sein darf, Rechnung tragen zu können. 711 01 -719 F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 200 200 - 811 01 -719 F Erwerb von Fahrzeugen - - 30 812 01 -719 F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) 325 325 239 - 127 - Kraftfahrt-Bundesamt 1215 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 812 02 -719 F Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik 7 478 3 062 5 096 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Erstbeschaffung.............................................................................. 4 455 2. Ersatzbeschaffung........................................................................... 3 023 Zusammen............................................................................................ 7 478 Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 712 01 -719 F Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall - - - 128 - 1215 Kraftfahrt-Bundesamt Vorbemerkung Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist durch das Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz (BEZNG) vom 27.12.1993 als nicht rechtsfähiges Sondervermögen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) mit Hauptsitz Bonn errichtet worden. Ihm sind u. a. folgende staatliche Aufgaben übertragen: 1. Wahrnehmung der Zuständigkeiten als Dienstherr für die der Deutschen Bahn AG zugewiesenen Beamtinnen und Beamten sowie Betreuung der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, 2. Verwaltung und Verwertung der nicht bahnnotwendigen Liegenschaften, 3. Weiterführung der gesetzlichen und betrieblichen Sozialeinrichtungen sowie der Selbsthilfeeinrichtungen der ehemaligen Bundeseisenbahnen (u. a. Krankenversorgung der Bundesbahnbeamtinnen und Bundesbahnbeamten). Das BEV stellt für jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan auf (§ 16 Absatz 2 BEZNG). Nicht durch eigene Einnahmen gedeckte Aufwendungen werden aus dem Bundeshaushalt getragen (§ 16 Absatz 1 BEZNG) und in diesem Kapitel veranschlagt. Überblick zum Kapitel 1216 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 5 608 741 5 975 270 -366 529 5 655 267 Gesamtausgaben.................................................... 5 608 741 5 975 270 -366 529 5 655 267 davon nicht flexibilisiert........................................... 5 608 741 5 975 270 -366 529 5 655 267 - 129 - Bundeseisenbahnvermögen 1216 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass das Bundeseisenbahnvermögen an Gebietskörperschaften sowie privatrechtliche Gesellschaften/Unternehmen, Stiftungen oder Anstalten, an denen die Kommune/Gebietskörperschaft mehrheitlich beteiligt ist, in deren Gebiet gelegene entbehrliche Grundstücke im Wege des Direktverkaufs ohne Bieterverfahren unterhalb des gutachterlich ermittelten Verkehrswertes veräußern kann, wenn der Grundstückserwerb Zwecken des sozialen Wohnungsbaus dient und dazu Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau neu geschaffen oder der sozialen Wohnraumnutzung zugeführt werden. Das Bundeseisenbahnvermögen bietet solche Grundstücke zuerst den Erwerbsberechtigten an (Erstzugriff). Kaufangebote Dritter bleiben in diesen Fällen unberücksichtigt. Eine vollständige oder teilweise Weiterveräußerung eines verbilligt erworbenen Grundstücks an private Dritte ist bei Fortbestand und Weitergabe der gewährten Verbilligung zu gleichen Bedingungen möglich, soweit sich die Kommune/ Gebietskörperschaft des Dritten zur Schaffung oder Zuführung von Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus bedient. Die Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR) nach Haushaltsvermerk Nr. 60.3 des Epl. 60 Kap. 6004 Tit. 121 01 in ihrer jeweils gültigen Fassung gilt insoweit sinngemäß. 2. Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den Ressorteinzelplänen herangezogen werden. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 634 01 -813 Erstattungen von Verwaltungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens 5 221 380 5 632 610 5 369 984 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 634 02 und 634 05. Erläuterungen: Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 1216. Nach § 16 BEZNG werden die nicht durch eigene Einnahmen gedeckten Aufwendungen des BEV aus dem Bundeshaushalt getragen. 634 02 -813 Risikoausgleichsleistungen an die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) 98 421 56 940 15 078 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 634 01 und 634 05. Erläuterungen: Gemäß § 14 Abs. 4 BEZNG gehen Tarifausgaben der KVB, die nicht durch beihilfeentsprechenden Zuschuss des Bundes und Beiträge der Mitglieder gedeckt werden, zu Lasten des Bundes (Risikoausgleichsleistungen). Künftige Erhöhungen des Beitragssatzes infolge von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen dürfen für Mitglieder mit mitversicherten Angehörigen die Hälfte, für Mitglieder ohne mitversicherte Angehörige zwei Drittel des Beitragssatzes - 130 - 1215 Kraftfahrt-Bundesamt Tgr. 55 - Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes Planstellen-/Stellenübersicht Besoldungs-/ Entgeltgruppen 2027 2026 Ist- Besetzung am 1. Oktober 2025 Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksamwerden von ku- und kw- Vermerken Hebungen, Herabstufungen Umwandlungen, Umsetzungenohne ku/ kw-Vermerke und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken + - + - + - + - + - 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Titel 422 51 Beamtinnen und Beamte A 14.................... 2,0 - - - - - - - - - - 2,0 - A 13 g................. 3,0 - - - - - - - - - - 3,0 - A 12.................... 1,0 - - - - - - - - - - 1,0 - A 11.................... 1,0 - - - - - - - - - - 1,0 - A 10.................... 2,0 - - - - - - - - - - 2,0 - A 8...................... 1,0 - - - - - - - - - - 1,0 - Zusammen.......... 10,0 - - - - - - - - - - 10,0 - - 239 - Kraftfahrt-Bundesamt 1215 Planstellen-/Stellenübersicht Besoldungs-/ Entgeltgruppen 2027 2026 Ist- Besetzung am 1. Oktober 2025 Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksamwerden von ku- und kw- Vermerken Hebungen, Herabstufungen Umwandlungen, Umsetzungenohne ku/ kw-Vermerke und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken + - + - + - + - + - 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Titel 422 01 Beamtinnen und Beamte B 6...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - B 3...................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - B 2...................... 4,0 4,0 4,0 - - - - - - - - - - A 16.................... 18,0 18,0 19,0 - - - - - - - - - - A 15.................... 59,0 59,0 50,0 - - - - - - - - - - A 14.................... 192,0 194,0 140,5 - - - - - - - - - 2,0 A 13 h................. 60,5 60,5 66,5 - - - - - - - - - - A 13 g+Z............. 25,0 25,0 20,0 - - - - - - - - - - A 13 g................. 140,3 141,0 113,0 - 0,2 - - - - - - - 0,5 A 12.................... 291,0 296,0 196,0 - - - - - 3,0 - - - 2,0 A 11.................... 222,5 224,5 151,5 - - - - - 1,0 - - - 1,0 A 10.................... 30,0 30,0 63,0 - - - - - - - - - - A 9 g................... 1,0 1,0 9,0 - - - - - - - - - - A 9 m+Z.............. 11,0 11,0 9,0 - - - - - - - - - - A 9 m.................. 62,0 63,0 35,0 - - - - - - - - - 1,0 A 8...................... 73,5 73,5 54,5 - - - - - - - - - - A 7...................... 35,0 35,0 26,0 - - - - - - - - - - A 6 m.................. 7,0 7,0 6,0 - - - - - - - - - - Zusammen.......... 1 233,8 1 244,5 964,0 - 0,2 - - - 4,0 - - - 6,5 Titel 428 01 - Erläuterungen Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - E 14.................... 18,0 18,0 37,0 - - - - - - - - - - E 13.................... 5,0 5,0 12,5 - - - - - - - - - - E 12.................... 75,0 75,0 99,5 - - - - - - - - - - E 11.................... 72,0 70,0 147,5 - - 1,0 - - - - - 1,0 - E 10.................... 3,0 3,0 3,0 - - - - - - - - - - E 9c.................... 1,0 1,0 3,5 - - - - - - - - - - E 9a.................... 9,0 9,0 24,0 - - - - - - - - - - E 8...................... 17,0 17,0 25,0 - - - - - - - - - - E 7...................... 9,0 9,0 26,5 - - - - - - - - - - E 6...................... 19,5 19,5 25,5 - - - - - - - - - - E 5...................... 4,0 4,0 8,5 - - - - - - - - - - Zusammen.......... 233,5 231,5 413,5 - - 1,0 - - - - - 1,0 - Erläuterungen: Zu Titel 422 01 Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 22,0 A14; 4,5 A13h; 3,0 A13g; 29,0 A12; 71,5 A11; 1,0 A10; 17,0 A9m; 17,0 A8; 12,5 A7; 5,0 A6m (Zusammen: 182,5). Daneben werden 12,0 beamtete Hilfskräfte sowie 27,0 Anwärterinnen und Anwärter (Tit. 422 03) beschäftigt. Zu Titel 428 01 Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 18,0 E14; 8,5 E13; 23,5 E12; 77,5 E11; 1,5 E10; 1,0 E9c; 16,0 E9a; 9,0 E8; 16,0 E7; 10,5 E6; 1,0 E5 (Zusammen: 182,5). Leerstellenübersicht Bes.-/ E.-Gr. 2027 2026 lfd. Nr. Erläuterung 1 2 3 4 5 Zu Titel 422 01 1. Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei: A 14................... 1,0 1,0 1.2 European Railway Agency (ERA) - 240 -

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