Havarien und Schiffsunfälle auf deutschen Bundeswasserstraßen - Schäden, Schadensregulierung und Kostenübername
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Havarien und Schiffsunfälle auf deutschen Bundeswasserstraßen - Schäden, Schadensregulierung und Kostenübername
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8643
21. Wahlperiode 15.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Bochmann, Wolfgang Wiehle, Alexis L. Giersch, Lars
Haise, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Stefan Henze, Leif-Erik Holm,
Dr. Rainer Kraft, Hans-Jürgen Goßner, Volker Scheurell, Otto Strauß, Andreas
Mayer, Carsten Becker und der Fraktion der AfD
Havarien und Schiffsunfälle auf deutschen Bundeswasserstraßen – Schäden,
Schadensregulierung und Kostenübername
Die Sicherheit und zuverlässige Befahrbarkeit der deutschen
Bundeswasserstraßen ist für die Binnenschifffahrt und die Funktionsfähigkeit der
Verkehrsinfrastruktur von erheblicher Bedeutung. In den vergangenen Wochen wurde über
mehrere Havarien, Kollisionen, technische Ausfälle, Brände und
Grundberührungen beziehungsweise Festfahrungen von Binnen- und Fahrgastschiffen
berichtet, beispielsweise am 22. September 2026 an der Schleuse Neckargemünd
am Neckar (www.presseportal.de/blaulicht/pm/110981/6357463).
Ein Gütermotorschiff kollidierte zunächst mit der Mittelmauer beider
Schleusenkammern und anschließend mit der landseitigen Kammerwand. Nach dem
damaligen Ermittlungsstand führte ein technischer Defekt am Bugstrahlruder
zu dem Unfall. Die Schadenshöhe an der Schleuse war zunächst noch nicht
beziffert; die Schleuse blieb funktionsfähig.
Einen weiteren Vorfall gab es am 20. September 2026 an der Schleuse
Heilbronn am Neckar (www.presseportal.de/blaulicht/pm/110981/6356092): Ein
Gütermotorschiff stieß während eines Schleusenvorgangs unter anderem mit
dem Schleusentor und dem Stoßschutz zusammen. Nach Einschätzung eines
Gutachters belief sich der Schaden an der Schleusenanlage auf rund
1.000.000 Euro und der Schaden am Gütermotorschiff auf rund 50.000 Euro.
Am 15. September 2026, Hunte bei Elsfleth (www.presseportal.de/blaulicht/p
m/119277/6352789): Ein niederländisches Binnenschiff kollidierte mit der
Eisenbahnbrücke in Elsfleth. Das Steuerhaus wurde erheblich beschädigt und
Teile davon wurden abgerissen. Die beiden Besatzungsmitglieder blieben
unverletzt; für das Schiff wurde ein Weiterfahrverbot ausgesprochen. Die
Bahnstrecke wurde vorübergehend gesperrt.
Der 12. September 2026, Elbe bei Radegast/Bleckede, Elb-km 555 (www.press
eportal.de/blaulicht/pm/59488/6350996): Der historische Raddampfer „Kaiser
Wilhelm“ geriet innerhalb der Fahrrinne auf eine Sandbank. Zwei Fahrgäste
wurden leicht verletzt. An dem Ereignis war kein anderes Schiff beteiligt.
Oder auch der 8. September 2026, ein Vorfall auf dem Mittellandkanal bei
Vahldorf (https://polizei.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen/polizei?cHas
h=382895b293597a3c404f0e2265d7131b&tx_tsarssinclude_pi1%5Baction%5
D=single&tx_tsarssinclude_pi1%5Bcontroller%5D=Base&tx_tsarssinclude_pi
1%5Buid%5D=682455): Auf einem deutschen Gütermotorschiff kam es zu
einem Brand im Maschinenraum. Zwei Besatzungsmitglieder und ein Feuer-
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wehrmann wurden leicht verletzt. Der Sachschaden wurde zunächst auf etwa
50.000 Euro geschätzt. Bis zur technischen Überprüfung wurde ein
Weiterfahrverbot ausgesprochen.
Es gibt noch weitere Vorfälle, erwähnt werden soll auch der Unfall vom 5.
September 2026 auf der Untere Havel-Wasserstraße bei Klein Kreuz (https://polize
i.brandenburg.de/pressemeldung/schiffsunfall-mit-zwei-verletzten-person/571
1961): Ein führerscheinfreies Mietboot kenterte; zwei Personen wurden leicht
verletzt. Nach den Ermittlungen der Wasserschutzpolizei kam eine Anfahrung
durch ein Gütermotorschiff als Unfallursache in Betracht. Gegen den
Schiffsführer des als möglichen Unfallbeteiligten ermittelten Gütermotorschiffes
wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Einen Tag vorher kam es zu einem Zwischenfall auf der Mosel bei Traben-
Trarbach, Mosel‑km 110,750 (www.presseportal.de/blaulicht/pm/117719/634
6037): Ein Fahrgastkabinenschiff kollidierte mit der alten Wolfer Brücke. Das
Steuerhaus wurde erheblich beschädigt; der Schiffsführer wurde schwer
verletzt. Am Brückenbauwerk wurden vor Ort keine Beeinträchtigungen
festgestellt.
Bereits in der Schriftlichen Frage 122 des Abgeordneten René Bochmann auf
Bundestagsdrucksache 20/10665 wurde die Bundesregierung nach Havarien
und Kollisionen auf Bundeswasserstraßen sowie den Kosten notwendiger
Schadensregulierungen gefragt. Die Bundesregierung teilte mit, dass die
Schiffsunfalldatenbank HAVARIS 2023 in den Wirkbetrieb gegangen sei. Für 2023
seien 234 Kollisionen oder Anfahrungen sowie 65 Grundberührungen gemeldet
worden. Kosten für notwendige Schadensregulierungen würden in HAVARIS
nicht erfasst (https://dserver.bundestag.de/btd/20/106/2010665.pdf).
In der Schriftlichen Frage 180 des Abgeordneten René Bochmann auf
Bundestagsdrucksache 21/5249 zur Havarie eines Binnenschiffes an einer Brücke im
Hafen von Neuss teilte die Bundesregierung im April 2026 mit, dass
schätzungsweise 95 Prozent der Binnenschiffe haftpflichtversichert seien. Der
damalige Unfall habe sich außerhalb einer Bundeswasserstraße ereignet und die
betroffene Brücke habe nicht im Eigentum des Bundes gestanden (https://dserver.
bundestag.de/btd/21/052/2105249.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Havarien, Kollisionen, Anfahrungen, Grundberührungen,
Festfahrungen, Brände oder sonstigen Schiffsunfälle unter Beteiligung von
Binnen- und Fahrgastschiffen wurden auf deutschen Bundeswasserstraßen
seit dem 1. September 2026 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser
Kleinen Anfrage registriert (bitte tabellarisch nach Datum,
Bundeswasserstraße, Ort bzw. Wasserstraßenkilometer, Schiffstyp, Ereignisart, soweit
bekannt Unfallursache sowie Erfassung in HAVARIS aufschlüsseln)?
2. Welche Sachschäden entstanden bei den in der Antwort der
Bundesregierung auf Frage 1 aufgeführten Ereignissen jeweils an Anlagen oder
sonstigem Eigentum des Bundes, an den beteiligten Schiffen und – soweit der
Bundesregierung bekannt – an Eigentum Dritter, und wie hoch ist die
jeweils festgestellte oder bislang geschätzte Schadenssumme?
3. In welchen der in der Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 erfassten
Fälle sind dem Bund eigene Aufwendungen für Sicherung, Bergung,
Reinigung, Reparatur, Ersatzmaßnahmen oder sonstige unfallbedingte
Maßnahmen entstanden, und wie hoch sind diese Aufwendungen jeweils?
4. Für welche Schäden oder Aufwendungen des Bundes aus den in der
Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 genannten Ereignissen wurden
Schadensersatz- oder Regressansprüche gegenüber Schiffseignern, Ausrü-
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stern, Schiffsführern, Versicherern oder sonstigen Verantwortlichen
geltend gemacht, in welcher Höhe wurden Forderungen angemeldet und
welche Beträge wurden bis zum Zeitpunkt der Beantwortung bereits
erstattet?
5. Bei welchen der in der Antwort der Bundesregierung auf Frage 1
genannten Ereignisse ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Deckung durch
eine Haftpflichtversicherung oder eine sonstige für die
Schadensregulierung einschlägige Versicherung nachgewiesen, ungeklärt oder nicht
vorhanden?
6. Bei welchen der in der Antwort der Bundesregierung auf Frage 1
genannten Ereignisse ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand damit zu rechnen,
dass unfallbedingte Kosten des Bundes nicht oder nicht vollständig von
Verursachern beziehungsweise deren Versicherern erstattet werden, und
aus welchen Gründen?
7. Welche Sperrungen oder sonstigen Einschränkungen der Schifffahrt auf
Bundeswasserstraßen wurden durch die in der Antwort der
Bundesregierung auf Frage 1 genannten Ereignisse verursacht (bitte nach Ereignis,
Beginn, Dauer und Art der Einschränkung aufschlüsseln)?
8. Wie viele Kollisionen bzw. Anfahrungen, Grundberührungen sowie
sonstige in HAVARIS nach Ereignisarten getrennt erfasste Schiffsunfälle
wurden in den Jahren 2023, 2024, 2025 und im Jahr 2026 bis zum Zeitpunkt
der Beantwortung jeweils registriert (bitte nach Jahr und Ereignisart
aufschlüsseln)?
9. Welche Gesamthöhe hatten die dem Bund infolge von Schiffsunfällen auf
Bundeswasserstraßen in den Jahren 2023, 2024, 2025 und 2026 bis zum
Zeitpunkt der Beantwortung entstandenen beziehungsweise bekannten
Sachschäden und eigenen unfallbedingten Aufwendungen, und in welcher
Höhe wurden diese jeweils durch Verursacher oder Versicherungen
erstattet?
10. Aus welchen Gründen werden Kosten notwendiger
Schadensregulierungen nach der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 122
auf Bundestagsdrucksache 20/10665 nicht in HAVARIS erfasst, und
welche Stelle des Bundes führt gegebenenfalls außerhalb von HAVARIS
eine systematische Erfassung von Schadenshöhe, Aufwendungen,
Regressforderungen und Erstattungen?
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Erfassung von Schiffsunfällen
künftig so weiterzuentwickeln, dass neben Ereignisart und Unfallursachen
auch Schäden an Bundesinfrastruktur, Sperrzeiten, dem Bund entstandene
Aufwendungen, Regressforderungen und tatsächlich erfolgte Erstattungen
auswertbar miteinander verknüpft werden können, und wenn nein, aus
welchen Gründen nicht?
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den seit
Anfang September 2026 bekannt gewordenen Ereignissen (vgl.
Vorbemerkung) für die finanzielle Absicherung von Schäden an
Bundeswasserstraßeninfrastruktur durch Binnenschiffe, insbesondere vor dem Hintergrund
ihrer Angabe auf Bundestagsdrucksache 21/5249, wonach
schätzungsweise 95 Prozent der Binnenschiffe haftpflichtversichert sind?
Berlin, den 7. Oktober
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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