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Prozess für die Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

dip / drucksache 23.09.2026 · WP 21 · 21/8155 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Prozess für die Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe Deutscher Bundestag Drucksache 21/8155 21. Wahlperiode 23.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Denise Loop, Misbah Khan, Dr. Anja Reinalter, Ulle Schauws, Nyke Slawik, Karoline Otte und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Prozess für die Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf des Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) beschlossen. Vor dem parlamentarischen Verfahren stellen sich Fragen zum weiteren Prozess und zum Zusammenspiel mit parallelen Verfahren. Eine der wesentlichen Erwartungen von Kommunen, Ländern, Fachpraxis und Verbänden war die Verwirklichung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe – also die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auch für junge Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen, die bisher in die Eingliederungshilfe (SGB IX) fallen. Bisher ist im SGB VIII festgelegt, dass die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe zum 1. Januar 2028 auf Grundlage eines entsprechenden Gesetzes in Kraft tritt. Die in § 10c SGB VIII-E vorgesehene Erprobungsklausel ersetzt die bisherige verbindliche Zielperspektive für die Zusammenführung mit Teilen der Eingliederungshilfe durch eine befristete, ergebnisoffene Erprobung. Eine Zusammenlegung war im Referent*innen-Entwurf noch vorgesehen. Der Kabinettsbeschluss umfasst für wesentliche Bestandteile keine belastbaren Berechnungsgrundlagen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/7497). Einige Ergebnisse der Bund-Länder-AG Veranlassungskonnexität, die von der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni beschlossen wurden, sind im Gesetzesentwurf enthalten, etwa der Vorrang von Hilfen in sogenannten „strukturell vorhandenen Systemen“. Wesentliche Finanzierungsfragen sind jedoch weiterhin offen. In einer zweiten Stufe der Strukturreform sollen Regelungen über Verfahren und Finanzierung getroffen werden. Die inhaltliche Vorbereitung soll laut Vorhabenplanung 2026 „auf Basis von Evaluationen und begleitenden Fachprozessen“ erfolgen. Zudem erarbeitet die unabhängige Sachverständigenkommission aktuell den 18. Kinder- und Jugendbericht mit dem Auftrag zu klären, „mit welchen Maßnahmen die Kinder- und Jugendhilfe so abgesichert werden kann, dass sie auch zukünftig junge Menschen verlässlich schützen kann“ (www.bmb fsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/karin-prien-beauftragt-kommissi on-fuer-den-18-kinder-und-jugendbericht-275004). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Warum hat die Bundesregierung die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auch für junge Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen aus dem Kabinettsbeschluss gestrichen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Welches Erkenntnisinteresse verbindet die Bundesregierung mit der Evaluation der Erprobungsklausel bis zum 31. März 2030?  3. Welche Vorhaben und Forschungsprojekte hat die Bundesregierung in den vergangenen 10 Jahren gefördert, die Erkenntnisse für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe liefern?  4. Besteht ein Austausch zwischen BMBFSFJ und der Kultusministerkonferenz zum Stand und Weiterentwicklung der Umsetzung eines inklusiven Schulsystems entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention, und wenn ja, wann haben Gespräche stattgefunden, wer waren die Teilnehmenden, was waren die Ergebnisse der Gespräche?  5. Inwiefern hat die Bundesregierung die Beratungen der unabhängigen Sachverständigenkommission zum 18. Kinder- und Jugendbericht und das Bundesjugendkuratorium in die Erarbeitung des Kabinettsentwurf des 1. KJHSRG mit einbezogen?  6. Inwiefern wurden und werden die Beratungen zum 18. Kinder- und Jugendbericht und das Bundesjugendkuratorium in die Erarbeitung der zweiten Stufe der Strukturreform mit einbezogen?  7. Haben Treffen auf politischer und fachlicher Ebene zwischen dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und der Sachverständigenkommission des 18. Kinder- und Jugendhilfeberichtes zum 1. KJHSRG stattgefunden, und wenn ja, wann haben diese stattgefunden, wer waren die Teilnehmenden, was waren die Ergebnisse der Gespräche?  8. Wann wird das Gutachten der Sachverständigenkommission zusammen mit der Stellungnahme der Bundesregierung als 18. Kinder- und Jugendbericht vorgelegt und veröffentlicht?  