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Rede von Thomas Silberhorn (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 16/88

dip / rede 22.03.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.

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Rede von Thomas Silberhorn (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 16/88 Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 50 Jahre Römische Verträge sind heute Anlass, auf die Geschichte der europäischen Integration zurückzuschauen. Ich möchte dem noch einen Aspekt hinzufügen, nämlich einen Verweis auf die Staatsmänner Konrad Adenauer und Charles de Gaulle, die den Mut hatten, aus der Idee der europäischen Einigung ein konkretes Projekt zu machen. Beginnend mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die aus der Überzeugung entstanden ist, dass man die Produktion von kriegswichtigen Gütern gemeinschaftlich gestalten müsse, wurde der europäische Gedanke mit den Römischen Verträgen um die Idee des Gemeinsamen Marktes erweitert, die uns bis heute beschäftigt. Wir haben 1987 mit der Einheitlichen Europäischen Akte das Ziel der Vollendung des Binnenmarktes verkündet. Wir sind noch heute mit der Vollendung des Binnenmarktes befasst. Die europäische Integration ist aber von Beginn an nicht nur eine Integration in Wirtschaftsfragen gewesen, sondern hat sich von Anfang an als Wertegemeinschaft verstanden und dies auch gelebt. Die Europäische Union steht für die Beachtung der Menschenrechte, für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Das hat sich beispielsweise darin ausgedrückt, dass die DDR de facto in diesen Gemeinsamen Markt einbezogen worden ist. Ziel dieser Integration ist es nicht gewesen, die Blockbildung zu vertiefen, sondern – im Gegenteil – selbst so stark und attraktiv zu werden, dass die Idee der europäischen Integration auch Anreize für unsere Nachbarn setzt. Dies ist nach 50 Jahren gelungen. Die europäische Integration ist die Grundlage für die deutsche Einheit gewesen, die wir 1990 durch den Fall des Eisernen Vorhanges vollenden konnten, und damit für die Überwindung der Teilung unseres Kontinents. Damit hat sich die magnetische Anziehungskraft tatsächlich realisiert, auf die Konrad Adenauer seinerzeit gesetzt hatte. Meine Damen und Herren, diese Anziehungskraft der Europäischen Union wirkt bis heute ungebrochen auf unsere Nachbarstaaten. Wir stehen durchaus vor vergleichbaren Herausforderungen wie zu Gründungszeiten der Europäischen Gemeinschaften, allerdings nicht in einem europäischen, sondern in einem globalen Maßstab. Es geht darum, dass die Europäische Union in der Sicherheitspolitik als globaler Akteur auf- Thomas Silberhorntritt. Es geht darum, dass wir eine Weltwirtschaftsordnung unter den Bedingungen des Klimawandels und des Bevölkerungswachstums gestalten. Es geht weiterhin darum, dass wir uns weltweit für die Beachtung der Menschenrechte und die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit einsetzen. Obwohl diese europäische Integration nach außen so attraktiv wirkt, ist sie nach innen einer Akzeptanzkrise ausgesetzt. Es zeigen sich in unseren Bevölkerungen Ermüdungserscheinungen, die nach meiner Einschätzung durchaus etwas mit der geschichtlichen Entwicklung und den unterschiedlichen Erfahrungswelten unserer Generationen zu tun haben. Für die Nachkriegsgeneration war die europäische Integration vielfach ein Herzensanliegen. Meine Eltern haben Bekannte, die nach dem Zweiten Weltkrieg die erste deutsch-französische Ehe geschlossen haben. Das war damals der „Bild“-Zeitung eine Schlagzeile auf Seite 1 wert. Heute ist das alles natürlich bare Selbstverständlichkeit. Vieles von dem, was für die ältere Generation prägend war, ist der jungen Generation keiner Erwähnung mehr wert. Lassen Sie mich dazu ein weiteres Beispiel nennen. Denken Sie an Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr in fünfte Klassen bzw. auf weiterführende Schulen kommen. Sie haben ihr Taschengeld immer in Euro bekommen. Das heißt, sie selbst kennen die D-Mark nicht mehr. Das zeigt, wie sich die Wahrnehmung der europäischen Integration in der Generationenfolge verändert. Deswegen ist es wichtig, zu sagen: Europäische Integration ist nichts, was sich vererbt. Die europäische Integration muss vielmehr immer wieder von neuem begründet und mit jeder Generation neu erarbeitet werden. Heute ist es unsere Aufgabe, Antworten auf Fragen zu finden, die wir in Europa nur gemeinsam lösen können. Aber genauso wichtig ist es, dass wir uns auf diese Fragen beschränken und darauf achten, dass sich die europäischen Institutionen nicht verselbstständigen. Diese Balance zwischen Vielfalt und Einheit zu finden, ist unsere dauerhafte Aufgabe. Es ist heute schon viel von den gemeinsamen Interessen gesprochen worden, die wir in der Europäischen Union voranbringen müssen. Ich möchte noch den Klimaschutz erwähnen. Der europäische Gipfel am 8. und 9. März dieses Jahres hat für uns in Europa tatsächlich zu einer weltweiten Vorreiterrolle auf diesem Gebiet geführt. Auch beim Thema Energiesicherheit haben wir mit dem Aktionsplan „Energiepolitik für Europa“ eine Vorreiterrolle eingenommen. Ich möchte mich für das umsichtige und beachtliche Engagement sowohl der Bundeskanzlerin als auch der gesamten Bundesregierung – auch für das des Bundesministers Glos, der hier fachlich zuständig ist und noch anwesend ist – ganz herzlich bedanken. Wir haben genauso Aufgaben bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der Ausgestaltungder Außen- und Sicherheitspolitik wahrzunehmen. Es geht auch darum, die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union im internationalen Maßstab zu steigern. Ich möchte hervorheben, dass in der deutschen Ratspräsidentschaft die Idee eines transatlantischen Marktplatzes neue Dynamik entfalten kann. Der Gipfel zwischen der EU und Amerika im April steht unmittelbar bevor. Das alles sind Initiativen, die die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir auch in Europa mehr Beschäftigung realisieren können. Europa muss allerdings auch seine Grenzen finden, sowohl in geografischer Hinsicht wie auch in institutioneller Hinsicht. Was die Erweiterungspolitik angeht, müssen wir uns zunächst im Inneren konsolidieren, bevor wir zu weiteren Erweiterungsschritten in der Lage sind. Wir müssen aber auch darauf achten, dass wir diese Erweiterungspolitik nicht nach einem Alles-oder-nichts- Prinzip gestalten, sondern dass wir den Staaten, die enger mit uns kooperieren wollen, realistische und erreichbare Ziele anbieten – das können auch Zwischenschritte sein – auf dem Weg zu einer vollständigen Integration in die Europäische Union. Es gehört ferner dazu, dass wir die europäische Erweiterungspolitik mit der Nachbarschaftspolitik enger vernetzen. Egal wie weit wir die Europäische Union noch erweitern, es wird – so banal es auch klingen mag – immer noch einen Nachbarn geben. Wir werden also die Aufgabe haben, die europäische Peripherie eng zu vernetzen mit den jeweils benachbarten Staaten. Dabei werden wir darauf achten müssen, dass wir differenzierter vorgehen als bisher. Denn natürlich ist es verständlich, dass wir bei der Ukraine andere Ansätze brauchen als etwa bei den nordafrikanischen Mittelmeer- Anrainerstaaten. Wir brauchen neben geografischen Grenzen auch eine Begrenzung der Europäischen Union in der Wahrnehmung ihrer Kompetenzen. Der Europäische Verfassungsvertrag bringt dazu einige Neuerungen, die für uns besonders wichtig sind. Die doppelte Mehrheit beispielsweise würde in der Tat besser als bisher zum Ausdruck bringen, welche Stärke die Mitgliedstaaten in den europäischen Prozess der Meinungsbildung einbringen. Ich möchte darauf hinweisen, dass sich im Zuge der Erweiterungen in 50 Jahren die Verhältnisse grundlegend geändert haben. Bei der Gründung der Europäischen Gemeinschaften waren die großen Mitgliedstaaten in der Überzahl. Deswegen gab es ein besonderes Interesse, dass die kleineren Staaten nicht majorisiert werden. Deswegen hat man ihnen ein besonders starkes Gewicht eingeräumt. Das hat sich heute völlig umgekehrt. Wir haben jetzt eine Union von 27 Mitgliedstaaten mit vielen kleinen Ländern, sodass wir jetzt mehr darauf achten müssen, dass in der Meinungsbildung auch die Repräsentativität stärker zum Zuge kommt, als das bisher der Fall war. Deswegen ist es richtig, bei Mehrheitsentscheidungen auf die Mehrheit der Staaten und der Bevölkerungen zu achten. Wir brauchen daneben aber auch eine klare Abgrenzung der Kompetenzen der Europäischen Union. Denn wenn die Ausübung politischer Macht durch solche Ver- Thomas Silberhornträge an das Recht gebunden wird, dann muss dieses Recht natürlich klar bestimmt sein und darf nicht der beliebigen Auslegung anheimgegeben werden. Deswegen brauchen wir eine klare Abgrenzung der Kompetenzen und eine Beschränkung der Europäischen Union auf ihre Kernkompetenzen. Wir haben dabei als Bundestag eine wichtige Aufgabe im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle, die wir zunehmend bewusster wahrnehmen. Wenn wir darauf zurückblicken, dass wir als Deutscher Bundestag 50 Jahre gebraucht haben, bis wir eine förmliche Vereinbarung mit der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union geschlossen und bis wir uns auf den Weg gemacht haben, in Brüssel ein eigenes Büro einzurichten, dann sehen wir, dass manche Dinge eben eine gewaltige Dauer brauchen und Beharrlichkeit in der Verfolgung unserer Ziele notwendig ist. Ich möchte anfügen, dass auch die Rückverlagerung von Kompetenzen wieder auf die Agenda der Europäischen Union gesetzt werden sollte. Wir haben dabei mit der Föderalismusreform in Deutschland bereits einen Ansatz gemacht. Wenn ich beispielsweise an die Kompetenz der Europäischen Union zur Harmonisierung des Binnenmarkts denke, könnte ich mir gut vorstellen, dass man das ein bisschen beschränkt und auf unmittelbare Wettbewerbsbeeinträchtigungen konzentriert. Dann wäre viel gewonnen. Ich begrüße auch, dass die Bundesregierung sich dafür einsetzt, die Verwaltungsaktivitäten der Kommission stärker an politische Vorgaben zu binden, indem wir das Prinzip der Diskontinuität einführen. Ich ergänze das, was ich hier schon vorgetragen habe: Wir müssen auch darüber reden, das Initiativmonopol der Europäischen Kommission aufzubrechen. Dort, wo Initiativen für politisches Handeln unternommen werden können, muss es eine Rückbindung an demokratisch legitimierte Vertreter geben. Unser Ziel muss sein, dass wir das Vertrauen der Bevölkerung – gerade das Vertrauen der jungen Generation – in die europäische Integration neu gewinnen. Dazu müssen wir auf die Herausforderungen der Globalisierung Antwort geben. Wir müssen die Grenzen der Europäischen Union bestimmen, in geografischer und institutioneller Hinsicht. Wir müssen uns auch zu unseren gemeinsamen Werten bekennen. Wenn wir den Blick nicht nur nach innen richten – –

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