polradar

Havarien und Schiffsunfälle auf deutschen Bundeswasserstraßen - Schäden, Schadensregulierung und Kostenübernahme (Antwort zu Drs. 21/8643)

dip / drucksache 29.10.2026 · WP 21 · 21/8844 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Havarien und Schiffsunfälle auf deutschen Bundeswasserstraßen - Schäden, Schadensregulierung und Kostenübernahme (Antwort zu Drs. 21/8643) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8844 21. Wahlperiode 29.10.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Bochmann, Wolfgang Wiehle, Alexis L. Giersch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/8643 – Havarien und Schiffsunfälle auf deutschen Bundeswasserstraßen – Schäden, Schadensregulierung und Kostenübername V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Sicherheit und zuverlässige Befahrbarkeit der deutschen Bundeswasserstraßen ist für die Binnenschifffahrt und die Funktionsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur von erheblicher Bedeutung. In den vergangenen Wochen wurde über mehrere Havarien, Kollisionen, technische Ausfälle, Brände und Grundberührungen bzw. Festfahrungen von Binnen- und Fahrgastschiffen berichtet, beispielsweise am 22. September 2026 an der Schleuse Neckargemünd am Neckar (www.presseportal.de/blaulicht/pm/110981/6357463). Ein Gütermotorschiff kollidierte zunächst mit der Mittelmauer beider Schleusenkammern und anschließend mit der landseitigen Kammerwand. Nach dem damaligen Ermittlungsstand führte ein technischer Defekt am Bugstrahlruder zu dem Unfall. Die Schadenshöhe an der Schleuse war zunächst noch nicht beziffert; die Schleuse blieb funktionsfähig. Einen weiteren Vorfall gab es am 20. September 2026 an der Schleuse Heilbronn am Neckar (www.presseportal.de/blaulicht/pm/110981/6356092): Ein Gütermotorschiff stieß während eines Schleusenvorgangs unter anderem mit dem Schleusentor und dem Stoßschutz zusammen. Nach Einschätzung eines Gutachters belief sich der Schaden an der Schleusenanlage auf rund 1 000 000 Euro und der Schaden am Gütermotorschiff auf rund 50 000 Euro. Am 15. September 2026, Hunte bei Elsfleth (www.presseportal.de/blaulicht/p m/119277/6352789): Ein niederländisches Binnenschiff kollidierte mit der Eisenbahnbrücke in Elsfleth. Das Steuerhaus wurde erheblich beschädigt und Teile davon wurden abgerissen. Die beiden Besatzungsmitglieder blieben unverletzt; für das Schiff wurde ein Weiterfahrverbot ausgesprochen. Die Bahnstrecke wurde vorübergehend gesperrt. Der 12. September 2026, Elbe bei Radegast/Bleckede, Elb-km 555 (www.pres seportal.de/blaulicht/pm/59488/6350996): Der historische Raddampfer „Kaiser Wilhelm“ geriet innerhalb der Fahrrinne auf eine Sandbank. Zwei Fahrgäste wurden leicht verletzt. An dem Ereignis war kein anderes Schiff beteiligt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 28. Oktober 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Oder auch der 8. September 2026, ein Vorfall auf dem Mittellandkanal bei Vahldorf (https://polizei.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen/polizei?cHas h=382895b293597a3c404f0e2265d7131b&tx_tsarssinclude_pi1%5Baction%5 D=single&tx_tsarssinclude_pi1%5Bcontroller%5D=Base&tx_tsarssinclude_p i1%5Buid%5D=682455): Auf einem deutschen Gütermotorschiff kam es zu einem Brand im Maschinenraum. Zwei Besatzungsmitglieder und ein Feuerwehrmann wurden leicht verletzt. Der Sachschaden wurde zunächst auf etwa 50 000 Euro geschätzt. Bis zur technischen Überprüfung wurde ein Weiterfahrverbot ausgesprochen. Es gibt noch weitere Vorfälle, erwähnt werden soll auch der Unfall vom 5. September 2026 auf der Untere Havel-Wasserstraße bei Klein Kreuz (https://polizei.brandenburg.de/pressemeldung/schiffsunfall-mit-zwei-verletzt en-person/5711961): Ein führerscheinfreies Mietboot kenterte; zwei Personen wurden leicht verletzt. Nach den Ermittlungen der Wasserschutzpolizei kam eine Anfahrung