Voraussetzungen und Auswirkungen der möglichen Aufspaltung des deutschen Strommarktes in mehrere Strompreiszonen
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Voraussetzungen und Auswirkungen der möglichen Aufspaltung des deutschen Strommarktes in mehrere Strompreiszonen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8745
21. Wahlperiode 21.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Bernd
Schattner, Raimond Scheirich, Christian Reck und der Fraktion der AfD
Voraussetzungen und Auswirkungen der möglichen Aufspaltung des deutschen
Strommarktes in mehrere Strompreiszonen
Die heutige Ausgestaltung des deutschen Strommarktes ist eine Folge der
Liberalisierung, die von der EU mit der EU-Richtlinie 96/92/EG angestoßen wurde.
Die Richtlinie wurde in Deutschland 1998 im Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG) umgesetzt und sah die Entflechtung der vertikal-integrierten
Verbundunternehmen (Erzeugung, Übertragung, Verteilung von Strom) vor. Seitdem
wurde der Strommarkt durch diverse Energiepakete der EU kontinuierlich
weiter umgestaltet (www.bpb.de/themen/wirtschaft/energiepolitik/577855/energie
wirtschaftliche-strukturen-im-wandel/). Die einheitliche Strompreiszone ist in
den 1990iger Jahren historisch gewachsen und wurde vom deutschen
Gesetzgeber 2017 gesetzlich verankert, da „die Preisentwicklung zwischen den
Regionen innerhalb Deutschlands weiter auseinanderzudriften droht[e]“ (www.beck-
aktuell.de/heute-im-recht/rechtspolitik-gesetzgebung/bundesrat-stimmt-fuer-de
utschlandweit-einheitliche-strompreise-2017-12-15).
Im April 2025 haben die europäischen Übertragungsnetzbetreiber den „Bidding
Zone Review“ (BZR-Bericht) vorgelegt (www.pv-magazine.de/2025/04/28/ent
so-e-aufteilung-deutschlands-in-mehrere-stromgebotszonen-bringt-kostenvortei
l-von-bis-zu-339-millionen-euro/). Für Frankreich, das flächenmäßig größer ist
als Deutschland, kommt der Bericht zu dem Schluss, dass eine Aufgliederung
der bisher einheitlichen Strompreiszone in mehrere Strompreiszonen
gesamtwirtschaftlich schädlich sei. Für Deutschland kommt der Bericht hingegen zum
Ergebnis, dass eine Aufspaltung vorteilhaft wäre. In der unionsrechtlich
verankerten Untersuchung wird ein Modell anhand von 21 Kriterien, die vier
Kategorien zugeordnet werden, eine davon die sogenannte „Energiewende“, mit bis
zu fünf Preiszonen für Deutschland simuliert (EnergieKlima-Aktuell: EnK-
Aktuell. – 4 (2025), 5). Die EU-Agentur für die Zusammenarbeit der
Energieregulierungsbehörden ACER drängt vehement auf eine solche Neugestaltung und
geht von noch weitaus höheren Effizienzgewinnen aus als die
Übertragungsnetzbetreiber selbst (https://acer.europa.eu/news/electricity-system-operators-bi
dding-zone-study-significantly-underestimates-benefits-reshaping-europes-bidd
ing-zones).
Unterstützung erhält dieses Vorhaben unter anderem von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die sich für das Ende des einheitlichen
Großhandelspreises ausgesprochen haben, um regionale Preissignale zu setzen
(www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energiewende-wie-deutschland-de
m-stromnetz-ausbau-in-europa-im-weg-steht/100238856.html). Die Partei folgt
hiermit ihrem ehemaligen Bundesvorsitzenden bzw. dem ehemaligem
Bundeswirtschaftsminister, Dr. Robert Habeck, der sich im Laufe seiner Amtszeit
immer wieder für Änderungen am Strommarktdesign eingesetzt hat, darunter die
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Abschaffung der Angebotskurve im Strommarkt bzw. des sogenannten „Merit-
Order-Prinzips“ und die Aufteilung der einheitlichen Strompreiszone in
Deutschland, um den Ausbau der Energie aus Wind und Sonne voranzutreiben
(www.zeit.de/politik/deutschland/2022-08/strompreise-robert-habeck-reform-g
as-uebergewinne; www.ffh.de/nachrichten/wirtschaft-aktuell/362291-hessen-w
ehrt-sich-gegen-strompreiszonen-in-deutschland.html). Auch Denkfabriken, die
die sogenannte Energiewende unterstützen, wie etwa „Agora Energiewende“
und Klima-Lobbyverbände wie die „Initiative klimaneutrales Deutschland“ und
einzelne Ökonomen argumentieren für kleinere Strompreiszonen (www.tagessc
hau.de/wirtschaft/energie/strompreiszonen-100.html; https://initiative-klimaneu
tral.de/publikationen/strompreiszonen-eine-moegliche-reform/; www.ndr.de/na
chrichten/info/Strompreise-Wuerde-der-Norden-von-neuen-Preiszonen-profitie
ren,strompreiszonen100.html).
Auf der Gegenseite stehen erhebliche wirtschafts- und industriepolitische
Bedenken. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer DIHK sowie die Landes-
IHKs (insbesondere in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und dem
Saarland) warnen nachdrücklich, dass eine Teilung des Marktes die
volkswirtschaftliche Stabilität gefährdet und gebotszonenübergreifende langfristige
Lieferverträge (PPAs) erschweren würde (www.ihk.de/nordschwarzwald/innovatio
nn/umweltschutz-umwelt-akademie/energie-und-klimaschutz/news-energie-res
sourcen-klimaschutz/geteilte-strompreiszonen-belasten-wirtschaft-6548256;
https://bw.ihk.de/bwihk-warnt-vor-gravierenden-folgen-einer-aufteilung-der-de
utschen-stromge-botszone/; www.ihk-muenchen.de/ihk/Energie/240826_erhal
t_der_deutschen_stromgebotszone.pdf). Die Folge wären massive
Wettbewerbsnachteile und drastisch steigende Strompreise in den verbrauchsstarken
Industriezentren im Süden und Westen Deutschlands (https://bw.ihk.de/bwihk-
warnt-vor-gravierenden-folgen-einer-aufteilung-der-deutschen-stromge-botsz
one/; www.ihk-rlp.de/themen/umwelt-und-energie/einheitliche-
strompreiszonein-deutschland-6254868). Investoren in Energieinfrastrukturen teilen diese
Einschätzung und ergänzen: Die Aufteilung der einheitlichen Strompreiszone sei
aus akademischer Sicht interessant – aus ökonomischer und industriepolitischer
Sicht sei sie es jedoch ganz bestimmt nicht (www.handelsblatt.com/politik/deut
schland/energiewende-wie-deutschland-dem-stromnetz-ausbau-in-europa-im-w
eg-steht/100238856.html). Die Folge wären zusätzliche Investitionsrisiken,
weniger Liquidität auf dem Strommarkt und höhere Strompreise in
industriestarken Regionen (ebd.). Auch die deutschen Übertragungsnetzbetreiber sowie
der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sehen das
Vorhaben kritisch (www.transnetbw.de/_Resources/Persistent/f/d/a/b/fdabf17d152
5ca66519b1a133b724a2b84affd73/250428%204U%CC%88NB%20Positionsp
apier%20BZR_DE.pdf; www.bdew.de/presse/presseinformationen/bundesregie
rung-muss-sich-fuer-einheitliche-stromgebotszone-einsetzen/). Eine
Zonenaufteilung würde die Liquidität an den Terminmärkten schmälern und die
Absicherungskosten erhöhen www.lobbyregister.bundestag.de/media/7c/a3/359089/Ste
llungnahme-Gutachten-SG2409270151.pdf).
Die Bundesregierung hat sich in der Vergangenheit und in ihren
Absichtserklärungen grundsätzlich zum Erhalt der einheitlichen Gebotszone bekannt (www.h
andelsblatt.com/politik/deutschland/energiewende-wie-deutschland-dem-strom
netz-ausbau-in-europa-im-weg-steht/100238856.html; www.zeit.de/politik/deut
schland/2026-07/strompreiszone-deutschland-aufspaltung-brandenburg-dietma
r-woidke-gxe). Allerdings hatte sich auch die SPD im Rahmen der
Verhandlungen zu einem Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU für eine Überprüfung der
einheitlichen Strompreiszone ausgesprochen (EnergieKlima-Aktuell: EnK-
Aktuell. – 4 (2025), 5). Der entsprechende Prüfauftrag fehlt allerdings im
Koalitionsvertrag, da man an der einheitlichen Stromgebotszone festhalten
wolle (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/ko
av_2025.pdf, Zeile 997–998). Dementsprechend hat sich die Bundesregierung
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
entschieden, der Anpassungsempfehlung der EU- Energieregulierungsbehörden
(ACER) nach Artikel 14 und 15 der EU-Elektrizitätsbinnenmarktverordnung
nicht zu folgen und stattdessen den „Aktionsplan Gebotszone“ veröffentlicht
(www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/202
5/12/20251215-erhalt-der-einheitlichen-stromgebotszone.html).
Eine der Grundannahmen für die Vorteile einer Aufspaltung des Strommarktes
in unterschiedliche Strompreiszonen ist das Setzen von Marktanreizen. So
sollen sich die Stromverbraucher – den Preissignalen folgend –zu den neuen
Stromproduzenten verlagern. Oder umgekehrt die Stromproduzenten einen
finanziellen Vorteil haben, wenn sie sich in Strompreiszonen mit hohem
Stromverbrauch ansiedeln. Hierdurch soll die Notwendigkeit von Abregelungen und
Redispatch, und langfristig sogar des Netzausbaus reduziert werden. Es stellt
sich den Fragestellern allerdings die Frage, ob die hierfür notwendige
Flexibilität bei der Standortentscheidung bei den EEG-geförderten Energieerzeugern,
insbesondere bei der Onshore-Windkraft und mehr noch bei der Offshore-
Windkraft, überhaupt in nennenswertem Umfang gegeben ist. Auch
Produktionsanlagen der energieintensiven Industrie werden zumeist auf Jahrzehnte
hinaus geplant. Deutschland befindet sich angesichts der Energiepolitik hierbei seit
fast 25 Jahren per Saldo im Prozess der Standortflucht (www.iwkoeln.de/studie
n/hubertus-bardt-schrumpfender-kapitalstock-ene). Die IHKs in Baden-
Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland, die
Übertragungsnetzbetreiber Amprion und TransnetBW sowie der Wirtschaftsbeirat Bayern schreiben in
ihrer Stellungnahme vom 26. August 2024 an den damaligen Bundesminister
für Wirtschaft und Klimaschutz wörtlich: „Da die deutschen Strompreise
bereits jetzt zu den höchsten weltweit gehören, wäre eine weitere Steigerung für
die süd-/westdeutsche Wirtschaft und vor allem für die energieintensive
Industrie ein weiterer Nackenschlag. Stromintensive Unternehmen würden ihre
Investitionen nicht von Süd- nach Norddeutschland umleiten, sondern – wie
Unternehmensbefragungen zeigen – sie zurückfahren unterlassen oder ins
Ausland verlagern.“ (www.lobbyregister.bundestag.de/media/7c/a3/359089/Stellun
gnahme-Gutachten-SG2409270151.pdf). Auch hier stellt sich also die Frage,
ob Standortverlagerungen der Energieintensiven Industrie aus dem Süden und
Westen Deutschlands in den Norden überhaupt realistisch sind. Der Aufteilung
der Strompreiszone auffallend positiv gegenüberstehende Analysen, die sich
eine beschleunigende Wirkung auf den Ausbau von PV- und
Windenergieanlagen erhoffen, bestätigen diesen Kritikpunkt der Verbände und schätzen die
Anreizwirkung auf energieintensive Industrien zur Verlagerung in
Strompreiszonen mit hoher PV- und Windenergieanlagendichte als eher gering ein (www.ari
adneprojekt.de/media/2024/01/Ariadne-Analyse_Angebotszonen_Januar202
4.pdf, S. 32).
