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Rede von Christoph Waitz (FDP) – Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter

dip / rede 14.12.2006 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 6: Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter.

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Rede von Christoph Waitz (FDP) – Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der gestrigen Entscheidung zur Fernsehrichtlinie im Europaparlament wird die Produktplatzierung aus der Schmuddelecke der Schleichwerbung herausgeholt. Eine geregelte Produktplatzierung ist für den Verbraucher transparent und beseitigt Zweifel, wie Filmproduktionen zusätzlich finanziert werden können. Der anrüchige Umweg über Produktbeistellung kann künftig erspart bleiben. Außerdem ist in der letzten Minute erreicht worden, dass der Abstand für Werbeunterbrechungen auf 30 Minuten gesenkt werden konnte, wie es im ursprünglichen Berichtsentwurf vorgesehen war. (Jörg Tauss [SPD]: Das ist natürlich ein riesiger Fortschritt! – Hans-Joachim Otto [ Frankfurt] [FDP]: Das ist gut so!) Die im Kulturausschuss des Europaparlamentes gewünschte 45-Minuten-Regelung war zum Glück nicht durchsetzbar. (Beifall bei der FDP – Jörg Tauss [SPD]: Wäre doch gut gewesen!) Dieser Ansatz wäre ein fatales Signal an die Wirtschaft und die Rundfunkanbieter gewesen. Anstatt die Werberegelungen zeitgemäß zu liberalisieren, hätte die Richtlinie zu einer Verschärfung der Werbeabstandsregelungen geführt und die wirtschaftliche Situation der Rundfunkveranstalter unnötig verschlechtert. Insgesamt müssen wir allerdings feststellen, dass die jetzt im Europäischen Parlament verabschiedete Christoph WaitzFernsehrichtlinie leider ein ziemliches Flickwerk geworden ist. Das Parlament in Straßburg hat die Chance vertan, die Regelung der Werbezeit noch weiter zu liberalisieren und den Gegebenheiten eines veränderten Werbemarktes anzupassen. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Das haben die europäischen Liberalen aber mitgemacht!) Die Bundesregierung muss jetzt die Ratpräsidentschaft nutzen, um hier noch Änderungen zu erreichen. (Jörg Tauss [SPD]: Wir wären mit dem Klammerbeutel gepudert!) Denn starre Werberegelungen im audiovisuellen Bereich benachteiligen die Rundfunkanbieter gegenüber den übrigen Medien, die im Wettbewerb um Werbekunden stehen. Ganz zwangläufig wird sich die Werbewirtschaft immer stärker anderen Medien zuwenden. Damit wird die finanzielle Basis der Rundfunkanbieter geschwächt und die Qualität werbefinanzierter Programminhalte gefährdet. Heute stehen zusätzlich drei Anträge zur Rundfunkgebühr für internetfähige Computer auf der Tagesordnung. Neben der absurden Rundfunkgebührenpflicht für Universitäten ist die Computerrundfunkgebühr das deutlichste Anzeichen dafür, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine neue Grundlage gestellt werden muss. Wir Liberale treten für einen Paradigmenwechsel bei der Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks ein. Die personenbezogene Medienabgabe ist das Modell, das wir seit langem favorisieren. Herr Grindel, natürlich kann man da über vieles diskutieren. Aber wir können nicht, wie es in der Vergangenheit der Fall war, dieses Problem ausblenden und so tun, als ob nichts wäre. Wir müssen uns schon um die Dinge kümmern. Das war im Zusammenhang mit dem Moratorium über internetfähige PCs eigentlich auch angedacht. Das war der Grund für das Moratorium; das wissen Sie. Deswegen finde ich es nicht in Ordnung, was Sie hier von sich geben. Wir dürfen bei der Diskussion um die Rundfunkgebühren jedoch nicht Halt machen. Wir müssen im Interesse qualitativ hochwertiger Angebote im Fernsehen und Hörfunk die eigentlichen Probleme anpacken. Dazu müssen wir neu bestimmen, wie der Rundfunkbegriff in einer digitalisierten Medienwelt bestimmt und die Ausgestaltung des Grundversorgungsauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geregelt werden kann. In einschlägigen Aufsätzen ist von einer „Revolution in der Medienwelt“ die Rede. Selbst wenn der Begriff „Revolution“ zu drastisch sein mag, so glauben wir doch, dass sich das System des deutschen Rundfunks an einem Scheideweg befindet, an einer Stelle, die uns zwingt, Stellung zu der Frage zu beziehen, wie der Rundfunk in Deutschland zukünftig ausgestaltet werden soll. Welche Aufgaben soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk zukünftig tatsächlich noch wahrnehmen?Eines ist dabei ganz klar: Wenn es das Ziel des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein sollte – da bin ich völlig bei Ihnen, Herr Grindel –, im Kampf um Quoten die Privaten zu überflügeln, dann wäre das das Ende der Existenzberechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Einschaltquoten dürfen nicht die Messlatte für die Programmgestaltung sein. Dabei werden wir uns auch mit der Frage auseinander setzen müssen, ob die Qualitätskontrolle bei ARD und ZDF von den internen Gremien überhaupt geleistet werden kann oder ob wir nicht ein System der externen Bewertung der Qualität der Programme benötigen und auf Basis dieser Bewertung zu einer Verteilung der Gebührengelder kommen sollten. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Wie soll das denn gehen?) Wir Liberale meinen, Grundversorgung in der neuen Medienwelt muss nicht bedeuten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk sämtliche Aufgaben erfüllen, sämtliche Geschmacksrichtungen abdecken und auf sämtlichen Verbreitungswegen präsent sein muss. (Beifall bei der FDP – Jörg Tauss [SPD]: Auf welchem Verbreitungsweg nicht?) – Herr Tauss, Sie kommen auch noch dran. – Wir denken, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk insbesondere unter Verzicht auf Werbeeinnahmen und den damit notwendig verbundenen Blick auf werberelevante Zielgruppen darauf konzentrieren sollte, (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Dagegen ist ja sogar die werbende Wirtschaft!) eine erhebliche Qualitätsverbesserung des Programms zu erzielen. Meine Damen und Herren, lieber Herr Grindel, die Überlegungen sollten noch weiter gehen. Wir dürfen nicht hinnehmen, dass wichtige kulturelle Inhalte und Bildungsangebote aus dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen in so genannte Spartenkanäle abwandern (Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Das ist richtig!) und nur noch mit zusätzlichem Kostenaufwand für den Zuschauer zu beziehen sind. (Beifall bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/ CSU]) Es sollte für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht selbstverständlich sein, dass in einer beträchtlichen Anzahl von Formaten das Niveau eines Boulevardjournalismus gepflegt wird. Damit wird der Unterhaltungsauftrag, für den auch ein Qualitätsmaßstab gilt, in miserabler und verantwortungsloser Weise erfüllt. Damit sage ich nichts gegen Sendungen wie „Wetten, dass …“ am Samstagabend. Aber es wäre an der Zeit, dass sich die Verantwortlichen in den Sendeanstalten und Rundfunkräten einer Aufgabenkritik sowie einer externen und Christoph Waitzstaatsfernen Qualitätskontrolle ihrer Sendungen stellen würden. Ich lade Sie und auch die Medienpolitiker in den Ländern ein, mit uns über diese Fragen zu diskutieren. Es wird dafür höchste Zeit.

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