Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0601 Heimat, Gesellschaft und Verfassung (Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0601 Heimat, Gesellschaft und Verfassung (Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern)
0601 Heimat, Gesellschaft und Verfassung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-012
Vermischte Einnahmen 1 100
1 100
14 552
Erläuterungen:
Übrige Einnahmen
272 01
-011
Zuschüsse der Europäischen Union zu den Kosten innenpolitischer
Maßnahmen
-
-
40
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln:
Kap. 0601 Tit. 532 14 und Kap. 0633 Hgr. 4.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
532 04
-012
Aufarbeitung DDR-Zwangsadoptionen -
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Die Ausgaben dürfen insbesondere auch für Werk- und
Dienstverträge, Honorare, Sachleistungen, Betrieb und Entwicklung von
fachbezogener IT, Anmietung von externen Büro-/Beratungsräumen,
Tagungen, Publikationen, Gutachten, wissenschaftlichen Expertisen und
Studien, Veranstaltungen, Porto sowie Verpackung und Versand von
Veröffentlichungen und Informationsmaterial verwendet werden.
3. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gem. § 44 BHO
gewährt werden.
4. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Erläuterungen:
Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 1 244 T€.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
684 29
-000
Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und
ähnliche Institutionen geringeren Umfangs
-
-
-
- 9 -
Heimat, Gesellschaft und Verfassung 0601
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(853)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Heimat und gesellschaftlicher Zusammenhalt einschließlich
interreligiöser Dialog
(197 672)
(259 389)
(83 305)
532 12
-012
Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 1 365
1 142
665
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 350 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 550 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 300 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Aus den Ausgaben sind auch Kosten für Porto, Verpackung und
Versand von Veröffentlichungen, Kosten für Tagungen sowie für Werk
und Dienstverträge zu leisten.
4. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gem. § 44 BHO
gewährt werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Vorhaben, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken........ 505
2. Forschung, Demoskopie, Evaluierung............................................ 95
3. Durchführung von Veranstaltungen ................................................ 400
4. Sonstiges......................................................................................... 365
Zusammen............................................................................................ 1 365
532 14
-029
Untersuchungen und Aufklärung über innenpolitische Grundsatzfragen
sowie Förderung innenpolitischer Maßnahmen
2 000
8 820
1 651
4 407
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 360 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 640 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 720 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2 und 3 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: 272 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
- 10 -
0601 Heimat, Gesellschaft und Verfassung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 532 14 (Titelgruppe 01):
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial zu Nr. 2 und 3 der
Erläuterungen gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte
abgegeben werden.
4. Aus den Ausgaben zu Nr. 1, 2 und 3 der Erläuterungen dürfen auch
Zuwendungen gemäß § 44 BHO gewährt werden.
5. Aus den Ausgaben zu Nr. 2 und 3 der Erläuterungen dürfen auch
Kosten für Werk- und Dienstverträge, Honorare, Sachkosten, Kosten
für Tagungen, Publikationen oder wissenschaftliche Expertisen sowie
Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen
und Werbe-/Informationsmaterial geleistet werden.
6. Aus den Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen auch
Personalausgaben geleistet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Studie zur inneren Verfasstheit von Einrichtungen und ihren
Beschäftigten ("Extremismusstudie")................................................... -
2. Kosten im Zusammenhang mit der Analyse und Förderung von
Maßnahmen zum Umgang mit ausländischer Desinformation und
weiteren hybriden Bedrohungen..................................................... 100
3. Kosten im Zusammenhang mit dem Aufbau und der
Ausstattung der Zentralen Stelle zur Erkennung ausländischer
Informationsmanipulation.............................................................................. 1 900
4. Ausgaben im Zusammenhang mit Einsätzen für die EUAA bzw.
für die nationale Kontaktstelle des EMN......................................... -
Zusammen............................................................................................ 2 000
532 15
-013
Kosten im Zusammenhang mit Dialog- und Begegnungsformaten im
Themenbereich "Gleichwertige Lebensverhältnisse"
2 000
78
683
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Aus den Ausgaben dürfen auch Kosten für Werk- und Dienstverträge,
Honorare, Sachkosten, Kosten für Tagungen, Publikationen oder
wissenschaftliche Expertisen sowie Kosten für Porto, Verpackung und
Versand von Veröffentlichungen und Werbe-/Informationsmaterial
geleistet werden.
4. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gem. § 44 BHO
gewährt werden.