Hinzu kommt, dass sich in den vergangenen Jahren energieintensive
Unternehmen (insbesondere Neuansiedlungen von Rechenzentren) durch
Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements – PPAs) mehr und mehr von den Preisen an
den Strombörsen unabhängig machen (www.germandatacenters.com/en/data-ce
nter-impact-report-germany-2024/; www.zfk.de/unternehmen/beschaffung/
ppapreise-ziehen-an-warum-speicher-in-deutschland-zum-werttreiber-werden).
Entsprechend stellt sich den Fragestellern die Frage, wieviel Einfluss die
Aufteilung des Strommarktes in Preiszonen auf die Standortentscheidungen
zukünftiger Ansiedlungen von Großverbrauchern trotz dieser Entwicklung noch
hätten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
a) die Anzahl der Stunden pro Jahr mit negativen Strompreisen,
b) die Kosten für Redispatchmaßnahmen und
c) der Netzausbaubedarf beziehungsweise die Kosten des
Stromnetzausbaus
im einzelnen Trend gestiegen, konstant geblieben oder gesunken?
2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass der
Ausbau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen Steigerungen bei den in
Frage 1 genannten Kennziffern zur Folge hat (bitte einzeln für a, b und c
beantworten)?
3. Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung mit der
Veröffentlichung des „Aktionsplans Gebotszone 2025“ (vgl. Vorbemerkung) gegen
die Aufspaltung des deutschen Strommarktes in mehrere Gebotszonen
entschieden, anstatt den Empfehlungen der Energieregulierungsbehörden
ACER zu folgen (bitte erläutern)?
4. Folgen sowohl der „Aktionsplan Gebotszone 2025“ als auch Änderungen
am Strommarktdesign wie die Empfehlungen der
Energieregulierungsbehörde ACER zur Aufspaltung des deutschen Strommarktes in mehrere
Gebotszonen nach Einschätzung der Bundesregierung aus der
Notwendigkeit, den gestiegenen Anteil von Windenergie- und Photovoltaikanlagen in
das deutsche Stromsystem zu integrieren?
5. Ist eine einheitliche Strompreiszone nach Einschätzung der
Bundesregierung vorteilhafter für einen Strommarkt, der aus wenigen Hundert
Stromproduzenten besteht, die regelbare Leistung erbringen, oder vorteilhafter
für einen Strommarkt, der sich aus Millionen Stromproduzenten
zusammensetzt, die keine regelbare Leistung erbringen (bitte erläutern)?
6. Wie viel Zeit würde die Änderung des Strommarktdesigns weg von einer
einheitlichen deutsch-luxemburgischen Gebotszone hin zu einer
Aufspaltung in mehrere Gebotszonen nach Kenntnis oder Schätzung der
Bundesregierung in Anspruch nehmen?
7. Mit welchem einmaligen und jährlichen Erfüllungsaufwand für Bürger,
Verwaltung und Wirtschaft rechnet die Bundesregierung durch die
Aufspaltung des deutschen Strommarktes in mehrere Strompreiszonen (bitte
aufschlüsseln, sofern möglich)?
8. Welchen Einfluss hätte eine Aufspaltung des deutschen Strommarktes in
mehrere Strompreiszonen nach Einschätzung der Bundesregierung auf
a) den Umfang der Abregelungen von EEG-geförderten
Energieerzeugungsanlagen,
b) die Notwendigkeit von Redispatch-Maßnahmen im deutschen
Strommarkt,
c) die Notwendigkeit des Ausbaus der Stromübertragungsnetze bzw.
deren Kosten,
d) die Notwendigkeit des Ausbaus der Stromverteilernetze bzw. deren
Kosten,
e) die Anzahl der Stunden mit negativen Strompreisen pro Jahr,
f) die Großhandelsstrompreise in den nördlichen und östlichen
Bundesländern,
g) die Großhandelsstrompreise in den südlichen und westlichen
Bundesländern,
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
h) die Endkundenstrompreise für die Industrie in den nördlichen und
östlichen Bundesländern,
i) die Endkundenstrompreise für Haushalte in den südlichen und
westlichen Bundesländern,
j) auf die Volatilität der Strompreise in den Strompreiszonen in den
nördlichen und östlichen Bundesländern sowie in den südlichen und
westlichen Bundesländern im Vergleich zur aktuell zu beobachtenden
Volatilität in der einheitlichen Strompreiszone?
