Rede von Gerold Reichenbach (SPD) – Drucksache 16/12594
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 35: Drucksache 16/12594 –.
Text
Rede von Gerold Reichenbach (SPD) – Drucksache 16/12594
Das heute vorliegende Gesetz zur Änderung des
Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den
Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben ist ein weiterer Schritt bei der
schwierigen und sich zäh gestaltenden Aufgabe, das in
Deutschland bereits bestehende integrierte BOS-
Funknetz von der analogen in die modernere digitale
Funktechnik zu überführen. Die Gesetzesänderung ist
notwendig, weil das Großprojekt – seit der Verabschiedung des
dafür zuständigen Gesetzes im Juni 2006 – nun in ein
Stadium getreten ist, in dem wir endlich die Voraussetzungen
für die Beschaffung der Endgeräte festzulegen haben.
Entscheidend für die Realisierung und auch die
künftige Weiterentwicklung des BOS-Funknetzes ist, dass
entsprechende Endgeräte von den Herstellern angeboten
werden und sich ein entsprechender Markt entwickelt.
Dabei wollen wir einerseits einen breiten Wettbewerb bei
den Endgeräten gewährleisten. Das ist einer der Gründe,
warum wir Netz- und Systembetrieb getrennt vergeben
und dafür gesorgt haben, dass die Schnittstellen zu den
Endgeräten offengelegt werden müssen.
Andererseits müssen wir als Gesetzgeber darauf
achten, dass eine sicherheitsrelevante Infrastruktur wie der
BOS-Digitalfunk die notwendigen Sicherheitsstandards
einhält. Die von den Nutzern dezentral beschafften und
verwendeten Endgeräte müssen störungsfrei und
interoperabel mit den sonstigen Komponenten des
Digitalfunknetzes und mit anderen Endgeräten eingesetzt
werden können. Zudem müssen die Endgeräte bestimmte
elektromagnetische und mechanische Eigenschaften
sowie bestimmte Anforderungen an die Bedienbarkeit
erfüllen. Deshalb muss es eine Zertifizierung der Endgeräte
geben.
Sie ist zum einen wichtig für die Benutzer. Sie müssen
sich im Ernstfall, in dem es durchaus um Menschenleben
gehen kann, darauf verlassen können, dass die
beschafften Geräte technisch und funktionell alle Anforderungen
erfüllen und störungsfrei betrieben werden können.
Sie ist aber auch wichtig für die Hersteller, um sie vor
unlauterem Wettbewerb zu schützen. Eine unabhängige
Zertifizierung durch die Bundesanstalt bietet für beide
diese Sicherheit.
Nicht zuletzt dient eine unabhängige, allgemeine
Zertifizierungsmöglichkeit auch der Vielfalt und Konkurrenz
auf dem Markt. Konkurrenz bei Preis und Qualität ist
wichtig für die kommunalen Gebietskörperschaften undOrganisationen, die die Endgeräte beschaffen, auch in
Anbetracht der Gerätekosten. Wir wollen keine
Monopolstellung eines einzelnen Anbieters mit allen
Marktverzerrungen, die sehr wohl bekannt sind. Wir verpflichten die
Hersteller, die eine Zertifizierung anstreben, dazu, zwei
Endgeräte unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, die von
unabhängigen, externen Testplattformen geprüft werden.
Dies gilt nicht für die Hersteller von mobilen oder
stationären Funkleitstellen. Weil diese Anlagen hohe
Stückpreise haben, hätte dies für die Zertifizierungswilligen
unverhältnismäßig hohe Kosten zur Folge, die sich nicht
marktkonform auf den Verkaufspreis umlegen ließen. Bei
den Endgeräten fällt dies wegen der geringeren
Stückpreise und den höheren Marktchancen dagegen kaum ins
Gewicht.