532 16
-012
Aufbau einer interdisziplinären Bundesakademie -
980
2 000
-
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der
Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundesta-
- 11 -
Heimat, Gesellschaft und Verfassung 0601
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 532 16 (Titelgruppe 01):
ges. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage
eines Konzepts zum Aufbau einer unabhängigen interdisziplinären
Bundesakademie in Realstruktur.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
3. Aus den Ausgaben dürfen Personalausgaben in Höhe von bis zu 500
T€ geleistet werden.
4. Aus den Ausgaben dürfen auch Kosten für Werk- und Dienstverträge,
Honorare, Sachkosten, Kosten für Tagungen, Publikationen oder
wissenschaftliche Expertisen sowie Kosten für Porto, Verpackung und
Versand von Veröffentlichungen und Werbe-/Informationsmaterial
geleistet werden.
5. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gem. § 44 BHO
gewährt werden.
632 13
-244
Bundesanteil zur Sicherung und Betreuung der Friedhöfe der
ehemaligen jüdischen Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland
3 335
3 335
29
3 051
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Am 21. Juni 1957 schlossen der Bund, die Länder und die Vertreter der Juden in
Deutschland eine Vereinbarung zur Sicherung und Betreuung der Friedhöfe der
ehemaligen jüdischen Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland. Für die in
die Vereinbarung aufgenommenen Friedhöfe teilen sich der Bund und die Länder
hälftig die Kosten.
684 13
-187
Zuschuss an den Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU) 450
450
450
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen
und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU)....................................... 90,24 100,00 450 450 450
- aus Kap. 0601 Tit. 684 13
684 14
-187
Zuschüsse zu Lern- und Gedenkorten von historischer und
gesellschaftspolitischer Bedeutung
9 441
2 080
5 215
165
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 180 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 600 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 580 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen sind verbindlich.
3. Aus den Ausgaben dürfen auch Kosten für Werk- und
Dienstleistungsverträge, Honorare, Sachkosten inkl. Betriebskosten für
- 12 -
0601 Heimat, Gesellschaft und Verfassung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 684 14 (Titelgruppe 01):
die Liegenschaft und Technik, Kosten für Tagungen,
Publikationen oder wissenschaftliche Expertisen sowie Kosten für Porto,
Verpackung und Versand von Veröffentlichungen und Werbe-/
Informationsmaterial geleistet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Zuschuss Dokumentationszentrum "Cap-Arcona-Katastrophe
1945"............................................................................................... -
2. Zuschuss „Denkort Bunker Valentin" Bremen................................. -
3. Zuschuss an das Deutsche Auswandererhaus............................... 580
4. Zuschuss NSU Dokumentationszentrum........................................ 8 861
Zusammen............................................................................................ 9 441
Zu 1.:
Der Zuschuss in Erläuterungsziffer 1 dient der Anschubfinanzierung für den
Neubau des Dokumentationszentrums. Die Veranschlagung erfolgte auf Beschluss
des Haushaltsausschusses vom 19. Mai 2022.
Zu 3.:
Der Zuschuss in Erläuterungsziffer 3 dient der Förderung eines fünfjährigen
interkulturellen Bildungs- und Forschungsprojekts mit Sonderausstellungen im
Deutschen Auswandererhaus in Bremerhaven. Die Veranschlagung erfolgte auf
Beschluss des Haushaltsausschusses vom 16. November 2023.
685 11
-144
Zuschuss an die "Deutsche Gesellschaft e. V." 420
1 160
1 159
685 12
-144
Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen
Bildungsarbeit
115 959
148 000
148 000
Haushaltsvermerk:
1. Die Erläuterungen sind verbindlich.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Nach § 35 Abs. 2 Satz 1 BHO wird zugelassen, dass den Stiftungen
auch projektgebundene Zuwendungen aus anderen Titeln des
Bundeshaushalts gewährt werden können.
4. Die Stiftungen sind ermächtigt, die ihnen gewährten Globalzuschüsse
gleichfalls als Globalzuschüsse weiterzuleiten.
5. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Erläuterungen:
Die Globalzuschüsse werden den förderberechtigten Stiftungen nach dem
Stiftungsfinanzierungsgesetz zur Erfüllung ihrer Aufgaben gewährt, insbesondere der
Friedrich-Ebert-Stiftung, der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, der
Konrad-Adenauer-Stiftung, der Hanns-Seidel-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung und
der Rosa-Luxemburg-Stiftung zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben,
insbesondere für die Durchführung von Seminaren, Tagungen und Kolloquien,
die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln sowie die Vergabe von
Forschungsvorhaben mit gesellschaftspolitischer Zielsetzung vor allem auf dem Gebiet der
Bildungsforschung. Aus den Globalzuschüssen werden u. a. Ausgaben für Personal
und Verwaltung bestritten. Darüber hinaus dienen die Globalzuschüsse dazu,
zeitgeschichtlich bedeutsame Archivalien (z. B. Aufzeichnungen, Redemanuskripte,
Briefe u. Ä.) von deutschen Parlamentariern zu erhalten und in den Archiven der
den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien nahestehenden Stiftungen zu
archivieren. Die Verwendung der Globalzuschüsse richtet sich nach besonderen
Bewirtschaftungsgrundsätzen, die vom Bundesministerium des Innern im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassen wurden.
Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 44 607 T€.
- 13 -
Heimat, Gesellschaft und Verfassung 0601
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
685 14
-187
Zuschuss für die Förderung der jüdischen Gemeinschaft, der
christlichjüdischen Zusammenarbeit sowie des interreligiösen und interkulturellen
Dialogs
37 262
38 139
33 652
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben zu Nr. 2.11 der Erläuterungen sind übertragbar.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1. Zentralarchiv zur Erforschung der Geschichte der Juden in
Deutschland...................................................................................... 100,00 100,00 1 084 1 084 923
- aus Kap. 0601 Tit. 685 14
2. Internationales Auschwitz Komitee................................................... 97,00 100,00 222 222 202
- aus Kap. 0601 Tit. 685 14
3. Deutscher Koordinierungsrat der Gesellschaften für Christlich-
Jüdische Zusammenarbeit...................................................................... 70,87 100,00 1 005 974 943
- aus Kap. 0601 Tit. 685 14
5. Werteinitiative e. V............................................................................ 97,31 100,00 1 000 1 000 770
- aus Kap. 0601 Tit. 685 14
6. TIKVAH Institut................................................................................. 100,00 100,00 700 700 400
- aus Kap. 0601 Tit. 685 14
7. Bundesverband der Recherche- und Informationsstelle
Antisemitismus - RIAS e. V................................................................................ 100,00 100,00 1 100 896 820
- aus Kap. 0601 Tit. 685 14
8. Jüdisches Leben in Europa e. V....................................................... 100,00 100,00 2 600 2 496 400
- aus Kap. 0601 Tit. 685 14
9. Nathan Peter Levinson Stiftung........................................................ 29,00 29,00 388 388 -
- aus Kap. 0601 Tit. 685 14
Zusammen................................................................................................. 8 099 7 760 4 458
- Summe Tit. 685 14................................................................................... 8 099 7 760 4 458
Sonstige Zuwendungsempfänger
Zentralrat der Juden in Deutschland (Vertrag mit der Bundesrepublik
Deutschland vom 27.01.2003, in aktueller Fassung vom 25.04.2023)....... 100,00 100,00 22 000 22 000 22 000
- aus Kap. 0601 Tit. 685 14
Projektförderung
2.2 Hochschule für jüdische Studien...................................................... 934 743 723
2.4 Leo Baeck Institut............................................................................. 1 249 1 249 1 249
2.5 Internationaler Rat der Christen und Juden...................................... 250 250 85
2.7 Union Progressiver Juden................................................................ 250 250 105
2.8 Projekte, die der Erhaltung und Weiterentwicklung des jüdischen
Kulturerbes dienen und den christlich-jüdischen Dialog
unterstützen.................................................................................................... 100 319 63
2.11 Toleranz-Tunnel e. V......................................................................... - - 1 500
2.13 TIKVAH Institut................................................................................. - - 393
2.14 Nevatim Programm der Jewish Agency............................................ 400 400 399
2.16 Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen
Antisemitismus - RIAS e. V............................................................................. - 204 409
2.18 Makkabi Deutschland e. V................................................................ - - 400
2.19 Projektförderung Jüdisches Leben in Europa e. V............................ 1 500 1 500 58
- 14 -
0601 Heimat, Gesellschaft und Verfassung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 685 14 (Titelgruppe 01)
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
2.20 Jüdischer Kulturfonds....................................................................... 2 000 2 000 480
2.21 OFEK e. V. Beratungsstelle bei antisemitistischer Gewalt und
Diskriminierung...................................................................................... 480 480 347
2.22 ZADA Zentrum für eine Gesellschaft ohne Antisemitismus,
Diskriminierung und Ausgrenzung............................................................. - 984 983
Zusammen................................................................................................. 7 163 8 379 7 194
Insgesamt.................................................................................................. 37 262 38 139 33 652
- Summe Tit. 685 14................................................................................... 37 262 38 139 33 652
Wirtschaftsplan zu 8. siehe Anlage zum Kapitel 0601.
