Rede von Christoph Waitz (FDP) – Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 6: Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter.
Text
Rede von Christoph Waitz (FDP) – Grindel, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Mit der gestrigen Entscheidung zur
Fernsehrichtlinie im Europaparlament wird die
Produktplatzierung aus der Schmuddelecke der Schleichwerbung
herausgeholt. Eine geregelte Produktplatzierung ist für den
Verbraucher transparent und beseitigt Zweifel, wie
Filmproduktionen zusätzlich finanziert werden können. Der
anrüchige Umweg über Produktbeistellung kann künftig
erspart bleiben. Außerdem ist in der letzten Minute
erreicht worden, dass der Abstand für
Werbeunterbrechungen auf 30 Minuten gesenkt werden konnte, wie es im
ursprünglichen Berichtsentwurf vorgesehen war.
(Jörg Tauss [SPD]: Das ist natürlich ein
riesiger Fortschritt! – Hans-Joachim Otto [
Frankfurt] [FDP]: Das ist gut so!)
Die im Kulturausschuss des Europaparlamentes
gewünschte 45-Minuten-Regelung war zum Glück nicht
durchsetzbar.
(Beifall bei der FDP – Jörg Tauss [SPD]: Wäre
doch gut gewesen!)
Dieser Ansatz wäre ein fatales Signal
an die Wirtschaft und die Rundfunkanbieter gewesen.
Anstatt die Werberegelungen zeitgemäß zu
liberalisieren, hätte die Richtlinie zu einer Verschärfung der
Werbeabstandsregelungen geführt und die wirtschaftliche
Situation der Rundfunkveranstalter unnötig verschlechtert.
Insgesamt müssen wir allerdings feststellen, dass die
jetzt im Europäischen Parlament verabschiedete
Christoph WaitzFernsehrichtlinie leider ein ziemliches Flickwerk
geworden ist. Das Parlament in Straßburg hat die Chance
vertan, die Regelung der Werbezeit noch weiter zu
liberalisieren und den Gegebenheiten eines veränderten
Werbemarktes anzupassen.
(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Das haben die
europäischen Liberalen aber mitgemacht!)
Die Bundesregierung muss jetzt die
Ratpräsidentschaft nutzen, um hier noch Änderungen zu erreichen.
(Jörg Tauss [SPD]: Wir wären mit dem
Klammerbeutel gepudert!)
Denn starre Werberegelungen im audiovisuellen Bereich
benachteiligen die Rundfunkanbieter gegenüber den
übrigen Medien, die im Wettbewerb um Werbekunden
stehen. Ganz zwangläufig wird sich die Werbewirtschaft
immer stärker anderen Medien zuwenden. Damit wird
die finanzielle Basis der Rundfunkanbieter geschwächt
und die Qualität werbefinanzierter Programminhalte
gefährdet.
Heute stehen zusätzlich drei Anträge zur
Rundfunkgebühr für internetfähige Computer auf der
Tagesordnung. Neben der absurden Rundfunkgebührenpflicht für
Universitäten ist die Computerrundfunkgebühr das
deutlichste Anzeichen dafür, dass die Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine neue Grundlage
gestellt werden muss. Wir Liberale treten für einen
Paradigmenwechsel bei der Finanzierung des
öffentlichrechtlichen Rundfunks ein.
Die personenbezogene Medienabgabe ist das Modell,
das wir seit langem favorisieren.
Herr Grindel, natürlich kann man da über vieles
diskutieren. Aber wir können nicht, wie es in der
Vergangenheit der Fall war, dieses Problem ausblenden und so
tun, als ob nichts wäre. Wir müssen uns schon um die
Dinge kümmern. Das war im Zusammenhang mit dem
Moratorium über internetfähige PCs eigentlich auch
angedacht. Das war der Grund für das Moratorium; das
wissen Sie. Deswegen finde ich es nicht in Ordnung, was
Sie hier von sich geben.
