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Rede von Clemens Binninger (CDU/CSU) – Drucksache 16/12594

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 35: Drucksache 16/12594 –.

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Rede von Clemens Binninger (CDU/CSU) – Drucksache 16/12594 Sicherheit zu gewährleisten gehört zu den vornehmsten Aufgaben des Staates überhaupt. Zu diesem Feld zählt auch die Sicherheitsinfrastruktur. Die Polizeien, die Feuerwehren, die Rettungsdienste und die übrigen Sicherheitsbehörden in Deutschland benötigen für ihre wichtige und nicht selten auch gefährliche Arbeit eine einwandfreie und technisch moderne Ausstattung und Infrastruktur. Dazu gehört ein modernes und leistungsfähiges Funknetz, wie es im Augenblick mit dem Digitalfunk in Deutschland aufgebaut wird. Im Jahr 2006 hat der Gesetzgeber mit dem Beschluss für die Einrichtung der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben den Startschuss für ein modernes Funknetz in Deutschland gegeben. Die Bundesanstalt hat die Aufgabe, für Bund und Länder den Digitalfunk BOS aufzu-bauen, seine Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Die Bundesanstalt nimmt gegenüber privatwirtschaftlichen Unternehmen die Auftragsvergabe wahr. Dazu musste ein Verwaltungsabkommen mit den Ländern geschlossen werden, es musste ein Vergabeverfahren durchgeführt werden und die Bundesbehörde aufgebaut werden. Im April 2007 hat die Bundesanstalt für den Digitalfunk ihre Arbeit aufgenommen. Der Roll-out-Plan sieht vor, dass bis Ende 2010 rund 90 Prozent des Digitalfunknetzes aufgebaut sind. Aktuell zeichnet sich ab, dass sich die Realisierung um anderthalb bis zwei Jahre verzögern wird. Auch wenn es hier – leider wieder einmal – zu Verzögerungen kommen kann, gilt: Es ist zwar wichtig, dass wir die Digitalfunktechnologie möglichst schnell einsetzen können – noch wichtiger ist aber, dass sie zuverlässig funktioniert. Störungen des Funknetzes können schwerwiegende Folgen für die öffentliche Sicherheit und speziell für die Einsatzkräfte haben. Die wesentlichen Änderungen, die wir heute am Gesetz über die Errichtung der Bundesanstalt für den Digitalfunk beschließen, betreffen genau diesen Punkt: Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Sicherheit bei der eingesetzten Technik. Die Beschaffung von Endgeräten für den Digitalfunk liegt nicht im Aufgabenbereich der Bundesanstalt, sondern wird dezentral von Bund und Ländern vorgenommen. Deshalb ist ein klarer rechtlicher Rahmen notwendig, mit der die Bundesanstalt sicherstellen kann, dass die von den zuständigen Bundes- und Landesstellen angeschafften Endgeräte und Funkgeräte die für den störungsfreien Betrieb des Netzes notwendigen Leistungsmerkmale haben. Daher steht im Zentrum des vorliegenden Gesetzentwurfs die Zertifizierung von Endgeräten durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk – geregelt in dem neuen § 15 a bis c BDBOS-Gesetz. Die technische Überprüfung der Funkgeräte wird zukünftig durch sachverständige Prüfstellen vorgenommen. Auf der Grundlage der Prüfberichte und verschiedener Nachweise entscheidet die Bundesanstalt für den Digitalfunk auf Antrag des Herstellers oder Lieferanten, ob ein Zertifikat vergeben wird und das Gerät damit zugelassen ist. Ein solches Zertifikat wird dann Voraussetzung dafür sein, dass Funkgeräte im BOS-Digitalfunknetz eingesetzt werden dürfen und entsprechend dezentral angeschafft werden. Übergangsregelungen ermöglichen eine schrittweise Migration zu Funkgeräten mit Zertifikat. Die Einzelheiten des Zertifizierungsverfahrens und der Inhalt der Zertifikate werden in einer Verordnung geregelt, die im Grundsatz vom Bundesinnenministerium erlassen wird. Auch wenn hier keine formale Einbeziehung der Länder bei der Gestaltung der Verordnung vorgesehen ist, halte ich es für wichtig, dass die zuständigen Landesbehörden auf der Arbeitsebene ausreichend einbezogen werden und bei der Zertifizierung und der Festlegung von Standards eingebunden werden. Ich will noch einmal daran erinnern: Das Projekt „Digitalfunk BOS“ ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern; daran muss sich die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen orientieren. Clemens BinningerLandesweite, auf dem sogenannten TETRA-Standard basierende Funknetze errichten auch andere europäische Staaten wie Österreich, Schweden, Norwegen und Dänemark. Das deutsche Digitalfunknetz, das wir zukünftig einer halben Million Mitarbeitern von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und weiteren Sicherheitsbehörden zur Verfügung stellen werden, ist das weitaus größte Projekt seiner Art. Die Einführung des Digitalfunks bedeutet für unser Land einen Zugewinn an innerer Sicherheit. Mit dem vorliegenden Gesetz tragen wir dazu bei.

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