Zu 1. und 2.2: Auf Grundlage des Vertrages mit dem Zentralrat der Juden in Deutschl- and vom 27. Januar 2003 wird das
Zentralarchiv institutionell geförde- rt und die Hochschule für jüdische Studien im Einvernehmen mit den Ländern mit einem Bundesanteil von
bis zu 30 Prozent der Gesamtausgaben gefördert.
Die Bundesregierung unterstützt den Zentralrat der Juden in Deutschland bei
seinen integrationspolitischen, sozialen und überregionalen Aufgaben, den Kosten
seiner Verwaltung sowie bei der Erhaltung und Pflege des deutsch-jüdischen
Kulturerbes und dem Aufbau einer jüdischen Gemeinschaft.
685 15
-199
Zuschüsse zur Unterstützung von Selbstorganisationen Betroffener
sexueller Gewalt und Missbrauch im Kirchenbereich und Begleitung der
Aufarbeitungsprozesse
400
400
400
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen
und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Eckiger Tisch e.V.................................................................................. 400
685 16
-199
Zuschuss zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von
Kirchentagen sowie zu Projekten von Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften anlässlich herausragender Jubiläen und Ereignisse
1 050
900
487
613
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 400 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Kirchentage..................................................................................... 1 000
2. Herausragende Jubiläen und Ereignisse........................................ 50
Zusammen............................................................................................ 1 050
- 15 -
Heimat, Gesellschaft und Verfassung 0601
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
685 19
-187
Kosten der Deutschen Islam Konferenz (DIK) sowie Förderung von
Projekten zur Umsetzung der Ziele der DIK und des interreligiösen Dialogs
mit Bezug zum Islam
5 898
6 005
1 000
3 384
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 700 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 300 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Aus den Ausgaben dürfen auch Kosten für Werk- und
Dienstverträge, Honorare, Aufwandsentschädigungen, Sachkosten, Kosten für
Tagungen, Veranstaltungen, Publikationen, sonstige
Öffentlichkeitsarbeit oder wissenschaftliche Expertisen sowie Kosten für Porto,
Verpackung von Veröffentlichungen und Informationsmaterial geleistet
werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Kosten der Deutschen Islamkonferenz (DIK).................................. 250
2. Förderung von Projekten, die zur Umsetzung der Ziele der DIK
beitragen (einschließlich des Förderansatzes "Moscheen für
Integration")........................................................................................... 4 893
3. Förderung von Projekten des interreligiösen Dialogs,
insbesondere mit dem Islam.............................................................................. 755
Zusammen............................................................................................ 5 898
Zu 1.:
Ziel der DIK ist eine verbesserte religions- und gesellschaftspolitische Integration
der muslimischen Bevölkerung in Deutschland.
686 12
-165
Kosten im Zusammenhang mit der Unterstützung der
Historikerkommission zum Olympia-Attentat 1972
-
1 000
1 073
671
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Aus den Ausgaben dürfen auch Kosten für Werk- und
Dienstverträge, Honorare, Aufwandsentschädigungen, Sachkosten, Kosten für
Tagungen, Veranstaltungen, Publikationen, sonstige
Öffentlichkeitsarbeit oder wissenschaftliche Expertisen sowie Kosten für Porto,
Verpackung und Versand von Veröffentlichungen und Informationsmaterial
geleistet werden.
4. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der Historikerkommission
ausgewertet, dokumentiert, veröffentlicht und verbreitet werden.
687 11
-244
Entschädigung an ehemalige Bedienstete jüdischer Gemeinden 292
375
94
Haushaltsvermerk:
Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
- 16 -
0601 Heimat, Gesellschaft und Verfassung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 687 11 (Titelgruppe 01)
Erläuterungen:
Die ehemaligen Bediensteten jüdischer Gemeinden sowie ihre Hinterbliebenen
erhalten gemäß § 31 d des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung
nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes laufende
Versorgungszahlungen. Aus den Ausgaben dürfen auch Kosten für
Sachverständige geleistet werden.
