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Rede von Gabriele Hiller-Ohm (SPD) – Drucksache 16/7467

dip / rede 13.12.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 10 a und 10 b: Drucksache 16/7467 –.

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Rede von Gabriele Hiller-Ohm (SPD) – Drucksache 16/7467 Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte eigentlich erwartet, dass die Linksfraktion ihren Antrag zur Einführung der Weihnachtsbeihilfe spätestens heute zurückzieht; denn er ist irreführend, unsystematisch und überflüssig. Die Weihnachtsbeihilfe für Grundsicherungsbezieher ist keineswegs ersatzlos weggefallen, wie das durch den Titel des Antrages unterstellt wird. Richtig ist, dass alle Beihilfen im Zuge der Sozialreformen 2003 bis 2005 in einen erhöhten pauschalierten Regelsatz eingeflossen sind. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Milchmädchenrechnung!) Probleme gab es allerdings bei Sozialhilfeempfängern, die in Heimen leben. Nicht alle Länder und Kommunen hatten die Weihnachtsbeihilfe nach der Reform an die Betroffenen weitergegeben. Diese Schlechterstellung haben wir im letzten Jahr per Gesetz beseitigt. Seit 2006 erhalten also alle Grundsicherungsbezieher wieder Weihnachtsbeihilfe. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]) Übrigens, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion, Sie haben unsere Initiative für die Heimbewohner nicht unterstützt. (Katja Kipping [DIE LINKE]: Heidi Knake- Werner hat das in Berlin praktiziert!) Weihnachten steht vor der Tür. Da macht es sich gut, etwas zu fordern, was es schon gibt. So kann man Politik machen, muss man aber nicht. Wir haben uns unter Rot- Grün ganz bewusst von den vielen Beihilfen verabschiedet und mit der Pauschalierung dieser Leistungen einen längst überfälligen Systemwechsel in der Sozialhilfe durchgeführt. (Beifall der Abg. Elke Ferner [SPD] und des Abg. Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/ CSU]) Die Linksfraktion will nun zurück zu den alten Praktiken. Oder ist das nur eine Politik der Beliebigkeit? Betrachtet man den zweiten heute vorliegenden Antrag der Linksfraktion, so zeigt sich ein deutlicher Widerspruch. Wird die Pauschalierung im Hinblick auf die Weihnachtsbeihilfe infrage gestellt, so wird sie bei der Anrechnung von Verpflegungsleistungen vehement verteidigt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Pauschalierung ist sicher kein Allheilmittel. Auch sie hat Schwächen, weil sie in Einzelfällen zu unflexibel Gabriele Hiller-Ohmist. Sie war damals eine Forderung der Sozialhilfepraktiker, die die Pauschalierung über Jahre in landesspezifischen Modellprojekten erprobt hatten. Es gibt gute Gründe für die Pauschalierung der Leistung. Erstens wurde damit die Verwaltung vereinfacht. Vor der Reform mussten Küchengeräte, Bekleidung oder Möbel einzeln beantragt werden. Dies war nicht nur äußerst bürokratisch, sondern bedeutete für viele Menschen eine wiederkehrende Demütigung. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: So ist es!) Für jede Sonderleistung mussten sie zum Amt und waren auf das Wohlwollen ihres Sachbearbeiters angewiesen. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Die Linken wollen die Leute demütigen! Das ist der Punkt!) Das zweite Ziel der Pauschalierung war deshalb die Schaffung einer größeren wirtschaftlichen Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. (Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Bei 347 Euro! Das ist doch nicht zu fassen!) Die Sicherung des Existenzminimums ist zu wichtig, um je nach Jahreszeit neue populistische Forderungen aufzustellen, die wenig durchdacht sind. (Frank Spieth [DIE LINKE]: So viel zum Thema links!) Die SPD will substanzielle Verbesserungen für Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld-II-Bezieher. Wir wollen ein Gesamtkonzept aus überarbeiteter Regelsatzbemessung, Sonderbedarfen für Kinder sowie Verbesserungen der sozialen Infrastruktur. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Ich habe es in meiner Rede zur ersten Lesung des Antrages der Linksfraktion bereits gesagt, aber ich wiederhole es gern: Es muss in erster Linie unser Ziel sein, dass kein Mensch auf Weihnachtsbeihilfe oder sonstige Zuwendungen angewiesen ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Wir müssen deshalb neben angemessenen finanziellen Sozialtransfers vor allem in aktivierende Maßnahmen investieren. Dazu gehört, Arbeitsplätze zu schaffen. Hier haben wir sehr viel erreicht. Innerhalb von zwei Jahren wurde die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland um über 1 Million Menschen gesenkt. (Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: 1,3 Millionen Aufstocker! Hervorragende Arbeit!) Mindestlöhne einführen! Der beste Schutz gegen Armut und Sozialleistungsbezug sind vernünftige Löhne. (Beifall bei Abgeordneten der SPD)Für Briefdienstleistungen werden wir morgen einen guten Mindestlohn auf den Weg bringen. Weitere Branchen werden folgen. Beschäftigungsalternativen bieten! Für diejenigen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Beschäftigung finden, haben wir Alternativen geschaffen. Der Quali- Kombi für junge Arbeitsuchende und das Programm Jobperspektive für Langzeitarbeitslose sind angelaufen. Soziale Infrastruktur stärken! Wir brauchen insbesondere für unsere Kinder vernünftige Infrastrukturen, die für angemessene Schulbildung, Verpflegung, Gesundheit und Schutz sorgen. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung haben wir hier bereits einen großen Schritt getan. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Ich komme zum zweiten Antrag. Mit drastischen Worten verkündet der Vorsitzende der Linksfraktion Oskar Lafontaine jüngst in einer Pressemitteilung, die Regierung kürze Arbeitslosengeld-II-Empfängern bei Krankenhausaufenthalten den Regelsatz. Dies ist – wie beim ersten Antrag – wieder eine effektheischende Dramatisierung. Das ist ganz klar. Richtig ist, dass das Bundesministerium per Verordnung eine Klarstellung des Sachverhalts vorgenommen hat. Die Verordnung legt unter anderem fest, wie zukünftig mit dem Anteil für Verpflegung im Regelsatz von Arbeitslosengeld-II-Beziehern im Fall eines Krankenhausaufenthaltes umgegangen werden soll. (Frank Spieth [DIE LINKE]: Das ist unglaublich!) An dieser Stelle ist eine Klarstellung dringend nötig. Bis heute bestimmen nämlich die Sozialgerichte darüber, ob – und wenn ja, um wie viel – der monatliche Betrag gekürzt werden darf, wenn die Essensversorgung anderweitig gesichert ist. Die Sozialgerichte haben diese Frage sehr unterschiedlich mit den entsprechenden Folgen für die Betroffenen beurteilt. Während beispielsweise ein ALG-II-Bezieher in Schleswig seinen vollen Regelsatz behalten durfte, sah es das Sozialgericht Karlsruhe als statthaft an, sogar mehr als den Essensanteil von rund 35 Prozent des Regelsatzes zu kürzen. Um diese Ungleichbehandlung zu beenden, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Regelung entworfen, die vorsieht, dass der bei einem Krankenhausaufenthalt gesparte Essensanteil am Regelsatz – also 35 Prozent – prinzipiell gegengerechnet werden darf. Allerdings – dies unterschlagen die Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion – wurde eine Bagatellgrenze von rund 83 Euro eingezogen. Diese Bagatellgrenze wird die meisten Menschen vor einer Kürzung ihrer Regelleistung schützen. Selbst nach 20 Tagen stationärer Behandlung würden sie noch ihren vollen Regelsatz erhalten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Gabriele Hiller-OhmDie Verwaltungsverordnung wird den derzeitigen sehr unbefriedigenden Zustand deutlich verbessern und Rechtssicherheit für die Betroffenen schaffen. Aber auch wir sehen Probleme. Erstens. Das Justizministerium hat zwar grünes Licht für die Verordnung gegeben, der Petitionsausschuss des Bundestages schätzt die Gesetzeslage jedoch einstimmig anders ein. Er meint, dass in diesem Punkt eine Verordnung nicht ausreicht und wir eine gesetzliche Regelung brauchen. Dieser Widerspruch muss geklärt werden. Zweitens frage ich mich, ob die Regelung tatsächlich Einsparungen erbringt. Man muss hierbei auch anfallende Verwaltungskosten gegenrechnen. Drittens müssen wir uns die Frage stellen, ob im Falle eines Krankenhausaufenthaltes für die betroffenen Menschen Mehrkosten anfallen. Sie sparen das Geld für Verpflegung, aber möglicherweise müssen entsprechende Kleidung oder Hygieneartikel besorgt werden, die dann nicht über den Regelsatz abgedeckt sind. (Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Welch unfassbare Erkenntnis!) Eine Anrechnung der Verpflegung könnte somit dem Pauschalierungsgrundsatz widersprechen, der gerade darin besteht, dass Besonderheiten des Einzelfalles auszublenden sind. Auch auf unserer Seite gibt es also noch offene Fragen, die geklärt werden müssen. Wir lehnen den Antrag der Linksfraktion ab, weil wir im Frühjahr die Regelsätze generell auf den Prüfstand stellen werden. In diesem Zusammenhang werden wir dann auch die Verwaltungsverordnung gründlich unter die Lupe nehmen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

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