Rede von Ute Granold (CDU/CSU) – Unterrichtung durch den
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 12 a: Beratung der Unterrichtung durch den.
Text
Rede von Ute Granold (CDU/CSU) – Unterrichtung durch den
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Es geht heute um Folter, das heißt um schwere Verstöße
gegen die Menschenrechte. Die Union und mit ihr
unsere Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel stehen für
eine wertegebundene Außenpolitik. Das hat die
Bundeskanzlerin unter anderem gezeigt, als sie den Dalai-Lama
empfangen hat.
Wir treten national und international entschlossen für
die Einhaltung der Menschenrechte ein, und legen dort
den Finger in die Wunde, wo Menschenrechte eklatant
verletzt werden, unabhängig davon, ob das in Russland,
Kuba, Venezuela, Nordkorea oder im Iran der Fall ist. In
diesem konsequenten Verhalten werden wir uns nicht
beirren lassen.
Deshalb freut es mich sehr, dass wir heute
abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter
und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende
Behandlung oder Strafe beraten. Deutschland war bei
der Ausarbeitung dieses Fakultativprotokolls
maßgeblich beteiligt. Mittlerweile haben 61 Länder dieses
Protokoll gezeichnet, davon haben es 34 ratifiziert. Die
Ratifikation ist für Deutschland eine Selbstverständlichkeit.
Dieser Schritt ist ein Symbol für die Kontinuität unseres
Einsatzes für das absolute Folterverbot – auch im Kampf
gegen den internationalen Terrorismus.
Nicht nur in bilateralen Gesprächen, sondern auch im
Rahmen der Vereinten Nationen und gemeinsam mit
unseren EU-Partnern setzen wir uns vehement dafür ein,
dass Folter abgeschafft wird. Dabei legen wir den
Finger, wie gesagt, in die Wunde. Wir zahlen freiwillig
Beiträge in den Fonds der Vereinten Nationen für die Opfer
von Folter. Wir treten außerdem dafür ein, dass
Drittstaaten dieser Konvention beitreten und sich für die
Rechte der Opfer einsetzen. Die Union steht
ausdrücklich hinter dem großen Engagement der
Bundesregierung zur globalen Durchsetzung des absoluten
Folterverbots.
Die Forderung im Antrag der Grünen an die
Bundesregierung, mehr für die Durchsetzung der Konvention zu
tun, ist Schaufensterpolitik. Dieser Antrag ist absolut
haltlos; denn die Einhaltung des Grundgesetzes ist für
uns auf allen Ebenen immer eine Selbstverständlichkeit
gewesen.(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Es geht um die Umsetzung, Frau
Granold! Das sind Selbstverständlichkeiten! –
Weitere Zurufe)
Was das Fakultativprotokoll angeht, sind wir
natürlich dafür, auf internationaler und nationaler Ebene dafür
einzutreten, dass die Besuchs-, Präventions- und
Kontrollmechanismen eingesetzt werden.
Lassen Sie mich zu beiden Elementen des
Regierungsentwurfs etwas sagen. Mit der Ratifizierung des
Fakultativprotokolls wird dieses für die Bundesrepublik
bindend und Bestandteil der deutschen Rechtsordnung.
Was die Umsetzung angeht, so haben wir auch hier
unseren Beitrag geleistet. Wir müssen versuchen – das
Lindauer Abkommen verpflichtet uns dazu; hier sind wir in
einer schwierigeren Situation als die anderen
Nationalstaaten –, die Bundesländer einzubinden, da die
Zuständigkeit der Länder berührt ist.
Was die Bundesebene angeht, findet eine enge
Abstimmung zwischen den Ministerien der Justiz, des
Inneren und der Verteidigung statt, um die Bundesstelle zur
Verhütung von Folter zu installieren.
Was die Länder angeht – Bundeswehr und
Bundespolizei –, so gibt es eine vielfältige Zuständigkeit: zum
einen im Bereich der Polizei, was den Strafvollzug und
die Abschiebehaft angeht, und zum anderen, was
Pflegeeinrichtungen und die Psychiatrie angeht. Aufgrund der
Vielfältigkeit ist es erforderlich, dass eine Zentralstelle
eingerichtet wird, die die Kontrollen durchführt. Herr
Hartenbach hat es gerade gesagt: Es gibt einen
Staatsvertrag; der Entwurf liegt vor. Wir gehen davon aus, dass in
Kürze die notwendigen Umsetzungen erfolgt sind und
wir an die Arbeit gehen können.
Zur Umsetzung soll ein gemeinsames Sekretariat bei
der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden
eingerichtet werden. Es sind Sach- und Personalkosten in Höhe
von 300 000 Euro eingestellt worden. 200 000 Euro
davon tragen die Länder, 100 000 Euro der Bund. Wir
meinen, dass das in Ordnung ist. Man wird sehen, ob es,
wenn diese Stelle arbeitet, erforderlich ist – so der
Antrag der Grünen; Sie wollen ja von heute auf morgen
mehr Geld einsetzen –, Weiteres zu tun.
An dieser Stelle möchte ich ein klares und deutliches
Wort zum Thema Folter sagen. Es wird hier so getan, als
sei Folter in Deutschland ein Thema, das wir jeden Tag
zu bearbeiten hätten. Die Polizei leistet bei uns eine
hervorragende Arbeit.
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Das will ich nicht hoffen! – Josef
Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Das nehmen Sie zurück!)
Sie ist nicht zu kriminalisieren und in die Nähe von
Ausländerfeindlichkeit zu rücken. Es wird tagtäglich unter
schwierigsten Bedingungen hervorragende Arbeit
geleistet. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich
bei den Polizeibehörden dafür bedanken.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD)
Ute GranoldWir werden in unserem Kampf zur Durchsetzung der
Menschenrechte und zur Prävention, was Folter angeht,
nicht nachlassen. Wir werden dafür sorgen, dass auch
andere Staaten, bei denen Folter noch ein großes Thema
ist, der Konvention beitreten und dass die Mechanismen
in den einzelnen Nationalstaaten greifen. Wir wären
dankbar, wenn heute alle Fraktionen dem Gesetzentwurf
der Bundesregierung zustimmen würden, damit wir
weitere Schritte gehen könnten. Ich denke, hier besteht ein
Konsens.
Zur Verzögerung bei den Ländern möchte ich noch
einen Satz sagen. Wir sind in der Tat ganz erheblich in
Verzug. Das liegt aber nicht daran, dass die Länder
Bedenken hätten, was die Zielrichtung der Konvention
angeht. Dies lag vielmehr einfach daran, dass bei einigen
Ländern Bedenken bestanden, dass die Schaffung neuer
Stellen zu mehr Bürokratie führt. Diese Bedenken
konnten inzwischen ausgeräumt werden. Ich denke, dass wir
mit dem jetzt formulierten Vertragsgesetz für
Deutschland die Ratifikation und Umsetzung gemeinsam auf den
Weg bringen können und so unseren Beitrag zur
weltweiten Prävention von Folter leisten.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD)