Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 05 Auswärtiges Amt)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 05 Auswärtiges Amt)
0511
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
282 09
-011
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen
Geldleistungen
-
-
3 041
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage
Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben
bei folgendem Titel: 547 09.
Erläuterungen:
Die Einnahmen sind zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt.
381 01
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen
Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 05.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(440)
381 07
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(4 803)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen
Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 05.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(112)
(112)
119 57
-018
Vermischte Einnahmen 112
112
77
232 57
-018
Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes -
-
19
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 57.
- 64 -
0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 232 57 (Titelgruppe 57)
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Einnahmen aus Abfindungen und Versorgungszuschlägen, die
dem Versorgungsfonds zuzuführen sind......................................... -
2. Sonstige Einnahmen im Zusammenhang mit Beteiligungen an
Versorgungslasten........................................................................... -
Zusammen............................................................................................ -
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
In die Flexibilisierung einbezogen ist auch Tit. 526 04.
Ausgenommen ist Tgr. 57.
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-011
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
230
230
149
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den
Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung
des BMF.
Erläuterungen:
Bezeichnung €
1. Zur Verfügung der/des
1.1 Bundesministers des Auswärtigen.............................................. 130 000
1.2 Chefs des Protokolls.................................................................... 16 000
2. Für sonstigen Aufwand im Ministerium........................................ 56 000
3. Zur Verfügung der Präsidentin des Deutschen Archäologischen
Instituts, der Leiterinnen und Leiter der Kommissionen und
Abteilungen...................................................................................... 23 000
4. Zur Verfügung des Präsidenten des Bundesamtes für
Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) und für sonstigen Aufwand im
BfAA............................................................................................ 5 000
Zusammen............................................................................................ 230 000
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
542 01
-013
Öffentlichkeitsarbeit 903
903
600
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben für die Abgabe von Informations- und Werbematerial
dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 0512 Tit. 119 11.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
an Dritte abgegeben werden.
- 65 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
0511
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 542 01
Erläuterungen:
Im Einzelplan 05 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit
und Fachinformationen veranschlagt:
Bezeichnung 1 000 €
Öffentlichkeitsarbeit
keine weiteren Titel
Fachinformationen
0511 - 543 01........................................................................................ 1 550
Ausgaben für die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Maßnahmen aus dem
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
547 09
-011
Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen
freiwilligen Geldleistungen finanziert werden
-
-
1 252
2 486
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Auswärtiges Amt............................................................................. -
2. Deutsches Archäologisches Institut................................................ -
3. Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.................................. -
Zusammen............................................................................................ -
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
689 06
-011
Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht -
-
-
Besondere Finanzierungsausgaben
972 01
-880
Globale Minderausgabe -
-
-
972 02
-880
Globale Minderausgabe Open Skies -
-
-
972 04
-880
Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag -76 238
-75 738
-
972 06
-880
Globale Minderausgabe infolge § 6 Abs. 11 HG 2016 -
-
-
981 01
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(182)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 05.
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0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(63)
981 07
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 05.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(177 408)
(164 543)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 232 57.
431 57
-018
Versorgungsbezüge der Bundesminister, der Staatsministerin, der
Staatsminister, sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen
735
735
739
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der
Bundesregierung (§ 14 Bundesministergesetz) und für ehemalige Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt.
Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem
Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
432 57
-018
Versorgungsbezüge 139 017
133 000
137 164
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus
dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
434 57
-018
Zuführung an die Versorgungsrücklage 6 651
5 651
6 176
443 57
-018
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
157
157
288
446 57
-018
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 29 848
25 000
28 657
453 57
-018
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie
Umzugskostenvergütungen
-
-
-
632 57
-018
Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 1 000
-
1 063
- 67 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
0511
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 79 122 72 438 71 170
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 15 980 10 702 9 451
3 745
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3....................................................... 14 14 8
Aus Hauptgruppe 9.................................................................................. - - -
Zusammen............................................................................................... 95 116 83 154 80 629
3 745
424 01
-011
F Zuführung an die Versorgungsrücklage 14 886
17 000
12 396
441 01
-840
F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 21 000
18 000
18 398
443 01
-840
F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
8 440
7 438
6 736
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände
an andere Gesundheitsdienste im Ausland unentgeltlich abgegeben
werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Fürsorgeleistungen, insb. Unfallfürsorge nach dem BeamtVG,
Reisebeihilfen, Ersatzleistungen nach GAD, Leistungen nach
§ 17 SGB V sowie Darlehen für den Rechtsschutz in Strafsachen,
Maßnahmen der Krisenvorsorge (u.a. Nothilfe für lokal
Beschäftigte)................................................................................................ 3 823
2. Bewilligungen für ehemalige lokal Beschäftigte deutscher
Auslandsvertretungen und deren Hinterbliebene.................................. 1 115
3. Kosten des Gesundheitsdienstes und der betriebsärztlichen
Betreuung im In- und Ausland............................................................. 3 000
Zusammen............................................................................................ 7 938
Zu 2.:
Für die Gewährung einer laufenden, stets widerruflichen Unterstützung gelten die
im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und dem
Bundesministerium der Finanzen festgelegten Richtlinien.
Zu 3.:
Kosten des Gesundheitsdienstes und der betriebsärztlichen Betreuung im In- und
Ausland, insb. alle Arten von Gesundheitsuntersuchungen (GU) der Bediensteten,
Familienangehörigen und lokal Beschäftigten, Schutzimpfungen, Erste-Hilfe-
Kurse und -Material (auch Defibrillatoren), Notfallausstattung, Notfallmedikamente,
Zuschüsse zur medizinischen Versorgung/Heilbehandlungsmaßnahmen von lokal
Beschäftigten und ihrer Familienangehörigen, Beschaffung von medizinischen
Verbrauchs- und Gebrauchsgütern, Reisekosten zur GU, Kosten der betrieblichen
Gesundheitsfürsorge.
Aus den Ausgaben sind auch die anlässlich von Untersuchungen entstehenden
Reisekosten von Familienangehörigen der Bediensteten und von Bewerberinnen
und Bewerbern und deren Familienangehörigen zu bestreiten. Im Notfall können
medizinische Verbrauchs- und Gebrauchsgüter von geringem Wert oder kurzer
Lebensdauer an Dritte gegen Kostenerstattung abgegeben werden. Ferner kön-
- 68 -
0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 443 01
nen Ausgaben für Sachleistungen an Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge
außerhalb der Bundesverwaltung im Ausland erbracht werden.
An mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen besonders festgelegten
Dienstorten können auch Beiträge zu Klinikgemeinschaften geleistet werden.
Es können auch Leistungen nach § 17 SGB V gezahlt werden.
452 02
-223
F Unfallversicherung Bund und Bahn 1 211
1 000
999
526 01
-011
F Gerichts- und ähnliche Kosten 1 200
723
1 112
Haushaltsvermerk:
Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Anwalts- und Gerichtskosten für Verfahren, in denen die Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt oder das Bundesamt für Auswärtige
Angelegenheiten, Partei ist. Auch Rechtsberatung sowie anwaltliche Vertretung und
Gerichtskosten bei Verfahren im Ausland, an denen die Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt, beteiligt ist, sowie rechtliche Abwehr
von Entschädigungsklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland im Ausland.
Rechtsschutz von Deutschen vor ausländischen Behörden und Gerichten,
insbesondere um unter außenpolitischen Gesichtspunkten strafrechtlich Verfolgten die
Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Verteidigung zu sichern und nach einer
Verurteilung dem Verurteilten im Gnadenverfahren beizustehen.
526 02
-011
F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
750
750
425
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände
an Dritte unentgeltlich abgegeben werden.
2. Aus den Ausgaben dürfen auch Reisekosten Dritter zur Erledigung
der Aufträge geleistet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Sonderaufträge auf dem Gebiet der Verwaltung............................. 330
2. Forschungsaufträge und Sachverständigengutachten, die für die
politische Planung und Entscheidungsvorbereitung von
Bedeutung sind sowie Arbeitstagungen und Einzelreisen......................... 400
3. Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen
Ausschüssen......................................................................................... 20
Zusammen............................................................................................ 750
526 04
-011
F Kosten für Dolmetscher, Übersetzer und Sprachsachverständige 400
400
201
Erläuterungen:
Es können auch Kosten für Rahmenverträge mit freiberuflichen Dolmetscherinnen
und Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie Sprachlehrerinnen
und Sprachlehrern für seltene Sprachen geleistet werden.
527 03
-011
F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der
Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter
Menschen
100
100
37
- 69 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
0511
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
532 02
-011
F Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 2 980
3 180
2 098
543 01
-011
F Veröffentlichungen und Fachinformationen 1 550
1 300
1 354
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 10 150 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 450 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 450 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 450 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 450 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 450 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 450 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 1 450 T€
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass ein Teil der im
Rahmen der Aktenveröffentlichung herausgegebenen Bände an Angehörige
des Auswärtigen Dienstes gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden
darf.
Erläuterungen:
Die Edition der "Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland",
beruhend auf einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Stiftung zur wissenschaftlichen Erforschung der Zeitgeschichte, wird laufend
fortgesetzt. Unter die Zweckbestimmung fallen auch vorbereitende und
begleitende Maßnahmen der Konservierung, Restaurierung und Ordnung der Akten des
Politischen Archivs.
