Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 05 Auswärtiges Amt)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 05 Auswärtiges Amt)
0511
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
282 09
-011
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen
Geldleistungen
-
-
1 920
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage
Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben
bei folgendem Titel: 547 09.
Erläuterungen:
Die Einnahmen sind zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt.
381 01
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen
Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 05.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
381 07
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(22 041)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen
Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 05.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(112)
(112)
119 57
-018
Vermischte Einnahmen 112
112
28
232 57
-018
Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes -
-
19
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 57.
- 64 -
0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 232 57 (Titelgruppe 57)
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Einnahmen aus Abfindungen und Versorgungszuschlägen, die
dem Versorgungsfonds zuzuführen sind......................................... -
2. Sonstige Einnahmen im Zusammenhang mit Beteiligungen an
Versorgungslasten........................................................................... -
Zusammen............................................................................................ -
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
In die Flexibilisierung einbezogen ist auch Tit. 526 04.
Ausgenommen ist Tgr. 57.
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-011
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
230
230
124
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den
Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung
des BMF.
Erläuterungen:
Bezeichnung €
1. Zur Verfügung der/des
1.1 Bundesminister des Auswärtigen................................................ 130 000
1.2 Chefs des Protokolls.................................................................... 16 000
2. Für sonstigen Aufwand im Ministerium........................................ 56 000
3. Zur Verfügung der Präsidentin des Deutschen Archäologischen
Instituts, der Leiterinnen und Leiter der Kommissionen und
Abteilungen...................................................................................... 23 000
4. Zur Verfügung des Präsidenten des Bundesamtes für
Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) und für sonstigen Aufwand im
BfAA............................................................................................ 5 000
Zusammen............................................................................................ 230 000
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
542 01
-013
Öffentlichkeitsarbeit 903
903
546
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben für die Abgabe von Informations- und Werbematerial
dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 0512 Tit. 119 11.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
an Dritte abgegeben werden.
- 65 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
0511
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 542 01
Erläuterungen:
Im Einzelplan 05 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit
und Fachinformationen veranschlagt:
Bezeichnung 1 000 €
Öffentlichkeitsarbeit
keine weiteren Titel
Fachinformationen
0511 - 543 01........................................................................................ 1 550
Ausgaben für die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Maßnahmen aus dem
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
547 09
-011
Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen
freiwilligen Geldleistungen finanziert werden
-
-
1 163
2 010
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Auswärtiges Amt............................................................................. -
2. Deutsches Archäologisches Institut................................................ -
3. Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.................................. -
Zusammen............................................................................................ -
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
689 06
-011
Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht -
-
-
Besondere Finanzierungsausgaben
972 01
-880
Globale Minderausgabe -
-
-
972 02
-880
Globale Minderausgabe Open Skies -
-
-
972 04
-880
Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag -35 738
-76 238
-
972 06
-880
Globale Minderausgabe infolge § 6 Abs. 11 HG 2016 -
-
-
981 01
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(152)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 05.
- 66 -
0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(173)
981 07
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(524)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 05.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(194 315)
(177 408)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 232 57.
431 57
-018
Versorgungsbezüge der Bundesminister, der Staatsministerin, der
Staatsminister, sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen
893
735
848
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der
Bundesregierung (§ 14 Bundesministergesetz) und für ehemalige Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt.
Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem
Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
432 57
-018
Versorgungsbezüge 150 855
139 017
143 265
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus
dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
434 57
-018
Zuführung an die Versorgungsrücklage 7 001
6 651
6 467
443 57
-018
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
273
157
259
446 57
-018
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 34 033
29 848
29 882
453 57
-018
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie
Umzugskostenvergütungen
-
-
-
632 57
-018
Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 1 260
1 000
1 231
- 67 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
0511
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 79 122 79 122 79 549
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 14 680 15 980 8 705
4 610
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3....................................................... 14 14 9
Aus Hauptgruppe 9.................................................................................. - - -
Zusammen............................................................................................... 93 816 95 116 88 263
4 610
424 01
-011
F Zuführung an die Versorgungsrücklage 14 886
14 886
13 405
441 01
-840
F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 21 000
21 000
20 787
443 01
-840
F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
8 440
8 440
7 701
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände
an andere Gesundheitsdienste im Ausland unentgeltlich abgegeben
werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Fürsorgeleistungen, insb. Unfallfürsorge nach dem BeamtVG,
Reisebeihilfen, Ersatzleistungen nach GAD, Leistungen nach
§ 17 SGB V sowie Darlehen für den Rechtsschutz in Strafsachen,
Maßnahmen der Krisenvorsorge (u.a. Nothilfe für lokal
Beschäftigte)................................................................................................ 4 890
2. Bewilligungen für ehemalige lokal Beschäftigte deutscher
Auslandsvertretungen und deren Hinterbliebene.................................. 1 200
3. Kosten des Gesundheitsdienstes und der betriebsärztlichen
Betreuung im In- und Ausland............................................................. 2 350
Zusammen............................................................................................ 8 440
Zu 2.:
Für die Gewährung einer laufenden, stets widerruflichen Unterstützung gelten die
im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und dem
Bundesministerium der Finanzen festgelegten Richtlinien.
Zu 3.:
Kosten des Gesundheitsdienstes und der betriebsärztlichen Betreuung im In- und
Ausland, insb. alle Arten von Gesundheitsuntersuchungen (GU) der Bediensteten,
Familienangehörigen und lokal Beschäftigten, Schutzimpfungen, Erste-Hilfe-
Kurse und -Material (auch Defibrillatoren), Notfallausstattung, Notfallmedikamente,
Zuschüsse zur medizinischen Versorgung/Heilbehandlungsmaßnahmen von lokal
Beschäftigten und ihrer Familienangehörigen, Beschaffung von medizinischen
Verbrauchs- und Gebrauchsgütern, Reisekosten zur GU, Kosten der betrieblichen
Gesundheitsfürsorge.
Aus den Ausgaben sind auch die anlässlich von Untersuchungen entstehenden
Reisekosten von Familienangehörigen der Bediensteten und von Bewerberinnen
und Bewerbern und deren Familienangehörigen zu bestreiten. Im Notfall können
medizinische Verbrauchs- und Gebrauchsgüter von geringem Wert oder kurzer
Lebensdauer an Dritte gegen Kostenerstattung abgegeben werden. Ferner kön-
- 68 -
0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 443 01
nen Ausgaben für Sachleistungen an Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge
außerhalb der Bundesverwaltung im Ausland erbracht werden.
An mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen besonders festgelegten
Dienstorten können auch Beiträge zu Klinikgemeinschaften geleistet werden.
Es können auch Leistungen nach § 17 SGB V gezahlt werden.
452 02
-223
F Unfallversicherung Bund und Bahn 1 211
1 211
953
526 01
-011
F Gerichts- und ähnliche Kosten 1 200
1 200
954
Haushaltsvermerk:
Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Anwalts- und Gerichtskosten für Verfahren, in denen die Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt oder das Bundesamt für Auswärtige
Angelegenheiten, Partei ist. Auch Rechtsberatung sowie anwaltliche Vertretung und
Gerichtskosten bei Verfahren im Ausland, an denen die Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt, beteiligt ist, sowie rechtliche Abwehr
von Entschädigungsklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland im Ausland.
Rechtsschutz von Deutschen vor ausländischen Behörden und Gerichten,
insbesondere um unter außenpolitischen Gesichtspunkten strafrechtlich Verfolgten die
Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Verteidigung zu sichern und nach einer
Verurteilung dem Verurteilten im Gnadenverfahren beizustehen.
526 02
-011
F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
750
750
206
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände
an Dritte unentgeltlich abgegeben werden.
2. Aus den Ausgaben dürfen auch Reisekosten Dritter zur Erledigung
der Aufträge geleistet werden.
526 04
-011
F Kosten für Dolmetscher, Übersetzer und Sprachsachverständige 400
400
198
Erläuterungen:
Es können auch Kosten für Rahmenverträge mit freiberuflichen Dolmetscherinnen
und Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie Sprachlehrerinnen
und Sprachlehrern für seltene Sprachen geleistet werden.
527 03
-011
F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der
Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter
Menschen
100
100
54
532 02
-011
F Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 2 980
2 980
2 027
543 01
-011
F Veröffentlichungen und Fachinformationen 1 550
1 550
1 256
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass ein Teil der im
Rahmen der Aktenveröffentlichung herausgegebenen Bände an Angehörige
- 69 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
0511
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 543 01
des Auswärtigen Dienstes gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden
darf.
Erläuterungen:
Die Edition der "Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland",
beruhend auf einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Stiftung zur wissenschaftlichen Erforschung der Zeitgeschichte, wird laufend
fortgesetzt. Unter die Zweckbestimmung fallen auch vorbereitende und
begleitende Maßnahmen der Konservierung, Restaurierung und Ordnung der Akten des
Politischen Archivs.
545 01
-165
F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 7 700
9 000
4 010
Haushaltsvermerk:
1. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Kosten der Reisen des Bundesministers, Kommissionen,
Arbeitsdelegationen und internationalen Konferenzen, sofern das
Auswärtige Amt maßgebenden Einfluss auf die Ausführung hat.......... 7 550
2. Deutsches Archäologisches Institut................................................ 40
3. Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.................................. 110
Zusammen............................................................................................ 7 700
Veranschlagt sind die Reisekosten, die durch die Beteiligung von Beamtinnen und
Beamten oder tariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Auswärtigen
Amts oder der Auslandsvertretungen an Handelsvertrags-, Grenz- und anderen
Kommissionen, an Arbeitsdelegationen und internationalen Konferenzen
entstehen, ferner die im Zusammenhang mit der Arbeit derartiger Kommissionen usw.
im Einzelfall erwachsenden Geschäftskosten (Kosten für in Anspruch genommene
Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Sachverständige und Schreibkräfte, für
Mieten, Postdienstleistungsentgelte usw.). Die Reisekosten für die Angehörigen
anderer teilnehmender Ressorts sind von den sie entsendenden Ressorts zu tragen.
