Rede von Angelika Krüger-Leißner (SPD) – Drucksachen 16/9490, 16/11232
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 30: Drucksachen 16/9490, 16/11232 –.
Text
Rede von Angelika Krüger-Leißner (SPD) – Drucksachen 16/9490, 16/11232
Vor allem, liebe Kolleginnen und Kollegen der
Linksfraktion: Das, was ich Ihnen jetzt sagen werde, ist so ein
bisschen wie Medizin. Sie wird Ihnen nicht schmecken,
aber ich hoffe, sie hilft.
Das Bundessozialgericht hat am 13. November
entschieden und Klarheit in der von Ihnen aufgeworfenen
Frage geschaffen. Anders als von Ihnen behauptet, wird
mit der Neuregelung des § 9 Abs. 2 Satz 2 im SGB II
keineswegs eine Unterhaltspflicht gegenüber Stiefkinderngeschaffen. Denn Vater oder Mutter sind unabhängig von
der faktischen Einkommenssituation der Kinder
weiterhin zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Es ist lediglich
klargestellt worden, dass Einkommen und Vermögen von
Lebenspartnern bei der Bedarfsermittlung aller zur
Bedarfsgemeinschaft zählenden Kinder berücksichtigt
werden müssen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um
gemeinsame Kinder handelt oder ob die Partner
miteinander verheiratet sind.
Damit ist eine Ungleichbehandlung von verheirateten
und unverheirateten Paaren abgeschafft worden. Kinder,
deren leibliche Elternteil verheiratet ist, leben in einer
Haushaltsgemeinschaft im Sinne des § 9 Abs. 5 SGB II
und haben bei ausreichendem Einkommen keinen
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Kinder, deren
leibliche Elternteil in einer „eheähnlichen
Gemeinschaft“ lebt und nicht in einer Haushaltsgemeinschaft
nach dem SGB II, hätten den Vorteil, weiterhin
Grundsicherungsleistungen auf Kosten der Allgemeinheit zu
erhalten. Das halte ich für unangemessen.
Liebe Kollegen und Kolleginnen – und das sage ich
jetzt besonders in Richtung der Fraktion Die Linke –, das
SGB II ist kein Selbstbedienungsladen, wo man mal hier
und da Leistungen abgreifen kann. Nein, liebe
Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, es handelt sich bei
der Grundsicherung für Arbeitsuchende um ein
staatliches Fürsorgesystem, bei dem der Nachranggrundsatz
gilt. Das bedeutet nichts anderes als dass Hilfesuchende
nur Unterstützung erhalten, wenn sie auch wirklich
hilfebedürftig sind. Dazu zählt, dass Einkommen und
Vermögen bei der Berechnung des Leistungsbezuges im SGB II
Berücksichtigung finden. Es ist für mich eine Frage der
Gerechtigkeit, dass bei Bezug von steuerfinanzierten
staatlichen Hilfen die eigene Leistungsfähigkeit die
Grundlage bildet. Willkür ist hier nicht geboten.
Sie führen in Ihrem Antrag aus, dass das Sozialgericht
Berlin die Stiefkindregelung des SGB II als
verfassungswidrig bewertet. Nach meinem – ich gebe zu: durchaus
laienhaften – Rechtsverständnis obliegt es allein dem
Bundesverfassungsgericht, über die
Verfassungswidrigkeit von Gesetzen zu befinden. Lediglich
verfassungsrechtliche Bedenken können angemerkt werden. Diese
wurden auch in der Rechtsprechung der Instanzen
geäußert. Allerdings gibt es auch eine Reihe von Urteilen, zum
Beispiel der Landessozialgerichte Bayern und Berlin und
der Sozialgerichte Dortmund und Reutlingen, die keine
verfassungsrechtlichen Bedenken sehen.
Letztendlich sieht der Senat des Bundessozialgerichts
mit seiner Entscheidung vom 13. November 2008 die
verfassungsrechtlichen Bedenken für nicht durchgreifend.
Das Gericht hat konstatiert, dass, sofern innerhalb der
Bedarfsgemeinschaft bedarfsdeckendes Einkommen zur
Verfügung steht, die Kosten der Kinder nicht auf die
Allgemeinheit zu übertragen sind. Damit erfolgt eine strikte
Trennung zwischen dem zivilrechtlichen Unterhaltsrecht
und dem fürsorglichen Konstrukt der
Bedarfsgemeinschaft im SGB II. Letztendlich wird so das SGB II als
letztes soziales Auffangnetz etabliert.
Ich hatte schon in meiner ersten Rede zu diesem
Antrag darauf hingewiesen: Kinder haben in unserer Ge-Zu Protokoll gegebene Reden
sellschaft einen herausragenden Stellenwert. Sie sind die
Zukunft unseres Landes, und wir sollten alles tun, um sie
in Ihrer Entwicklung, sei es im Kindergarten, in der
Schule, beim Sport oder später bei der Berufsausbildung,
zu unterstützen. Wir sollten ihnen Chancen auf eine
vernünftige Zukunft eröffnen und verbessern. Wir Politiker,
im Bund, im Land, in den Landkreisen sowie in den
Städten und Gemeinden, sind es, die über die
Rahmenbedingungen entscheiden. Die Vermeidung von Kinderarmut
sollte dabei eines unserer wichtigsten Anliegen sein. Wir
brauchen Chancengerechtigkeit in der Bildung und der
gesellschaftlichen Teilhabe. Dazu müssen wir investieren
in Betreuung, Erziehung und Bildung – mehr als bisher.
Ich möchte Ihnen ein Beispiel aus meinem Wahlkreis
nennen. Eine Kommune stellt fast 85 000 Euro in den
Haushalt ein, um jedem Kind zwischen drei und sechs
Jahren einmal für ein Jahr die Teilnahme an einem Kurs
zu ermöglichen. Das kann Musik, Kunst, Mathematik
oder Sport sein, je nachdem, welche Vorlieben das Kind
hat. Ich bin überzeugt, dass genau das der richtige Weg
ist. Vorsorge ist besser als Nachsorge.
Aber wir müssen noch mehr tun. Und wir haben auch
schon mehr getan. Mit dem Ganztagsschulprojekt ist uns
noch zu Zeiten der rot-grünen Regierung ein gutes
Programm gelungen. Das Elterngeld hat zur besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf beigetragen. Und nach
einem Jahr können wir sagen: Es kommt gut an. Mit dem
Kinderzuschlag und der Erhöhung des Wohngeldes
haben wir weitere Leistungen beschlossen, die zur
Überwindung der Hilfebedürftigkeit und zur Existenzsicherung
beitragen werden. Auch das kürzlich verabschiedete
Kinderförderungsgesetz macht unsere Verantwortung
gegenüber unseren Kindern deutlich. Mit dem Rechtsanspruch
ab eins haben wir den entscheidenden Schritt zur
frühkindlichen Bildung und Betreuung unserer Kinder
geschafft. Damit erhalten Eltern in Deutschland die
Garantie, tatsächlich einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu
bekommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion,
dem Kinderförderungsgesetz verweigerten Sie Ihre
Zustimmung. Da wir ja fast Weihnachten haben, würde ich
mir von Ihnen mehr Engagement bei ganzheitlichen
Ansätzen wünschen, statt Ihre Energie in solche Anträge zu
stecken, die nichts weiter sind als purer Aktionismus.
Denn das bedeutet, Verantwortung in diesem Staat zu
übernehmen.