Rede von Gabriele Hiller-Ohm (SPD) – Drucksache 16/7467
Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 10 a und 10 b: Drucksache 16/7467 –.
Text
Rede von Gabriele Hiller-Ohm (SPD) – Drucksache 16/7467
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich hatte eigentlich erwartet, dass die Linksfraktion
ihren Antrag zur Einführung der Weihnachtsbeihilfe
spätestens heute zurückzieht; denn er ist irreführend,
unsystematisch und überflüssig.
Die Weihnachtsbeihilfe für Grundsicherungsbezieher ist
keineswegs ersatzlos weggefallen, wie das durch den
Titel des Antrages unterstellt wird. Richtig ist, dass alle
Beihilfen im Zuge der Sozialreformen 2003 bis 2005 in
einen erhöhten pauschalierten Regelsatz eingeflossen
sind.
(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]:
Milchmädchenrechnung!)
Probleme gab es allerdings bei
Sozialhilfeempfängern, die in Heimen leben. Nicht alle Länder und
Kommunen hatten die Weihnachtsbeihilfe nach der Reform
an die Betroffenen weitergegeben. Diese
Schlechterstellung haben wir im letzten Jahr per Gesetz beseitigt. Seit
2006 erhalten also alle Grundsicherungsbezieher wieder
Weihnachtsbeihilfe.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Peter
Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU])
Übrigens, liebe Kolleginnen und Kollegen von der
Linksfraktion, Sie haben unsere Initiative für die
Heimbewohner nicht unterstützt.
(Katja Kipping [DIE LINKE]: Heidi Knake-
Werner hat das in Berlin praktiziert!)
Weihnachten steht vor der Tür. Da macht es sich gut,
etwas zu fordern, was es schon gibt. So kann man Politik
machen, muss man aber nicht. Wir haben uns unter Rot-
Grün ganz bewusst von den vielen Beihilfen
verabschiedet und mit der Pauschalierung dieser Leistungen einen
längst überfälligen Systemwechsel in der Sozialhilfe
durchgeführt.
(Beifall der Abg. Elke Ferner [SPD] und des
Abg. Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/
CSU])
Die Linksfraktion will nun zurück zu den alten
Praktiken. Oder ist das nur eine Politik der Beliebigkeit?
Betrachtet man den zweiten heute vorliegenden
Antrag der Linksfraktion, so zeigt sich ein deutlicher
Widerspruch. Wird die Pauschalierung im Hinblick auf die
Weihnachtsbeihilfe infrage gestellt, so wird sie bei der
Anrechnung von Verpflegungsleistungen vehement
verteidigt.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU)
Die Pauschalierung ist sicher kein Allheilmittel. Auch
sie hat Schwächen, weil sie in Einzelfällen zu unflexibel
Gabriele Hiller-Ohmist. Sie war damals eine Forderung der
Sozialhilfepraktiker, die die Pauschalierung über Jahre in
landesspezifischen Modellprojekten erprobt hatten. Es gibt gute
Gründe für die Pauschalierung der Leistung.
Erstens wurde damit die Verwaltung vereinfacht. Vor
der Reform mussten Küchengeräte, Bekleidung oder
Möbel einzeln beantragt werden. Dies war nicht nur
äußerst bürokratisch, sondern bedeutete für viele
Menschen eine wiederkehrende Demütigung.
(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: So
ist es!)
Für jede Sonderleistung mussten sie zum Amt und waren
auf das Wohlwollen ihres Sachbearbeiters angewiesen.
(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Die
Linken wollen die Leute demütigen! Das ist
der Punkt!)
Das zweite Ziel der Pauschalierung war deshalb die
Schaffung einer größeren wirtschaftlichen
Selbstständigkeit und Eigenverantwortung.
(Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE
LINKE]: Bei 347 Euro! Das ist doch nicht zu
fassen!)
Die Sicherung des Existenzminimums ist zu wichtig,
um je nach Jahreszeit neue populistische Forderungen
aufzustellen, die wenig durchdacht sind.
(Frank Spieth [DIE LINKE]: So viel zum
Thema links!)
Die SPD will substanzielle Verbesserungen für
Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld-II-Bezieher. Wir wollen ein
Gesamtkonzept aus überarbeiteter Regelsatzbemessung,
Sonderbedarfen für Kinder sowie Verbesserungen der
sozialen Infrastruktur.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der
CDU/CSU)
Ich habe es in meiner Rede zur ersten Lesung des
Antrages der Linksfraktion bereits gesagt, aber ich
wiederhole es gern: Es muss in erster Linie unser Ziel sein, dass
kein Mensch auf Weihnachtsbeihilfe oder sonstige
Zuwendungen angewiesen ist.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der
CDU/CSU)
Wir müssen deshalb neben angemessenen finanziellen
Sozialtransfers vor allem in aktivierende Maßnahmen
investieren. Dazu gehört, Arbeitsplätze zu schaffen. Hier
haben wir sehr viel erreicht. Innerhalb von zwei Jahren
wurde die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland um über
1 Million Menschen gesenkt.
(Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE
LINKE]: 1,3 Millionen Aufstocker!
