Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF) sowie sonstige internationale Angelegenheiten (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF) sowie sonstige internationale Angelegenheiten (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF)
sowie sonstige internationale Angelegenheiten
Überblick zum Kapitel 1106
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 134
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 254 942
Gesamteinnahmen.................................................. - - - 255 076
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 3 700 3 080 +620 3 070
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 10 745 3 431 +7 314 2 336
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 159 084 177 166 -18 082 279 875 271 894
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 173 529 183 677 -10 148 279 875 277 300
davon nicht flexibilisiert........................................... 173 529 183 677 -10 148 279 875 277 300
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 91 390
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 52 800
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 17 790
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 11 400
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 400
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 1 400
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 1 400
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 1 400
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 1 400
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 1 400
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 1 000
- 41 -
Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF)
sowie sonstige internationale Angelegenheiten
1106
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-860
Vermischte Einnahmen -
-
134
Übrige Einnahmen
272 01
-253
Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Globalisierungsfonds -
-
3 085
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: Kap. 1106 Tit. 686 21, Kap. 1112 Tit. 422 01, 428 01
und 527 01.
272 02
-253
Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds -
-
250 446
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: Kap. 0603 Tit. 684 16, Kap. 0901 Tit. 683 05, 686 05,
686 07, 686 08, 686 40, 686 41, Kap. 0912 Tit. 427 09, Kap. 1106
Tit. 686 11, 686 12, Kap. 1112 Tit. 422 01, 428 01, Kap. 1601 Tit.
686 05, Kap. 1702 Tit. 684 01, 684 02, Kap. 1703 Tit. 684 12, 684 21,
684 22, 684 25, 684 26, Kap. 1704 Tit. 685 20, 685 41, 685 42, 685 45,
Kap. 1710 Tit. 684 07, Kap. 1712 Tit. 422 01, 427 99, 428 01, Kap. 2502
Tit. 686 05, Kap. 3002 Tit. 681 01, Kap. 3003 Tit. 685 07, Kap. 3004 Tit.
683 03 und Kap. 3012 Tit. 427 09.
Erläuterungen:
Der Europäische Sozialfonds (Art. 162 ff. Vertrag über die Arbeitsweise der EU)
dient der Finanzierung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und ist das
wichtigste Instrument der EU zur Förderung der Humanressourcen. Hier werden
die ESF-Mittel, deren Zahlung nur auf Antrag und gegen Nachweis
entsprechender Ausgaben erfolgt, vereinnahmt und an die programmumsetzenden Stellen
weitergeleitet (BMFTR, BMBFSFJ, BMWE, BMWSB, BMUKN, BMI, BA, BVA,
BAMF, DRV KBS).
272 03
-253
Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union zu besonderen
Maßnahmen
-
-
1 411
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel:
687 32.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
- 42 -
1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF)
sowie sonstige internationale Angelegenheiten
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Ausgaben
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(9)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Maßnahmen des Bundes unter Beteiligung des Europäischen
Sozialfonds (ESF, ESF Plus) und Kofinanzierung der Kosten für technische
Hilfe
(143 029)
(153 129)
(236 280)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
1. Der Europäische Sozialfonds (Art. 162 ff. Vertrag über die Arbeitsweise der
EU) und der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) sind die wichtigsten
Instrumente der EU zur Förderung der Humanressourcen. Sie fördern innerhalb
der Europäischen Union Maßnahmen, die die nationale Arbeitsmarktpolitik
ergänzen.
Im Jahr 2027 werden Mittel der Förderperiode 2021 - 2027 zur Auszahlung
kommen.
2. Die nationalen Kofinanzierungsmittel für die technische Hilfe sind in dieser
Titelgruppe zusammengefasst.
3. ESF- und ESF Plus-Mittel der technischen Hilfe werden als zweckgebundene
Einnahme bei Tit. 272 02 verbucht und über die Titel 686 11 bis 686 12
ausgezahlt.
427 19
-253
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
810
380
568
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
459 19
-253
Vermischte Personalausgaben 2 890
2 700
2 502
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
542 11
-013
Öffentlichkeitsarbeit 556
611
559
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
- 43 -
Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF)
sowie sonstige internationale Angelegenheiten
1106
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 542 11 (Titelgruppe 01):
3. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und
Versand von Veröffentlichungen zu leisten.
