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Rede von Johann-Henrich Krummacher (CDU/CSU) – Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter

dip / rede 14.12.2006 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 6: Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter.

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Rede von Johann-Henrich Krummacher (CDU/CSU) – Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die bestehende Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ ist gegenwärtig die Grundlage der EU-Politik im audiovisuellen Bereich. Sie stammt aus dem Jahr 1989. Nicht nur die politische, auch die technologisch-mediale Situation war damals eine völlig andere. Auch der Nutzungs- und Verbreitungsgrad dieses Mediums ist gestiegen. In vielen Haushalten läuft der Fernseher im Schnitt drei bis vier Stunden am Tag. Das mag man bewerten, wie man will. Es zeigt aber, dass wir hier über einen gesellschaftlich höchst relevanten Lebensbereich sprechen. (Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Richtig!) Durch den bislang erreichten Stand der Diskussion darüber, wie die notwendige Neufassung der Richtlinie Johann-Henrich KrummacherGestalt annehmen könnte, ist – lassen Sie den Stuttgarter Abgeordneten das so sagen – ein viel versprechendes Pflänzle entstanden. Wir wollen dafür Sorge tragen, dass dies nun in die richtige Richtung wächst. Ich darf nochmals unterstreichen: Fernsehen – egal in welcher Form – ist in erster Linie – das haben wir heute gewissermaßen zu einer gemeinsamen Überzeugung gemacht – ein Kulturgut. (Beifall bei der CDU/CSU – Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Das kann man nicht oft genug hören!) Man kann und muss mit Kulturgütern gut wirtschaften. Aber diese deswegen zu reinen Wirtschaftsgütern umzudeuten oder sie so zu behandeln, wäre im wahrsten Sinne des Wortes kurzsichtig. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das zu verstehen ist wichtig, weil sich bereits hier entscheidet, ob das Vorhaben richtig eingefädelt wird. Das hat Folgen für das, was letztlich entscheidend sein wird, nämlich das Kleingedruckte. Zum Wesenskern öffentlicher Leistungserbringung im so genannten Informationszeitalter gehört, auch medial niemanden zurückzulassen. Wie Lesen und Schreiben werden auch Medienkompetenzen immer mehr zur Res publica, zur öffentlichen Angelegenheit: je größer diese Kompetenzen, desto besser für den Menschen selbst und desto besser für unser Gemeinwesen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Um es etwas salopp, aber mit durchaus ernstem Kern zu formulieren: Von der „Sendung mit der Maus“ oder der ZDF-Produktion „Löwenzahn“ können auch viele Erwachsene noch etwas lernen, während durch zu viele andere Angebote aus Kindern eher lethargische, nicht unbedingt lernbegierige Erwachsene werden. Dies zeigt abermals die Notwendigkeit einer guten Balance zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern. Wenn der freie Informationsfluss sozusagen das Öl im Getriebe unserer Demokratie ist, dann leisten beide – öffentlich-rechtliche wie private Anbieter – einen wichtigen Beitrag. (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Das ist ja eine richtig vernünftige Rede!) Aber durch die Privaten allein ist dieser Fluss nicht hinreichend gewährleistet. (Jörg Tauss [SPD]: Sie wollen es auch nicht! Das haben sie doch gesagt!) Das heißt schlicht und einfach: ARD, ZDF und die dritten Programme der ARD-Familie senden auf sehr hohem Niveau, wenn nicht sogar höchstem Niveau. Dafür sind wir dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen dankbar.(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Deshalb gilt glasklar: Das muss auch im Rahmen einer neuen Richtlinie so bleiben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ein weiterer wichtiger Punkt – er wurde bereits angedeutet – ist das Thema Werbung. Es ist nicht überzeugend, Art und Umfang der Werbemöglichkeiten lockern zu wollen, aber den eigentlichen Kern, das heißt die quantitative Werberegulierung, an sich beizubehalten. Noch weniger überzeugend ist es vor diesem Hintergrund, bei einer anderen Art der Werbung die Schleusen zu öffnen, nämlich bei der Produktplatzierung. Einen positiven Weg weisen beispielsweise die Transparenzrichtlinien des Zweiten Deutschen Fernsehens auf, bei denen die Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen wie privaten Kooperationspartnern ein Controllingverfahren durchläuft. (Beifall des Abg. Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU] – Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Wie wirksam ist das?) – Das ist sehr wirksam und wird bereits jedes Jahr abgefragt, dem Fernsehrat vorgetragen und von dort kontrolliert. Der Vorschlag der Kommission hingegen würde eine generelle Öffnung für Produktplatzierung ermöglichen. Dass für bestimmte Sendungen wie Nachrichten oder Kinderprogramme Ausnahmen gelten sollen, kann den Wirkungsradius dieser fast schon als perfide zu bezeichnenden Form der Werbung nicht seriös eingrenzen. Darum sind Produktplatzierungen schlicht und ergreifend abzulehnen. Sonst müsste es nach jeder Sendung heißen: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Drehbuchautor oder Produzenten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Gute Zeichen gibt es hingegen beim Jugendmedienschutz. Die Ausdehnung des Jugendmedienschutzes auf nicht lineare, das heißt individuell abrufbare Dienste, ist ebenso richtig wie wichtig. Jugendschutz hat viele Facetten. Eine solche Ausweitung des medialen Jugendschutzes ist ein wichtiger Teil des Ganzen. Es macht wenig Sinn, Verrohungen und Orientierungslosigkeit bis hin zur Gefahr gewaltverherrlichender Computerspiele zu beklagen und dann diese mediale Flanke zu öffnen. Nochmals: Wir begrüßen die Ausweitung des medialen Jugendschutzes auf die nicht linearen Medien. Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Insgesamt gibt es mit Blick auf den bisherigen Diskussionsstand sowohl Licht als auch Schatten. Um dazu beizutragen, dass das Licht mehr wird und die Schatten weniger werden, sollte die Debatte über audiovisuelle Dienste zu Johann-Henrich Krummachereinem Schwerpunkt der deutschen Medien- und Kommunikationspolitik auf europäischer Ebene werden. Sowohl die Landesregierungen als auch Kulturstaatsminister Neumann tragen dazu auf erfreuliche Weise bei. Wenn dies dazu führt, dass ein kohärenter europäischer Rechtsrahmen geschaffen wird, dann ist das gut: für die Medienlandschaft, für die Medienkultur und für den Medienstandort, und zwar in Europa und in Deutschland gleichermaßen. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

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