Hervorragende Arbeit!)
Mindestlöhne einführen! Der beste Schutz gegen
Armut und Sozialleistungsbezug sind vernünftige Löhne.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)Für Briefdienstleistungen werden wir morgen einen
guten Mindestlohn auf den Weg bringen. Weitere Branchen
werden folgen.
Beschäftigungsalternativen bieten! Für diejenigen,
die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Beschäftigung
finden, haben wir Alternativen geschaffen. Der Quali-
Kombi für junge Arbeitsuchende und das Programm
Jobperspektive für Langzeitarbeitslose sind angelaufen.
Soziale Infrastruktur stärken! Wir brauchen
insbesondere für unsere Kinder vernünftige Infrastrukturen, die
für angemessene Schulbildung, Verpflegung, Gesundheit
und Schutz sorgen. Mit dem Ausbau der
Kinderbetreuung haben wir hier bereits einen großen Schritt getan.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der
CDU/CSU)
Ich komme zum zweiten Antrag. Mit drastischen
Worten verkündet der Vorsitzende der Linksfraktion
Oskar Lafontaine jüngst in einer Pressemitteilung, die
Regierung kürze Arbeitslosengeld-II-Empfängern bei
Krankenhausaufenthalten den Regelsatz. Dies ist – wie
beim ersten Antrag – wieder eine effektheischende
Dramatisierung. Das ist ganz klar. Richtig ist, dass das
Bundesministerium per Verordnung eine Klarstellung des
Sachverhalts vorgenommen hat. Die Verordnung legt
unter anderem fest, wie zukünftig mit dem Anteil für
Verpflegung im Regelsatz von Arbeitslosengeld-II-Beziehern
im Fall eines Krankenhausaufenthaltes umgegangen
werden soll.
(Frank Spieth [DIE LINKE]: Das ist
unglaublich!)
An dieser Stelle ist eine Klarstellung dringend nötig.
Bis heute bestimmen nämlich die Sozialgerichte darüber,
ob – und wenn ja, um wie viel – der monatliche Betrag
gekürzt werden darf, wenn die Essensversorgung
anderweitig gesichert ist. Die Sozialgerichte haben diese
Frage sehr unterschiedlich mit den entsprechenden
Folgen für die Betroffenen beurteilt.
Während beispielsweise ein ALG-II-Bezieher in
Schleswig seinen vollen Regelsatz behalten durfte, sah
es das Sozialgericht Karlsruhe als statthaft an, sogar
mehr als den Essensanteil von rund 35 Prozent des
Regelsatzes zu kürzen. Um diese Ungleichbehandlung zu
beenden, hat das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales eine Regelung entworfen, die vorsieht, dass der
bei einem Krankenhausaufenthalt gesparte Essensanteil
am Regelsatz – also 35 Prozent – prinzipiell
gegengerechnet werden darf. Allerdings – dies unterschlagen die
Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion – wurde
eine Bagatellgrenze von rund 83 Euro eingezogen. Diese
Bagatellgrenze wird die meisten Menschen vor einer
Kürzung ihrer Regelleistung schützen. Selbst nach
20 Tagen stationärer Behandlung würden sie noch ihren
vollen Regelsatz erhalten.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU)
Gabriele Hiller-OhmDie Verwaltungsverordnung wird den derzeitigen sehr
unbefriedigenden Zustand deutlich verbessern und
Rechtssicherheit für die Betroffenen schaffen.
Aber auch wir sehen Probleme.
Erstens. Das Justizministerium hat zwar grünes Licht
für die Verordnung gegeben, der Petitionsausschuss des
Bundestages schätzt die Gesetzeslage jedoch einstimmig
anders ein. Er meint, dass in diesem Punkt eine
Verordnung nicht ausreicht und wir eine gesetzliche Regelung
brauchen. Dieser Widerspruch muss geklärt werden.
Zweitens frage ich mich, ob die Regelung tatsächlich
Einsparungen erbringt. Man muss hierbei auch
anfallende Verwaltungskosten gegenrechnen.
Drittens müssen wir uns die Frage stellen, ob im Falle
eines Krankenhausaufenthaltes für die betroffenen
Menschen Mehrkosten anfallen. Sie sparen das Geld für
Verpflegung, aber möglicherweise müssen entsprechende
Kleidung oder Hygieneartikel besorgt werden, die dann
nicht über den Regelsatz abgedeckt sind.
(Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]:
Welch unfassbare Erkenntnis!)
Eine Anrechnung der Verpflegung könnte somit dem
Pauschalierungsgrundsatz widersprechen, der gerade
darin besteht, dass Besonderheiten des Einzelfalles
auszublenden sind.
Auch auf unserer Seite gibt es also noch offene
Fragen, die geklärt werden müssen. Wir lehnen den Antrag
der Linksfraktion ab, weil wir im Frühjahr die
Regelsätze generell auf den Prüfstand stellen werden. In
diesem Zusammenhang werden wir dann auch die
Verwaltungsverordnung gründlich unter die Lupe nehmen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU)