Kinder- und Jugendplan des Bundes
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Kinder- und Jugendplan des Bundes
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8693
21. Wahlperiode 19.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nyke Slawik, Denise Loop, Misbah Khan, Dr. Anja Reinalter,
Ulle Schauws, Jamila Schäfer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kinder- und Jugendplan des Bundes
Der Kinder- und Jugendplan (KJP) ist das zentrale Instrument des Bundes, mit
dem Träger der Kinder- und Jugendhilfe (wie beispielsweise Jugend- und
Wohlfahrtsverbände, religiöse Träger oder private Organisationen) auf
Grundlage des § 83 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe –
(SGB VIII) angeregt und gefördert werden, soweit ihr Angebot von
bundeszentraler Bedeutung ist. Die Kostensteigerungen in den vergangenen Jahren,
insbesondere durch Steigerungen im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes,
stellen die sogenannte bundeszentrale Infrastruktur und langfristig angelegte
Programme vor große Herausforderungen. Für die Arbeit der Regierung wurde
deshalb im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD eine Erhöhung von
zehn Prozent und Dynamisierung der Mittel für den KJP verabredet. Im
Haushaltsentwurf für 2027 finden sich die angekündigten Erhöhungen nicht, obwohl
eine Stärkung des KJP im Sinne einer bedarfsgerecht ausgestatteten
Jugendhilfe notwendig ist. Die erwartbaren Folgen sind der weitere Abbau von
Personal und ein Rückgang von Angeboten und Infrastruktur. Kürzungen bei anderen
Förderprogrammen, wie bei „Demokratie leben“, kommen verschärfend hinzu.
In dieser angespannten Lage hat das Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) bei langjährig geförderten
Organisationen, wie dem queeren Jugendverband Jugendnetzwerk Lambda e.V. und dem
Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e.V. (IDA),
die KJP-Rahmenvereinbarungen gekündigt. Damit stehen die größte
Organisation für queere Jugendliche in Deutschland und eine der wichtigen Institutionen
der Antirassimusarbeit vor dem Aus. Dies ist angesichts des gegenwärtigen
Rechtsrucks und der steigenden Zahlen queerfeindlicher und rassistischer
Übergriffe fatal. Zudem braucht es Transparenz über die Entscheidungskriterien,
einerseits für die beiden betroffenen Organisationen, andererseits für die
geförderten Träger, um Planungssicherheit zu gewährleisten.
Aus Sicht der fragestellenden Fraktion ist es von Interesse, Informationen zu
den Kriterien der Vergabe, Förderung und Kündigung der Mittel des KJP sowie
die Pläne der Bundesregierung zur Weiterentwicklung zu erfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie und bis wann plant die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag
getroffene Vereinbarung einer Erhöhung des KJP um zehn Prozent
umzusetzen?
2. Wie und wann plant die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag
getroffene Vereinbarung einer Dynamisierung des KJP umzusetzen?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
3. Welche Bedarfe werden im KJP als wiederkehrende Bedarfe geführt und
welche als einmalige Förderung für 2027 (bitte auflisten)?
(Bitte Träger mit Rahmenvereinbarung kenntlich machen.)
4. Wie konnten die etablierten Regelstrukturen („Fortsetzungsmaßnahmen“)
im Handlungsfeld Kinder- und Jugendarbeit im Bundeshaushalt 2025 und
2026 von den minimalen Erhöhungen im Kinder- und Jugendplan
profitieren (konkrete Höhe in Euro)?
5. Hat die Bundesregierung eine Folgenabschätzung zu den Auswirkungen
ausbleibender KJP-Mittelsteigerungen auf Personal, Angebote und die
Erreichbarkeit der Träger vorgenommen, und wenn ja, mit welchen
Ergebnissen?
6. Welche Maßnahmen und Zuwendungsempfänger wurden seit
Regierungsübernahme neu in die Förderung aus Mitteln des KJP aufgenommen bzw.
sind geplant?
(Bitte für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 nach Förderempfänger und
Förderhöhe aufschlüsseln.)
7. Warum ist es aus Sicht der Bundesregierung wirkungsvoller, zusätzliche
Mittel nicht über das Instrument der Rahmenvereinbarungen umzusetzen,
obwohl etablierte Träger mit Rahmenvereinbarung kurzfristig auf aktuelle
Herausforderungen reagieren und diese effizient und nachhaltig in ihre
Arbeit einbeziehen können?
8. Welche Gründe und Entscheidungskriterien haben zur Kündigung der
Rahmenvereinbarungen mit Lambda e.V. und IDA e.V. geführt?
(Bitte pro Träger aufführen.)
9. Inwiefern wurde die Beendigung im jeweils vorherigen
Jahresplanungsgespräch thematisiert?
10. Aus welchen Gründen beendet das BMBFSFJ das Programm Respekt
Coaches und sind neue Programme zur präventiven Arbeit gegen
Rassismus, Antisemitismus sowie für Toleranz und Demokratiestärkung
geplant?
11. Aus welchen Gründen beendet das BMBFSFJ das Programm
Garantiefonds Hochschule?
12. Plant das BMBFSFJ aktuell weitere Rahmenvereinbarungen für 2027 zu
überprüfen und gegebenenfalls zu kündigen, und nach welchen
Erwägungskriterien würde eine solche Auswahl und Entscheidung getroffen?
13. Welche Förderschwerpunkte verfolgt die Bundesregierung mit dem KJP
im Jahr 2027, und wie stellt der Bund die Partnerschaftlichkeit nach KJP-
Richtlinie bei der Festlegung der Zielstellung und Konkretisierung dieser
sicher?
14. Wie viele Mittel aus dem KJP sind von 2027 bis 2030 für die Förderung
von Maßnahmen innerhalb der angekündigten Schwerpunkte einer
Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ und für die Umsetzung von
Handlungsempfehlungen der unabhängigen Expertenkommission
„Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ vorgesehen?
15. Wieviel Mittel plant die Bundesregierung in ihrem Regierungsansatz des
Bundeshaushaltes 2027 im Kinder- und Jugendplan zusätzlich zur
Förderung der Jugendverbände, durch die nach § 12 SGB VIII „Anliegen und
Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten“
werden, für Kinder- und Jugendbeteiligung bereit zu stellen?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
16. Welche Maßnahmen werden aus dem KJP gefördert, die mit den
gewachsenen Aufgaben durch den Rechtsanspruch auf Ganztag einhergehen?
17. In welcher Höhe wurden Jugendmigrationsdienste in den vergangenen
zehn Jahren aus Mitteln des KJP gefördert (nach Jahren aufschlüsseln)?
18. Erwägt die Bundesregierung die Festbeträge, Tagessätze für nationale
Aktivitäten der bundeszentralen Infrastruktur und internationale
Begegnungen pro Tag und Teilnehmenden sowie für Fahrtkosten und Honorare
für Kurse und Arbeitstagungen anzupassen, und wenn nein, warum nicht?
Inwiefern wirkt sich eine Erhöhung auf die Zuwendungssummen aus?
19. Wie haben sich die Festbeträge der Personalkostenförderung (nach
Nr. VI 1(2) der KJP-Richtlinie) in den vergangenen zehn Jahren
entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Dienstgruppe und Jahr)?
20. Inwieweit können aus dem KJP finanzierte Personalkosten mit
Drittmitteln kofinanziert werden, ohne dass damit die Förderung durch den Bund
infrage gestellt wird?
21. Welche Erkenntnisse liegen dem Bund darüber vor, inwiefern KJP-
Projekte in anderer Trägerschaft verstetigt wurden (bitte zwischen 2016
bis 2026 aufschlüsseln nach Projekt) und inwiefern wurde bei Anträgen
die Chance auf eine Verstetigung berücksichtigt?
22. Rahmenvereinbarte Dachorganisationen in ihrer Funktion als sogenannte
Zentralstelle leiten KJP-Mittel an ihre jeweiligen Mitgliedsorganisationen
als Letztzuwendungsempfänger weiter, um deren Arbeit bundesweit zu
ermöglichen. Können diese Letztzuwendungsempfänger die Festbeträge der
Personalkostenförderung in voller Höhe abrufen?
Wenn nein, bis zu welchen Prozentanteilen werden in der Praxis diese
Festbeträge wegen begrenzter Gesamtmittel gekürzt (bitte aufführen pro
Zentralstelle)?
Berlin, den 12. Oktober 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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