894 12
-144
Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen zur
gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit
10 500
16 850
27 400
8 485
Haushaltsvermerk:
1. Einnahmen aus Verkaufserlösen fließen den Ausgaben für
Reinvestitionsmaßnahmen zu, soweit dies im erheblichen Interesse des
Bundes liegt.
894 13
-187
Zuschuss für Investitionen und Baumaßnahmen zur Beförderung der
christlich-jüdischen Zusammenarbeit sowie des interreligiösen Dialogs
7 300
19 675
42 450
3 300
Haushaltsvermerk:
1. Die Erläuterungen sind verbindlich.
2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Ausgaben zur denkmalpflegerischen Umgestaltung der Synagoge
"Roonstraße" Köln .......................................................................... 6 000
2. Ausgaben zur anteiligen Bezuschussung der Erweiterung der
Synagoge Münstersche Straße in Berlin-Wilmersdorf......................... -
3. Ausgaben zur anteiligen Bezuschussung des Wiederaufbaus der
"Synagoge am Bornplatz" in Hamburg durch den Bund................. -
4. Ausgaben zur Sanierung der ehemaligen Synagoge Schlüchtern . 1 300
Zusammen............................................................................................ 7 300
Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die Haushaltsmittel sind bis
zur haushaltsmäßigen Anerkennung gem. § 24 Abs. 3 BHO gesperrt.
Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 12 779 T€.
Weniger wegen planmäßiger Zuschussfinanzierung.
894 14
-144
Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen zur
Weiterleitung an sonstige Bildungseinrichtungen mit gesellschaftspolitischem und
demokratischem Schwerpunkt
-
-
2 000
-
Haushaltsvermerk:
1. Die Erläuterungen sind verbindlich.
2. Zuschüsse zu Investitionsmaßnahmen aus diesem Titel dürfen nur an
Einrichtungen gewährt werden, die selbst aus Kap. 0601 Tit. 894 12
Zuschüsse erhalten, die Weiterleitung an die unten näher
bezeichneten sonstigen Bildungseinrichtungen ist zulässig.
3. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Sonderinvestitionsbedarf für das Bildungshaus der Stiftung
Christlich-Soziale Politik e. V. (CSP) in Königswinter; Weiterleitung erfolgt
über die KAS......................................................................................... -
Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 6 429 T€.
- 17 -
Heimat, Gesellschaft und Verfassung 0601
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Titelgruppe 04
Tgr. 04 Verfassung (165 374)
(262 735)
(8 726)
532 44
-019
Kosten für Veranstaltungen der Verfassungsorgane aus besonderen
Anlässen, insbesondere für Staatsakte, Staatsbegräbnisse und zentrale
Gedenkveranstaltungen
156
153
1 238
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 125 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 300 T€ der Einsparungen bei
folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 06.
532 45
-011
Kosten für Veranstaltungen der Bundesregierung aus Anlass der
Feierlichkeiten zu 70 Jahren Bundesrepublik Deutschland und 30 Jahren
Mauerfall
-
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
an Dritte abgegeben werden.
2. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Werk- und
Dienstverträge, Honorare, Sachleistungen, Tagungen, Veranstaltungen,
Publikationen sowie für Porto, Verpackung und Versand von
Veröffentlichungen geleistet werden.
532 47
-011
Kosten für den Festakt aus Anlass des Gedenktages für die Opfer von
Flucht und Vertreibung
75
73
70
532 48
-011
Zuschuss für die Feierlichkeiten anlässlich des Tages der Deutschen
Einheit
250
250
250
532 49
-011
Ausgaben aus Anlass von Verfassungsjubiläen und Gedenktagen -
162
60
187
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind nicht übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Aus den Ausgaben dürfen auch Ausgaben für Werk- und
Dienstverträge, Honorare, Sachleistungen, Tagungen, Publikationen oder
wissenschaftliche Expertisen, für Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit
sowie Ausgaben für Porto, Verpackung und Versand von
Veröffentlichungen und Werbe-/Informationsmaterial geleistet werden.
4. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gem. § 44 BHO
gewährt werden.
632 41
-011
Kosten der Bundestagswahlen sowie Kosten der Direktwahl zum
Europäischen Parlament
44 322
141 546
8 666
122 591
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
- 18 -
0601 Heimat, Gesellschaft und Verfassung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 632 41 (Titelgruppe 04):
2. Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei
anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in
den Ressorteinzelplänen herangezogen werden.
Erläuterungen:
Weniger wegen durchgeführter Bundestagswahl in 2025.
632 44
-012
Kennzeichnung der Bundesaußengrenze sowie Aufstellung und
Unterhaltung von Europaschildern an den Außen- und Binnengrenzen der
Staaten der EU
500
500
222
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Kosten der Herrichtung, Beschaffung und Aufstellung von
Grenzzeichen, Grenzurkunden................................................................. 494
2. Europaschilder................................................................................ 5
3. Bewirtungsausgaben im Rahmen der Sitzungen der
Grenzkommissionen........................................................................................ 1
Zusammen............................................................................................ 500
632 45
-042
Zuweisungen zu laufenden Aufwendungen 120 000
120 000
120 000
Erläuterungen:
Ausgaben zur Abgeltung hauptstadtbedingter Sicherheitskosten an das Land
Berlin gemäß Hauptstadtfinanzierungsvertrag.
685 45
-165
Zuschüsse zur Förderung von Forschungsvorhaben, Wettbewerben und
Veröffentlichungen insbesondere in Verfassungsrecht,
Verwaltungswissenschaften und Kommunalwesen
71
51
30
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen
an Politiker und Fachkreise unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt
abgegeben werden.
Erläuterungen:
Förderung wissenschaftlicher Untersuchungen und Wettbewerbe im
Zusammenhang mit den Aufgaben des Bundesministeriums des Innern. Insbesondere
sollen Druckkostenzuschüsse zu Arbeiten über staatsrechtliche, verwaltungs- und
kommunalwissenschaftliche Fragen gewährt werden. Zuschusswürdig sind
Forschungsvorhaben, erheblich überdurchschnittliche Dissertationen sowie einige
bedeutende Habilitationsschriften, wenn sie für den Bund von besonderer
Bedeutung sind. Das besondere Bundesinteresse wird jeweils aufgrund eines fachlichen
Gutachtens geprüft.
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
531 21
-322
Olympiabewerbung
1 207
-
542 22
-322
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausrichtung der Fußball EM
2024
-
100
6 324
681 21
-322
Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Athletinnen
und Athleten mit Behinderung im Spitzensport
616
611
684 20
-043
Bundesprogramm gegen Extremismus und Antisemitismus im Sport
1 000
956
- 19 -
Heimat, Gesellschaft und Verfassung 0601
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
684 21
-322
Zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports
201 268
180 923
684 22
-322
Projektförderung für das Institut für Angewandte Trainingswissenschaften
(IAT) und das Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten
(FES)
22 600
22 600
684 23
-322
Periodisch wiederkehrende Sportveranstaltungen
6 980
6 734
684 26
-322
Zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports der nicht-olympischen
Verbände, der nicht-olympischen Disziplinen Olympischer Verbände und
vorübergehend Olympischer Verbände mit World Games Bezug
13 889
10 003
684 27
-322
Corona-Überbrückungshilfe für Profisportvereine
-
-
684 28
-322
Beteiligung des Bundes an der Ausrichtung von
Sportgroßveranstaltungen
44 543
8 438
685 13
-290
Zuschuss an die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
10 000
-
685 21
-322
Zentrum Safe Sport
734
881
685 22
-322
Sportagentur
200
-
685 23
-322
Institutionelle Förderung Makkabi Deutschland e. V.
679
-
686 21
-322
Bundeszuschuss an die Stiftung Fußball & Kultur EURO 2024 gGmbH
zum Kunst- und Kulturprogramm anlässlich der EURO 2024
-
4 040
686 22
-165
Förderung von Forschung, Dokumentation und Tagungen sowie
Durchführung von Forschungsvorhaben und Transferprojekten auf dem Gebiet
der Sportwissenschaft
6 534
212
6 385
686 23
-322
Zuschuss für Maßnahmen zur Dopingbekämpfung
9 807
10 509
686 24
-029
Zuschuss an die Welt-Anti-Doping Agentur (WADA)
1 371
1 240
686 25
-322
Fonds DDR-Dopingopfer
-
-
686 26
-322
Förderung von internationalen Sportprojekten und Tagungen
1 260
947
686 27
-322
Programm "Neustart nach Corona"
-
-
- 20 -
0601 Heimat, Gesellschaft und Verfassung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
882 21
-322
Zuwendungen für die Errichtung, Ausstattung und Bauunterhaltung von
Sportstätten für den Hochleistungssport
18 810
7 935
9 532
882 23
-322
Zuwendungen für die Errichtung und Ausstattung von Sportstätten für die
Reit-WM 2026 in Aachen
1 500
1 500
- 21 -
Heimat, Gesellschaft und Verfassung 0601
Anlage zu Kapitel 0601 - Wirtschaftspläne
Zu Tgr. 01 Tit. 685 14
8. Jüdisches Leben in Europa e. V.
Wirtschaftsplan
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ - - -
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 2 600 2 496 400
2.1 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 2 600 2 496 400
aus Kap. 0601 Tit. 685 14..................................................................................................... 2 600 2 496 400
Schlüssige Angaben lagen bei Redaktionsschluss nicht vor.
