Rede von Clemens Binninger (CDU/CSU) – Drucksache 16/12594
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 35: Drucksache 16/12594 –.
Text
Rede von Clemens Binninger (CDU/CSU) – Drucksache 16/12594
Sicherheit zu gewährleisten gehört zu den
vornehmsten Aufgaben des Staates überhaupt. Zu diesem Feld zählt
auch die Sicherheitsinfrastruktur. Die Polizeien, die
Feuerwehren, die Rettungsdienste und die übrigen
Sicherheitsbehörden in Deutschland benötigen für ihre wichtige
und nicht selten auch gefährliche Arbeit eine
einwandfreie und technisch moderne Ausstattung und
Infrastruktur. Dazu gehört ein modernes und leistungsfähiges
Funknetz, wie es im Augenblick mit dem Digitalfunk in
Deutschland aufgebaut wird.
Im Jahr 2006 hat der Gesetzgeber mit dem Beschluss
für die Einrichtung der Bundesanstalt für den Digitalfunk
der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben den Startschuss für ein modernes Funknetz in
Deutschland gegeben. Die Bundesanstalt hat die
Aufgabe, für Bund und Länder den Digitalfunk BOS aufzu-bauen, seine Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Die
Bundesanstalt nimmt gegenüber privatwirtschaftlichen
Unternehmen die Auftragsvergabe wahr. Dazu musste ein
Verwaltungsabkommen mit den Ländern geschlossen
werden, es musste ein Vergabeverfahren durchgeführt
werden und die Bundesbehörde aufgebaut werden. Im
April 2007 hat die Bundesanstalt für den Digitalfunk ihre
Arbeit aufgenommen.
Der Roll-out-Plan sieht vor, dass bis Ende 2010 rund
90 Prozent des Digitalfunknetzes aufgebaut sind. Aktuell
zeichnet sich ab, dass sich die Realisierung um
anderthalb bis zwei Jahre verzögern wird. Auch wenn es hier
– leider wieder einmal – zu Verzögerungen kommen kann,
gilt: Es ist zwar wichtig, dass wir die
Digitalfunktechnologie möglichst schnell einsetzen können – noch
wichtiger ist aber, dass sie zuverlässig funktioniert. Störungen
des Funknetzes können schwerwiegende Folgen für die
öffentliche Sicherheit und speziell für die Einsatzkräfte
haben.
Die wesentlichen Änderungen, die wir heute am
Gesetz über die Errichtung der Bundesanstalt für den
Digitalfunk beschließen, betreffen genau diesen Punkt:
Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Sicherheit bei der
eingesetzten Technik.
Die Beschaffung von Endgeräten für den Digitalfunk
liegt nicht im Aufgabenbereich der Bundesanstalt,
sondern wird dezentral von Bund und Ländern
vorgenommen. Deshalb ist ein klarer rechtlicher Rahmen
notwendig, mit der die Bundesanstalt sicherstellen kann,
dass die von den zuständigen Bundes- und Landesstellen
angeschafften Endgeräte und Funkgeräte die für den
störungsfreien Betrieb des Netzes notwendigen
Leistungsmerkmale haben. Daher steht im Zentrum des
vorliegenden Gesetzentwurfs die Zertifizierung von
Endgeräten durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk –
geregelt in dem neuen § 15 a bis c BDBOS-Gesetz.
Die technische Überprüfung der Funkgeräte wird
zukünftig durch sachverständige Prüfstellen vorgenommen.
Auf der Grundlage der Prüfberichte und verschiedener
Nachweise entscheidet die Bundesanstalt für den
Digitalfunk auf Antrag des Herstellers oder Lieferanten, ob ein
Zertifikat vergeben wird und das Gerät damit zugelassen
ist. Ein solches Zertifikat wird dann Voraussetzung dafür
sein, dass Funkgeräte im BOS-Digitalfunknetz eingesetzt
werden dürfen und entsprechend dezentral angeschafft
werden. Übergangsregelungen ermöglichen eine
schrittweise Migration zu Funkgeräten mit Zertifikat. Die
Einzelheiten des Zertifizierungsverfahrens und der Inhalt der
Zertifikate werden in einer Verordnung geregelt, die im
Grundsatz vom Bundesinnenministerium erlassen wird.
Auch wenn hier keine formale Einbeziehung der Länder
bei der Gestaltung der Verordnung vorgesehen ist, halte
ich es für wichtig, dass die zuständigen Landesbehörden
auf der Arbeitsebene ausreichend einbezogen werden und
bei der Zertifizierung und der Festlegung von Standards
eingebunden werden. Ich will noch einmal daran
erinnern: Das Projekt „Digitalfunk BOS“ ist eine
gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern; daran muss sich
die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen orientieren.
Clemens BinningerLandesweite, auf dem sogenannten TETRA-Standard
basierende Funknetze errichten auch andere europäische
Staaten wie Österreich, Schweden, Norwegen und
Dänemark. Das deutsche Digitalfunknetz, das wir zukünftig
einer halben Million Mitarbeitern von Polizei, Feuerwehr,
Rettungsdiensten und weiteren Sicherheitsbehörden zur
Verfügung stellen werden, ist das weitaus größte Projekt
seiner Art.
Die Einführung des Digitalfunks bedeutet für unser
Land einen Zugewinn an innerer Sicherheit. Mit dem
vorliegenden Gesetz tragen wir dazu bei.