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Rede von Florian Toncar (FDP) – Unterrichtung durch den

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 12 a: Beratung der Unterrichtung durch den.

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Rede von Florian Toncar (FDP) – Unterrichtung durch den Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die parlamentarische Behandlung der Konvention, über die wir heute sprechen, ist ein angenehmer Anlass. Ich glaube aber, Florian Toncarwir sind uns einig, dass der Schutz vor Folter ein ernstes, weil ein gegenwärtiges Thema ist und dass wir die Ächtung der Folter als zentrale zivilisatorische Errungenschaft auch weiterhin aktiv verteidigen müssen. Es ist immer wieder unvorstellbar, was Menschen einander antun können. Wir wissen, dass Folter in der Welt heute noch weit verbreitet ist. Selbst dort, wo die Folter offiziell, also nach den Gesetzen eines Landes, abgeschafft ist, herrscht nicht selten ein Klima, in dem es regelmäßig zu Misshandlungen in Gefängnissen oder auf Polizeistationen kommt, ohne dass diese geahndet werden. Lange hat das Völkerrecht gebraucht, um auf diese Probleme eine Antwort zu finden. Die UN- Antifolterkonvention von 1984 stellt dazu den entscheidenden Beitrag dar. Natürlich wissen wir, dass Folter heute hauptsächlich ein Problem von klassischen Unrechtsstaaten ist, die keine entwickelte Justiz haben. Ich möchte aber auch sagen, wie sehr mich beunruhigt, dass etwa im Zuge des Kampfes gegen den Terrorismus auch in entwickelten Rechtsstaaten Folter teils diskutiert und teils – Stichwort „Waterboarding“ – auch praktiziert wird. Das ist eine höchst beunruhigende Entwicklung. (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, dass wir auch dadurch, wie wir heute abstimmen, deutlich machen müssen, dass wir gegen jede Aufweichung des absoluten Folterverbotes in Deutschland und auch in der Welt sind. Natürlich steht die Misshandlung von Menschen bei uns in Deutschland unter Strafe. Natürlich treffen wir bereits heute weiter gehende Maßnahmen, um Folter zu vermeiden. Wir schieben beispielsweise keine Ausländer ab, wenn ihnen dann Folter droht, und wir verwerten durch Folter erlangte Aussagen nicht in Strafverfahren. (Michael Leutert [DIE LINKE]: Ach so! Das ist mir aber ganz neu!) Neu ist aber – das soll heute umgesetzt werden –, dass wir zu einer aktiven Folterprävention kommen. Wir wollen einerseits ein Vorbild für andere Staaten abgeben, die diesem Mechanismus beitreten wollen, indem wir das Zusatzprotokoll in Deutschland vorbildlich umsetzen. Andererseits wollen wir durch aktive Kontrolle und Prävention dafür sorgen, dass Misshandlungen in staatlichen Einrichtungen – bei uns handelt es sich dabei immer nur um Einzelfälle – noch weiter gehender unterbunden werden, als es bislang durch das Strafrecht getan wird. Aus diesem Grund kommt der heute anstehenden Ratifizierung wirklich große Bedeutung zu. Es ist immer gut, wenn eine staatliche Instanz durch unabhängige Experten kontrolliert wird. Das ist kein Ausdruck des Misstrauens gegen die Mitarbeiter in solchen Einrichtungen; ihnen vertrauen wir grundsätzlich. Wir wissen aber auch: Je mehr es in den Grundrechtebereich hineingeht, je sensibler die Bereiche sind – ich nenne beispielsweise Gefängnisse oder Polizeistationen –, umso gründlicher muss die Kontrolle sein, damit auch die wenigen Einzelfälle von Misshandlungen aufgedeckt werden. Dass es dabei immer besser ist, wennjemand von außen kontrolliert und nicht jemand, der aus dem Apparat bzw. der Behörde selbst stammt, ist, wie ich glaube, uns allen klar. Insofern ist die Tatsache, dass das Zusatzprotokoll nunmehr ratifiziert wird, auch für die FDP-Fraktion ein Grund zur Freude. Nichtsdestotrotz gibt es natürlich auch kritische Anmerkungen. Die Vorlaufzeit bis zur Ratifikation war sehr lang; das hing damit zusammen, dass sich Bund und Länder zunächst nicht über die Umsetzung der Konvention in unseren nationalen Präventionsmechanismus einigen konnten. Keiner von uns möchte überflüssige neue Strukturen schaffen. Keiner von uns möchte, dass neu einzustellende Beamte bzw. staatliche Angestellte Dinge tun, die längst getan werden. Darum geht es keinem von uns. Es geht vielmehr darum, dass die Instrumente, die auf Bundes- und Länderebene bestehen, vernetzt und koordiniert werden und jemand dafür sorgt, dass keine Schutzlücken entstehen. Das muss sichergestellt sein. In diesem Falle kann man nicht davon reden, dass neue bzw. zusätzliche Bürokratie geschaffen wird. Was wir wollen, wird mit den derzeit vorgesehenen Ressourcen nur schwer zu erreichen sein. Die Länderkommission, die eine ganz wichtige Aufgabe erfüllt, weil sich die meisten Einrichtungen, um die es geht, in Trägerschaft der Länder befinden, ist mit vier Ehrenamtlichen besetzt, die die Kontrollaufgaben übernehmen. Dass diese Ehrenamtlichen in 16 Bundesländern keine ausreichende Präsenz in den vielen Einrichtungen zeigen können, liegt auf der Hand. Der Bund finanziert im Wesentlichen lediglich eine neue Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters. Das Gesamtbudget für den Nationalen Präventionsmechanismus beträgt 300 000 Euro. Das ist ausgesprochen wenig. Unter diesen Umständen wird es nicht mehr geben als nur Stichproben. Anders gesagt: Wenn auch nur eine einzige Kontrolle irgendwo im Bundesgebiet stattfindet, geht bei der Koordinierungsstelle nur der Anrufbeantworter an. Wir sind zwar glücklich, dass es Fortschritte gegeben hat, aber wir sehen auch die Defizite. Die FDP-Fraktion möchte, dass das Instrument, das wir jetzt einführen, zügig evaluiert wird. Der Menschenrechtsausschuss wird sich mit Sicherheit auch mit den Personen, die diese Kontrollen konkret vornehmen, zusammensetzen und sich von ihrer Arbeit berichten lassen. Der zum Ratifikationsgesetz vorgelegte Antrag der Grünen nennt notwendige Aspekte – sowohl internationale als auch innerstaatliche –, die wir beachten müssen. Die FDP schließt sich den entsprechenden Forderungen an. Wir selbst haben einen Antrag eingebracht, in dem ähnliche Gedanken aufgegriffen wurden und der im Laufe dieses Jahres im parlamentarischen Verfahren bedauerlicherweise von der Koalition abgelehnt worden ist. Wir werden deshalb dem inhaltlich sehr ähnlichen Florian ToncarAntrag der Grünen zustimmen und hoffen sehr, dass wir das Instrument so effektiv wie möglich ausgestalten können. (Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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