Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 2310 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 2310 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
2310 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
687 01
-023
Internationaler Klima- und Umweltschutz 58 000
58 000
55 662
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 51 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 17 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 17 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 17 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Zinssubventionen dürfen bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit auch
kapitalisiert an den mit der bankenmäßigen Abwicklung beauftragten
Treuhänder (§ 44 Abs. 2 BHO) ausgezahlt werden.
Erläuterungen:
1. Durch gezielte Projekte und Programme, fokussiert auf die Bereiche
Klimaanpassung und Klimaminderung sowie Maßnahmen zum Erhalt von Wäldern
und anderen Ökosystemen ergänzt der Titel die bestehenden klima- und
umweltpolitischen Fördermaßnahmen im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit.
2. Die ODA-fähige Förderung erfolgt u. a. durch Beiträge für Zins- und
Investitionszuschüsse sowie durch Beiträge für die Beteiligung und Gewährung von
Zuschüssen an internationale Fonds.
Ausgaben für Investitionen
896 01
-023
Wiederaufbau und Entwicklung in Namibia 45 000
45 000
-
Haushaltsvermerk:
Die Vergütung der KfW wird aus Kap. 2301 Tgr. 01 geleistet.
Erläuterungen:
Deutschland hat sich in der gemeinsamen Erklärung mit Namibia „Gemeinsame
Erinnerung an unsere koloniale Vergangenheit, gemeinsam in unserer Vision der
Zukunft“ verpflichtet, 1,10 Mrd. € für Programme und Maßnahmen im Rahmen
der Erklärung zur Verfügung zu stellen. Hiervon entfallen 1,05 Mrd. € auf
Wiederaufbau und Entwicklung im Einzelplan 23 und 50 Mio. € auf die zu gründende
Versöhnungsstiftung im Einzelplan 05. Die Mittel im Einzelplan 23 werden
zugunsten der Nachfahren besonders betroffener Gemeinschaften eingesetzt.
896 02
-023
Übernahme von Verpflichtungen aus dem ungebundenen Finanzkredit
Energie an die Ukraine
9 500
12 500
17 999
Haushaltsvermerk:
Die Vergütung der KfW erfolgt gemäß Generalvertrag zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der KfW. Sie wird aus Kap. 2301 Tgr. 01
geleistet.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(237)
- 49 -
Sonstige Bewilligungen 2310
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Krisenbewältigung, Stabilisierung und Wiederaufbau, Perspektiven für
Geflüchtete und Aufnahmeländer sowie Globale Transformation von
Ernährungssystemen
(1 110 681)
(750 720)
(3 800)
Erläuterungen:
Soweit Zuwendungen im Bereich des zivilgesellschaftlichen, kommunalen und
wirtschaftlichen Engagements gewährt werden, sind die Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen nach Maßgabe der jeweils geltenden Richtlinie zu leisten.
687 31
-023
Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur 434 861
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 315 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 135 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.............................................. 110 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 60 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 10 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen dienen der Finanzierung von
kurz- und mittelfristig wirksamen Maßnahmen der strukturbildenden
Übergangshilfe in den Schwerpunktbereichen (Wieder-)Aufbau von Basisinfrastruktur,
Ernährungssicherung und Prävention im Kontext von Krisen, Konflikten und
Katastrophen. Damit sollen humanitäre Bedarfe langfristige gesenkt werden. Die
Maßnahmen dienen damit der Stabilisierung und Friedensförderung. Soweit
Zuwendungen gewährt werden, werden die Ausgaben nach Maßgabe von Richtlinien
geleistet. Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, begleitender und
auswertender Maßnahmen zur Förderung des regionalen und internationalen Austauschs,
des Dialogs und der Netzwerkbildung.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026
1 000 €
Ist 2025
1 000 €
Kap. 2301 Tit. 687 06 ............................................ 710 772 803 816
896 31
-023
Globale Transformation von Ernährungssystemen 173 200
259 400
3 500
344 481
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 150 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 45 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 40 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 36 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 23 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 6 000 T€
Erläuterungen:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen dienen vornehmlich der
Unterstützung internationaler Prozesse zur Transformation globaler Agrarund
Ernährungssysteme außerhalb von Krisenkontexten und damit zur Überwindung von
Hunger und Mangelernährung in all ihren Formen sowie Bekämpfung ländlicher
Armut. Damit werden die Ansätze der ehemaligen Sonderinitiative „Transformation
der Agrar- und Ernährungssysteme“ weiterentwickelt und als Kernaufgabe des
BMZ verstetigt. Die Maßnahmen stärken die ökologische, ökonomische und
soziale Nachhaltigkeit und fördern widerstandsfähige und anpassungsfähige Strukturen
von Agrar- und Ernährungssystemen. Mitveranschlagt sind die Kosten
vorbereitender, begleitender und auswertender Maßnahmen.
Weniger wegen degressiver Finanzplanung.
- 50 -
2310 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 03
896 32
-023
Geflüchtete und Aufnahmeländer 450 000
420 000
417 470
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 460 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 190 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 150 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 90 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 22 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 8 000 T€
Erläuterungen:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen dienen der Unterstützung von
Geflüchteten (Flüchtlingen und Binnenvertriebenen), um für diese
Bleibeperspektiven und Chancen vor Ort zu schaffen. Zudem werden Länder und Gemeinden bei
der Aufnahme von Geflüchteten mit dem Ziel unterstützt, die Fähigkeit und
Bereitschaft von Regierungen und Gesellschaften zur Aufnahme von Geflüchteten zu
erhalten. Die Ansätze der ehemaligen Sonderinitiative „Geflüchtete und
Aufnahmeländer“ werden dabei so weiterentwickelt und verstetigt, dass sie auf der Basis
internationaler Verpflichtungen wie dem Globalen Flüchtlingspakt maßgeblich zur
Inklusion von Geflüchteten in nationale Systeme und zur Stabilisierung
aufnehmender Regionen beitragen sowie den sozialen Frieden innerhalb der
Aufnahmegesellschaften fördern. Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, begleitender
und auswertender Maßnahmen.
896 33
-023
Sonderinitiative Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost
(auslaufend)
1 820
1 920
6 505
896 34
-023
Sonderinitiative Gute Beschäftigung für sozial-gerechten Wandel
(auslaufend)
50 800
69 400
300
110 044
Erläuterungen:
Weniger wegen Auslaufen des Titels.
- 51 -
Sonstige Bewilligungen 2310
Vorbemerkung
In Kapitel 2311 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung zentral veranschlagt. Einen
Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In der
Titelgruppe 57 veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben
der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf
dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der
Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse
der Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die
Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG)
oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Die
Zuführungen an die Versorgungsrücklage und die Zuweisungen an den
Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln ebenfalls in
diesem Kapitel etatisiert. Die eigentlichen Verwaltungsausgaben
für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung sind bei Kapitel 2312 veranschlagt.
Überblick zum Kapitel 2311
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 15 000 15 000 - 31 997
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 1
Gesamteinnahmen.................................................. 15 000 15 000 - 31 998
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 40 254 37 899 +2 355 686 37 016
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 7 025 7 025 - 1 285 3 930
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 17 900 17 950 -50 15 773
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -99 430 -45 430 -54 000 -
Gesamtausgaben.................................................... -34 251 17 444 -51 695 1 971 56 719
davon flexibilisiert.................................................... 26 433 25 442 +991 1 471 23 297
davon nicht flexibilisiert........................................... -60 684 -7 998 -52 686 500 33 422
- 52 -