Wir dürfen bei der Diskussion um die
Rundfunkgebühren jedoch nicht Halt machen. Wir müssen im
Interesse qualitativ hochwertiger Angebote im Fernsehen
und Hörfunk die eigentlichen Probleme anpacken. Dazu
müssen wir neu bestimmen, wie der Rundfunkbegriff in
einer digitalisierten Medienwelt bestimmt und die
Ausgestaltung des Grundversorgungsauftrages des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks geregelt werden kann.
In einschlägigen Aufsätzen ist von einer „Revolution
in der Medienwelt“ die Rede. Selbst wenn der Begriff
„Revolution“ zu drastisch sein mag, so glauben wir
doch, dass sich das System des deutschen Rundfunks an
einem Scheideweg befindet, an einer Stelle, die uns
zwingt, Stellung zu der Frage zu beziehen, wie der
Rundfunk in Deutschland zukünftig ausgestaltet werden
soll. Welche Aufgaben soll der öffentlich-rechtliche
Rundfunk zukünftig tatsächlich noch wahrnehmen?Eines ist dabei ganz klar: Wenn es das Ziel des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein sollte – da bin ich völlig
bei Ihnen, Herr Grindel –, im Kampf um Quoten die
Privaten zu überflügeln, dann wäre das das Ende der
Existenzberechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Einschaltquoten dürfen nicht die Messlatte für die
Programmgestaltung sein. Dabei werden wir uns auch mit
der Frage auseinander setzen müssen, ob die
Qualitätskontrolle bei ARD und ZDF von den internen Gremien
überhaupt geleistet werden kann oder ob wir nicht ein
System der externen Bewertung der Qualität der
Programme benötigen und auf Basis dieser Bewertung zu
einer Verteilung der Gebührengelder kommen sollten.
(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Wie soll das
denn gehen?)
Wir Liberale meinen, Grundversorgung in der
neuen Medienwelt muss nicht bedeuten, dass der
öffentlich-rechtliche Rundfunk sämtliche Aufgaben erfüllen,
sämtliche Geschmacksrichtungen abdecken und auf
sämtlichen Verbreitungswegen präsent sein muss.
(Beifall bei der FDP – Jörg Tauss [SPD]: Auf
welchem Verbreitungsweg nicht?)
– Herr Tauss, Sie kommen auch noch dran. – Wir
denken, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk
insbesondere unter Verzicht auf Werbeeinnahmen und den
damit notwendig verbundenen Blick auf werberelevante
Zielgruppen darauf konzentrieren sollte,
(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Dagegen ist ja
sogar die werbende Wirtschaft!)
eine erhebliche Qualitätsverbesserung des Programms
zu erzielen.
Meine Damen und Herren, lieber Herr Grindel, die
Überlegungen sollten noch weiter gehen. Wir dürfen
nicht hinnehmen, dass wichtige kulturelle Inhalte und
Bildungsangebote aus dem öffentlich-rechtlichen
Fernsehen in so genannte Spartenkanäle abwandern
(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]:
Das ist richtig!)
und nur noch mit zusätzlichem Kostenaufwand für den
Zuschauer zu beziehen sind.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des
Abg. Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/
CSU])
Es sollte für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
nicht selbstverständlich sein, dass in einer beträchtlichen
Anzahl von Formaten das Niveau eines
Boulevardjournalismus gepflegt wird. Damit wird der
Unterhaltungsauftrag, für den auch ein Qualitätsmaßstab gilt, in
miserabler und verantwortungsloser Weise erfüllt. Damit
sage ich nichts gegen Sendungen wie „Wetten, dass …“
am Samstagabend. Aber es wäre an der Zeit, dass sich
die Verantwortlichen in den Sendeanstalten und
Rundfunkräten einer Aufgabenkritik sowie einer externen und
Christoph Waitzstaatsfernen Qualitätskontrolle ihrer Sendungen stellen
würden.
Ich lade Sie und auch die Medienpolitiker in den
Ländern ein, mit uns über diese Fragen zu diskutieren. Es
wird dafür höchste Zeit.