Durch einen Änderungsantrag haben die
Koalitionsfraktionen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens
sichergestellt, dass bei kleineren Veränderungen keine
aufwendigen Folgezertifizierungen notwendig sind. Nur bei
Änderungen, die wesentlich sind, die also Auswirkungen
auf Betriebs- und Funktionsfähigkeit haben muss
nachzertifiziert werden. Für unwesentliche Änderungen, also
zum Beispiel im Design, gilt dies nicht. Die konkrete
Unterscheidung trifft letztlich die Bundesanstalt innerhalb
einer Frist von drei Monaten.
Des Weiteren stellen wir mit der Gesetzesänderung
noch einmal klar, dass die Bundesanstalt für den
Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben ausschließlich in öffentlichem Interesse tätig
wird.
Weil die Debatte über den Digitalfunk angesichts der
drohenden weiteren Verzögerungen und
Kostensteigerungen erneut aufflammt, lassen Sie mich anlässlich der
heutigen Gesetzesberatung noch zwei grundsätzliche
Feststellungen treffen: Erstens. Unbefriedigend ist, dass sich
erneut herausstellt, dass der bereits mehrfach in die
Länge gezogene Zeitplan für den Aufbau des
flächendeckenden BOS-Digitalfunks wieder nicht eingehalten
werden kann. Entsprechend unserer föderalen Struktur im
Sicherheitsbereich müssen wir diesen Prozess
kontinuierlich mit einer Vielzahl von Aufgabenträgern abstimmen:
mit dem Bund, den Ländern und auf den jeweiligen
Ebenen unter den Behören und Organisationen in der
polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Das
erweist sich stellenweise immer noch als zäh, zumal die
einzelnen Länder unterschiedlich und unterschiedlich
schnell vorgehen. Allerdings können wir uns auch nicht
– wie manche Neunmalkluge immer wieder suggerieren –
mit vermeintlich erfolgreicheren Nachbarländern
vergleichen. Dort wurde der Digitalfunk bisher entweder als
Insellösung oder als Teilfunknetz angelegt. Erst jetzt
werden auf dieser Basis integrierte Gesamtlösungen geplant.
Wir müssen in Abstimmung zwischen Bund und Ländern,
den kommunalen Gebietskörperschaften und den
jeweiligen Organisationen der polizeilichen und
nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr ein bereits bestehendes
integriertes Netz komplett transferieren. Der Verzicht auf den
einheitlichen Ausbau eines Kernnetzes durch den Bund
und der steigende Koordinierungsbedarf tun ein Übriges.
Zum Zweiten: Beunruhigend sind die stark steigenden
Kosten, die die ursprünglichen Ansätze jetzt schon erheb-Zu Protokoll gegebene Reden
Gerold Reichenbachlich übersteigen. Die Zahlen, die jetzt gehandelt werden,
sind ein Vielfaches dessen, was ursprünglich beim Aufbau
des Kernnetzes durch die DB-Telematik in Rede stand.
Damals führte der Aufschlag von 500 Millionen Euro
dazu, dass der DB-Telematik das Gesamtprojekt entzogen
wurde, und zwar mit der Begründung: zu teuer.
Inzwischen haben wir das Mehrfache der damals in Rede
stehenden Kostensteigerung erreicht.
Wir erinnern uns, dass der Bund unter Rot-Grün
zugesagt hatte, das Kernnetz zu finanzieren. Das entspricht
50 Prozent des gesamten Netzes, und das obwohl der
Bund weniger als 10 Prozent der Nutzer stellt. Mit diesem
„unausschlagbaren“ Angebot, das einem Kostenteil des
Bundes von rund 30 Prozent entsprach, hatte der
damalige Bundesminister Schily das Kostenkarussell zwischen
Bund und Ländern beenden und endlich den Weg für den
Digitalfunk frei machen können.
Die Länder und Innenminister Wolfgang Schäuble
haben dann von dem Modell es Ausbaus des Kernnetzes
durch den Bund mithilfe eines einheitlichen Dienstleisters
Abstand genommen, unter anderem mit Verweis auf die
avisierte Kostensteigerung von 500 Millionen Euro.
