Rede von Dr. Christos Pantazis (SPD) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
Teil von Protokoll der 102. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 8a bis 8c: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung.
Das Protokoll 21/102 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 20.10.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Dr. Christos Pantazis (SPD) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Aller guten Dinge sind drei, würde man sagen. Denn nach mehreren Anläufen bringen wir heute eine Reform der Notfallversorgung zum Abschluss, die unser Land seit Jahren dringend braucht.
Bei allen politischen Debatten dieser Tage dürfen wir eins nicht übersehen: Diese Koalition übernimmt Verantwortung. Sie stabilisiert, sie modernisiert, und, wie meine Kollegin Machalet gesagt hat, sie reformiert.
Mit der Notfallreform vernetzen wir die Telefonnummer 112 mit der 116 117, schaffen Integrierte Notfallzentren und sorgen für eine bessere Patientensteuerung. Denn nicht jeder medizinische Notfall gehört in eine Krankenhausnotaufnahme. Aber jeder Mensch muss sich darauf verlassen können, im Ernstfall die richtige Hilfe zu bekommen.
Meine Kollegin Tanja Machalet hat die Bedeutung dieser Reform bereits ausführlich dargestellt. Ich möchte deshalb den Blick auf das richten, was wir in dieser Woche darüber hinaus erreicht haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestern hat der GKV-Schätzerkreis seine Ergebnisse für 2027 vorgelegt.
Und das ist eine erfreuliche Nachricht: Der rechnerisch notwendige durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bleibt stabil bei 2,9 Prozent,
trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, trotz eines Konsolidierungsbedarfs, der während unserer Beratungen von 15,3 Milliarden Euro auf 18,8 Milliarden Euro gestiegen ist. Das ist ein wichtiges Signal für rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte, für Beschäftigte, Arbeitgeber und unseren Wirtschaftsstandort. Und die Prognose zeigt: Unsere Anstrengungen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen tragen Früchte.
Besonders wichtig ist mir: Wir haben die Konsolidierung sozial ausgewogener gestaltet. Den vorgesehenen Anteil der unmittelbar von den Versicherten zu tragenden Maßnahmen konnten wir von ursprünglich 26 Prozent auf perspektivisch rund 14 Prozent reduzieren. Das ist für uns eine Frage der Gerechtigkeit.
Meine Damen und Herren, das Beitragssatzstabilisierungsgesetz war eine schwierige, aber notwendige Entscheidung. Es ist ein Kostendämpfungsgesetz gewesen, keine Strukturreform. Und wir haben von Anfang an gesagt: Wo Korrekturen notwendig sind, steuern wir nach. Genau das tun wir heute.
Erstens. Wir stärken unsere Haus- und Kinderärzte. Wir streichen den mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Fixkostendegressionsabschlag für die hausarztzentrierte Versorgung. Denn wer zusätzliche Patientinnen und Patienten behandelt, darf dafür nicht mit sinkender Vergütung bestraft werden.
Zweitens. Wir verbessern die psychotherapeutische Versorgung. Wir haben im Sommer Verbesserungen zugesagt, und wir halten Wort.
Wir weiten die extrabudgetäre Vergütung aus auf Kinder und Jugendliche, schwer psychisch erkrankte Menschen und dringliche Behandlungsfälle. Wir schützen begonnene Therapien vor Mengenbegrenzungen und schaffen verbindliche Kriterien zur Feststellung der Dringlichkeit.
Denn wer dringend psychotherapeutische Hilfe braucht, darf nicht an Vergütungsgrenzen scheitern.
Drittens. Wir stärken die Rechte der Versicherten. Wir stellen die Informationspflicht der Krankenkassen bei Zusatzbeitragserhöhungen wieder her: digital vor analog; aber so, dass die Information die Menschen erreicht.
Mit verbindlichen Terminmeldepflichten schaffen wir zugleich bessere Voraussetzungen für eine wirksame Terminvermittlung. Denn Patientensteuerung funktioniert nur, wenn Behandlungstermine auch tatsächlich zur Verfügung stehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen mit diesem Änderungspaket zugleich die Protokollerklärung der Bundesregierung gegenüber den Ländern um. Das bedeutet 550 Millionen Euro zusätzlich für unsere Krankenhäuser, Jahr für Jahr: 100 Millionen Euro für die Universitätskliniken, 450 Millionen Euro für weitere Krankenhäuser. Diese Mittel finanzieren wir gegen; denn auch das gehört zu verantwortungsvoller Gesundheitspolitik dazu.
Und wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, zusätzliche Ausschreibungen bei Zytostatika zu verhindern. Gerade bei schwer krebskranken Menschen muss die Versorgungssicherheit an erster Stelle stehen.
Aber eines ist ebenso klar: Wir können unser Gesundheitswesen nicht dauerhaft allein durch Sparmaßnahmen stabilisieren. Wir brauchen strukturelle Veränderungen. Genau deshalb treiben wir unsere gesundheitspolitische Reformagenda voran: mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz, der Apothekenreform, heute der Notfallreform und als nächsten großen Schritt mit unserem modernen Primärversorgungssystem.
Auch mit der politisch vereinbarten Zuckersteuer, also der Steuer auf zuckergesüßte Getränke, wollen wir die Prävention stärken; denn gute Gesundheitspolitik beginnt nicht erst dann, wenn Menschen krank werden.
Meine Damen und Herren, all diese Vorhaben verbindet ein gemeinsamer Anspruch: Wir wollen die vorhandenen Mittel verantwortungsvoll einsetzen, die Versorgung verbessern und die solidarische Finanzierung unseres Gesundheitswesens dauerhaft sichern – nicht als Selbstzweck, sondern für die Menschen, die auf gute medizinische Versorgung angewiesen sind, für diejenigen, die täglich in unseren Praxen, Krankenhäusern und Rettungsdiensten arbeiten, und für alle, die dieses solidarische System finanzieren.
Denn eines bleibt unser Maßstab: Wir stabilisieren heute, wir reformieren für morgen, und wir sichern damit die solidarische Gesundheitsversorgung von übermorgen. Dafür übernehmen wir heute Verantwortung. Daran arbeiten wir, und daran lassen wir uns auch sehr gerne messen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Relationen
- part_of → Protokoll der 102. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Antrag auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse
- part_of_vorgang → Bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung
- part_of_vorgang → Flächendeckende Einführung und bundeseinheitliche Regulierung von smartphonebasierten Ersthelfer-Alarmierungssystemen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
- part_of_vorgang → Gesetz zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
- part_of_vorgang → Medizinische Notfallversorgung schnell, qualitativ hochwertig und bezahlbar gestalten
- spoke_in ← Christos Pantazis (Rede)
- spoke_in ← Simone Borchardt (Rede)