545 01
-165
F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 9 000
4 249
4 224
Haushaltsvermerk:
1. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Kosten der Reisen des Bundesministers, Kommissionen,
Arbeitsdelegationen und internationalen Konferenzen, sofern das
Auswärtige Amt maßgebenden Einfluss auf die Ausführung hat.......... 8 851
2. Forum Globale Fragen.................................................................... 100
3. Deutsches Archäologisches Institut................................................ 40
4. Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.................................. 9
Zusammen............................................................................................ 9 000
Veranschlagt sind die Reisekosten, die durch die Beteiligung von Beamtinnen und
Beamten oder tariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Auswärtigen
Amts oder der Auslandsvertretungen an Handelsvertrags-, Grenz- und anderen
Kommissionen, an Arbeitsdelegationen und internationalen Konferenzen
entstehen, ferner die im Zusammenhang mit der Arbeit derartiger Kommissionen usw.
im Einzelfall erwachsenden Geschäftskosten (Kosten für in Anspruch genommene
Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Sachverständige und Schreibkräfte, für
Mieten, Postdienstleistungsentgelte usw.). Die Reisekosten für die Angehörigen
anderer teilnehmender Ressorts sind von den sie entsendenden Ressorts zu tragen.
- 70 -
0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
634 03
-165
F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 33 585
29 000
32 641
684 09
-029
F Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und
ähnliche Institutionen geringeren Umfangs
14
14
8
Erläuterungen:
Mitgliedsbeiträge des Auswärtigen Amts, der Auslandsvertretungen und des
Deutschen Archäologischen Instituts an Vereine im In- und Ausland, die sich
überwiegend mit internationalen Fragen befassen, die für das Auswärtige Amt oder das
Deutsche Archäologische Institut von besonderem Interesse sind.
972 88
-880
F Einsparungen flexibilisierter Mittel im Epl. 05 -
-
-
- 71 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
0511
Vorbemerkung
Rechtlicher Auftrag und organisatorische Struktur
Nach Artikel 32 Absatz 1 Grundgesetz (GG) ist die Pflege
der Beziehungen zu auswärtigen Staaten Sache des Bundes.
Hierzu gehören auch die Beziehungen zu internationalen und
überstaatlichen Organisationen. Der nach Artikel 87 Absatz 1
GG in bundeseigener Verwaltung geführte Auswärtige Dienst
ist das Instrument zur Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der
Auswärtige Dienst nimmt den Auftrag und die Aufgaben der
Auswärtigen Angelegenheiten nach dem Gesetz über den
Auswärtigen Dienst vom 30. August 1990 (BGBl. I S. 1842) im
Inland im Auswärtigen Amt (Zentrale) und an den
Auslandsvertretungen wahr, die zusammen eine einheitliche
Bundesbehörde unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen
bilden.
Die Zentrale gliedert sich in folgende Abteilungen:
Zentralabteilung, zwei politische Abteilungen,
Europaabteilung, Asien- und Pazifikabteilung, Abteilung für
Krisenprävention, Stabilisierung, Friedensförderung und humanitäre Hilfe,
Abteilung für internationale Ordnung, Vereinte Nationen und
Rüstungskontrolle, Abteilung für Klimaaußenpolitik und
Geoökonomie, Rechtsabteilung, Abteilung für Kultur und
Gesellschaft, Protokoll; zusätzlich verfügt das Auswärtige Amt über
eine Dienststelle am VN-Standort Bonn.
Die Vertretungen des Bundes im Ausland setzen sich wie folgt
zusammen:
Bezeichnung Anzahl
Botschaften ........................................................ 154
Multilaterale Vertretungen................................... 12
Generalkonsulate................................................ 50
Konsulate ........................................................... 7
Vertretungsbüro................................................... 1
Informationsbüro................................................. 1
Zusammen.......................................................... 225
In diesem Kapitel werden die Ausgaben für die Tätigkeiten
des Auswärtigen Dienstes gebündelt, Titelgruppe 01 umfasst
die Ausgaben für die Zentrale, Titelgruppe 02 die Ausgaben
für die Auslandsvertretungen. Aus der Titelgruppe 03
"Sicherheitsmaßnahmen an Auslandsvertretungen" sollen Ausgaben
erfolgen, die überwiegend der Absicherung der
Auslandsvertretungen und ihrer Beschäftigten gegen Ausspähung und
Gewalteinwirkung dienen. Maßnahmen, die dem Brand- und
Arbeitsschutz sowie der allgemeinen baulichen Sicherheit der
Auslandsvertretungen dienen, werden hingegen weiterhin aus
der Titelgruppe 02 finanziert.
- 72 -