Dagegen wurde – vereinfacht dargestellt – vereinbart, dass
der Bund zwar mit der Bundesanstalt die Verantwortung
für die Koordinierung und die Gesamtnetzplanung
übernehmen soll, die Länder aber in ihrem Bereich den
Gesamtausbau des Netzes eigenständig vornehmen können,
wobei sie dies auch wahlweise der Bundesanstalt
übertragen können. Das wurde damals von allen Beteiligten
als kostengünstigere und schnellere Lösung gefeiert. Die
Realität sieht heute leider ganz anders aus. Es ist nicht
redlich, alle Probleme die jetzt im Projekt- und
Kostenmanagement entstehen, dem Vorgängerminister in die
Schuhe zu schieben und jegliche Verantwortung für die
jetzige – für uns alle unbefriedigende Situation – von sich
zu weisen. Im Gegenteil: Wir müssen aufpassen, dass das
von Innenminister Schäuble mit den Ländern vereinbarte
jetzige Vorgehen nicht zu einem reinen Optionsmodell
wird, bei dem alle Kostenrisiken auf den Bund abgewälzt
werden. Denjenigen, die jetzt die Kostensteigerungen als
Gelegenheit nutzen wollen, verlorene Schlachten erneut
zu schlagen und nach einer Privatisierung hoheitlicher
Aufgaben in Form einer Konsortiumslösung zu rufen,
möchte ich nur das Beispiel Maut entgegen halten. Es
kann nicht die Rede davon sein, dass diese Lösung
kostengünstig sei oder gewesen wäre. Das vorliegende
Gesetz ist notwendig, um die Voraussetzung für die
Zertifizierung und damit die Markteinführung und Beschaffung
der Endgeräte zu schaffen. Die Bundesländer, die
Gemeinden, aber insbesondere die Nutzer warten darauf
ungeduldig; nicht zuletzt auch deshalb, um endlich
marktreife Geräte und verlässlichere Zahlen für ihre
Planungen zu erhalten. Wir stehen ohnehin im Verzug.
Die Frauen und Männer, die bei den Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, bei den Polizeien,
den Feuerwehren, den Hilfsorganisationen und beim
THW sich täglich für unser aller Sicherheit einsetzen und
dabei oft Risken für Leib und Leben in Kauf nehmen,
haben nicht nur unser aller Dank dafür verdient, sie haben
auch Anspruch darauf, dass wir alles tun, damit ihnenendlich eine modernere Funktechnik für die Erfüllung
ihrer schwierigen Aufgaben zu Verfügung steht.
Darum sollten wir die jetzige Gesetzesänderung nicht
in Haftung für andere Debatten nehmen. Ich bitte um ihre
Zustimmung.
Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP):
Wir brauchen schnellstmöglich den Digitalfunk in
Deutschland. Das Projekt ist zu wichtig, als dass sein
Scheitern auf Dauer riskiert werden darf.
Gegenstand des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfes ist
insbesondere die Einführung einer Vorschrift zur
Zertifizierung von Endgeräten durch die Bundesanstalt für
Digitalfunk. Die technische Überprüfung verbleibt
grundsätzlich bei sachverständigen Prüfstellen. Die
Endabnahme soll durch die Bundesanstalt durchgeführt
werden. Eine Zertifizierung soll dann erteilt werden, wenn
die zwingend erforderlichen Leistungsmerkmale
vorhanden sind, das Gerät nicht gegen andere öffentlich-
rechtliche Vorschriften verstößt und der Erteilung des
Zertifikats keine überwiegenden öffentlichen Interessen,
insbesondere sicherheitspolitische Belange der BRD,
entgegenstehen.
Die FDP-Bundestagsfraktion macht sich bereits seit
Jahren für die Einführung des Digitalfunks stark.