- 22 -
0601 Anlage 1
Wirtschaftspläne
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In der Titelgruppe IT und Netzpolitik (Tgr. 01) sind unter
anderem Mittel für den Beauftragten der Bundesregierung für
Informationstechnik (BfIT) und für den Aufbau digitaler
Infrastrukturen ausgebracht.
Titelgruppe 02 enthält die Mittel für die Aufrechterhaltung des
laufenden Betriebs des bestehenden Digitalfunks der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. In der
Titelgruppe Moderne Verwaltung (Tgr. 03) sind als
wesentliche finanzwirksame Einzelmaßnahmen neben dem Projekt
zur Einführung einer einheitlichen Behördenrufnummer (115)
insbesondere Mittel zur Schaffung einer modernen digitalen
Verwaltungslandschaft enthalten.
In der Titelgruppe IT-Konsolidierung Bund (Tgr. 04) sind
die Mittel für die Neuaufstellung der IT-Dienste des Bundes
(Dienstekonsolidierung) und für die Beschaffungsbündelung
ausgebracht.
Die Titelgruppe 05 enthält die Mittel für Aufbau und Betrieb
der Netze des Bundes (NdB).
Zur Schaffung einer finanziellen Grundlage für die
Modernisierung und Harmonisierung der polizeilichen IT-Verfahren von
Bund und Ländern wurde mit einer entsprechenden
Verwaltungsvereinbarung ein Polizei-IT-Fonds eingerichtet.
Entsprechende Maßnahmen sind in der Titelgruppe 06 veranschlagt.
In den Titelgruppen 07 und 08 sind die Mittel für die
Digitalisierung der Verwaltung und Verwaltungsdienstleistungen sowie
der Modernisierung der Registerlandschaft ausgebracht.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die IT- und Netzpolitik des Bundesministeriums des Innern
zielt darauf ab, Vertrauen, Freiheit und Sicherheit in der
Informationsgesellschaft zu gewährleisten. Das Verständnis von
Netzpolitik als digitale Gesellschaftspolitik soll durch weitere
Maßnahmen des Bundesministeriums des Innern weiter
gestärkt werden. Diese sollen dazu beitragen, möglichst vielen
Bürgerinnen und Bürgern sowie Wirtschaft und Verwaltung die
Teilhabe an den Vorteilen und Chancen der Digitalisierung zu
ermöglichen.
Der Digitalfunk (Digitales Sprech- und Datenfunksystem für
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - BOS)
ist das etablierte länderübergreifende Instrument für die
einsatzkritische Sprachkommunikation. Lebensrettende
Einsatzkräfte, Feuerwehr, Polizei und weitere BOS sind bei ihrer
Arbeit auf den Digitalfunk angewiesen, der damit
elementarer Bestandteil der Sicherheitsarchitektur Deutschlands ist.
Wesentliches Ziel ist der laufende Betrieb eines bundesweit
einheitlichen Funknetzes für Rettungs- und Sicherheitskräfte.
Als etabliertes Kommunikationsnetz trägt der Digitalfunk zu
einer widerstandsfähigen Infrastruktur und leistungsfähigen
Institutionen auf allen Ebenen (SDGs 9, 16) bei. Dabei arbeiten
Bund und Länder eng zusammen. Der bestehende Digitalfunk
gliedert sich in die Bereiche Kernnetz und Zugangsnetz. Der
Bund hat sich verpflichtet, das bestehende Kernnetz zu
finanzieren. Das Zugangsnetz wird durch die Länder betrieben,
aber durch den Bund mitfinanziert. Als Teil des
Zugangsnetzes ist dem Bund auch die Finanzierung der für die
Versorgung der 12-Seemeilen-Zone und des Luftraumes
erforderlichen Netzelemente zugeordnet.
Im Bereich der Titelgruppe Moderne Verwaltung ist es das
Ziel, die Behördennummer 115 als den Bürgerservice der
öffentlichen Verwaltung in Deutschland flächendeckend zu
etablieren. In den kommenden Jahren sollen weitere Kommunen
und Länder für eine Teilnahme geworben und die Bekanntheit
der 115 gesteigert werden.
Die Titelgruppe IT-Konsolidierung Bund beinhaltet die
Mittel, die im direkten Zusammenhang mit den Aufgaben der
Dienstekonsolidierung und der Beschaffungsbündelung im
Rahmen der IT-Konsolidierung Bund im BMI stehen. Ziele der
Konsolidierung der Informationstechnik des Bundes sind, die
Informationssicherheit vor dem Hintergrund steigender
Komplexität zu gewährleisten, die Hoheit und Kontrollfähigkeit über
die eigene IT dauerhaft zu erhalten, auf innovative
technologische Trends flexibel reagieren zu können, einen
leistungsfähigen, wirtschaftlichen, stabilen und zukunftsfähigen Betrieb
sicherzustellen und ein attraktiver Arbeitgeber für IT-
Fachpersonal zu sein. Die Daten der Bundesverwaltung sollen
umfassend geschützt und gegen Missbrauch gesichert werden.
Die IT-Konsolidierung Bund umfasst vier Handlungsstränge:
Betriebskonsolidierung, Dienstleisterertüchtigung,
Dienstekonsolidierung und Beschaffungsbündelung, wobei die
Betriebskonsolidierung und die Dienstleisterertüchtigung durch das
Bundesministerium der Finanzen verantwortet werden.
In der Titelgruppe Netze des Bundes sind insbesondere die
Mittel für den Betrieb von NdB durch die BDBOS seit dem
1. Januar 2019 veranschlagt. Die Bundesregierung verfolgt
mit dem Eigenbetrieb das Ziel, die Steuerungsbefähigung des
Bundes weiter zu stärken und ein hohes Sicherheitsniveau
zu gewährleisten. Für umfassende Kontroll-, Einfluss- und
Durchsetzungsmöglichkeiten des Bundes muss dieser seine
sicherheitskritischen IT-Systeme und Infrastrukturen soweit
wie möglich selbst planen, aufbauen und betreiben (SDGs
9, 16). Mit den Netzen des Bundes wird eine Infrastruktur
mit erhöhtem Sicherheitsniveau bereitgestellt, auf die die
drei vom Bundesministerium des Innern verantworteten Netze
(IVBB inklusive des ehemaligen IVBV/BVN sowie das Bund-
Länder-Verbindungsnetz, ehemals DOI) vollständig migriert
sind und die als Integrationsplattform für alle
Weitverkehrsnetze der Bundesverwaltung dienen kann. Darüber hinaus sind
Mittel für die Weiterentwicklung der Netze des Bundes zu
einer neuen leistungsfähigeren Netzinfrastruktur für die
öffentliche Verwaltung in Deutschland vorgesehen.
Der Polizei-IT-Fonds hat das Ziel, das Informationswesen der
Polizeien des Bundes und der Länder sowie der
ermittlungsführenden Dienststellen der Zollverwaltung soweit wie möglich
zu vereinheitlichen und zu harmonisieren, indem die verschie-
- 23 -
IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne
Verwaltung
0601 Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
Tgr. 02 - Sport
Stellenübersicht
Besoldungs-/
Vergütungs-/
Entgeltgruppen
Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar
Tit. 422 .1, 428 .1
sowie entsprechende Kontierung
im Wirtschaftsplan
Soll
2026
Soll
2025
besetzt am
1. Oktober
2025
1 2 3 4
Zu Titel 686 23
1. Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland (NADA)
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
AT B................................................................................... - 2,0 2,0
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15................................................................................... - 1,0 -
E 14................................................................................... - 3,0 1,6
E 13................................................................................... - 15,5 13,6
E 12................................................................................... - 2,8 2,8
E 11................................................................................... - 3,5 1,0
E 10................................................................................... - 1,0 2,0
E 9b................................................................................... - 2,0 1,0
E 9a................................................................................... - 3,0 4,6
E 8..................................................................................... - 3,0 4,0
E 7..................................................................................... - 2,0 1,8
Zusammen........................................................................ - 36,8 32,4
Insgesamt.......................................................................... - 38,8 34,4
- 297 -
Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
0601
Stellenübersichten
der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 0602
Titel aus Nr. ...
Erläuterung Bezeichnung
1 2 3
Tgr. 01 IT und Netzpolitik
685 10 1. Anstalt öffentlichen Rechts Föderale IT-Kooperation (FITKO)
- 298 -