Rede von Reinhard Grindel (CDU/CSU) – Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 6: Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter.
Text
Rede von Reinhard Grindel (CDU/CSU) – Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Gestern hat das Europaparlament in erster Lesung die
Neuregelung der EU-Fernsehrichtlinie beschlossen.
Heute verabschieden wir einen umfassenden Beschluss
des Deutschen Bundestages mit unseren Erwartungen an
die Beratungen im EU-Ministerrat. Ich finde, das ist ein
richtiges Signal auch an unseren Kulturstaatsminister
Bernd Neumann. Wir wollen als nationales Parlament
EU-Richtlinien nicht nur umsetzen, sondern auch
Einfluss nehmen und mitgestalten.
Dabei verkennen wir nicht die Zuständigkeit der
Bundesländer. Aber auch uns, dem Bundestag, kann es nicht
egal sein, wie sich das Fernsehen in Deutschland
weiterentwickelt. Angesichts zunehmend schwieriger
werdender politischer Prozesse brauchen wir ein qualitativ gutes
Fernsehen als Mittler zu unseren Wählern. Wir brauchendas Fernsehen als ein Medium für den öffentlichen
Diskurs. Es geht beim Fernsehen um ein
Programmangebot zur Information, Bildung und Unterhaltung.
Fernsehen ist für uns sowohl Kultur- als auch Wirtschaftsgut.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und
der SPD – Jörg Tauss [SPD]: Aber in dieser
Reihenfolge!)
– Richtig, in dieser Reihenfolge, lieber Kollege Tauss.
Das verbindet uns in der großen Koalition.
Ich sage es einmal zugespitzt: Ziel des Fernsehens
kann es nicht sein, dass alle Zuschauer zu einer Infoelite
werden. Sie dürfen aber auch nicht in einem
Unterhaltungsprekariat versinken – um es einmal so zu
formulieren.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD)
Demzufolge müssen wir mit der Umsetzung der EU-
Fernsehrichtlinie beide Säulen unseres dualen
Rundfunksystems stärken. Die große Koalition will so viel
Flexibilisierung wie möglich und so viel Regulierung
wie nötig. Beispiel Werbezeiten: So wie in unserem
fraktionsübergreifenden Antrag grundsätzlich gefordert, hat
nun das Europäische Parlament eine Ausweitung der
Werbeunterbrechungen auf alle 30 Minuten beschlossen.
Gleichzeitig werden Einzelspots bei Sportsendungen
zugelassen. Das ist ein sachgerechter Kompromiss. Dabei
weise ich darauf hin, dass sich die europäischen
Liberalen, lieber Herr Kollege Otto, gerade gegen die
Aufhebung des Blockwerbegebots ausgesprochen haben. Das
sage ich nur für den Fall, dass die FDP im Bundestag auf
dieses Thema näher eingehen sollte.
Zur Produktplatzierung wird unser Kollege
Krummacher einiges sagen. Anders als von der EU-
Kommission gewollt, beschränkt das EU-Parlament die
Produktplatzierung auf Fernsehfilme und Serien. Das ist gut. Gut
ist vor allem, dass Dokumentationen,
Ratgebersendungen und Kinderprogramme von Produktplatzierung frei
bleiben sollen
und dass es hier alle 20 Minuten zu einem Warnsignal
kommen soll, um die Zuschauer aufzuklären und zu
informieren. Das geht in die richtige Richtung. Trotzdem,
Herr Staatsminister, haben Sie im Ministerrat unsere
Unterstützung, wenn es darum geht, ganz auf
Produktplatzierungen zu verzichten und damit auf eine klare
Trennung von Werbung und Programm hinzuwirken.
Im Europaparlament haben die Versuche, das
Fernsehen in Zukunft als reines elektronisches
Wirtschaftsgut einzuordnen, keine Mehrheit gefunden, weil
Informationsfreiheit und Meinungsvielfalt nicht allein durch
das Wirtschaftsrecht geändert werden können.
Das Bekenntnis zu den zwei starken Säulen des
dualen Rundfunksystems erfordert aber auch, dem – ich
sage es zugespitzt – Populismus zum Thema PC-
Gebühren entgegenzutreten.
Reinhard GrindelDas ist ja das zweite Thema dieser Debatte; deswegen
auch einige Anmerkungen dazu. Es geht mitnichten
darum, für zusätzliche Gebühren oder für eine Belastung
der Wirtschaft in dreistelliger Millionenhöhe zu sorgen.
Es geht darum, dass nach dem Rundfunkrecht in
Deutschland für jedes Gerät, mit dem man Rundfunk
empfangen kann, eine Gebühr zu entrichten ist. Mit
einem internetfähigen PC kann man Radio empfangen,
und rund 15 Prozent der Hörer machen das auch schon,
vor allem jüngere Leute. Nun ist aber nicht zu bestreiten
– das ist der entscheidende Punkt –, dass
selbstverständlich die PCs nicht zum Radiohören angeschafft wurden.
Aber das hat die Rundfunkkommission der Länder auch
gesehen. Entscheidend ist deshalb – das ist seitens
manches Wirtschaftsvertreters verschwiegen worden –, dass
für die neuartigen Geräte gerade im gewerblichen
Bereich eine umfassende Zweitgerätefreiheit gilt, wie wir
sie für normale Radios und Fernseher aus dem privaten
Bereich kennen. Wenn also irgendwo – das muss man
verdeutlichen – in der Werkstatt, im Auto des
Betriebsleiters oder im Ladengeschäft bereits ein Radio existiert,
dann braucht sich niemand über eine Gebühr für den PC
Gedanken zu machen, vorausgesetzt natürlich, dass das
Gerät angemeldet ist. Das bedeutet auch, wenn im
gewerblichen Bereich mehrere Radios angemeldet waren,
dann können diese jetzt getrost abgeschafft und dann
kann Hörfunk über PCs gehört werden, und zwar für nur
noch eine Gebühr.