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Rede von Monika Griefahn (SPD) – Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter

dip / rede 14.12.2006 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 6: Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter.

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Rede von Monika Griefahn (SPD) – Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es immer wieder erschreckend – das muss ich ganz ehrlich sagen –, wie viel Unverständnis nicht nur auf europäischer Ebene, sondern selbst bei uns in Deutschland herrscht, wenn es um die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei wird sein Wert spätestens dann deutlich, wenn wir uns andere Länder wie Italien, Polen und Russland anschauen, in denen es keine oder nur eine stark eingeschränkte Unabhängigkeit des Rundfunks gibt. Aus den Gründen unserer eigenen Geschichte wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach dem Krieg in Deutschland zu einem Garanten für unabhängigen Journalismus gemacht. Damit ist er zu einem Grundpfeiler unserer demokratischen Ordnung geworden, den wir schützen müssen – auch vor übermäßigen Liberalisierungsbestrebungen in Europa. Mit unserem heute vorliegenden Antrag unterstützen wir grundsätzlich den gestern vorgelegten Vorschlag der EU-Kommission für eine Neufassung der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“. Ich will hier nur einige Punkte herausgreifen; Herr Grindel hat schon viele andere erwähnt. Wir begrüßen, dass die Kommission plattformunabhängige Regelungen formuliert hat und das mit einer Unterscheidung von linearen und nicht linearen Mediendiensten verknüpft. Es sollen eben Inhalte und nicht die Übertragungswege im Vordergrund stehen. Wir unterstützen ebenso das geplante europaweite Gegendarstellungsrecht und die Harmonisierung der Jugendschutzvorschriften, allerdings ohne dass die Standards gesenkt werden. Darauf werden wir bestehen müssen. Ganz grundlegend bleibt uns aber wichtig, dass die Vorschriften zur Werbung möglichst stark formuliert werden. Das bedeutet: Zumindest für den öffentlichrechtlichen Rundfunk wollen wir keine Produkt- und Themenplatzierung. Schleichwerbung muss hier ausgeschlossen werden, damit sich die Programmgestaltung allein an publizistischen Kriterien orientiert und die Programmfreiheit gewährleistet bleibt. Kollege Otto, ichschlage vor, dass Sie sich in den USA einmal drei Stunden vor den Fernseher setzen. Danach werden Sie freiwillig aufhören, Fernsehen zu schauen. Denn die vielen Werbeunterbrechungen sind nicht zu ertragen. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Warum sprechen Sie mich da an?) – Weil Sie davon gesprochen haben, dass Sie mehr Freiheit haben wollen. (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Freiheit will ich in der Tat! – Sabine Leutheusser- Schnarrenberger [FDP]: Freiheit zum Abschalten!) Überhaupt scheint das der Knackpunkt der langen Kontroverse mit der EU-Kommission zu sein. Immer wieder wird die Unabhängigkeit der Sender angegriffen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss eigenständig sein und muss selbst entscheiden, und zwar unabhängig von Wirtschaft und Staat. Dieser Knackpunkt wird an dem laufenden Beihilfeverfahren deutlich. Mit der Art und Weise, wie hier mit unserem Rundfunksystem als zentralem Bestandteil unserer Demokratie umgegangen wird, überschreitet die Kommission meiner Ansicht nach ihre Kompetenz. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Jörg Tauss [SPD]: Aber sehr deutlich!) Außerdem halte ich das für einen äußerst schlechten Umgang. Denn es gab über zwei Jahre einen langen Prozess und sehr konstruktive Gespräche zwischen Bundesregierung, den Ländern und der Kommission. Wie ich gehört habe, wurde am Montag nach achteinhalb Stunden Verhandlungen ein Konsens erreicht. Was aber ist nun? Ärgerlicherweise stellt die Kommission am nächsten Tag in der Person von Frau Kroes neue Nachforderungen, was wirklich unerträglich ist. (Jörg Tauss [SPD]: So sind die Neoliberalen! – Lachen bei der FDP) Im Kern wird von der