Allerdings hatte sie sich bereits bei der Errichtung einer
Bundesanstalt für Digitalfunk enthalten, da grundsätzlich die
Notwendigkeit einer Behördenlösung in diesem Bereich
zweifelhaft ist. Alternativen hatte die Bundesregierung
nicht ernsthaft geprüft. Diese Kritik wirkt auch jetzt fort,
vor allem, wenn ich über das Kostencontrolling und die
Informationspolitik der Bundesregierung nachdenke.
Innerhalb des Bundesrates wurde Kritik daran
geäußert, dass die Mitspracherechte der Länder bei der
Festlegung des Zertifizierungsverfahrens und des Inhalts der
Zertifikate zu gering seien. So solle die
Zertifizierungsverordnung des BMI nicht der Zustimmung des
Bundesrates bedürfen. Da das Projekt Digitalfunk ein
Gemeinschaftsprojekt von Bund und Ländern ist, muss dies
tatsächlich kritisch hinterfragt werden.
Das bisherige Auftrags- und Vergabeverfahren der
Bundesregierung für den BOS-Digitalfunk ist
unverantwortlich und undurchsichtig. Die dringend erforderliche
Einführung wurde unnötig verzögert und verteuert. Der
ursprünglich geplante Weg, über eine
Dienstleistungsausschreibung das Digitalfunknetz zu errichten, wurde
von der Bundesregierung Ende Januar 2005 verlassen.
Der Betrieb wurde ohne Ausschreibung an die
Bahntochter DB-Telematik vergeben – einfach so mit einem
telegenen Handschlag von Otto Schily und Herrn Mehdorn.
Und dann passierte Folgendes: Für den Betrieb des BOS-
Digitalfunks legte die DB-Telematik am 31. Juli 2006 ein
Angebot in Höhe von 2,6 Milliarden Euro vor. Der im
Haushalts- und Finanzplan für den Bund veranschlagte
Kostenrahmen beträgt aber nur rund 1,1 Milliarden
Euro. Jetzt ist eine erneute Kostensteigerung um rund
1 Milliarde Euro bekannt geworden. Die Kosten für den
Bund betragen jetzt inzwischen fast das Dreifache. Zu Protokoll gegebene Reden
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)Die Kostenentwicklung wie die Gesamtumstände der
Digitalfunkeinführung in Deutschland sind skandalös.
Die Rolle der Minister Schily und Schäuble ist mit
„undurchsichtig“ noch sehr behutsam ausgedrückt. Obwohl
die Bundesregierung immer wieder das Gegenteil
behauptet, ist der Eindruck unabweisbar, dass die Kosten
für den Steuerzahler als eine zu vernachlässigende Größe
angesehen werden. Ein wirksames Controlling fehlt.
Die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung der
Bundesregierung ist durch ein hohes Maß an
Intransparenz und Undurchsichtigkeit geprägt. Gegen daraus
resultierende Mutmaßungen und Verdächtigungen helfen
nur Offenheit und Transparenz. Die Finanzierung des
gesamten Projekts für den Bund, aber auch die
Finanzierungsbedingungen für jedes einzelne Bundesland sind
völlig aus dem Blick geraten. Ein Vertrag zulasten Dritter,
zulasten der Länder ist unzulässig.
Die FDP hat erhebliche Bedenken gegen die Art und
Weise, wie die Bundesregierung die Einführung des
Digitalfunks betreibt. Das unklare und intransparent
wirkende Vergabeverfahren zum Digitalfunk hat bislang
neben immensen Kosten nur grandiose Zeitverzögerungen
verursacht.
Wir sollten im Interesse der Sicherheit der Bürger,
aber auch der Haushaltslage schnellstmöglich die beste,
aber auch wirtschaftlichste Technik in Deutschland
umsetzen. Und wir wollen, dass alle Entscheidungen
nachvollziehbar und transparent sind. Denn an dem, was und
wie bislang in diesem Zusammenhang entschieden
wurde, sind erhebliche Zweifel angebracht – sachlich,
rechtlich und finanziell.