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Rede von Gerold Reichenbach (SPD) – Drucksache 16/12594

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 35: Drucksache 16/12594 –.

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Rede von Gerold Reichenbach (SPD) – Drucksache 16/12594 Das heute vorliegende Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ist ein weiterer Schritt bei der schwierigen und sich zäh gestaltenden Aufgabe, das in Deutschland bereits bestehende integrierte BOS- Funknetz von der analogen in die modernere digitale Funktechnik zu überführen. Die Gesetzesänderung ist notwendig, weil das Großprojekt – seit der Verabschiedung des dafür zuständigen Gesetzes im Juni 2006 – nun in ein Stadium getreten ist, in dem wir endlich die Voraussetzungen für die Beschaffung der Endgeräte festzulegen haben. Entscheidend für die Realisierung und auch die künftige Weiterentwicklung des BOS-Funknetzes ist, dass entsprechende Endgeräte von den Herstellern angeboten werden und sich ein entsprechender Markt entwickelt. Dabei wollen wir einerseits einen breiten Wettbewerb bei den Endgeräten gewährleisten. Das ist einer der Gründe, warum wir Netz- und Systembetrieb getrennt vergeben und dafür gesorgt haben, dass die Schnittstellen zu den Endgeräten offengelegt werden müssen. Andererseits müssen wir als Gesetzgeber darauf achten, dass eine sicherheitsrelevante Infrastruktur wie der BOS-Digitalfunk die notwendigen Sicherheitsstandards einhält. Die von den Nutzern dezentral beschafften und verwendeten Endgeräte müssen störungsfrei und interoperabel mit den sonstigen Komponenten des Digitalfunknetzes und mit anderen Endgeräten eingesetzt werden können. Zudem müssen die Endgeräte bestimmte elektromagnetische und mechanische Eigenschaften sowie bestimmte Anforderungen an die Bedienbarkeit erfüllen. Deshalb muss es eine Zertifizierung der Endgeräte geben. Sie ist zum einen wichtig für die Benutzer. Sie müssen sich im Ernstfall, in dem es durchaus um Menschenleben gehen kann, darauf verlassen können, dass die beschafften Geräte technisch und funktionell alle Anforderungen erfüllen und störungsfrei betrieben werden können. Sie ist aber auch wichtig für die Hersteller, um sie vor unlauterem Wettbewerb zu schützen. Eine unabhängige Zertifizierung durch die Bundesanstalt bietet für beide diese Sicherheit. Nicht zuletzt dient eine unabhängige, allgemeine Zertifizierungsmöglichkeit auch der Vielfalt und Konkurrenz auf dem Markt. Konkurrenz bei Preis und Qualität ist wichtig für die kommunalen Gebietskörperschaften undOrganisationen, die die Endgeräte beschaffen, auch in Anbetracht der Gerätekosten. Wir wollen keine Monopolstellung eines einzelnen Anbieters mit allen Marktverzerrungen, die sehr wohl bekannt sind. Wir verpflichten die Hersteller, die eine Zertifizierung anstreben, dazu, zwei Endgeräte unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, die von unabhängigen, externen Testplattformen geprüft werden. Dies gilt nicht für die Hersteller von mobilen oder stationären Funkleitstellen. Weil diese Anlagen hohe Stückpreise haben, hätte dies für die Zertifizierungswilligen unverhältnismäßig hohe Kosten zur Folge, die sich nicht marktkonform auf den Verkaufspreis umlegen ließen. Bei den Endgeräten fällt dies wegen der geringeren Stückpreise und den höheren Marktchancen dagegen kaum ins Gewicht. Durch einen Änderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sichergestellt, dass bei kleineren Veränderungen keine aufwendigen Folgezertifizierungen notwendig sind. Nur bei Änderungen, die wesentlich sind, die also Auswirkungen auf Betriebs- und Funktionsfähigkeit haben muss nachzertifiziert werden. Für unwesentliche Änderungen, also zum Beispiel im Design, gilt dies nicht. Die konkrete Unterscheidung trifft letztlich die Bundesanstalt innerhalb einer Frist von drei Monaten. Des Weiteren stellen wir mit der Gesetzesänderung noch einmal klar, dass die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ausschließlich in öffentlichem Interesse tätig wird. Weil die Debatte über den Digitalfunk angesichts der drohenden weiteren Verzögerungen und Kostensteigerungen erneut aufflammt, lassen Sie mich anlässlich der heutigen Gesetzesberatung noch zwei grundsätzliche Feststellungen treffen: Erstens. Unbefriedigend ist, dass sich erneut herausstellt, dass der bereits mehrfach in die Länge gezogene Zeitplan für den Aufbau des flächendeckenden BOS-Digitalfunks wieder nicht eingehalten werden kann. Entsprechend unserer föderalen Struktur im Sicherheitsbereich müssen wir diesen Prozess kontinuierlich mit einer Vielzahl von Aufgabenträgern abstimmen: mit dem Bund, den Ländern und auf den jeweiligen Ebenen unter den Behören und Organisationen in der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Das erweist sich stellenweise immer noch als zäh, zumal die einzelnen Länder unterschiedlich und unterschiedlich schnell vorgehen. Allerdings können wir uns auch nicht – wie manche Neunmalkluge immer wieder suggerieren – mit vermeintlich erfolgreicheren Nachbarländern vergleichen. Dort wurde der Digitalfunk bisher entweder als Insellösung oder als Teilfunknetz angelegt. Erst jetzt werden auf dieser Basis integrierte Gesamtlösungen geplant. Wir müssen in Abstimmung zwischen Bund und Ländern, den kommunalen Gebietskörperschaften und den jeweiligen Organisationen der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr ein bereits bestehendes integriertes Netz komplett transferieren. Der Verzicht auf den einheitlichen Ausbau eines Kernnetzes durch den Bund und der steigende Koordinierungsbedarf tun ein Übriges. Zum Zweiten: Beunruhigend sind die stark steigenden Kosten, die die ursprünglichen Ansätze jetzt schon erheb-Zu Protokoll gegebene Reden Gerold Reichenbachlich übersteigen. Die Zahlen, die jetzt gehandelt werden, sind ein Vielfaches dessen, was ursprünglich beim Aufbau des Kernnetzes durch die DB-Telematik in Rede stand. Damals führte der Aufschlag von 500 Millionen Euro dazu, dass der DB-Telematik das Gesamtprojekt entzogen wurde, und zwar mit der Begründung: zu teuer. Inzwischen haben wir das Mehrfache der damals in Rede stehenden Kostensteigerung erreicht. Wir erinnern uns, dass der Bund unter Rot-Grün zugesagt hatte, das Kernnetz zu finanzieren. Das entspricht 50 Prozent des gesamten Netzes, und das obwohl der Bund weniger als 10 Prozent der Nutzer stellt. Mit diesem „unausschlagbaren“ Angebot, das einem Kostenteil des Bundes von rund 30 Prozent entsprach, hatte der damalige Bundesminister Schily das Kostenkarussell zwischen Bund und Ländern beenden und endlich den Weg für den Digitalfunk frei machen können. Die Länder und Innenminister Wolfgang Schäuble haben dann von dem Modell es Ausbaus des Kernnetzes durch den Bund mithilfe eines einheitlichen Dienstleisters Abstand genommen, unter anderem mit Verweis auf die avisierte Kostensteigerung von 500 Millionen Euro. Dagegen wurde – vereinfacht dargestellt – vereinbart, dass der Bund zwar mit der Bundesanstalt die Verantwortung für die Koordinierung und die Gesamtnetzplanung übernehmen soll, die Länder aber in ihrem Bereich den Gesamtausbau des Netzes eigenständig vornehmen können, wobei sie dies auch wahlweise der Bundesanstalt übertragen können. Das wurde damals von allen Beteiligten als kostengünstigere und schnellere Lösung gefeiert. Die Realität sieht heute leider ganz anders aus. Es ist nicht redlich, alle Probleme die jetzt im Projekt- und Kostenmanagement entstehen, dem Vorgängerminister in die Schuhe zu schieben und jegliche Verantwortung für die jetzige – für uns alle unbefriedigende Situation – von sich zu weisen. Im Gegenteil: Wir müssen aufpassen, dass das von Innenminister Schäuble mit den Ländern vereinbarte jetzige Vorgehen nicht zu einem reinen Optionsmodell wird, bei dem alle Kostenrisiken auf den Bund abgewälzt werden. Denjenigen, die jetzt die Kostensteigerungen als Gelegenheit nutzen wollen, verlorene Schlachten erneut zu schlagen und nach einer Privatisierung hoheitlicher Aufgaben in Form einer Konsortiumslösung zu rufen, möchte ich nur das Beispiel Maut entgegen halten. Es kann nicht die Rede davon sein, dass diese Lösung kostengünstig sei oder gewesen wäre. Das vorliegende Gesetz ist notwendig, um die Voraussetzung für die Zertifizierung und damit die Markteinführung und Beschaffung der Endgeräte zu schaffen. Die Bundesländer, die Gemeinden, aber insbesondere die Nutzer warten darauf ungeduldig; nicht zuletzt auch deshalb, um endlich marktreife Geräte und verlässlichere Zahlen für ihre Planungen zu erhalten. Wir stehen ohnehin im Verzug. Die Frauen und Männer, die bei den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, bei den Polizeien, den Feuerwehren, den Hilfsorganisationen und beim THW sich täglich für unser aller Sicherheit einsetzen und dabei oft Risken für Leib und Leben in Kauf nehmen, haben nicht nur unser aller Dank dafür verdient, sie haben auch Anspruch darauf, dass wir alles tun, damit ihnenendlich eine modernere Funktechnik für die Erfüllung ihrer schwierigen Aufgaben zu Verfügung steht. Darum sollten wir die jetzige Gesetzesänderung nicht in Haftung für andere Debatten nehmen. Ich bitte um ihre Zustimmung. Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Wir brauchen schnellstmöglich den Digitalfunk in Deutschland. Das Projekt ist zu wichtig, als dass sein Scheitern auf Dauer riskiert werden darf. Gegenstand des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfes ist insbesondere die Einführung einer Vorschrift zur Zertifizierung von Endgeräten durch die Bundesanstalt für Digitalfunk. Die technische Überprüfung verbleibt grundsätzlich bei sachverständigen Prüfstellen. Die Endabnahme soll durch die Bundesanstalt durchgeführt werden. Eine Zertifizierung soll dann erteilt werden, wenn die zwingend erforderlichen Leistungsmerkmale vorhanden sind, das Gerät nicht gegen andere öffentlich- rechtliche Vorschriften verstößt und der Erteilung des Zertifikats keine überwiegenden öffentlichen Interessen, insbesondere sicherheitspolitische Belange der BRD, entgegenstehen. Die FDP-Bundestagsfraktion macht sich bereits seit Jahren für die Einführung des Digitalfunks stark. Allerdings hatte sie sich bereits bei der Errichtung einer Bundesanstalt für Digitalfunk enthalten, da grundsätzlich die Notwendigkeit einer Behördenlösung in diesem Bereich zweifelhaft ist. Alternativen hatte die Bundesregierung nicht ernsthaft geprüft. Diese Kritik wirkt auch jetzt fort, vor allem, wenn ich über das Kostencontrolling und die Informationspolitik der Bundesregierung nachdenke. Innerhalb des Bundesrates wurde Kritik daran geäußert, dass die Mitspracherechte der Länder bei der Festlegung des Zertifizierungsverfahrens und des Inhalts der Zertifikate zu gering seien. So solle die Zertifizierungsverordnung des BMI nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Da das Projekt Digitalfunk ein Gemeinschaftsprojekt von Bund und Ländern ist, muss dies tatsächlich kritisch hinterfragt werden. Das bisherige Auftrags- und Vergabeverfahren der Bundesregierung für den BOS-Digitalfunk ist unverantwortlich und undurchsichtig. Die dringend erforderliche Einführung wurde unnötig verzögert und verteuert. Der ursprünglich geplante Weg, über eine Dienstleistungsausschreibung das Digitalfunknetz zu errichten, wurde von der Bundesregierung Ende Januar 2005 verlassen. Der Betrieb wurde ohne Ausschreibung an die Bahntochter DB-Telematik vergeben – einfach so mit einem telegenen Handschlag von Otto Schily und Herrn Mehdorn. Und dann passierte Folgendes: Für den Betrieb des BOS- Digitalfunks legte die DB-Telematik am 31. Juli 2006 ein Angebot in Höhe von 2,6 Milliarden Euro vor. Der im Haushalts- und Finanzplan für den Bund veranschlagte Kostenrahmen beträgt aber nur rund 1,1 Milliarden Euro. Jetzt ist eine erneute Kostensteigerung um rund 1 Milliarde Euro bekannt geworden. Die Kosten für den Bund betragen jetzt inzwischen fast das Dreifache. Zu Protokoll gegebene Reden Hartfrid Wolff (Rems-Murr)Die Kostenentwicklung wie die Gesamtumstände der Digitalfunkeinführung in Deutschland sind skandalös. Die Rolle der Minister Schily und Schäuble ist mit „undurchsichtig“ noch sehr behutsam ausgedrückt. Obwohl die Bundesregierung immer wieder das Gegenteil behauptet, ist der Eindruck unabweisbar, dass die Kosten für den Steuerzahler als eine zu vernachlässigende Größe angesehen werden. Ein wirksames Controlling fehlt. Die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung der Bundesregierung ist durch ein hohes Maß an Intransparenz und Undurchsichtigkeit geprägt. Gegen daraus resultierende Mutmaßungen und Verdächtigungen helfen nur Offenheit und Transparenz. Die Finanzierung des gesamten Projekts für den Bund, aber auch die Finanzierungsbedingungen für jedes einzelne Bundesland sind völlig aus dem Blick geraten. Ein Vertrag zulasten Dritter, zulasten der Länder ist unzulässig. Die FDP hat erhebliche Bedenken gegen die Art und Weise, wie die Bundesregierung die Einführung des Digitalfunks betreibt. Das unklare und intransparent wirkende Vergabeverfahren zum Digitalfunk hat bislang neben immensen Kosten nur grandiose Zeitverzögerungen verursacht. Wir sollten im Interesse der Sicherheit der Bürger, aber auch der Haushaltslage schnellstmöglich die beste, aber auch wirtschaftlichste Technik in Deutschland umsetzen. Und wir wollen, dass alle Entscheidungen nachvollziehbar und transparent sind. Denn an dem, was und wie bislang in diesem Zusammenhang entschieden wurde, sind erhebliche Zweifel angebracht – sachlich, rechtlich und finanziell.

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