Rede von Monika Griefahn (SPD) – Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 6: Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter.
Text
Rede von Monika Griefahn (SPD) – Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen
und Kollegen! Ich finde es immer wieder erschreckend
– das muss ich ganz ehrlich sagen –, wie viel
Unverständnis nicht nur auf europäischer Ebene, sondern
selbst bei uns in Deutschland herrscht, wenn es um die
Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht.
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dabei wird sein Wert spätestens dann deutlich, wenn wir
uns andere Länder wie Italien, Polen und Russland
anschauen, in denen es keine oder nur eine stark
eingeschränkte Unabhängigkeit des Rundfunks gibt.
Aus den Gründen unserer eigenen Geschichte wurde
der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach dem Krieg in
Deutschland zu einem Garanten für unabhängigen
Journalismus gemacht. Damit ist er zu einem Grundpfeiler
unserer demokratischen Ordnung geworden, den wir
schützen müssen – auch vor übermäßigen
Liberalisierungsbestrebungen in Europa.
Mit unserem heute vorliegenden Antrag unterstützen
wir grundsätzlich den gestern vorgelegten Vorschlag der
EU-Kommission für eine Neufassung der Richtlinie
„Fernsehen ohne Grenzen“. Ich will hier nur einige
Punkte herausgreifen; Herr Grindel hat schon viele
andere erwähnt.
Wir begrüßen, dass die Kommission
plattformunabhängige Regelungen formuliert hat und das mit einer
Unterscheidung von linearen und nicht linearen
Mediendiensten verknüpft. Es sollen eben Inhalte und nicht die
Übertragungswege im Vordergrund stehen. Wir
unterstützen ebenso das geplante europaweite
Gegendarstellungsrecht und die Harmonisierung der
Jugendschutzvorschriften, allerdings ohne dass die Standards gesenkt
werden. Darauf werden wir bestehen müssen.
Ganz grundlegend bleibt uns aber wichtig, dass die
Vorschriften zur Werbung möglichst stark formuliert
werden. Das bedeutet: Zumindest für den
öffentlichrechtlichen Rundfunk wollen wir keine Produkt- und
Themenplatzierung. Schleichwerbung muss hier
ausgeschlossen werden, damit sich die Programmgestaltung
allein an publizistischen Kriterien orientiert und die
Programmfreiheit gewährleistet bleibt. Kollege Otto, ichschlage vor, dass Sie sich in den USA einmal drei
Stunden vor den Fernseher setzen. Danach werden Sie
freiwillig aufhören, Fernsehen zu schauen. Denn die vielen
Werbeunterbrechungen sind nicht zu ertragen.
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hans-Joachim
Otto [Frankfurt] [FDP]: Warum sprechen Sie
mich da an?)
– Weil Sie davon gesprochen haben, dass Sie mehr
Freiheit haben wollen.
(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]:
Freiheit will ich in der Tat! – Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger [FDP]: Freiheit zum
Abschalten!)
Überhaupt scheint das der Knackpunkt der langen
Kontroverse mit der EU-Kommission zu sein. Immer
wieder wird die Unabhängigkeit der Sender angegriffen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss eigenständig
sein und muss selbst entscheiden, und zwar unabhängig
von Wirtschaft und Staat. Dieser Knackpunkt wird an
dem laufenden Beihilfeverfahren deutlich. Mit der Art
und Weise, wie hier mit unserem Rundfunksystem als
zentralem Bestandteil unserer Demokratie umgegangen
wird, überschreitet die Kommission meiner Ansicht
nach ihre Kompetenz.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Jörg
Tauss [SPD]: Aber sehr deutlich!)
Außerdem halte ich das für einen äußerst schlechten
Umgang. Denn es gab über zwei Jahre einen langen
Prozess und sehr konstruktive Gespräche zwischen
Bundesregierung, den Ländern und der Kommission. Wie ich
gehört habe, wurde am Montag nach achteinhalb
Stunden Verhandlungen ein Konsens erreicht. Was aber ist
nun? Ärgerlicherweise stellt die Kommission am
nächsten Tag in der Person von Frau Kroes neue
Nachforderungen, was wirklich unerträglich ist.
(Jörg Tauss [SPD]: So sind die Neoliberalen! –
Lachen bei der FDP)
Im Kern wird von der Kommission in diesem Fall
beispielsweise die unabhängige digitale
Weiterentwicklung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kritisiert.
