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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 2310 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 2310 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) 2310 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 687 01 -023 Internationaler Klima- und Umweltschutz 58 000 58 000 55 662 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 51 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 17 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 17 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 17 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Zinssubventionen dürfen bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit auch kapitalisiert an den mit der bankenmäßigen Abwicklung beauftragten Treuhänder (§ 44 Abs. 2 BHO) ausgezahlt werden. Erläuterungen: 1. Durch gezielte Projekte und Programme, fokussiert auf die Bereiche Klimaanpassung und Klimaminderung sowie Maßnahmen zum Erhalt von Wäldern und anderen Ökosystemen ergänzt der Titel die bestehenden klima- und umweltpolitischen Fördermaßnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. 2. Die ODA-fähige Förderung erfolgt u. a. durch Beiträge für Zins- und Investitionszuschüsse sowie durch Beiträge für die Beteiligung und Gewährung von Zuschüssen an internationale Fonds. Ausgaben für Investitionen 896 01 -023 Wiederaufbau und Entwicklung in Namibia 45 000 45 000 - Haushaltsvermerk: Die Vergütung der KfW wird aus Kap. 2301 Tgr. 01 geleistet. Erläuterungen: Deutschland hat sich in der gemeinsamen Erklärung mit Namibia „Gemeinsame Erinnerung an unsere koloniale Vergangenheit, gemeinsam in unserer Vision der Zukunft“ verpflichtet, 1,10 Mrd. € für Programme und Maßnahmen im Rahmen der Erklärung zur Verfügung zu stellen. Hiervon entfallen 1,05 Mrd. € auf Wiederaufbau und Entwicklung im Einzelplan 23 und 50 Mio. € auf die zu gründende Versöhnungsstiftung im Einzelplan 05. Die Mittel im Einzelplan 23 werden zugunsten der Nachfahren besonders betroffener Gemeinschaften eingesetzt. 896 02 -023 Übernahme von Verpflichtungen aus dem ungebundenen Finanzkredit Energie an die Ukraine 9 500 12 500 17 999 Haushaltsvermerk: Die Vergütung der KfW erfolgt gemäß Generalvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der KfW. Sie wird aus Kap. 2301 Tgr. 01 geleistet. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (237) - 49 - Sonstige Bewilligungen 2310 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Titelgruppe 03 Tgr. 03 Krisenbewältigung, Stabilisierung und Wiederaufbau, Perspektiven für Geflüchtete und Aufnahmeländer sowie Globale Transformation von Ernährungssystemen (1 110 681) (750 720) (3 800) Erläuterungen: Soweit Zuwendungen im Bereich des zivilgesellschaftlichen, kommunalen und wirtschaftlichen Engagements gewährt werden, sind die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen nach Maßgabe der jeweils geltenden Richtlinie zu leisten. 687 31 -023 Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur 434 861 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 315 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 135 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.............................................. 110 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 60 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 10 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen dienen der Finanzierung von kurz- und mittelfristig wirksamen Maßnahmen der strukturbildenden Übergangshilfe in den Schwerpunktbereichen (Wieder-)Aufbau von Basisinfrastruktur, Ernährungssicherung und Prävention im Kontext von Krisen, Konflikten und Katastrophen. Damit sollen humanitäre Bedarfe langfristige gesenkt werden. Die Maßnahmen dienen damit der Stabilisierung und Friedensförderung. Soweit Zuwendungen gewährt werden, werden die Ausgaben nach Maßgabe von Richtlinien geleistet. Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, begleitender und auswertender Maßnahmen zur Förderung des regionalen und internationalen Austauschs, des Dialogs und der Netzwerkbildung. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Kap. 2301 Tit. 687 06 ............................................ 710 772 803 816 896 31 -023 Globale Transformation von Ernährungssystemen 173 200 259 400 3 500 344 481 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 150 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 45 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 40 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 36 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 23 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 6 000 T€ Erläuterungen: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen dienen vornehmlich der Unterstützung internationaler Prozesse zur Transformation globaler Agrarund Ernährungssysteme außerhalb von Krisenkontexten und damit zur Überwindung von Hunger und Mangelernährung in all ihren Formen sowie Bekämpfung ländlicher Armut. Damit werden die Ansätze der ehemaligen Sonderinitiative „Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“ weiterentwickelt und als Kernaufgabe des BMZ verstetigt. Die Maßnahmen stärken die ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit und fördern widerstandsfähige und anpassungsfähige Strukturen von Agrar- und Ernährungssystemen. Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, begleitender und auswertender Maßnahmen. Weniger wegen degressiver Finanzplanung. - 50 - 2310 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 03 896 32 -023 Geflüchtete und Aufnahmeländer 450 000 420 000 417 470 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 460 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 190 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 150 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 90 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 22 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 8 000 T€ Erläuterungen: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen dienen der Unterstützung von Geflüchteten (Flüchtlingen und Binnenvertriebenen), um für diese Bleibeperspektiven und Chancen vor Ort zu schaffen. Zudem werden Länder und Gemeinden bei der Aufnahme von Geflüchteten mit dem Ziel unterstützt, die Fähigkeit und Bereitschaft von Regierungen und Gesellschaften zur Aufnahme von Geflüchteten zu erhalten. Die Ansätze der ehemaligen Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“ werden dabei so weiterentwickelt und verstetigt, dass sie auf der Basis internationaler Verpflichtungen wie dem Globalen Flüchtlingspakt maßgeblich zur Inklusion von Geflüchteten in nationale Systeme und zur Stabilisierung aufnehmender Regionen beitragen sowie den sozialen Frieden innerhalb der Aufnahmegesellschaften fördern. Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, begleitender und auswertender Maßnahmen. 896 33 -023 Sonderinitiative Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost (auslaufend) 1 820 1 920 6 505 896 34 -023 Sonderinitiative Gute Beschäftigung für sozial-gerechten Wandel (auslaufend) 50 800 69 400 300 110 044 Erläuterungen: Weniger wegen Auslaufen des Titels. - 51 - Sonstige Bewilligungen 2310 Vorbemerkung In Kapitel 2311 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In der Titelgruppe 57 veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage und die Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert. Die eigentlichen Verwaltungsausgaben für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind bei Kapitel 2312 veranschlagt. Überblick zum Kapitel 2311 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 15 000 15 000 - 31 997 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 1 Gesamteinnahmen.................................................. 15 000 15 000 - 31 998 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 40 254 37 899 +2 355 686 37 016 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 7 025 7 025 - 1 285 3 930 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 17 900 17 950 -50 15 773 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -99 430 -45 430 -54 000 - Gesamtausgaben.................................................... -34 251 17 444 -51 695 1 971 56 719 davon flexibilisiert.................................................... 26 433 25 442 +991 1 471 23 297 davon nicht flexibilisiert........................................... -60 684 -7 998 -52 686 500 33 422 - 52 -

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