634 03
-165
F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 33 585
33 585
36 703
684 09
-029
F Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und
ähnliche Institutionen geringeren Umfangs
14
14
9
Erläuterungen:
Mitgliedsbeiträge des Auswärtigen Amts, der Auslandsvertretungen und des
Deutschen Archäologischen Instituts an Vereine im In- und Ausland, die sich
überwiegend mit internationalen Fragen befassen, die für das Auswärtige Amt oder das
Deutsche Archäologische Institut von besonderem Interesse sind.
972 88
-880
F Einsparungen flexibilisierter Mittel im Epl. 05 -
-
-
- 70 -
0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Vorbemerkung
Rechtlicher Auftrag und organisatorische Struktur
Nach Artikel 32 Absatz 1 Grundgesetz (GG) ist die Pflege
der Beziehungen zu auswärtigen Staaten Sache des Bundes.
Hierzu gehören auch die Beziehungen zu internationalen und
überstaatlichen Organisationen. Der nach Artikel 87 Absatz 1
GG in bundeseigener Verwaltung geführte Auswärtige Dienst
ist das Instrument zur Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der
Auswärtige Dienst nimmt den Auftrag und die Aufgaben der
Auswärtigen Angelegenheiten nach dem Gesetz über den
Auswärtigen Dienst vom 30. August 1990 (BGBl. I S. 1842) im
Inland im Auswärtigen Amt (Zentrale) und an den
Auslandsvertretungen wahr, die zusammen eine einheitliche
Bundesbehörde unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen
bilden.
Die Zentrale gliedert sich in folgende Abteilungen:
Zentralabteilung, zwei politische Abteilungen,
Europaabteilung, Asien- und Pazifikabteilung, Abteilung für
Krisenprävention, Stabilisierung, Friedensförderung und humanitäre Hilfe,
Abteilung für internationale Ordnung, Vereinte Nationen und
Rüstungskontrolle, Abteilung für Klimaaußenpolitik und
Geoökonomie, Rechtsabteilung, Abteilung für Kultur und
Gesellschaft, Protokoll; zusätzlich verfügt das Auswärtige Amt über
eine Dienststelle am VN-Standort Bonn.
Die Vertretungen des Bundes im Ausland setzen sich wie folgt
zusammen:
Bezeichnung Anzahl
Botschaften ........................................................ 154
Multilaterale Vertretungen................................... 12
Generalkonsulate................................................ 50
Konsulate ........................................................... 7
Vertretungsbüro................................................... 1
Informationsbüro................................................. 1
Zusammen.......................................................... 225
In diesem Kapitel werden die Ausgaben für die Tätigkeiten
des Auswärtigen Dienstes gebündelt, Titelgruppe 01 umfasst
die Ausgaben für die Zentrale, Titelgruppe 02 die Ausgaben
für die Auslandsvertretungen. Aus der Titelgruppe 03
"Sicherheitsmaßnahmen an Auslandsvertretungen" sollen Ausgaben
erfolgen, die überwiegend der Absicherung der
Auslandsvertretungen und ihrer Beschäftigten gegen Ausspähung und
Gewalteinwirkung dienen. Maßnahmen, die dem Brand- und
Arbeitsschutz sowie der allgemeinen baulichen Sicherheit der
Auslandsvertretungen dienen, werden hingegen weiterhin aus
der Titelgruppe 02 finanziert.
- 71 -
Bundesministerium 0512
Überblick zum Kapitel 0512
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 176 911 51 911 +125 000 186 006
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 176 911 51 911 +125 000 186 006
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 1 063 022 1 056 087 +6 935 1 022 701
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 735 134 696 996 +38 138 34 238 595 003
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 800 800 - 227 917
Ausgaben für Investitionen...................................... 273 052 221 941 +51 111 16 300 311 186
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 2 072 008 1 975 824 +96 184 50 765 1 929 807
davon flexibilisiert.................................................... 1 751 994 1 809 994 -58 000 50 765 1 830 582
davon nicht flexibilisiert........................................... 320 014 165 830 +154 184 99 225
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 218 984 64 800 +154 184 -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 289 861
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 144 026
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 45 119
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 37 719
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 8 630
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 5 630
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 5 630
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 5 630
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 5 630
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 5 630
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 5 630
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 3 630
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 3 630
im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 3 630
im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 3 630
im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 4 567
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 300
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 300
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 300
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 300
im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................. 300
- 72 -