544 11
-253
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 360
248
329
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 380 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 300 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu...................................................... 80 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
547 11
-253
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 9 670
2 410
1 400
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 21 060 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 800 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 460 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 400 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 400 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 1 400 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 1 400 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 1 400 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 1 400 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu................................................. 1 400 T€
im Haushaltsjahr 2037 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage eines
Vertragsentwurfs für die Entwicklung, den laufenden Betrieb und die
Abwicklung eines IT-Nachfolgesystems für die Bewirtschaftung und
Administration von ESF-Mitteln in der kommenden Förderperiode
2028-2034.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
686 11
-253
Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds zu
laufenden Maßnahmen
-
-
147 450
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet
wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen,
dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren
eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
Erläuterungen:
Mitveranschlagt sind alle zur technischen Hilfe gehörenden Ausgaben, auch
soweit es sich nicht um Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland handelt, und nicht
zweckgebundene Mehreinnahmen zur Leistung von Mehrausgaben bei anderen
Titeln, insbesondere bei den Titeln 427 19, 459 19, 542 11, 544 11 und 547 11.
- 44 -
1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF)
sowie sonstige internationale Angelegenheiten
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
686 12
-253
Verwendung von nicht abgeforderten Mitteln und Rückflüssen aus
Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds
-
-
186 280
-117
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Kap. 0603 Tit. 684 16, Kap. 0901 Tit. 683 05, 686 05, 686 07,
686 08, 686 40, 686 41, Kap. 0912 Tit. 427 09, Kap. 1112 Tit. 422 01,
428 01, Kap. 1601 Tit. 686 05, Kap. 1702 Tit. 684 01, 684 02,
Kap. 1703 Tit. 684 12, 684 21, 684 22, 684 25, 684 26, Kap. 1704
Tit. 685 20, 685 41, 685 42, 685 45, Kap. 1710 Tit. 684 07, Kap. 1712
Tit. 422 01, 427 99, 428 01, Kap. 2502 Tit. 686 05, Kap. 3002 Tit.
681 01, Kap. 3003 Tit. 685 07, Kap. 3004 Tit. 683 03 und Kap. 3012
Tit. 427 09.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
3. Vor Verwendung der Mittel ist der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages über die damit zu finanzierenden Maßnahmen
zu unterrichten.
686 13
-253
Kofinanzierung der ESF-Bundesprogramme 128 743
146 780
50 000
91 466
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 65 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 40 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 15 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 10 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: 542 21, 544 21 und 686 22.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Kofinanzierung der ESF-Plus Bundesprogramme
1.1 KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbstständige................... 14 873
1.2 EhAP Plus - Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am
stärksten benachteiligten Personen............................................ 2 304
1.3 Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten - weiter
bilden und Gleichstellung fördern.................................................... 17 500
1.4 Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und ihre Kinder.......................... 23 769
1.5 WIR - Netzwerke integrieren Flüchtlinge in den regionalen
Arbeitsmarkt.................................................................................... 22 778
1.6 rückenwind3 für die Beschäftigten - Sozialwirtschaft im Wandel. 7 000
1.7 INQA Coaching............................................................................ 11 600
1.8 Zukunftszentren........................................................................... 14 500
1.9 JUVENTUS Deutschland - Mobilität stärken - für ein soziales
Europa......................................................................................... 5 320
1.10 Rat geben - Ja zur Ausbildung!................................................... 3 214
- 45 -
Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF)
sowie sonstige internationale Angelegenheiten
1106
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 686 13 (Titelgruppe 01)
Bezeichnung 1 000 €
2. Kofinanzierung Technische Hilfe
(Programmumsetzungskosten).............................................................................................. 5 885
Zusammen............................................................................................ 128 743
Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben für Projektträgerleistungen geleistet
werden. Im Ansatz sind Bundesmittel für die sogenannte Technische Hilfe, d. h.
Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Kontrolle, Evaluierung und Kommunikation
der ESF-Bundesprogramme mitveranschlagt.
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Globalisierungsfonds
für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)
(100)
(100)
(4 023)
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
542 21
-013
Öffentlichkeitsarbeit -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 686 13.
544 21
-253
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 686 13.
686 21
-253
Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung
-
-
4 023
1 521
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet
wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen,
dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren
eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
Die wegen negativen Förderbescheides ausbleibenden Einnahmen sind
noch im Jahr des Förderbescheides bei anderen Ausgaben im Epl. 11 in
gleicher Höhe außerhalb gesetzlicher Leistungen haushaltsmäßig
einzusparen.
686 22
-253
Kofinanzierung der Zuschüsse des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (Globalisierungsfonds, EGF)
100
100
79
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 750 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 250 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 686 13.
