polradar

Rede von Dr. Michael Bürsch (SPD) – Unterrichtung durch den

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 12 a: Beratung der Unterrichtung durch den.

Im Graph öffnen

Text

Rede von Dr. Michael Bürsch (SPD) – Unterrichtung durch den Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Freunde und Förderer des Datenschutzes! Ich nehme mit großer Genugtuung zur Kenntnis, dass aus den vier oder fünf, die sich vor zehn Jahren für Datenschutz interessiert haben, jetzt schon fast vierzig geworden sind. Das ist ein gutes Zeichen; das ist ein hoffnungsvolles Zeichen für den Datenschutz. Herr Kollege, man darf die Hoffnung nie aufgeben. Die Schweden haben das Informationsfreiheitsgesetz schon vor 200 Jahren gehabt. Die CDU hat es jetzt. Insofern ist die CDU in der Frage der offenen Gesellschaft bei uns. Das entnehme ich zumindest der heutigen Debatte und dem Bericht des Informationsfreiheitsbeauftragten. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Aber 200 Jahre zu spät, wenn ich Ihnen folgen darf!) 1) Anlage 6 Dr. Michael BürschWir haben das Informationsfreiheitsgesetz. Ich mache dazu drei Bemerkungen: Erstens. Es ist gut, dass wir das Gesetz haben und dass alle in diesem Haus dieses Gesetz auch befürworten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP) Wir haben damit ein großes Stück des Wegs aufgeholt. Wir waren eines der drei letzten Länder von allen industrialisierten Ländern, die ein solches Gesetz noch nicht hatten. Wir haben es seit dem 1. Januar 2006. Damit ist der uralte Grundsatz der Amtsverschwiegenheit, der vorher lange Zeit galt, durch das Prinzip der Transparenz und auch durch das Prinzip der offenen Gesellschaft ersetzt worden, Herr Kollege Korte. Insofern ist das der Anschluss an die moderne Zeit des 21. Jahrhunderts, den wir damit geschafft haben. (Ralf Göbel [CDU/CSU]: Aber Herr Tauss hat seine Unterlagen immer noch nicht!) Zweitens. Das Gesetz hat sich im Prinzip bewährt. Das ist nicht meine eigene Einschätzung. Ich kann mich hier auf eine neutrale Instanz berufen. Das ist die Bewertung des Beauftragten für die Informationsfreiheit, der in Person gleichzeitig der Datenschutzbeauftragte ist. Er hat in seiner ersten Bilanz deutlich geschrieben: Im Prinzip hat sich das Gesetz bewährt. Die Befürchtungen, die damals von vielen Seiten – unter anderem von der Wirtschaft – geäußert wurden, weil sie sich dem vielleicht noch nicht öffnen konnten, haben sich nicht bewahrheitet. Die deutsche Verwaltung wurde nicht lahmgelegt; das war eine der Befürchtungen. Eine weitere Befürchtung war, jetzt rolle eine Riesenwelle von Anträgen auf Information auf die Verwaltung zu und sie könne nichts anderes mehr tun, außer diese Anträge zu bearbeiten. Nein, die Welle war überschaubar. Im Jahr 2006 gab es rund 2 300 Anträge. Im Jahr 2007 waren es nur noch 1 250 Anträge. An dieser Stelle muss man vielleicht der Frage nachgehen, woran dies lag. War dies nur eine sogenannte Delle? Wird im Jahr 2008 wieder eine Aufstockung erfolgen? Ich hoffe nicht, dass es bedeutet, dass im Jahr 2006 schon der Höhepunkt der Nachfrage nach Informationen erreicht wurde. Es wurde ebenfalls die Befürchtung geäußert, die Gebühren könnten abschreckend wirken. Das ist nicht passiert. Zu Beginn gab es ein bis zwei Fälle, in denen deutlich zu hohe Gebühren erhoben worden sind. In diese Fälle hat sich der Beauftragte für Informationsfreiheit eingeschaltet. Das ist inzwischen behoben. Somit ist das eingetreten, was wir 2005 in das Gesetz geschrieben haben: Die Gebühren dürfen in keinem Fall abschreckend wirken. Drittens. Die Umstellung in den Köpfen mag noch Zeit – vielleicht noch einige Jahre – brauchen. Das kann man aus dem Bericht des Informationsfreiheitsbeauftragten ebenfalls herauslesen. Für manche in der Verwaltung ist es schon eine Umstellung, dass jeder Bürger diese Informationen verlangen kann. Hier müssen wir Zeit geben. Weiterhin ist vielleicht ein wenig häufig von den Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht worden.Es wurde darauf verwiesen, dass es sich bei den nachgefragten Informationen um ein Betriebsgeheimnis oder um ein Geschäftsgeheimnis handelte. Bei der Anfrage des Kollegen Tauss ist wahrscheinlich darauf Rücksicht genommen worden, dass ein Abgeordneter vielleicht gerade die Zeit hat, vier Seiten zu lesen, dass er für das Lesen von 17 000 Seiten während seiner aufreibenden Arbeit von 70 Stunden in der Woche wahrlich keine Zeit hat. (Jörg Tauss [SPD]: Ich würde mir das angucken!) Wir werden hier nachhaken. Lieber Jörg, vielleicht bekommst du jetzt jede Woche vier Seiten. Ich lese sie dann gern mit. Die Ausnahmeregelungen sollen wirklich nur als Ausnahme gehandhabt werden. Meine Überzeugung ist: Informationsfreiheit ist ein Bürgerrecht. Das hat etwas damit zu tun, dass wir eine offene Gesellschaft sind und dass wir Bürgerengagement fördern wollen. Wer eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern will, der muss ihnen das Recht auf Information geben. Wer sich beteiligen will, der muss auch wissen, worum es geht. Insofern ist die Informationsfreiheit die andere Seite der Medaille. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg. Wir werden in drei Jahren eine Evaluation vornehmen. Ich hoffe, dann sagen zu können: Das ist – dank der FDP – ein gutes Gesetz, und die CDU ist mit im Boot. Das ist hervorragend, so soll es weitergehen. Danke schön.

Relationen