9. Rechnet die Bundesregierung bei einer Aufspaltung des Strommarktes mit
einem sprunghaften Anstieg des staatlichen Zuschussbedarfs für das EEG-
Konto, da sinkende Börsenstrompreise in einer hypothetischen „Nord-
Zone“ die zu zahlende Marktprämie insbesondere für dortige
Windkraftanlagen drastisch erhöhen würden, und wenn ja, inwiefern?
10. Welchen Einfluss hat eine hohe Volatilität der Strompreise nach Kenntnis
oder Schätzung der Bundesregierung auf die Standortentscheidungen der
energieintensiven Industrie (gegebenenfalls nach einzelnen Branchen
aufgliedern)?
11. Welcher Anteil der energieintensiven Industrie bezieht nach Kenntnis der
Bundesregierung seinen Elektroenergiebedarf teilweise, größtenteils oder
vollständig über Power Purchase Agreements anstelle der Strombörsen?
12. Welcher Anteil der Rechenzentren bezieht nach Kenntnis der
Bundesregierung seinen Elektroenergiebedarf teilweise, größtenteils oder
vollständig über Power Purchase Agreements anstelle der Strombörsen?
13. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss von Power Purchase
Agreements (PPA) auf den deutschen Strommarkt?
a) Haben PPA nach Kenntnis der Bundesregierung eine Auswirkung auf
den notwendigen Ausbau der Stromnetze, und wenn ja, welche?
b) Haben PPA nach Kenntnis der Bundesregierung eine Auswirkung auf
die Höhe der Netzentgelte, und wenn ja, welche?
c) Haben PPA nach Kenntnis der Bundesregierung eine Auswirkung auf
den Umfang der notwendigen Redispatch-Maßnahmen, und wenn ja,
welche?
14. In welchem Umfang gäbe es nach Einschätzung der Bundesregierung
durch eine Aufspaltung des deutschen Strommarktes in mehrere
Strompreiszonen Änderungen bei der Standortentscheidung von Investoren für
a) Windenergieanlagen,
b) Photovoltaikanlagen,
c) Produktionsanlagen der energieintensiven Industrie,
d) Rechenzentren?
15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung diverser Vertreter der
Wirtschaft, dass energieintensive Industrien nach einer Aufspaltung des
deutschen Strommarktes in mehrere Strompreiszonen, an den jeweiligen
Standorten mit einem im Schnitt höheren Börsenstrompreis konfrontiert
werden (vgl. Vorbemerkungen)?
16. Sieht die Bundesregierung Risiken durch eine Fragmentierung des
deutschen Strommarktes für die Liquidität des Stromterminmarktes (Futures)
sowie für den Abschluss langfristiger, gebotszonenübergreifender
Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements – PPAs), und wenn ja, welche
sieht sie?
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
17. Welche alternativen Instrumente zur Aufspaltung in Strompreiszonen (wie
z. B. die Kraftwerksstrategie, optimierte Netzentgeltstrukturen oder das
Prinzip „Nutzen statt Abregeln“) präferiert die Bundesregierung, um
bestehende Defizite im Strommarkt bzw. Stromnetz anzugehen?
18. Aufgrund welcher Unterschiede kommen nach Kenntnis der
Bundesregierung ENTSO‑E bzw. ACER beim flächenmäßig größeren Land Frankreich
zu dem Schluss, dass eine Aufspaltung des Strommarktes in mehrere
Stromgebotszonen dort im Gegensatz zu Deutschland ineffizient wäre
(siehe Vorbemerkung)?
Berlin, den 2. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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