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Rede von Karl Schiewerling (CDU/CSU) – Drucksache 16/7467

dip / rede 13.12.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 10 a und 10 b: Drucksache 16/7467 –.

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Text

Rede von Karl Schiewerling (CDU/CSU) – Drucksache 16/7467 Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über zwei Anträge haben wir heute zu befinden. Es ist richtig, dass der Petitionsausschuss und am 25. Oktober 2007 der Deutsche Bundestag beschlossen haben, dem Ministerium für Arbeit und Soziales eine Petition mit dem Anliegen, auf die Verrechnung der Regelleistungen im SGB II bei einem stationären Aufenthalt zu verzichten, zur Erwägung zu überweisen, auch weil eine Rechtsgrundlage dafür fehlte. Grundsätzlich ist jedoch die Bundesregierung, der eine Petition zur Erwägung überwiesen wurde, nicht verpflichtet, das, was der Bundestag beschlossen hat – selbst wenn er das einstimmig getan hat –, zu übernehmen und das Petitum sofort umzusetzen. (Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Etwas Vernünftiges zu tun, ist ja nicht verboten!) Allerdings gestehe ich zu, dass es bei der Verabschiedung der Petition hier im Bundestag und der Erarbeitung der Verordnung durch das Ministerium eine Zeitüberschneidung gegeben hat. Die Bundesregierung hat nämlich am 5. Dezember 2007 eine Rechtsverordnung beschlossen und damit das getan, was in der Petition gefordert wurde: eine rechtliche Grundlage zu schaffen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Zuruf von der LINKEN: Das darf doch wohl nicht wahr sein! – Weitere Zurufe von der LINKEN) Damit ist geregelt, dass bis zu einer bestimmten Bagatellgrenze keine Verrechnungen erfolgen. Die Bagatellgrenze ist so gesetzt, dass bei einem stationären Aufenthalt von drei Wochen keine Verrechnung erfolgt. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Aha!) Bei Aufenthalten, die darüber hinausgehen und bis zu sechs Monaten dauern, soll eine entsprechende Verrechnung erfolgen. Zurzeit kann jedoch niemand sagen, wie viele Bezieher von SGB II davon betroffen sind oder betroffen sein werden. (Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Gut, dass das mal klargestellt wird!) Ich gehe davon aus, dass sich die allermeisten Betroffenen nicht länger als drei Wochen einem Krankenhausaufenthalt unterziehen müssen. Das wäre ihnen auch sehr zu wünschen. Sollte sich dann in den nächsten Monaten herausstellen, dass die durch die Rechtsverordnung entstehenden Verwaltungsaufwendungen zu hoch sind und in keinem Verhältnis zu dem möglichen Erfolg stehen, halte ich es Karl Schiewerlingfür richtig, die Rechtsverordnung im Sinne von Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung noch einmal zu überdenken und dem Anliegen des Petitionsausschusses zu entsprechen.

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