durch ein Gütermotorschiff als Unfallursache in Betracht. Gegen den Schiffsführer des als möglichen Unfallbeteiligten ermittelten Gütermotorschiffes wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Einen Tag vorher kam es zu einem Zwischenfall auf der Mosel bei Traben- Trarbach, Mosel‑km 110,750 (www.presseportal.de/blaulicht/pm/117719/634 6037): Ein Fahrgastkabinenschiff kollidierte mit der alten Wolfer Brücke. Das Steuerhaus wurde erheblich beschädigt; der Schiffsführer wurde schwer verletzt. Am Brückenbauwerk wurden vor Ort keine Beeinträchtigungen festgestellt. Bereits in der Schriftlichen Frage 122 des Abgeordneten René Bochmann auf Bundestagsdrucksache 20/10665 wurde die Bundesregierung nach Havarien und Kollisionen auf Bundeswasserstraßen sowie den Kosten notwendiger Schadensregulierungen gefragt. Die Bundesregierung teilte mit, dass die Schiffsunfalldatenbank HAVARIS 2023 in den Wirkbetrieb gegangen sei. Für 2023 seien 234 Kollisionen oder Anfahrungen sowie 65 Grundberührungen gemeldet worden. Kosten für notwendige Schadensregulierungen würden in HAVARIS nicht erfasst (Bundestagsdrucksache 20/10665). In der Schriftlichen Frage 180 des Abgeordneten René Bochmann auf Bundestagsdrucksache 21/5249 zur Havarie eines Binnenschiffes an einer Brücke im Hafen von Neuss teilte die Bundesregierung im April 2026 mit, dass schätzungsweise 95 Prozent der Binnenschiffe haftpflichtversichert seien. Der damalige Unfall habe sich außerhalb einer Bundeswasserstraße ereignet und die betroffene Brücke habe nicht im Eigentum des Bundes gestanden (Bundestagsdrucksache 21/5249).  1. Welche Havarien, Kollisionen, Anfahrungen, Grundberührungen, Festfahrungen, Brände oder sonstigen Schiffsunfälle unter Beteiligung von Binnen- und Fahrgastschiffen wurden auf deutschen Bundeswasserstraßen seit dem 1. September 2026 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage registriert (bitte tabellarisch nach Datum, Bundeswasserstraße, Ort bzw. Wasserstraßenkilometer, Schiffstyp, Ereignisart, soweit bekannt, Unfallursache sowie Erfassung in HAVARIS aufschlüsseln)? Eine Auflistung der durch das HAVARIS Team als offizielle Unfallzahlen seit dem 1. September 2026 geprüften Havarien, Kollisionen, Anfahrungen, Grundberührungen, Festfahrungen, Brände oder sonstigen Schiffsunfälle unter Beteiligung von Binnen- und Fahrgastschiffen in der Schiffsunfalldatenbank ist der Anlage* zu entnehmen. Dort nicht erfasst sind Schiffsunfälle, die aktuell noch von der Wasserschutzpolizei in der Unfalldatenbank bearbeitet werden. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8844 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  2. Welche Sachschäden entstanden bei den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 aufgeführten Ereignissen jeweils an Anlagen oder sonstigem Eigentum des Bundes, an den beteiligten Schiffen und – soweit der Bundesregierung bekannt – am Eigentum Dritter, und wie hoch ist die jeweils festgestellte oder bislang geschätzte Schadenssumme?  3. In welchen der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 erfassten Fälle sind dem Bund eigene Aufwendungen für die Sicherung, Bergung, Reinigung, Reparatur, Ersatzmaßnahmen oder sonstigen unfallbedingten Maßnahmen entstanden, und wie hoch sind diese Aufwendungen jeweils? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Da noch nicht alle Unfallereignisse, die sich seit Anfang September 2026 ereignet haben, durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ausgewertet wurden, lassen sich derzeit keine Schadenshöhen oder Aufwendungen für Sicherung, Bergung, Reinigung, Reparatur, Ersatzmaßnahmen oder sonstige unfallbedingte Maßnahmen nennen.  