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Rede von Jörg Tauss (SPD) – Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter

dip / rede 14.12.2006 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 6: Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter.

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Rede von Jörg Tauss (SPD) – Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter Das ist nicht wahr, Kollege Otto. Ich wurde heute sogar schon gefragt, warum ich so still bin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute Abend wurden schon einige wichtige Punkte der vorliegenden Anträge angesprochen. Kollege Grindel hat auf die aktuellen Entwicklungen im Beihilfeverfahren hingewiesen. Ich denke, es lohnt sich in der Tat, am Ende dieser Debatte noch auf einzelne Aspekte einzugehen und die eine oder andere Aussage aufzugreifen, die in dieser Diskussion gemacht worden ist. Lieber Kollege Waitz, mit Ihnen möchte ich beginnen. Sie haben gesagt, Sie wollen nicht, dass sich öffentlich-rechtliche Sender jedes Verbreitungsweges bedienen können. Über diese Position kann man diskutieren. Aber Sie sollten in Ihrer Argumentation ehrlicher sein. Denn wenn man genau hinsieht, stellt man fest, dass das, was Sie eigentlich meinen, etwas anderes ist. Ihre Auffassung in dieser Frage entspricht übrigens nicht der Politik der Liberalen im Europaparlament, (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Genau! Die ist genau entgegengesetzt!) die an dieser Stelle vernünftiger als die Liberalen in diesem Hause (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Grietje Bettin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) und vernünftiger als die eine oder andere Landesregierung sind, wie das Abstimmungsverhalten im Bundesrat gezeigt hat. Wenn Sie wollen, dass sich öffentlich-rechtliche Sender nicht jedes Verbreitungsweges bedienen können, müssten wir im Wege der Konvergenz dafür sorgen, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk des Verbreitungsweges Internet, des Rückgrats der Informationsgesellschaft, nicht mehr bedienen kann. Man kann zu dieser Auffassung kommen. Ich allerdings bin anderer Meinung – die Kollegin Griefahn hat in diesem Zusammenhang einige Argumente angeführt –; (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Grietje Bettin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) denn genau diese Entwicklung würde auf eine Austrocknung durch Nichtweiterentwicklung hinauslaufen. Wir waren uns bereits in der Enquete-Kommission, die in der Legislaturperiode von 1994 bis 1998 eingesetzt worden ist, darüber einig, dass es auch in Deutschland die Möglichkeit zur Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geben muss. Das gehört zur Fairness und zur Grundversorgung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Grietje Bettin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Zum zweiten Punkt, Kollege Waitz. Auch ich kenne Sendungen im öffentlich-rechtlichen Bereich, die mir keine große Freude bereiten. Die Zahl der Minuten, die man mit Volksmusik gefoltert wird, nimmt auch im öffentlich-rechtlichen Bereich in erschreckendem Umfang zu. Aber auch dadurch wird versucht, auf das Bedürfnis eines Teils der Bevölkerung einzugehen. Es darf nicht nur „Intellektuellenfernsehen“ geben, sondern es müssen auch solche Angebote gemacht werden, von denen ein Teil der Bevölkerung sagt: Dabei kann ich mich entspannen. Ich glaube nicht, dass es in irgendeiner Form gerechtfertigt wäre, diese Menschen zu bevormunden. Wem eine Sendung nicht gefällt, der kann auf ein anderes Programm, zum Beispiel auf Arte – übrigens auch ein öffentlich-rechtlicher Sender – umschalten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Grietje Bettin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Sie haben den Rückgang der Zahl solcher Sendungen beklagt, die sich mit Themen aus dem Bereich Wissenschaft und Bildung beschäftigen. Ja, auch ich beklage, dass es den einen oder anderen Programmbeitrag, der früher gesendet wurde, nicht mehr gibt. Das gilt vor allem für den Rundfunk. (Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Ja, aber auch für das Fernsehen!) Wir sollten darüber nachdenken, ob wir in diesem Bereich mehr tun können; das ist völlig klar. Was Sendungen mit wissenschaftlichem Hintergrund betrifft, erinnere ich mich an eine Sendung von Ranga Jörg TaussYogeshwar, der damals in einer Nische des Dritten Programms begonnen hat. Man hat gesagt: Das hat kaum eine Chance. – Es wurde ein Renner im WDR, ist in die Primetime gehoben worden. Dem Yogeshwar gehört ein Bundesverdienstkreuz verliehen: zum einen für seine Verdienste um Wissenschaft und Forschung und Bildung in diesem Land und zum anderen für den Beweis dafür, dass die Leute gar nicht so platte Sendungen sehen wollen, wie es der eine oder andere öffentlich-rechtliche Intendant gelegentlich seinem Publikum unterstellt. Das sind erfolgreiche Sendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ich finde das gut. Sie haben die Grundversorgung angesprochen. Darüber muss man immer wieder reden, völlig klar. Die Grundversorgung ist die Voraussetzung