Frage von Gökay Akbulut (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 20/14640)
Teil von Protokoll der 209. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Das Protokoll 20/209 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 04.02.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Frage von Gökay Akbulut (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 20/14640)
Welche Angaben kann die Bundesregierung zu öffentlich geförderten Kampagnen machen, die über Einbürgerungsmöglichkeiten informieren (bitte nach bundesweiten und regionalen Kampagnen aufschlüsseln), und welche Informationen kann sie zu aktuell mit Bundesmitteln geförderten Forschungsvorhaben zum Einbürgerungsprozess geben, einschließlich Evaluierungen und Datenerfassungen?
Antwort der Staatsministerin Reem Alabali-Radovan:
1. Frageteil: Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat den gesetzlichen Auftrag, über die Voraussetzungen der Einbürgerung zu informieren. Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Einbürgerungskampagne (wörtlich: „Kampagne über die Möglichkeiten zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit“) liegt deshalb in der Zuständigkeit der Integrationsbeauftragten.
Die begleitende Kampagne zum Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist mit Inkrafttreten des Gesetzes am 27. Juni 2024 gestartet. Ziel der Kampagne war, vor allem Einbürgerungsinteressierte und potenziell Einbürgerungsberechtigte über die Voraussetzungen und die Abläufe der Einbürgerung zu informieren. Wesentlicher Bestandteil ist die zentrale Website des Bundes https://www.einbuergerung.de. Daneben gibt es eine Broschüre mit umfassenden Informationen zur Einbürgerung und zum Verfahren sowie eine Kurzversion der Informationen als Flyer. Beide sind über das Publikationsportal der Bundesregierung bestellbar. Verschiedene Formate auf Social Media informierten zielgruppengerecht zur Einbürgerung und wirkten Desinformationen entgegen. – Von regionalen Kampagnen hat die Bundesregierung keine Kenntnis.
2. Frageteil: Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und das Forschungszentrum Migration, Integration und Asyl des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) führen im Rahmen einer Projektkooperation eine teilweise aus Bundesmitteln finanzierte, jährliche Befragung von Geflüchteten durch (sogenannte IAG-BAMF-SOEP-Befragung). Dabei werden neben anderen Fragen die Staatsangehörigkeit und in bestimmten Abständen auch Fragen zum Themenbereich Einbürgerung erhoben und von den Kooperationspartnern ausgewertet; zuletzt: Tanis, K. (2024). Einbürgerung und politisches Interesse von Geflüchteten (Kurzanalyse 07/2024). Nürnberg. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, abrufbar unter https://doi.org/10.48570/bamf.fz.ka.07/2024.d.2024.einbuergerung.1.0 (zuletzt abgerufen am 27.01.2025). Die Daten stehen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern über die Forschungsdatenzentren des DIW Berlin und des IAB zur Verfügung.
Im Forschungsbereich des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) läuft das Projekt „Feste feiern, wie sie fallen? Zur Ausgestaltung der nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz vorgesehenen Einbürgerungsfeiern (Juli 2024–März 2025)“. Das Vorhaben wird aus Mitteln der institutionellen Förderung durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat finanziert.
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