- 46 -
1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF)
sowie sonstige internationale Angelegenheiten
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Internationale Angelegenheiten auf dem Gebiet der Arbeits- und
Sozialpolitik
(30 400)
(30 448)
(39 572)
532 34
-029
Kosten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arbeits-
und Sozialpolitik
159
162
48
684 31
-253
Förderung der Arbeitnehmerfreizügigkeit der in Deutschland tätigen
Arbeitskräfte aus der Europäischen Union
4 200
4 200
3 996
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu......................................... 4 200 T€
684 32
-313
Maßnahmen zur Bekämpfung von Zwangsarbeit, Arbeitsausbeutung und
Menschenhandel
771
821
22
560
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
687 31
-022
Beiträge an internationale Organisationen 25 270
25 265
26 939
Haushaltsvermerk:
Erstattungen auf die Mitgliedsbeiträge zur Internationalen
Arbeitsorganisation fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Internationale Arbeitsorganisation in Genf.................................. 5,69 21 723 CHF 23 323 1 831 25 154
Rechtsgrundlage: Vertrag
Zweck: Internationale Arbeitsnormen
2. Sonstige....................................................................................... 116 - 116
Zusammen........................................................................................ 23 439 1 831 25 270
Differenzen durch Rundung möglich
687 32
-253
Verwendung von Zuschüssen der Europäischen Union zu besonderen
Maßnahmen
-
-
39 550
-
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Kap. 0901 Tit. 686 40 und 686 41.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 03.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
- 47 -
Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF)
sowie sonstige internationale Angelegenheiten
1106
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 687 32 (Titelgruppe 03):
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
- 48 -
1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF)
sowie sonstige internationale Angelegenheiten
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Im Kapitel 1107 sind die Ausgaben für Maßnahmen
zur Arbeitswelt im Wandel und Fachkräftesicherung
veranschlagt. Es umfasst im Wesentlichen Ausgaben für:
1. Maßnahmen zur Flankierung des Strukturwandels der
Arbeitswelt, zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs
und Weiterbildung (Titel 544 06, 545 01, 684 01, 684 02
- SDGs 4, 8),
2. Maßnahmen der „Denkfabrik Digitale
Arbeitsgesellschaft“ (Titel 684 11 - SDG 8),
3. Mittel als zweckgebundene Zuweisung an die Länder
für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft
Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (Titel 632 01, 882 01 -
SDGs 3, 8), Institut für Arbeitsforschung an der TU
Dortmund (IfADo),
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Digitalisierung, Dekarbonisierung, als Reaktion auf die
Auswirkungen des Klimawandels sowie die demografische
Entwicklung sind wesentliche Treiber des andauernden und
umfassenden strukturellen Wandels der Arbeitswelt. Zunehmend
beeinflussen auch umfangreiche geopolitische Veränderungen
die wirtschaftliche Situation in Deutschland. Die Zukunft des
Wirtschaftsstandortes Deutschland hängt davon ab, wie gut
es gelingen wird, die Fachkräftebasis zu sichern und zu
erweitern. Eine vorausschauende Fachkräftesicherung bleibt eine
der wichtigsten nationalen Herausforderungen und ist mehr
denn je eine zentrale Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik.
Die Fachkräftestrategie der Bundesregierung beschreibt
Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern (Aus- und
Weiterbildung, Erwerbsbeteiligung, Arbeitskultur, Einwanderung). Für
die Weiterentwicklung der Fachkräftestrategie in der 21.
Legislaturperiode hat das BMAS zwei weitere Handlungsfelder
vorgeschlagen (Einsatz von KI und Digitalisierung,
Zusammenarbeit und Vernetzung). Maßnahmen der Fachkräftestrategie
ebenso wie der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS)
werden in mehreren Titeln umgesetzt (SDGs 4, 8).
In kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) ist die
Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten geringer als in
Großunternehmen. Die stärkere Vernetzung zwischen den
regionalen Akteuren der Weiterbildungslandschaft und des
Arbeitsmarktes kann hier gezielt und wirkungsvoll ansetzen, um
die Weiterbildungsberatung vor Ort für Unternehmen und
Ratsuchende zu stärken und für passende
Qualifizierungsangebote und Bildungsentscheidungen zu sorgen. Deshalb soll der
flächendeckende Aufbau von Weiterbildungsagenturen (WBA)
nachhaltig unterstützt werden (SDGs 4, 8).
Die sozialpartnerschaftlich getragene Initiative Neue Qualität
der Arbeit (INQA) unterstützt insbesondere die Beschäftigten
in KMU, im Wandel der Arbeitswelt mit niedrigschwelligen
Informations- und Beratungsangeboten. In den Projekten
werden unter Beteiligung der Beschäftigten betriebliche
Handlungsstrategien z.B. für ein gesundes Arbeiten von älteren
Beschäftigten, für strategisches Personalmanagement und für
eine partizipative Arbeitskultur entwickelt. Die INQA-
Geschäftsstelle unterstützt bei operativen Aufgaben und der Vernetzung,
um die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte im
Strukturwandel durch das Zusammenwirken aller regionalen
Arbeitsmarktakteure effizienter zu sichern (SDG 8).
Die Gestaltung der digitalen Transformation von Wirtschaft
und Gesellschaft ist eine Priorität der Bundesregierung, auch
vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der
Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes
zu erhöhen. Der sozialen Gestaltung der digitalen Arbeitswelt
kommt dabei besondere Bedeutung zu. Die Abteilung
"Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft" analysiert - u. a. mit
Instrumenten der Strategischen Vorschau die arbeits- und
gesellschaftspolitischen Herausforderungen und Chancen, die
sich aus technologischen Entwicklungen wie bspw.
Künstlicher Intelligenz (KI) sowie daraus resultierenden neuen
datengetriebenen Geschäftsmodellen ergeben und entwickelt
politische Gestaltungsansätze für die Arbeitsgesellschaft der
Zukunft. Sie hat u. a. ein Observatorium für Künstliche Intelligenz
eingerichtet, dessen Fokus die Anwendung von KI in
Unternehmen und Verwaltung ist, und setzt sich dafür ein, auch
zivilgesellschaftliche Organisationen in die Gestaltung von KI
einzubeziehen und zum Einsatz von KI zu befähigen. Darüber
hinaus entwickelt die Denkfabrik gesetzliche Regelungen für
neue Herausforderungen wie die Arbeit in der
Plattformökonomie, oder den Beschäftigtendatenschutz in einer zunehmend
von neuen Technologien und automatisierten Systemen
geprägten Arbeitswelt (SDG 8).
Maßnahmen zum Sozialstaatsdialog zielen darauf ab, die
sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest und krisenresilient
weiterzuentwickeln. Dazu werden u. a. wissenschaftliche
Analysen und Forschung beauftragt und Gestaltungsideen von
Praktikerinnen und Praktikern, Bürgerinnen und Bürger
sowie betroffenen Gruppen und deren Verbänden mittels
beteiligungsorientierter Formate einbezogen (SDGs 1, 5, 8, 10, 16).
Das Institut für Arbeitsforschung Dortmund (IfADo)
erforscht Potenziale und Risiken moderner Arbeit. Aus den
Ergebnissen werden Prinzipien zur leistungs- und
gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitswelt abgeleitet (SDGs 3, 8).
Die Stärkung der gesellschaftlichen Verantwortung von
Unternehmen - Corporate Social Responsibility (CSR) trägt zu
einer sozialen und ökologischen Gestaltung der
Globalisierung bei. Im Kern geht es darum, Unternehmen dabei
zu unterstützen, CSR im eigenen Geschäftsbereich und in
der gesamten Wertschöpfungskette zu realisieren. Dabei
stehen insbesondere die Umsetzung und Neuregelung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) durch ein
anwendungs- und vollzugsfreundliches Gesetz über die
Internationale Unternehmensverantwortung sowie die
Weiterentwicklung des Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte
(NAP) im Fokus (SDGs 8, 12).
Mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie
(GDA) soll das Arbeitsschutzsystem in Deutschland
kontinuierlich modernisiert und Anreize für Betriebe geschaffen
werden, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
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Arbeitswelt im Wandel, Fachkräftesicherung 1107
weiter zu stärken. Die Träger (Bund, Länder und
Unfallversicherungsträger) haben sich zu gemeinsamen
Präventionshandeln verpflichtet. Im Jahr 2027 beginnt die 4. Periode der
GDA, in welcher bis 2032 insgesamt drei Handlungsfelder
umgesetzt werden sollen (SDGs 3, 8).
Die Prüfstelle Bundestariftreue übernimmt als
Kontrollbehörde bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-
See die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach dem
Bundestariftreuegesetz. Die Prüfstelle Bundestariftreue dient der
effektiven Durchsetzung des Tariftreueversprechens bei der
öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes und der Entlastung
der Vergabestellen. Die Kosten werden vom Bund erstattet
(SDG 8).
Überblick zum Kapitel 1107
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 341
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - 341
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 100 100 - 3 223
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 3 948 4 032 -84 268 2 878
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 23 633 20 571 +3 062 22 872 44 948
Ausgaben für Investitionen...................................... 987 644 +343 1 005
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 28 668 25 347 +3 321 23 140 52 054
davon nicht flexibilisiert........................................... 28 668 25 347 +3 321 23 140 52 054
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 13 836
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 4 651
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 3 110
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 2 475
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 200
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 1 200
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 1 200
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