Das heißt, alle bestehenden und zukünftigen digitalen
Angebote sollen genehmigungspflichtig werden. Das
können wir doch nicht zulassen.
Wenn die Kommission in diesem Punkt mit ihrer
Forderung durchkäme, hätten wir faktisch einen
Staatsrundfunk. Das ist genau das, was wir eben nicht wollen.
Zudem ist es nicht nur eine Frage nach dem, was wir
wollen; wir dürfen es auch gar nicht. Das
Bundesverfassungsgericht hat seit 45 Jahren in seinen Urteilen immer
wieder deutlich gemacht, dass der öffentlich-rechtliche
Rundfunk einen Grundversorgungsauftrag hat und für
diesen Programmautonomie genießt. Es ist spätestens
seit dem Rundfunkurteil aus dem Jahr 1991 klar, dass
Monika Griefahndieses auch für die Übertragungswege gilt. Wir brauchen
die neuen digitalen Übertragungswege, wenn wir junge
Leute ansprechen wollen. Ansonsten gibt es für die
ältere Generation das analoge Fernsehen und für die
jungen Leute gibt es die privaten Sender. So kann es nicht
sein.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ich bin der Meinung, im Notfall müssen wir für die
Verteidigung der Rundfunkautonomie, und zwar auch für
die des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, bis zum
Europäischen Gerichtshof gehen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und
des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Dass unsere Ministerpräsidenten beim Abschluss des
letzten Rundfunkstaatsvertrags einerseits die autonome
Entscheidung der Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs, der KEF, unterlaufen haben und
andererseits festlegten, dass für den Bereich des Internets
maximal 0,75 Prozent des Etats ausgegeben werden dürfen,
ist natürlich ein Problem. Damit spielen sie der
Kommission in die Hand. Ich denke, wir müssen von den
Ministerpräsidenten eine eindeutig übereinstimmende Position
verlangen. Einzelne Ministerpräsidenten dürfen nicht
ausscheren. Dies wäre ein Problem im Hinblick auf die
Glaubwürdigkeit gegenüber der EU-Kommission.
Ich stimme Herrn Grindel unbedingt zu, wenn er sagt:
Wir dürfen bei den Öffentlich-Rechtlichen nicht
Konvergenz in Bezug auf die private Konkurrenz und die Quote
anstreben. Darin stimme ich mit ihm vollkommen
überein. Wir alle müssen bei den Programmräten und den
Ministerpräsidenten anmahnen, dass
Programmautonomie und Programmvielfalt das sind, was den
öffentlichrechtlichen Rundfunk auszeichnet.
(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]:
Sehr gut!)
Wir müssen die bestehende Vielfalt erhalten – das haben
wir in unserem Antrag deutlich gemacht –, zum Beispiel
in Form des Rechts auf Kurzberichterstattung.
Es ist uns wichtig, dass im öffentlich-rechtlichen
Rundfunk weiterhin über alle Ereignisse, an denen ein
öffentliches Interesse besteht, berichtet werden kann. Wir
wollen keine Einschränkungen. Ich glaube, das ist etwas,
wofür wir gemeinsam streiten sollten. Dies ist schon in
unserem Antrag formuliert worden.
Wie gesagt, die Rundfunkanstalten müssen sich
selber in die Pflicht nehmen. Sie müssen sich auf ihren
Auftrag besinnen. Da denke ich an einen weiteren
Bereich, den wir hier vor fast exakt zwei Jahren besprochen
haben. Am 17. Dezember 2004 haben wir nämlich im
Bundestag beschlossen, dass im Rahmen der
Veröffentlichung von populärer Musik im Rundfunk
Fördermaßnahmen für deutsche Produkte, (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Du meine
Güte! Jetzt wieder der Ladenhüter!)
also für deutsche Sänger und deutsche Produktionen,
vorgesehen werden. Auch das haben die
öffentlichrechtlichen Sender zugesagt. Aktuelle Zahlen zeigen
aber, dass die ersten Anstrengungen nicht von langer
Dauer waren und sich strukturell nichts geändert hat. Da
müssen die Öffentlich-Rechtlichen nachlegen, wenn sie
zeigen wollen, dass sie Wert darauf legen, von uns
vehement verteidigt zu werden. Denn das ist für uns in
Deutschland auch ein Wirtschaftsfaktor.
Herzlichen Dank.