Rede von Dr. Michael Bürsch (SPD) – Unterrichtung durch den
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 12 a: Beratung der Unterrichtung durch den.
Text
Rede von Dr. Michael Bürsch (SPD) – Unterrichtung durch den
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und
Kollegen! Werte Freunde und Förderer des Datenschutzes! Ich
nehme mit großer Genugtuung zur Kenntnis, dass aus
den vier oder fünf, die sich vor zehn Jahren für
Datenschutz interessiert haben, jetzt schon fast vierzig
geworden sind.
Das ist ein gutes Zeichen; das ist ein hoffnungsvolles
Zeichen für den Datenschutz. Herr Kollege, man darf die
Hoffnung nie aufgeben.
Die Schweden haben das Informationsfreiheitsgesetz
schon vor 200 Jahren gehabt. Die CDU hat es jetzt.
Insofern ist die CDU in der Frage der offenen Gesellschaft
bei uns. Das entnehme ich zumindest der heutigen
Debatte und dem Bericht des
Informationsfreiheitsbeauftragten.
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Aber 200 Jahre zu spät, wenn ich Ihnen
folgen darf!)
1) Anlage 6
Dr. Michael BürschWir haben das Informationsfreiheitsgesetz. Ich mache
dazu drei Bemerkungen:
Erstens. Es ist gut, dass wir das Gesetz haben und
dass alle in diesem Haus dieses Gesetz auch
befürworten.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der FDP)
Wir haben damit ein großes Stück des Wegs aufgeholt.
Wir waren eines der drei letzten Länder von allen
industrialisierten Ländern, die ein solches Gesetz noch nicht
hatten. Wir haben es seit dem 1. Januar 2006. Damit ist
der uralte Grundsatz der Amtsverschwiegenheit, der
vorher lange Zeit galt, durch das Prinzip der Transparenz
und auch durch das Prinzip der offenen Gesellschaft
ersetzt worden, Herr Kollege Korte. Insofern ist das der
Anschluss an die moderne Zeit des 21. Jahrhunderts, den
wir damit geschafft haben.
(Ralf Göbel [CDU/CSU]: Aber Herr Tauss hat
seine Unterlagen immer noch nicht!)
Zweitens. Das Gesetz hat sich im Prinzip bewährt.
Das ist nicht meine eigene Einschätzung. Ich kann mich
hier auf eine neutrale Instanz berufen. Das ist die
Bewertung des Beauftragten für die Informationsfreiheit, der in
Person gleichzeitig der Datenschutzbeauftragte ist. Er
hat in seiner ersten Bilanz deutlich geschrieben: Im
Prinzip hat sich das Gesetz bewährt. Die Befürchtungen, die
damals von vielen Seiten – unter anderem von der
Wirtschaft – geäußert wurden, weil sie sich dem vielleicht
noch nicht öffnen konnten, haben sich nicht
bewahrheitet. Die deutsche Verwaltung wurde nicht lahmgelegt;
das war eine der Befürchtungen. Eine weitere
Befürchtung war, jetzt rolle eine Riesenwelle von Anträgen auf
Information auf die Verwaltung zu und sie könne nichts
anderes mehr tun, außer diese Anträge zu bearbeiten.
Nein, die Welle war überschaubar. Im Jahr 2006 gab es
rund 2 300 Anträge. Im Jahr 2007 waren es nur noch
1 250 Anträge. An dieser Stelle muss man vielleicht der
Frage nachgehen, woran dies lag. War dies nur eine
sogenannte Delle? Wird im Jahr 2008 wieder eine
Aufstockung erfolgen? Ich hoffe nicht, dass es bedeutet, dass
im Jahr 2006 schon der Höhepunkt der Nachfrage nach
Informationen erreicht wurde.
Es wurde ebenfalls die Befürchtung geäußert, die
Gebühren könnten abschreckend wirken. Das ist nicht
passiert. Zu Beginn gab es ein bis zwei Fälle, in denen
deutlich zu hohe Gebühren erhoben worden sind. In diese
Fälle hat sich der Beauftragte für Informationsfreiheit
eingeschaltet. Das ist inzwischen behoben. Somit ist das
eingetreten, was wir 2005 in das Gesetz geschrieben
haben: Die Gebühren dürfen in keinem Fall abschreckend
wirken.
Drittens. Die Umstellung in den Köpfen mag noch
Zeit – vielleicht noch einige Jahre – brauchen. Das kann
man aus dem Bericht des
Informationsfreiheitsbeauftragten ebenfalls herauslesen. Für manche in der
Verwaltung ist es schon eine Umstellung, dass jeder Bürger
diese Informationen verlangen kann. Hier müssen wir
Zeit geben. Weiterhin ist vielleicht ein wenig häufig von
den Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht worden.Es wurde darauf verwiesen, dass es sich bei den
nachgefragten Informationen um ein Betriebsgeheimnis oder
um ein Geschäftsgeheimnis handelte. Bei der Anfrage
des Kollegen Tauss ist wahrscheinlich darauf Rücksicht
genommen worden, dass ein Abgeordneter vielleicht
gerade die Zeit hat, vier Seiten zu lesen, dass er für das
Lesen von 17 000 Seiten während seiner aufreibenden
Arbeit von 70 Stunden in der Woche wahrlich keine Zeit
hat.
(Jörg Tauss [SPD]: Ich würde mir das
angucken!)
Wir werden hier nachhaken. Lieber Jörg, vielleicht
bekommst du jetzt jede Woche vier Seiten. Ich lese sie
dann gern mit.
Die Ausnahmeregelungen sollen wirklich nur als
Ausnahme gehandhabt werden. Meine Überzeugung ist:
Informationsfreiheit ist ein Bürgerrecht. Das hat etwas
damit zu tun, dass wir eine offene Gesellschaft sind und
dass wir Bürgerengagement fördern wollen. Wer eine
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern will, der muss
ihnen das Recht auf Information geben. Wer sich
beteiligen will, der muss auch wissen, worum es geht. Insofern
ist die Informationsfreiheit die andere Seite der
Medaille.
Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg. Wir
werden in drei Jahren eine Evaluation vornehmen. Ich hoffe,
dann sagen zu können: Das ist – dank der FDP – ein
gutes Gesetz, und die CDU ist mit im Boot. Das ist
hervorragend, so soll es weitergehen.
Danke schön.