9. Inwiefern wurden die Belange von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen und geistigen Behinderungen im Dialogprozess „Eingliederungshilfe“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) einbezogen? 10. Inwiefern sind die Erkenntnisse und Ergebnisse des Dialogprozesses „Eingliederungshilfe" des BMAS in die Ausgestaltung des 1. KJHSRG eingeflossen? 11. Haben Treffen zwischen Vertretungen des BMBFSFJ und des BMAS zur Abstimmung des Dialogprozesses und dem 1. KJHSRG stattgefunden? 12. Wie bewertet die Bundesregierung die im Rahmen dieses Dialogprozesses erarbeitete Empfehlung einer regelhaften gemeinsamen Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe an Bildung durch Einführung einer „Soll- Regelung" in § 112 Absatz 4 SGB IX im Kontext des 1. KJHSRG? 13. Welche konzeptionellen und rechtlichen Unterschiede bestehen zwischen der im 1. KJHSRG vorgesehenen infrastrukturellen Bildungsassistenz und gepoolten Schulbegleitungen? 14. Wie wird abgesichert, dass die getrennten Debatten um eine Weiterentwicklung des Poolings im SGB IX (unter federführender Verantwortung des BMAS) und um die infrastrukturelle Bildungsassistenz im SGB VIII (unter federführender Verantwortung des BMBFSFJ) im Ergebnis nicht auseinanderfallen? 15. In welcher Weise wurden die Anforderungen der UN- Behindertenrechtskonvention bei der Entscheidung berücksichtigt, infrastrukturelle Angebote grundsätzlich vorrangig gegenüber individuellen Unterstützungsleistungen vorzusehen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Welche konkreten Erkenntnisse haben die Bundesregierung zu der Annahme veranlasst, dass die Ziele der Reform nicht ebenso gut durch eine Weiterentwicklung des bestehenden Systems individueller Leistungen erreicht werden könnten? Wer ist Mitglied der strategischen Koordinierungsrunde der zweiten Strukturreform (vgl. Antwort auf Schriftliche Frage 8/299 vom 1. September 2026)? a) Nach welchen Kriterien wurden die teilnehmenden Institutionen und Personen ausgewählt? b) Wie oft hat die Koordinierungsrunde seit ihrer Einsetzung getagt (bitte mit Datumsangaben)? c) Welche weiteren Treffen der Koordinierungsrunde oder ergänzender Formate sind bis zum Abschluss geplant? d) Welche Ergebnisse oder Zwischenstände der Koordinierungsrunde liegen der Bundesregierung bislang vor? e) Warum erfolgt, die Zusammensetzung und Arbeit der Koordinierungsrunde nicht öffentlich, und beabsichtigt die Bundesregierung, hieran etwas zu ändern? 17. Existiert ein übergeordnetes Gremium oder ein Verfahren, das die Abstimmung zwischen dem 1. KJHSRG, dem 18. Kinder- und Jugendbericht, dem Dialogprozess „Eingliederungshilfe" und der strategischen Koordinierungsrunde der zweiten Strukturreform sicherstellt? a) Wenn ja, wer ist daran beteiligt, und in welchem Turnus tagt es? b) Wenn nein, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Prozesse nicht zu widersprüchlichen Ergebnissen führen? 18. Inwiefern baut das 1. KJHSRG auf den bisherigen Beteiligungsprozess zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJH), wie in der Jahresplanung des BMBFSFJ 2026 angekündigt, auf? 19. Inwiefern sind aus Sicht der Bundesregierung die Erkenntnisse aus der Anhörung von Careleavern der Kinderkommission am 3. Dezember 2025 in die Gestaltung des 1. KJHSRG eingeflossen? Inwiefern werden die Erkenntnisse bei der Gestaltung der zweiten Reformstufe berücksichtigt? 20. Wie ist der Zeitplan für das 2. KJHSRG? 21. In welchen konkreten thematischen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe sind Neuregelungen in der zweiten Stufe vorgesehen und wie werden diese inhaltlich vorbereitet? 22. Warum erfolgt die Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe in zwei Stufen, und inwiefern betrachtet die Bundesregierung dieses Vorgehen angesichts der Kritik von Verbänden und Ländern am 1. KJHSRG weiterhin als zielführend? 23. Aus welchen beispielsweise fachlichen, rechtlichen und finanziellen Gründen hat die Bundesregierung die Regelung für die personelle Ausstattung von Tageseinrichtungen aus dem Kabinettsbeschluss des Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) gestrichen, die im Referentenentwurf noch als § 22b enthalten war? 24. In welchem Format wird in welchem Turnus, mit welchen Zielen über welche Regelungsgegenstände des SCQEG mit den Ländern weiterver- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. handelt (vgl. https://table.media/bildung/news/kita-scqeg-frage-der-qualita etsstandards-ist-fuer-prien-nicht-verhandelbar)? Berlin, den 21. September 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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