Rede von Karl Schiewerling (CDU/CSU) – Drucksache 16/7467
Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 10 a und 10 b: Drucksache 16/7467 –.
Text
Rede von Karl Schiewerling (CDU/CSU) – Drucksache 16/7467
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Über zwei Anträge haben wir
heute zu befinden. Es ist richtig, dass der
Petitionsausschuss und am 25. Oktober 2007 der Deutsche
Bundestag beschlossen haben, dem Ministerium für Arbeit und
Soziales eine Petition mit dem Anliegen, auf die
Verrechnung der Regelleistungen im SGB II bei einem
stationären Aufenthalt zu verzichten, zur Erwägung zu
überweisen, auch weil eine Rechtsgrundlage dafür fehlte.
Grundsätzlich ist jedoch die Bundesregierung, der eine
Petition zur Erwägung überwiesen wurde, nicht
verpflichtet, das, was der Bundestag beschlossen hat – selbst
wenn er das einstimmig getan hat –, zu übernehmen und
das Petitum sofort umzusetzen.
(Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Etwas
Vernünftiges zu tun, ist ja nicht verboten!)
Allerdings gestehe ich zu, dass es bei der
Verabschiedung der Petition hier im Bundestag und der Erarbeitung
der Verordnung durch das Ministerium eine
Zeitüberschneidung gegeben hat. Die Bundesregierung hat
nämlich am 5. Dezember 2007 eine Rechtsverordnung
beschlossen und damit das getan, was in der Petition
gefordert wurde: eine rechtliche Grundlage zu schaffen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und
der SPD – Zuruf von der LINKEN: Das darf
doch wohl nicht wahr sein! – Weitere Zurufe
von der LINKEN)
Damit ist geregelt, dass bis zu einer bestimmten
Bagatellgrenze keine Verrechnungen erfolgen. Die
Bagatellgrenze ist so gesetzt, dass bei einem stationären
Aufenthalt von drei Wochen keine Verrechnung erfolgt.
(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]:
Aha!)
Bei Aufenthalten, die darüber hinausgehen und bis zu
sechs Monaten dauern, soll eine entsprechende
Verrechnung erfolgen. Zurzeit kann jedoch niemand sagen, wie
viele Bezieher von SGB II davon betroffen sind oder
betroffen sein werden.
(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Gut, dass
das mal klargestellt wird!)
Ich gehe davon aus, dass sich die allermeisten
Betroffenen nicht länger als drei Wochen einem
Krankenhausaufenthalt unterziehen müssen. Das wäre ihnen auch
sehr zu wünschen.
Sollte sich dann in den nächsten Monaten
herausstellen, dass die durch die Rechtsverordnung entstehenden
Verwaltungsaufwendungen zu hoch sind und in keinem
Verhältnis zu dem möglichen Erfolg stehen, halte ich es
Karl Schiewerlingfür richtig, die Rechtsverordnung im Sinne von
Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung noch einmal
zu überdenken und dem Anliegen des
Petitionsausschusses zu entsprechen.