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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 05 Auswärtiges Amt)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 05 Auswärtiges Amt) 0511 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 282 09 -011 Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen - - 1 920 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 09. Erläuterungen: Die Einnahmen sind zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt. 381 01 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (-) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 05. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) 381 07 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (22 041) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 05. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (112) (112) 119 57 -018 Vermischte Einnahmen 112 112 28 232 57 -018 Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes - - 19 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57. - 64 - 0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 232 57 (Titelgruppe 57) Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Einnahmen aus Abfindungen und Versorgungszuschlägen, die dem Versorgungsfonds zuzuführen sind......................................... - 2. Sonstige Einnahmen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Versorgungslasten........................................................................... - Zusammen............................................................................................ - Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. In die Flexibilisierung einbezogen ist auch Tit. 526 04. Ausgenommen ist Tgr. 57. Sächliche Verwaltungsausgaben 529 01 -011 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 230 230 124 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF. Erläuterungen: Bezeichnung € 1. Zur Verfügung der/des 1.1 Bundesminister des Auswärtigen................................................ 130 000 1.2 Chefs des Protokolls.................................................................... 16 000 2. Für sonstigen Aufwand im Ministerium........................................ 56 000 3. Zur Verfügung der Präsidentin des Deutschen Archäologischen Instituts, der Leiterinnen und Leiter der Kommissionen und Abteilungen...................................................................................... 23 000 4. Zur Verfügung des Präsidenten des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) und für sonstigen Aufwand im BfAA............................................................................................ 5 000 Zusammen............................................................................................ 230 000 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. 542 01 -013 Öffentlichkeitsarbeit 903 903 546 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben für die Abgabe von Informations- und Werbematerial dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0512 Tit. 119 11. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 65 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 0511 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 542 01 Erläuterungen: Im Einzelplan 05 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformationen veranschlagt: Bezeichnung 1 000 € Öffentlichkeitsarbeit keine weiteren Titel Fachinformationen 0511 - 543 01........................................................................................ 1 550 Ausgaben für die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Maßnahmen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. 547 09 -011 Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden - - 1 163 2 010 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Auswärtiges Amt............................................................................. - 2. Deutsches Archäologisches Institut................................................ - 3. Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.................................. - Zusammen............................................................................................ - Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 689 06 -011 Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht - - - Besondere Finanzierungsausgaben 972 01 -880 Globale Minderausgabe - - - 972 02 -880 Globale Minderausgabe Open Skies - - - 972 04 -880 Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag -35 738 -76 238 - 972 06 -880 Globale Minderausgabe infolge § 6 Abs. 11 HG 2016 - - - 981 01 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (152) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 05. - 66 - 0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (173) 981 07 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (524) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 05. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (194 315) (177 408) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 57. 431 57 -018 Versorgungsbezüge der Bundesminister, der Staatsministerin, der Staatsminister, sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen 893 735 848 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung (§ 14 Bundesministergesetz) und für ehemalige Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 432 57 -018 Versorgungsbezüge 150 855 139 017 143 265 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 434 57 -018 Zuführung an die Versorgungsrücklage 7 001 6 651 6 467 443 57 -018 Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 273 157 259 446 57 -018 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 34 033 29 848 29 882 453 57 -018 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen - - - 632 57 -018 Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 1 260 1 000 1 231 - 67 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 0511 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 79 122 79 122 79 549 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 14 680 15 980 8 705 4 610 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3....................................................... 14 14 9 Aus Hauptgruppe 9.................................................................................. - - - Zusammen............................................................................................... 93 816 95 116 88 263 4 610 424 01 -011 F Zuführung an die Versorgungsrücklage 14 886 14 886 13 405 441 01 -840 F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 21 000 21 000 20 787 443 01 -840 F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 8 440 8 440 7 701 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände an andere Gesundheitsdienste im Ausland unentgeltlich abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Fürsorgeleistungen, insb. Unfallfürsorge nach dem BeamtVG, Reisebeihilfen, Ersatzleistungen nach GAD, Leistungen nach § 17 SGB V sowie Darlehen für den Rechtsschutz in Strafsachen, Maßnahmen der Krisenvorsorge (u.a. Nothilfe für lokal Beschäftigte)................................................................................................ 4 890 2. Bewilligungen für ehemalige lokal Beschäftigte deutscher Auslandsvertretungen und deren Hinterbliebene.................................. 1 200 3. Kosten des Gesundheitsdienstes und der betriebsärztlichen Betreuung im In- und Ausland............................................................. 2 350 Zusammen............................................................................................ 8 440 Zu 2.: Für die Gewährung einer laufenden, stets widerruflichen Unterstützung gelten die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Finanzen festgelegten Richtlinien. Zu 3.: Kosten des Gesundheitsdienstes und der betriebsärztlichen Betreuung im In- und Ausland, insb. alle Arten von Gesundheitsuntersuchungen (GU) der Bediensteten, Familienangehörigen und lokal Beschäftigten, Schutzimpfungen, Erste-Hilfe- Kurse und -Material (auch Defibrillatoren), Notfallausstattung, Notfallmedikamente, Zuschüsse zur medizinischen Versorgung/Heilbehandlungsmaßnahmen von lokal Beschäftigten und ihrer Familienangehörigen, Beschaffung von medizinischen Verbrauchs- und Gebrauchsgütern, Reisekosten zur GU, Kosten der betrieblichen Gesundheitsfürsorge. Aus den Ausgaben sind auch die anlässlich von Untersuchungen entstehenden Reisekosten von Familienangehörigen der Bediensteten und von Bewerberinnen und Bewerbern und deren Familienangehörigen zu bestreiten. Im Notfall können medizinische Verbrauchs- und Gebrauchsgüter von geringem Wert oder kurzer Lebensdauer an Dritte gegen Kostenerstattung abgegeben werden. Ferner kön- - 68 - 0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 443 01 nen Ausgaben für Sachleistungen an Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge außerhalb der Bundesverwaltung im Ausland erbracht werden. An mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen besonders festgelegten Dienstorten können auch Beiträge zu Klinikgemeinschaften geleistet werden. Es können auch Leistungen nach § 17 SGB V gezahlt werden. 452 02 -223 F Unfallversicherung Bund und Bahn 1 211 1 211 953 526 01 -011 F Gerichts- und ähnliche Kosten 1 200 1 200 954 Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Anwalts- und Gerichtskosten für Verfahren, in denen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Partei ist. Auch Rechtsberatung sowie anwaltliche Vertretung und Gerichtskosten bei Verfahren im Ausland, an denen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt, beteiligt ist, sowie rechtliche Abwehr von Entschädigungsklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland im Ausland. Rechtsschutz von Deutschen vor ausländischen Behörden und Gerichten, insbesondere um unter außenpolitischen Gesichtspunkten strafrechtlich Verfolgten die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Verteidigung zu sichern und nach einer Verurteilung dem Verurteilten im Gnadenverfahren beizustehen. 526 02 -011 F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 750 750 206 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände an Dritte unentgeltlich abgegeben werden. 2. Aus den Ausgaben dürfen auch Reisekosten Dritter zur Erledigung der Aufträge geleistet werden. 526 04 -011 F Kosten für Dolmetscher, Übersetzer und Sprachsachverständige 400 400 198 Erläuterungen: Es können auch Kosten für Rahmenverträge mit freiberuflichen Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie Sprachlehrerinnen und Sprachlehrern für seltene Sprachen geleistet werden. 527 03 -011 F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen 100 100 54 532 02 -011 F Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 2 980 2 980 2 027 543 01 -011 F Veröffentlichungen und Fachinformationen 1 550 1 550 1 256 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass ein Teil der im Rahmen der Aktenveröffentlichung herausgegebenen Bände an Angehörige - 69 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 0511 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 543 01 des Auswärtigen Dienstes gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden darf. Erläuterungen: Die Edition der "Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland", beruhend auf einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Stiftung zur wissenschaftlichen Erforschung der Zeitgeschichte, wird laufend fortgesetzt. Unter die Zweckbestimmung fallen auch vorbereitende und begleitende Maßnahmen der Konservierung, Restaurierung und Ordnung der Akten des Politischen Archivs. 545 01 -165 F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 7 700 9 000 4 010 Haushaltsvermerk: 1. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Kosten der Reisen des Bundesministers, Kommissionen, Arbeitsdelegationen und internationalen Konferenzen, sofern das Auswärtige Amt maßgebenden Einfluss auf die Ausführung hat.......... 7 550 2. Deutsches Archäologisches Institut................................................ 40 3. Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.................................. 110 Zusammen............................................................................................ 7 700 Veranschlagt sind die Reisekosten, die durch die Beteiligung von Beamtinnen und Beamten oder tariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Auswärtigen Amts oder der Auslandsvertretungen an Handelsvertrags-, Grenz- und anderen Kommissionen, an Arbeitsdelegationen und internationalen Konferenzen entstehen, ferner die im Zusammenhang mit der Arbeit derartiger Kommissionen usw. im Einzelfall erwachsenden Geschäftskosten (Kosten für in Anspruch genommene Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Sachverständige und Schreibkräfte, für Mieten, Postdienstleistungsentgelte usw.). Die Reisekosten für die Angehörigen anderer teilnehmender Ressorts sind von den sie entsendenden Ressorts zu tragen. 634 03 -165 F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 33 585 33 585 36 703 684 09 -029 F Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen geringeren Umfangs 14 14 9 Erläuterungen: Mitgliedsbeiträge des Auswärtigen Amts, der Auslandsvertretungen und des Deutschen Archäologischen Instituts an Vereine im In- und Ausland, die sich überwiegend mit internationalen Fragen befassen, die für das Auswärtige Amt oder das Deutsche Archäologische Institut von besonderem Interesse sind. 972 88 -880 F Einsparungen flexibilisierter Mittel im Epl. 05 - - - - 70 - 0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Vorbemerkung Rechtlicher Auftrag und organisatorische Struktur Nach Artikel 32 Absatz 1 Grundgesetz (GG) ist die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten Sache des Bundes. Hierzu gehören auch die Beziehungen zu internationalen und überstaatlichen Organisationen. Der nach Artikel 87 Absatz 1 GG in bundeseigener Verwaltung geführte Auswärtige Dienst ist das Instrument zur Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Auswärtige Dienst nimmt den Auftrag und die Aufgaben der Auswärtigen Angelegenheiten nach dem Gesetz über den Auswärtigen Dienst vom 30. August 1990 (BGBl. I S. 1842) im Inland im Auswärtigen Amt (Zentrale) und an den Auslandsvertretungen wahr, die zusammen eine einheitliche Bundesbehörde unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen bilden. Die Zentrale gliedert sich in folgende Abteilungen: Zentralabteilung, zwei politische Abteilungen, Europaabteilung, Asien- und Pazifikabteilung, Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung, Friedensförderung und humanitäre Hilfe, Abteilung für internationale Ordnung, Vereinte Nationen und Rüstungskontrolle, Abteilung für Klimaaußenpolitik und Geoökonomie, Rechtsabteilung, Abteilung für Kultur und Gesellschaft, Protokoll; zusätzlich verfügt das Auswärtige Amt über eine Dienststelle am VN-Standort Bonn. Die Vertretungen des Bundes im Ausland setzen sich wie folgt zusammen: Bezeichnung Anzahl Botschaften ........................................................ 154 Multilaterale Vertretungen................................... 12 Generalkonsulate................................................ 50 Konsulate ........................................................... 7 Vertretungsbüro................................................... 1 Informationsbüro................................................. 1 Zusammen.......................................................... 225 In diesem Kapitel werden die Ausgaben für die Tätigkeiten des Auswärtigen Dienstes gebündelt, Titelgruppe 01 umfasst die Ausgaben für die Zentrale, Titelgruppe 02 die Ausgaben für die Auslandsvertretungen. Aus der Titelgruppe 03 "Sicherheitsmaßnahmen an Auslandsvertretungen" sollen Ausgaben erfolgen, die überwiegend der Absicherung der Auslandsvertretungen und ihrer Beschäftigten gegen Ausspähung und Gewalteinwirkung dienen. Maßnahmen, die dem Brand- und Arbeitsschutz sowie der allgemeinen baulichen Sicherheit der Auslandsvertretungen dienen, werden hingegen weiterhin aus der Titelgruppe 02 finanziert. - 71 - Bundesministerium 0512 Überblick zum Kapitel 0512 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 176 911 51 911 +125 000 186 006 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 176 911 51 911 +125 000 186 006 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 1 063 022 1 056 087 +6 935 1 022 701 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 735 134 696 996 +38 138 34 238 595 003 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 800 800 - 227 917 Ausgaben für Investitionen...................................... 273 052 221 941 +51 111 16 300 311 186 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 2 072 008 1 975 824 +96 184 50 765 1 929 807 davon flexibilisiert.................................................... 1 751 994 1 809 994 -58 000 50 765 1 830 582 davon nicht flexibilisiert........................................... 320 014 165 830 +154 184 99 225 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 218 984 64 800 +154 184 - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 289 861 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 144 026 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 45 119 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 37 719 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 8 630 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 5 630 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 5 630 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 5 630 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 5 630 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 5 630 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 5 630 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 3 630 im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 3 630 im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 3 630 im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 3 630 im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 4 567 im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 300 im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 300 im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 300 im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 300 im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................. 300 - 72 -

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