4. Für welche Schäden oder Aufwendungen des Bundes aus den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Ereignissen wurden Schadensersatz- oder Regressansprüche gegenüber Schiffseignern, Ausrüstern, Schiffsführern, Versicherern oder sonstigen Verantwortlichen geltend gemacht, in welcher Höhe wurden Forderungen angemeldet, und welche Beträge wurden bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage bereits erstattet?  6. Bei welchen der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Ereignisse ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand damit zu rechnen, dass unfallbedingte Kosten des Bundes nicht oder nicht vollständig von Verursachern bzw. deren Versicherern erstattet werden, und aus welchen Gründen? Die Fragen 4 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Zu Schadensersatz- oder Regressansprüchen des Bundes können noch keine Angaben gemacht werden, da die in Anlage 1* gennannten Ereignisse sich diesbezüglich noch in der Bearbeitung befinden. Soweit berechtigte Forderungen gegenüber Schiffseignern, Ausrüstern, Schiffsführern, Versicherern oder sonstigen Verantwortlichen bestehen, so werden diese durch den Bund geltend gemacht.  5. Bei welchen der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Ereignisse ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Deckung durch eine Haftpflichtversicherung oder eine sonstige für die Schadensregulierung einschlägige Versicherung nachgewiesen, ungeklärt oder nicht vorhanden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8844 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  7. Welche Sperrungen oder sonstigen Einschränkungen der Schifffahrt auf Bundeswasserstraßen wurden durch die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Ereignisse verursacht (bitte nach Ereignis, Beginn, Dauer und Art der Einschränkung aufschlüsseln)? Datum Wasserstraße Km Beginn Dauer Unfallart 06.09.2026 Rhein 687,50 20:30 h 1 h 15 min. Festfahrung 07.09.2026 Rhein 669,40 17:30 h 25 min. Festfahrung 11.09.2026 Rhein 687,40 09:25 h 2 h 55 min. Festfahrung 26.09.2026 Rhein 687,90 16:30 h 25 min. Festfahrung  8. Wie viele Kollisionen bzw. Anfahrungen, Grundberührungen sowie sonstige in HAVARIS nach Ereignisarten getrennt erfasste Schiffsunfälle wurden in den Jahren 2023, 2024, 2025 und im Jahr 2026 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage jeweils registriert (bitte nach Jahr und Ereignisart aufschlüsseln)?  9. Welche Gesamthöhe hatten die dem Bund infolge von Schiffsunfällen auf Bundeswasserstraßen in den Jahren 2023, 2024, 2025 und 2026 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage entstandenen bzw. bekannten Sachschäden und eigenen unfallbedingten Aufwendungen, und in welcher Höhe wurden diese jeweils durch Verursacher oder Versicherungen erstattet? Kosten für die notwendigen Schadensregulierungen werden in der Schiffsunfalldatenbank HAVARIS nicht statistisch erfasst. 10. Aus welchen Gründen werden Kosten notwendiger Schadensregulierungen nach der Antwort der Bundesregierung zur Schriftlichen Frage 122 auf Bundestagsdrucksache 20/10665 nicht in HAVARIS erfasst, und welche Stelle des Bundes führt gegebenenfalls außerhalb von HAVARIS eine systematische Erfassung von Schadenshöhe, Aufwendungen, Regressforderungen und Erstattungen? Die Schiffsunfalldatenbank HAVARIS basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Schiffsunfalldatenbankgesetzes (SchUnfDatG). Gemäß § 4 SchUnfDatG werden Angaben zu Unfallursachen, -folgen und beteiligten Schiffen erhoben. Die Erfassung der Schadenssummen dagegen ist in den gesetzlichen Vorgaben nicht vorgesehen. Dem Bundesministerium für Verkehr ist keine andere Stelle des Bundes bekannt, die unabhängig von HAVARIS eine systematische Erfassung von Schadenshöhe, Aufwendungen, Regressforderungen und Erstattungen durchführt. 11. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Erfassung von Schiffsunfällen künftig so weiterzuentwickeln, dass neben Ereignisart und Unfallursachen auch Schäden an Bundesinfrastruktur, Sperrzeiten, dem Bund entstandene Aufwendungen, Regressforderungen und tatsächlich erfolgte Erstattungen auswertbar miteinander verknüpft werden können, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Eine Änderung des SchUnfDatG hinsichtlich der Erfassung von Schäden an Bundesinfrastruktur, Sperrzeiten, dem Bund entstandene Aufwendungen, Regressforderungen und tatsächlich erfolgte Erstattungen ist nicht geplant. HAVARIS dient der Unterstützung des Verkehrsmanagements und der Wasserstraßenüberwachung. Überschlägige Angaben von Schadenshöhen sind für diesen Zweck nicht erforderlich. 12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den seit Anfang September 2026 bekannt gewordenen Ereignissen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) für die finanzielle Absicherung von Schäden an Bundeswasserstraßeninfrastruktur durch Binnenschiffe, insbesondere vor dem Hintergrund ihrer Angabe auf Bundestagsdrucksache 21/5249, wonach schätzungsweise 95 Prozent der Binnenschiffe haftpflichtversichert sind? Da noch nicht alle Unfallereignisse, die seit Anfang September 2026 geschehen sind, ausgewertet wurden, lassen sich noch keine Schlussfolgerungen ziehen. Anlage 1 von 3 Nr Unfalldatum Bundeswasserstraße Wstr.-km Schiffstyp Ereignisart Unfallursache 1 02.09.2026 Untere Havel- Wasserstraße, Potsdamer Havel 24,70 Fahrgast-schiff (Verursacher) und Sportboot Kollision mit / Anfahrung von Wasserfahr-zeug Fehler der nautischen Führung des Schiffes 2 02.09.2026 Rhein 690,00 Schubverband Grundberührung mit Festkommen Missachtung von Vorschriften - allgemeine Sorgfaltspflicht 3 03.09.2026 Wesel- Datteln-Kanal 55,90 Sportboot (Verursacher), Schubverband Kollision mit / Anfahrung von Wasserfahr-zeug Fehler bei der Bedienung von Schleusen 4 04.09.2026 Mosel 110,65 Fahrgastschiff Kollision mit / Anfahrung von Brücken-überbau Fehler der nautischen Führung des Schiffes 5 05.09.2026 Untere Havel- Wasserstraße 51,00 Gütermotorschiff (Verursacher) und Sportboot Kollision mit / Anfahrung von Wasserfahr-zeug Fehler der nautischen Führung des Schiffes 6 05.09.2026 Rhein 859,00 Gütermotorschiff Kollision mit / Anfahrung von Schifffahrtszeichen Fehler der nautischen Führung des Schiffes 7 05.09.2026 Rhein 774,60 Gütermotorschiff Grundberührung mit Festkommen Fehler der nautischen Führung des Schiffes 8 06.09.2026 Rhein 687,50 Schubverband Grundberührung mit Festkommen Fehler der nautischen Führung des Schiffes Anlage 2 von 3 9 07.09.2026 Rhein 704,80 Gütermotorschiff Verlust von Schiffsausrüstung Technischer Mangel 10 08.09.2026 Dortmund- Ems-Kanal 109,30 Gütermotorschiff Kollision mit / Anfahrung von Schleusentor/Stoßschutz Missachtung von Vorschriften 11 10.09.2026 Rhein 687,40 Gütermotorschiff Grundberührung mit Festkommen Fehler der nautischen Führung des Schiffes 12 14.09.2026 Rhein 555,00 Gütermotorschiff Grundberührung mit Festkommen Mängel am Verkehrsweg 13 15.09.2026 Rhein-Herne- Kanal 24,10 Gütermotorschiff Kollision mit / Anfahrung von Sonstiges Blendung 14 24.09.2026 Rhein 676,80 Tankmotorschiff Sog- und Wellenschlag Fehler der nautischen Führung des Schiffes 15 26.09.2026 Rhein 655,50 Fahrgastkabinenschiff Grundberührung mit Festkommen Fehler der nautischen Führung des Schiffes 16 26.09.2026 Rhein 687,90 Fahrgastkabinenschiff Grundberührung mit Festkommen Fehler der nautischen Führung des Schiffes 17 28.09.2026 Rhein 737,50 Gütermotorschiff Grundberührung mit Festkommen Fehler der nautischen Führung des Schiffes 18 02.10.2026 Donau 2230,30 Gütermotorschiff Grundberührung ohne Festkommen Fehler der nautischen Führung des Schiffes 19 03.10.2026 Rhein 857,00 Gütermotorschiff Personenunfall Ursache nicht feststellbar Anlage 3 von 3 20 04.10.2026 Dortmund- Ems-Kanal 99,00 Gütermotor-schiff Wassereinbruch Technischer Mangel 21 09.10.2026 Donau 2285,00 Gütermotor-schiff Grundberührung mit Festkommen Fehler der nautischen Führung des Schiffes Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen