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Rede von Angelika Krüger-Leißner (SPD) – Drucksachen 16/9490, 16/11232

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 30: Drucksachen 16/9490, 16/11232 –.

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Rede von Angelika Krüger-Leißner (SPD) – Drucksachen 16/9490, 16/11232 Vor allem, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion: Das, was ich Ihnen jetzt sagen werde, ist so ein bisschen wie Medizin. Sie wird Ihnen nicht schmecken, aber ich hoffe, sie hilft. Das Bundessozialgericht hat am 13. November entschieden und Klarheit in der von Ihnen aufgeworfenen Frage geschaffen. Anders als von Ihnen behauptet, wird mit der Neuregelung des § 9 Abs. 2 Satz 2 im SGB II keineswegs eine Unterhaltspflicht gegenüber Stiefkinderngeschaffen. Denn Vater oder Mutter sind unabhängig von der faktischen Einkommenssituation der Kinder weiterhin zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Es ist lediglich klargestellt worden, dass Einkommen und Vermögen von Lebenspartnern bei der Bedarfsermittlung aller zur Bedarfsgemeinschaft zählenden Kinder berücksichtigt werden müssen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um gemeinsame Kinder handelt oder ob die Partner miteinander verheiratet sind. Damit ist eine Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren abgeschafft worden. Kinder, deren leibliche Elternteil verheiratet ist, leben in einer Haushaltsgemeinschaft im Sinne des § 9 Abs. 5 SGB II und haben bei ausreichendem Einkommen keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Kinder, deren leibliche Elternteil in einer „eheähnlichen Gemeinschaft“ lebt und nicht in einer Haushaltsgemeinschaft nach dem SGB II, hätten den Vorteil, weiterhin Grundsicherungsleistungen auf Kosten der Allgemeinheit zu erhalten. Das halte ich für unangemessen. Liebe Kollegen und Kolleginnen – und das sage ich jetzt besonders in Richtung der Fraktion Die Linke –, das SGB II ist kein Selbstbedienungsladen, wo man mal hier und da Leistungen abgreifen kann. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, es handelt sich bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende um ein staatliches Fürsorgesystem, bei dem der Nachranggrundsatz gilt. Das bedeutet nichts anderes als dass Hilfesuchende nur Unterstützung erhalten, wenn sie auch wirklich hilfebedürftig sind. Dazu zählt, dass Einkommen und Vermögen bei der Berechnung des Leistungsbezuges im SGB II Berücksichtigung finden. Es ist für mich eine Frage der Gerechtigkeit, dass bei Bezug von steuerfinanzierten staatlichen Hilfen die eigene Leistungsfähigkeit die Grundlage bildet. Willkür ist hier nicht geboten. Sie führen in Ihrem Antrag aus, dass das Sozialgericht Berlin die Stiefkindregelung des SGB II als verfassungswidrig bewertet. Nach meinem – ich gebe zu: durchaus laienhaften – Rechtsverständnis obliegt es allein dem Bundesverfassungsgericht, über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen zu befinden. Lediglich verfassungsrechtliche Bedenken können angemerkt werden. Diese wurden auch in der Rechtsprechung der Instanzen geäußert. Allerdings gibt es auch eine Reihe von Urteilen, zum Beispiel der Landessozialgerichte Bayern und Berlin und der Sozialgerichte Dortmund und Reutlingen, die keine verfassungsrechtlichen Bedenken sehen. Letztendlich sieht der Senat des Bundessozialgerichts mit seiner Entscheidung vom 13. November 2008 die verfassungsrechtlichen Bedenken für nicht durchgreifend. Das Gericht hat konstatiert, dass, sofern innerhalb der Bedarfsgemeinschaft bedarfsdeckendes Einkommen zur Verfügung steht, die Kosten der Kinder nicht auf die Allgemeinheit zu übertragen sind. Damit erfolgt eine strikte Trennung zwischen dem zivilrechtlichen Unterhaltsrecht und dem fürsorglichen Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft im SGB II. Letztendlich wird so das SGB II als letztes soziales Auffangnetz etabliert. Ich hatte schon in meiner ersten Rede zu diesem Antrag darauf hingewiesen: Kinder haben in unserer Ge-Zu Protokoll gegebene Reden sellschaft einen herausragenden Stellenwert. Sie sind die Zukunft unseres Landes, und wir sollten alles tun, um sie in Ihrer Entwicklung, sei es im Kindergarten, in der Schule, beim Sport oder später bei der Berufsausbildung, zu unterstützen. Wir sollten ihnen Chancen auf eine vernünftige Zukunft eröffnen und verbessern. Wir Politiker, im Bund, im Land, in den Landkreisen sowie in den Städten und Gemeinden, sind es, die über die Rahmenbedingungen entscheiden. Die Vermeidung von Kinderarmut sollte dabei eines unserer wichtigsten Anliegen sein. Wir brauchen Chancengerechtigkeit in der Bildung und der gesellschaftlichen Teilhabe. Dazu müssen wir investieren in Betreuung, Erziehung und Bildung – mehr als bisher. Ich möchte Ihnen ein Beispiel aus meinem Wahlkreis nennen. Eine Kommune stellt fast 85 000 Euro in den Haushalt ein, um jedem Kind zwischen drei und sechs Jahren einmal für ein Jahr die Teilnahme an einem Kurs zu ermöglichen. Das kann Musik, Kunst, Mathematik oder Sport sein, je nachdem, welche Vorlieben das Kind hat. Ich bin überzeugt, dass genau das der richtige Weg ist. Vorsorge ist besser als Nachsorge. Aber wir müssen noch mehr tun. Und wir haben auch schon mehr getan. Mit dem Ganztagsschulprojekt ist uns noch zu Zeiten der rot-grünen Regierung ein gutes Programm gelungen. Das Elterngeld hat zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beigetragen. Und nach einem Jahr können wir sagen: Es kommt gut an. Mit dem Kinderzuschlag und der Erhöhung des Wohngeldes haben wir weitere Leistungen beschlossen, die zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit und zur Existenzsicherung beitragen werden. Auch das kürzlich verabschiedete Kinderförderungsgesetz macht unsere Verantwortung gegenüber unseren Kindern deutlich. Mit dem Rechtsanspruch ab eins haben wir den entscheidenden Schritt zur frühkindlichen Bildung und Betreuung unserer Kinder geschafft. Damit erhalten Eltern in Deutschland die Garantie, tatsächlich einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu bekommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, dem Kinderförderungsgesetz verweigerten Sie Ihre Zustimmung. Da wir ja fast Weihnachten haben, würde ich mir von Ihnen mehr Engagement bei ganzheitlichen Ansätzen wünschen, statt Ihre Energie in solche Anträge zu stecken, die nichts weiter sind als purer Aktionismus. Denn das bedeutet, Verantwortung in diesem Staat zu übernehmen.

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