Prozess für die Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
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Prozess für die Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8155
21. Wahlperiode 23.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Denise Loop, Misbah Khan, Dr. Anja Reinalter, Ulle Schauws,
Nyke Slawik, Karoline Otte und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Prozess für die Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf des Ersten Gesetzes
zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) beschlossen. Vor
dem parlamentarischen Verfahren stellen sich Fragen zum weiteren Prozess und
zum Zusammenspiel mit parallelen Verfahren.
Eine der wesentlichen Erwartungen von Kommunen, Ländern, Fachpraxis und
Verbänden war die Verwirklichung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe –
also die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auch für junge
Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen, die bisher in die
Eingliederungshilfe (SGB IX) fallen.
Bisher ist im SGB VIII festgelegt, dass die Gesamtzuständigkeit der Kinder-
und Jugendhilfe zum 1. Januar 2028 auf Grundlage eines entsprechenden
Gesetzes in Kraft tritt. Die in § 10c SGB VIII-E vorgesehene Erprobungsklausel
ersetzt die bisherige verbindliche Zielperspektive für die Zusammenführung
mit Teilen der Eingliederungshilfe durch eine befristete, ergebnisoffene
Erprobung. Eine Zusammenlegung war im Referent*innen-Entwurf noch
vorgesehen.
Der Kabinettsbeschluss umfasst für wesentliche Bestandteile keine belastbaren
Berechnungsgrundlagen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/7497). Einige
Ergebnisse der Bund-Länder-AG Veranlassungskonnexität, die von der
Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni beschlossen wurden, sind im Gesetzesentwurf
enthalten, etwa der Vorrang von Hilfen in sogenannten „strukturell
vorhandenen Systemen“. Wesentliche Finanzierungsfragen sind jedoch weiterhin offen.
In einer zweiten Stufe der Strukturreform sollen Regelungen über Verfahren
und Finanzierung getroffen werden. Die inhaltliche Vorbereitung soll laut
Vorhabenplanung 2026 „auf Basis von Evaluationen und begleitenden
Fachprozessen“ erfolgen. Zudem erarbeitet die unabhängige Sachverständigenkommission
aktuell den 18. Kinder- und Jugendbericht mit dem Auftrag zu klären, „mit
welchen Maßnahmen die Kinder- und Jugendhilfe so abgesichert werden kann,
dass sie auch zukünftig junge Menschen verlässlich schützen kann“ (www.bmb
fsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/karin-prien-beauftragt-kommissi
on-fuer-den-18-kinder-und-jugendbericht-275004).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum hat die Bundesregierung die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und
Jugendhilfe auch für junge Menschen mit körperlichen und geistigen
Behinderungen aus dem Kabinettsbeschluss gestrichen?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
2. Welches Erkenntnisinteresse verbindet die Bundesregierung mit der
Evaluation der Erprobungsklausel bis zum 31. März 2030?
3. Welche Vorhaben und Forschungsprojekte hat die Bundesregierung in den
vergangenen 10 Jahren gefördert, die Erkenntnisse für eine inklusive
Kinder- und Jugendhilfe liefern?
4. Besteht ein Austausch zwischen BMBFSFJ und der
Kultusministerkonferenz zum Stand und Weiterentwicklung der Umsetzung eines inklusiven
Schulsystems entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention, und
wenn ja, wann haben Gespräche stattgefunden, wer waren die
Teilnehmenden, was waren die Ergebnisse der Gespräche?
5. Inwiefern hat die Bundesregierung die Beratungen der unabhängigen
Sachverständigenkommission zum 18. Kinder- und Jugendbericht und das
Bundesjugendkuratorium in die Erarbeitung des Kabinettsentwurf des
1. KJHSRG mit einbezogen?
6. Inwiefern wurden und werden die Beratungen zum 18. Kinder- und
Jugendbericht und das Bundesjugendkuratorium in die Erarbeitung der
zweiten Stufe der Strukturreform mit einbezogen?
7. Haben Treffen auf politischer und fachlicher Ebene zwischen dem
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) und der Sachverständigenkommission des 18. Kinder- und
Jugendhilfeberichtes zum 1. KJHSRG stattgefunden, und wenn ja, wann
haben diese stattgefunden, wer waren die Teilnehmenden, was waren die
Ergebnisse der Gespräche?
8. Wann wird das Gutachten der Sachverständigenkommission zusammen
mit der Stellungnahme der Bundesregierung als 18. Kinder- und
Jugendbericht vorgelegt und veröffentlicht?
9. Inwiefern wurden die Belange von Kindern und Jugendlichen mit
körperlichen und geistigen Behinderungen im Dialogprozess
„Eingliederungshilfe“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) einbezogen?
10. Inwiefern sind die Erkenntnisse und Ergebnisse des Dialogprozesses
„Eingliederungshilfe" des BMAS in die Ausgestaltung des 1. KJHSRG
eingeflossen?
11. Haben Treffen zwischen Vertretungen des BMBFSFJ und des BMAS zur
Abstimmung des Dialogprozesses und dem 1. KJHSRG stattgefunden?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die im Rahmen dieses Dialogprozesses
erarbeitete Empfehlung einer regelhaften gemeinsamen Inanspruchnahme
von Leistungen zur Teilhabe an Bildung durch Einführung einer „Soll-
Regelung" in § 112 Absatz 4 SGB IX im Kontext des 1. KJHSRG?
13. Welche konzeptionellen und rechtlichen Unterschiede bestehen zwischen
der im 1. KJHSRG vorgesehenen infrastrukturellen Bildungsassistenz und
gepoolten Schulbegleitungen?
14. Wie wird abgesichert, dass die getrennten Debatten um eine
Weiterentwicklung des Poolings im SGB IX (unter federführender Verantwortung
des BMAS) und um die infrastrukturelle Bildungsassistenz im SGB VIII
(unter federführender Verantwortung des BMBFSFJ) im Ergebnis nicht
auseinanderfallen?
15. In welcher Weise wurden die Anforderungen der UN-
Behindertenrechtskonvention bei der Entscheidung berücksichtigt,
infrastrukturelle Angebote grundsätzlich vorrangig gegenüber individuellen
Unterstützungsleistungen vorzusehen?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
16. Welche konkreten Erkenntnisse haben die Bundesregierung zu der
Annahme veranlasst, dass die Ziele der Reform nicht ebenso gut durch eine
Weiterentwicklung des bestehenden Systems individueller Leistungen erreicht
werden könnten?
Wer ist Mitglied der strategischen Koordinierungsrunde der zweiten
Strukturreform (vgl. Antwort auf Schriftliche Frage 8/299 vom 1.
September 2026)?
a) Nach welchen Kriterien wurden die teilnehmenden Institutionen und
Personen ausgewählt?
b) Wie oft hat die Koordinierungsrunde seit ihrer Einsetzung getagt (bitte
mit Datumsangaben)?
c) Welche weiteren Treffen der Koordinierungsrunde oder ergänzender
Formate sind bis zum Abschluss geplant?
d) Welche Ergebnisse oder Zwischenstände der Koordinierungsrunde
liegen der Bundesregierung bislang vor?
e) Warum erfolgt, die Zusammensetzung und Arbeit der
Koordinierungsrunde nicht öffentlich, und beabsichtigt die Bundesregierung, hieran
etwas zu ändern?
17. Existiert ein übergeordnetes Gremium oder ein Verfahren, das die
Abstimmung zwischen dem 1. KJHSRG, dem 18. Kinder- und Jugendbericht,
dem Dialogprozess „Eingliederungshilfe" und der strategischen
Koordinierungsrunde der zweiten Strukturreform sicherstellt?
a) Wenn ja, wer ist daran beteiligt, und in welchem Turnus tagt es?
b) Wenn nein, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Prozesse
nicht zu widersprüchlichen Ergebnissen führen?
18. Inwiefern baut das 1. KJHSRG auf den bisherigen Beteiligungsprozess
zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJH), wie in der Jahresplanung
des BMBFSFJ 2026 angekündigt, auf?
19. Inwiefern sind aus Sicht der Bundesregierung die Erkenntnisse aus der
Anhörung von Careleavern der Kinderkommission am 3. Dezember 2025
in die Gestaltung des 1. KJHSRG eingeflossen?
Inwiefern werden die Erkenntnisse bei der Gestaltung der zweiten
Reformstufe berücksichtigt?
20. Wie ist der Zeitplan für das 2. KJHSRG?
21. In welchen konkreten thematischen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe
sind Neuregelungen in der zweiten Stufe vorgesehen und wie werden
diese inhaltlich vorbereitet?
22. Warum erfolgt die Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe in zwei
Stufen, und inwiefern betrachtet die Bundesregierung dieses Vorgehen
angesichts der Kritik von Verbänden und Ländern am 1. KJHSRG weiterhin
als zielführend?
23. Aus welchen beispielsweise fachlichen, rechtlichen und finanziellen
Gründen hat die Bundesregierung die Regelung für die personelle
Ausstattung von Tageseinrichtungen aus dem Kabinettsbeschluss des
Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) gestrichen, die
im Referentenentwurf noch als § 22b enthalten war?
24. In welchem Format wird in welchem Turnus, mit welchen Zielen über
welche Regelungsgegenstände des SCQEG mit den Ländern weiterver-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
handelt (vgl. https://table.media/bildung/news/kita-scqeg-frage-der-qualita
etsstandards-ist-fuer-prien-nicht-verhandelbar)?
Berlin, den 21. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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