dafür, dass wir überhaupt Gebühren erheben können – so das Bundesverfassungsgericht. Deswegen muss man sich sicherlich Gedanken machen, wie die Grundversorgung in einer Zeit, in der sich Entwicklungen gesellschaftlicher Art ergeben, möglicherweise neu zu definieren ist. Ich hätte überhaupt kein Problem damit, eine solche Debatte zu führen, auch mit den verschiedenen gesellschaftlichen Kräften. Nur, eines ist auch klar – das ist Ihr Denkfehler, Kollege Waitz –: Die Privaten haben deutlich erklärt, dass sie eine Grundversorgung nicht anbieten wollen und aus wirtschaftlichen Gründen auch nicht anbieten können. Ich sage dies nicht als Vorwurf, nur als Feststellung. Die Privaten haben für sich einen anderen Auftrag definiert, und zu diesem gehört nicht die Sicherstellung der Grundversorgung. Wenn aber der private, kommerzielle, werbefinanzierte Bereich die Grundversorgung nicht leisten kann, dann brauchen wir zur Sicherung der Qualität von Hörfunk und Fernsehen in Deutschland parallel zu den Privaten einen gebührenfinanzierten Grundversorgungsauftrag. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN) Zur Richtlinie, zur Trennung in lineare und nicht lineare Dienste, ist das eine oder andere gesagt worden. Ich will hier noch einmal unterstreichen, dass ich es für sehr wichtig halte, dass unabhängig von Verbreitungsweg, unabhängig davon, wie das Programm abgerufen wird – sei es programmorientiert oder individuell –, Mindeststandards im Jugendschutz, im Verbraucherschutz und im Hinblick auf das Respektieren der Menschenwürde eingehalten werden. Das ist ein wichtiges Signal dieser Richtlinie; das sollten wir bei aller sonstigen Kritik würdigen. Ein Problem bleibt zweifellos die Schleichwerbung, bleibt das Productplacement. Kollegin Bettin, ich habe hier ein paar Ausführungen dazu gemacht. Aber Ihr „nackter Schauspieler“ ist für mich nicht mehr zu toppen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der FDP)Deshalb will ich an dieser Stelle noch etwas anderes zur Werbung sagen. Ich würde raten, über die Kritik an den 45 Minuten, die von Werbung nicht unterbrochen werden sollen, noch einmal nachzudenken. Auch ein Film ist ein Kulturgut; darüber sind wir uns doch im Kulturausschuss einig, selbst mit der FDP. Aber wenn ein Film ein Kulturgut ist, muss man einen Film ohne ständige Unterbrechungen sehen können. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich finde, schon eine Unterbrechung alle 45 Minuten ist Zumutung genug. Aber alle 30 Minuten, das ist problematisch. Das Kurzberichterstattungsrecht ist gewährleistet. Ich habe mich an dieser Stelle übrigens sehr gewundert über die eine oder andere Einlassung von großen Sportverbänden in Deutschland, die sich dagegen gewandt haben, die erklärt haben: Das wollen wir nicht. – Ich glaube, der Fußball tut sich keinen Gefallen damit. Der Fußball lebt davon, dass freie Information über Fußballspiele möglich ist. Ich bin froh, dass die Richtlinie entgegen dem, was der DFB will, an dieser Stelle ebenfalls klare Signale aussendet. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zu den PC-Gebühren. (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Sind Sie dafür?) Wie gesagt, die Forderung nach der Abschaffung der Gebühren, die demnächst auf PCs erhoben werden, ist schon ein bisschen populistisch. Liebe Kollegin Bettin, ich habe heute Abend gelesen, der Kollege Berninger geht zu Mars. So weit dazu. (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Wir schicken ihn zum Mars!) Außerdem stimmt nicht, was in eurem Antrag steht: dass die Selbstständigen und die Hochschulen belastet werden. Denn Hochschulen, die schon bisher Gebühren zahlen, sind überhaupt nicht betroffen. Betroffen ist die eine oder andere Hochschule, wo in der Vergangenheit schwarzgesehen worden ist. Nur, die zu unterstützen, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann unser Anliegen auch nicht sein; das wäre unfair gegenüber denen, die Gebühren gezahlt haben. Insofern gibt es kein riesengroßes Problem. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Christoph Waitz [FDP]: Schwarz? Pro Computermonitor? Oder wie?) Es heißt, die Wirtschaft, die Selbstständigen würden besonders belastet. Dazu sage ich: Nein. Der Kollege Grindel hat darauf hingewiesen, aber man muss es noch einmal deutlich sagen: Es ist nicht die Wirtschaft, die hier mehr bezahlen muss. Sie zahlt, weil PCs anders behandelt werden als Fernsehgeräte, die in Firmen – übrigens auch in Büros des Deutschen Bundestages – Jörg Taussaufgestellt worden sind, im Grunde genommen weniger als zuvor. (Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Zweitgeräte!) Der Präsident weist mich auf das Ende meiner Redezeit hin. Ich will an dieser Stelle deutlich machen: Wir haben, bei aller Kritik, das beste Rundfunk- und Fernsehprogramm der Welt, und zwar weil es gebührenfinanziert ist. Kollege Waitz, Kollege Otto, ich würde Sie gerne gelegentlich zu 24 Stunden amerikanischem Fernsehen verurteilen. Ich glaube, dann kommen Sie zu einer anderen Position als der, die Sie heute Abend vorgetragen haben. Vielen Dank.

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