Kommission in diesem Fall beispielsweise die unabhängige digitale Weiterentwicklung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kritisiert. Das heißt, alle bestehenden und zukünftigen digitalen Angebote sollen genehmigungspflichtig werden. Das können wir doch nicht zulassen. Wenn die Kommission in diesem Punkt mit ihrer Forderung durchkäme, hätten wir faktisch einen Staatsrundfunk. Das ist genau das, was wir eben nicht wollen. Zudem ist es nicht nur eine Frage nach dem, was wir wollen; wir dürfen es auch gar nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat seit 45 Jahren in seinen Urteilen immer wieder deutlich gemacht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen Grundversorgungsauftrag hat und für diesen Programmautonomie genießt. Es ist spätestens seit dem Rundfunkurteil aus dem Jahr 1991 klar, dass Monika Griefahndieses auch für die Übertragungswege gilt. Wir brauchen die neuen digitalen Übertragungswege, wenn wir junge Leute ansprechen wollen. Ansonsten gibt es für die ältere Generation das analoge Fernsehen und für die jungen Leute gibt es die privaten Sender. So kann es nicht sein. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ich bin der Meinung, im Notfall müssen wir für die Verteidigung der Rundfunkautonomie, und zwar auch für die des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, bis zum Europäischen Gerichtshof gehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dass unsere Ministerpräsidenten beim Abschluss des letzten Rundfunkstaatsvertrags einerseits die autonome Entscheidung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, der KEF, unterlaufen haben und andererseits festlegten, dass für den Bereich des Internets maximal 0,75 Prozent des Etats ausgegeben werden dürfen, ist natürlich ein Problem. Damit spielen sie der Kommission in die Hand. Ich denke, wir müssen von den Ministerpräsidenten eine eindeutig übereinstimmende Position verlangen. Einzelne Ministerpräsidenten dürfen nicht ausscheren. Dies wäre ein Problem im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit gegenüber der EU-Kommission. Ich stimme Herrn Grindel unbedingt zu, wenn er sagt: Wir dürfen bei den Öffentlich-Rechtlichen nicht Konvergenz in Bezug auf die private Konkurrenz und die Quote anstreben. Darin stimme ich mit ihm vollkommen überein. Wir alle müssen bei den Programmräten und den Ministerpräsidenten anmahnen, dass Programmautonomie und Programmvielfalt das sind, was den öffentlichrechtlichen Rundfunk auszeichnet. (Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Sehr gut!) Wir müssen die bestehende Vielfalt erhalten – das haben wir in unserem Antrag deutlich gemacht –, zum Beispiel in Form des Rechts auf Kurzberichterstattung. Es ist uns wichtig, dass im öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterhin über alle Ereignisse, an denen ein öffentliches Interesse besteht, berichtet werden kann. Wir wollen keine Einschränkungen. Ich glaube, das ist etwas, wofür wir gemeinsam streiten sollten. Dies ist schon in unserem Antrag formuliert worden. Wie gesagt, die Rundfunkanstalten müssen sich selber in die Pflicht nehmen. Sie müssen sich auf ihren Auftrag besinnen. Da denke ich an einen weiteren Bereich, den wir hier vor fast exakt zwei Jahren besprochen haben. Am 17. Dezember 2004 haben wir nämlich im Bundestag beschlossen, dass im Rahmen der Veröffentlichung von populärer Musik im Rundfunk Fördermaßnahmen für deutsche Produkte, (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Du meine Güte! Jetzt wieder der Ladenhüter!) also für deutsche Sänger und deutsche Produktionen, vorgesehen werden. Auch das haben die öffentlichrechtlichen Sender zugesagt. Aktuelle Zahlen zeigen aber, dass die ersten Anstrengungen nicht von langer Dauer waren und sich strukturell nichts geändert hat. Da müssen die Öffentlich-Rechtlichen nachlegen, wenn sie zeigen wollen, dass sie Wert darauf legen, von uns vehement verteidigt zu werden. Denn das ist für uns in Deutschland auch ein Wirtschaftsfaktor. Herzlichen Dank.

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