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Rede von Reinhard Grindel (CDU/CSU) – Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter

dip / rede 14.12.2006 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 6: Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter.

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Rede von Reinhard Grindel (CDU/CSU) – Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern hat das Europaparlament in erster Lesung die Neuregelung der EU-Fernsehrichtlinie beschlossen. Heute verabschieden wir einen umfassenden Beschluss des Deutschen Bundestages mit unseren Erwartungen an die Beratungen im EU-Ministerrat. Ich finde, das ist ein richtiges Signal auch an unseren Kulturstaatsminister Bernd Neumann. Wir wollen als nationales Parlament EU-Richtlinien nicht nur umsetzen, sondern auch Einfluss nehmen und mitgestalten. Dabei verkennen wir nicht die Zuständigkeit der Bundesländer. Aber auch uns, dem Bundestag, kann es nicht egal sein, wie sich das Fernsehen in Deutschland weiterentwickelt. Angesichts zunehmend schwieriger werdender politischer Prozesse brauchen wir ein qualitativ gutes Fernsehen als Mittler zu unseren Wählern. Wir brauchendas Fernsehen als ein Medium für den öffentlichen Diskurs. Es geht beim Fernsehen um ein Programmangebot zur Information, Bildung und Unterhaltung. Fernsehen ist für uns sowohl Kultur- als auch Wirtschaftsgut. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Jörg Tauss [SPD]: Aber in dieser Reihenfolge!) – Richtig, in dieser Reihenfolge, lieber Kollege Tauss. Das verbindet uns in der großen Koalition. Ich sage es einmal zugespitzt: Ziel des Fernsehens kann es nicht sein, dass alle Zuschauer zu einer Infoelite werden. Sie dürfen aber auch nicht in einem Unterhaltungsprekariat versinken – um es einmal so zu formulieren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Demzufolge müssen wir mit der Umsetzung der EU- Fernsehrichtlinie beide Säulen unseres dualen Rundfunksystems stärken. Die große Koalition will so viel Flexibilisierung wie möglich und so viel Regulierung wie nötig. Beispiel Werbezeiten: So wie in unserem fraktionsübergreifenden Antrag grundsätzlich gefordert, hat nun das Europäische Parlament eine Ausweitung der Werbeunterbrechungen auf alle 30 Minuten beschlossen. Gleichzeitig werden Einzelspots bei Sportsendungen zugelassen. Das ist ein sachgerechter Kompromiss. Dabei weise ich darauf hin, dass sich die europäischen Liberalen, lieber Herr Kollege Otto, gerade gegen die Aufhebung des Blockwerbegebots ausgesprochen haben. Das sage ich nur für den Fall, dass die FDP im Bundestag auf dieses Thema näher eingehen sollte. Zur Produktplatzierung wird unser Kollege Krummacher einiges sagen. Anders als von der EU- Kommission gewollt, beschränkt das EU-Parlament die Produktplatzierung auf Fernsehfilme und Serien. Das ist gut. Gut ist vor allem, dass Dokumentationen, Ratgebersendungen und Kinderprogramme von Produktplatzierung frei bleiben sollen und dass es hier alle 20 Minuten zu einem Warnsignal kommen soll, um die Zuschauer aufzuklären und zu informieren. Das geht in die richtige Richtung. Trotzdem, Herr Staatsminister, haben Sie im Ministerrat unsere Unterstützung, wenn es darum geht, ganz auf Produktplatzierungen zu verzichten und damit auf eine klare Trennung von Werbung und Programm hinzuwirken. Im Europaparlament haben die Versuche, das Fernsehen in Zukunft als reines elektronisches Wirtschaftsgut einzuordnen, keine Mehrheit gefunden, weil Informationsfreiheit und Meinungsvielfalt nicht allein durch das Wirtschaftsrecht geändert werden können. Das Bekenntnis zu den zwei starken Säulen des dualen Rundfunksystems erfordert aber auch, dem – ich sage es zugespitzt – Populismus zum Thema PC- Gebühren entgegenzutreten. Reinhard GrindelDas ist ja das zweite Thema dieser Debatte; deswegen auch einige Anmerkungen dazu. Es geht mitnichten darum, für zusätzliche Gebühren oder für eine Belastung der Wirtschaft in dreistelliger Millionenhöhe zu sorgen. Es geht darum, dass nach dem Rundfunkrecht in Deutschland für jedes Gerät, mit dem man Rundfunk empfangen kann, eine Gebühr zu entrichten ist. Mit einem internetfähigen PC kann man Radio empfangen, und rund 15 Prozent der Hörer machen das auch schon, vor allem jüngere Leute. Nun ist aber nicht zu bestreiten – das ist der entscheidende Punkt –, dass selbstverständlich die PCs nicht zum Radiohören angeschafft wurden. Aber das hat die Rundfunkkommission der Länder auch gesehen. Entscheidend ist deshalb – das ist seitens manches Wirtschaftsvertreters verschwiegen worden –, dass für die neuartigen Geräte gerade im gewerblichen Bereich eine umfassende Zweitgerätefreiheit gilt, wie wir sie für normale Radios und Fernseher aus dem privaten Bereich kennen. Wenn also irgendwo – das muss man verdeutlichen – in der Werkstatt, im Auto des Betriebsleiters oder im Ladengeschäft bereits ein Radio existiert, dann braucht sich niemand über eine Gebühr für den PC Gedanken zu machen, vorausgesetzt natürlich, dass das Gerät angemeldet ist. Das bedeutet auch, wenn im gewerblichen Bereich mehrere Radios angemeldet waren, dann können diese jetzt getrost abgeschafft und dann kann Hörfunk über PCs gehört werden, und zwar für nur noch eine Gebühr.

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