Rede von Thomas Silberhorn (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 16/88
Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Thomas Silberhorn (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 16/88
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! 50 Jahre Römische Verträge sind heute Anlass,
auf die Geschichte der europäischen Integration
zurückzuschauen. Ich möchte dem noch einen Aspekt
hinzufügen, nämlich einen Verweis auf die Staatsmänner
Konrad Adenauer und Charles de Gaulle, die den Mut
hatten, aus der Idee der europäischen Einigung ein
konkretes Projekt zu machen.
Beginnend mit der Europäischen Gemeinschaft für
Kohle und Stahl, die aus der Überzeugung entstanden
ist, dass man die Produktion von kriegswichtigen Gütern
gemeinschaftlich gestalten müsse, wurde der
europäische Gedanke mit den Römischen Verträgen um die Idee
des Gemeinsamen Marktes erweitert, die uns bis heute
beschäftigt. Wir haben 1987 mit der Einheitlichen
Europäischen Akte das Ziel der Vollendung des
Binnenmarktes verkündet. Wir sind noch heute mit der Vollendung
des Binnenmarktes befasst.
Die europäische Integration ist aber von Beginn an
nicht nur eine Integration in Wirtschaftsfragen gewesen,
sondern hat sich von Anfang an als Wertegemeinschaft
verstanden und dies auch gelebt. Die Europäische Union
steht für die Beachtung der Menschenrechte, für
Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Das hat sich
beispielsweise darin ausgedrückt, dass die DDR de facto in
diesen Gemeinsamen Markt einbezogen worden ist. Ziel
dieser Integration ist es nicht gewesen, die Blockbildung
zu vertiefen, sondern – im Gegenteil – selbst so stark
und attraktiv zu werden, dass die Idee der europäischen
Integration auch Anreize für unsere Nachbarn setzt.
Dies ist nach 50 Jahren gelungen.
Die europäische Integration ist die Grundlage für die
deutsche Einheit gewesen, die wir 1990 durch den Fall
des Eisernen Vorhanges vollenden konnten, und damit
für die Überwindung der Teilung unseres Kontinents.
Damit hat sich die magnetische Anziehungskraft
tatsächlich realisiert, auf die Konrad Adenauer seinerzeit
gesetzt hatte.
Meine Damen und Herren, diese Anziehungskraft
der Europäischen Union wirkt bis heute ungebrochen
auf unsere Nachbarstaaten. Wir stehen durchaus vor
vergleichbaren Herausforderungen wie zu
Gründungszeiten der Europäischen Gemeinschaften, allerdings
nicht in einem europäischen, sondern in einem
globalen Maßstab. Es geht darum, dass die Europäische
Union in der Sicherheitspolitik als globaler Akteur auf-
Thomas Silberhorntritt. Es geht darum, dass wir eine
Weltwirtschaftsordnung unter den Bedingungen des Klimawandels und
des Bevölkerungswachstums gestalten. Es geht
weiterhin darum, dass wir uns weltweit für die Beachtung der
Menschenrechte und die Durchsetzung der
Rechtsstaatlichkeit einsetzen.
Obwohl diese europäische Integration nach außen so
attraktiv wirkt, ist sie nach innen einer Akzeptanzkrise
ausgesetzt. Es zeigen sich in unseren Bevölkerungen
Ermüdungserscheinungen, die nach meiner Einschätzung
durchaus etwas mit der geschichtlichen Entwicklung und
den unterschiedlichen Erfahrungswelten unserer
Generationen zu tun haben.
Für die Nachkriegsgeneration war die europäische
Integration vielfach ein Herzensanliegen. Meine Eltern
haben Bekannte, die nach dem Zweiten Weltkrieg die erste
deutsch-französische Ehe geschlossen haben. Das war
damals der „Bild“-Zeitung eine Schlagzeile auf Seite 1
wert. Heute ist das alles natürlich bare
Selbstverständlichkeit. Vieles von dem, was für die ältere Generation
prägend war, ist der jungen Generation keiner
Erwähnung mehr wert.
Lassen Sie mich dazu ein weiteres Beispiel nennen.
Denken Sie an Schülerinnen und Schüler, die in diesem
Jahr in fünfte Klassen bzw. auf weiterführende Schulen
kommen. Sie haben ihr Taschengeld immer in Euro
bekommen. Das heißt, sie selbst kennen die D-Mark nicht
mehr. Das zeigt, wie sich die Wahrnehmung der
europäischen Integration in der Generationenfolge verändert.
Deswegen ist es wichtig, zu sagen: Europäische
Integration ist nichts, was sich vererbt. Die europäische
Integration muss vielmehr immer wieder von neuem begründet
und mit jeder Generation neu erarbeitet werden.
Heute ist es unsere Aufgabe, Antworten auf Fragen zu
finden, die wir in Europa nur gemeinsam lösen können.
Aber genauso wichtig ist es, dass wir uns auf diese
Fragen beschränken und darauf achten, dass sich die
europäischen Institutionen nicht verselbstständigen. Diese
Balance zwischen Vielfalt und Einheit zu finden, ist
unsere dauerhafte Aufgabe.
Es ist heute schon viel von den gemeinsamen
Interessen gesprochen worden, die wir in der Europäischen
Union voranbringen müssen. Ich möchte noch den
Klimaschutz erwähnen. Der europäische Gipfel am 8. und
9. März dieses Jahres hat für uns in Europa tatsächlich
zu einer weltweiten Vorreiterrolle auf diesem Gebiet
geführt. Auch beim Thema Energiesicherheit haben wir
mit dem Aktionsplan „Energiepolitik für Europa“ eine
Vorreiterrolle eingenommen. Ich möchte mich für das
umsichtige und beachtliche Engagement sowohl der
Bundeskanzlerin als auch der gesamten
Bundesregierung – auch für das des Bundesministers Glos, der hier
fachlich zuständig ist und noch anwesend ist – ganz
herzlich bedanken.
Wir haben genauso Aufgaben bei der Bekämpfung
des internationalen Terrorismus und der Ausgestaltungder Außen- und Sicherheitspolitik wahrzunehmen. Es
geht auch darum, die Wettbewerbsfähigkeit der
Europäischen Union im internationalen Maßstab zu steigern. Ich
möchte hervorheben, dass in der deutschen
Ratspräsidentschaft die Idee eines transatlantischen Marktplatzes
neue Dynamik entfalten kann. Der Gipfel zwischen der
EU und Amerika im April steht unmittelbar bevor. Das
alles sind Initiativen, die die Voraussetzungen dafür
schaffen, dass wir auch in Europa mehr Beschäftigung
realisieren können.
Europa muss allerdings auch seine Grenzen finden,
sowohl in geografischer Hinsicht wie auch in
institutioneller Hinsicht. Was die Erweiterungspolitik angeht,
müssen wir uns zunächst im Inneren konsolidieren,
bevor wir zu weiteren Erweiterungsschritten in der Lage
sind. Wir müssen aber auch darauf achten, dass wir diese
Erweiterungspolitik nicht nach einem Alles-oder-nichts-
Prinzip gestalten, sondern dass wir den Staaten, die
enger mit uns kooperieren wollen, realistische und
erreichbare Ziele anbieten – das können auch Zwischenschritte
sein – auf dem Weg zu einer vollständigen Integration in
die Europäische Union.
Es gehört ferner dazu, dass wir die europäische
Erweiterungspolitik mit der Nachbarschaftspolitik enger
vernetzen. Egal wie weit wir die Europäische Union
noch erweitern, es wird – so banal es auch klingen mag –
immer noch einen Nachbarn geben. Wir werden also die
Aufgabe haben, die europäische Peripherie eng zu
vernetzen mit den jeweils benachbarten Staaten. Dabei
werden wir darauf achten müssen, dass wir differenzierter
vorgehen als bisher. Denn natürlich ist es verständlich,
dass wir bei der Ukraine andere Ansätze brauchen als
etwa bei den nordafrikanischen Mittelmeer-
Anrainerstaaten.
Wir brauchen neben geografischen Grenzen auch eine
Begrenzung der Europäischen Union in der
Wahrnehmung ihrer Kompetenzen. Der Europäische
Verfassungsvertrag bringt dazu einige Neuerungen, die für uns
besonders wichtig sind. Die doppelte Mehrheit
beispielsweise würde in der Tat besser als bisher zum Ausdruck
bringen, welche Stärke die Mitgliedstaaten in den
europäischen Prozess der Meinungsbildung einbringen. Ich
möchte darauf hinweisen, dass sich im Zuge der
Erweiterungen in 50 Jahren die Verhältnisse grundlegend
geändert haben. Bei der Gründung der Europäischen
Gemeinschaften waren die großen Mitgliedstaaten in der
Überzahl. Deswegen gab es ein besonderes Interesse,
dass die kleineren Staaten nicht majorisiert werden.
Deswegen hat man ihnen ein besonders starkes Gewicht
eingeräumt.
Das hat sich heute völlig umgekehrt. Wir haben jetzt
eine Union von 27 Mitgliedstaaten mit vielen kleinen
Ländern, sodass wir jetzt mehr darauf achten müssen,
dass in der Meinungsbildung auch die Repräsentativität
stärker zum Zuge kommt, als das bisher der Fall war.
Deswegen ist es richtig, bei Mehrheitsentscheidungen
auf die Mehrheit der Staaten und der Bevölkerungen zu
achten.
Wir brauchen daneben aber auch eine klare
Abgrenzung der Kompetenzen der Europäischen Union. Denn
wenn die Ausübung politischer Macht durch solche Ver-
Thomas Silberhornträge an das Recht gebunden wird, dann muss dieses
Recht natürlich klar bestimmt sein und darf nicht der
beliebigen Auslegung anheimgegeben werden. Deswegen
brauchen wir eine klare Abgrenzung der Kompetenzen
und eine Beschränkung der Europäischen Union auf ihre
Kernkompetenzen.
Wir haben dabei als Bundestag eine wichtige Aufgabe
im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle, die wir
zunehmend bewusster wahrnehmen.
Wenn wir darauf zurückblicken, dass wir als
Deutscher Bundestag 50 Jahre gebraucht haben, bis wir eine
förmliche Vereinbarung mit der Bundesregierung über
die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der
Europäischen Union geschlossen und bis wir uns auf den Weg
gemacht haben, in Brüssel ein eigenes Büro
einzurichten, dann sehen wir, dass manche Dinge eben eine
gewaltige Dauer brauchen und Beharrlichkeit in der
Verfolgung unserer Ziele notwendig ist.
Ich möchte anfügen, dass auch die Rückverlagerung
von Kompetenzen wieder auf die Agenda der
Europäischen Union gesetzt werden sollte. Wir haben dabei mit
der Föderalismusreform in Deutschland bereits einen
Ansatz gemacht. Wenn ich beispielsweise an die Kompetenz
der Europäischen Union zur Harmonisierung des
Binnenmarkts denke, könnte ich mir gut vorstellen, dass man das
ein bisschen beschränkt und auf unmittelbare
Wettbewerbsbeeinträchtigungen konzentriert. Dann wäre viel
gewonnen.
Ich begrüße auch, dass die Bundesregierung sich
dafür einsetzt, die Verwaltungsaktivitäten der Kommission
stärker an politische Vorgaben zu binden, indem wir das
Prinzip der Diskontinuität einführen. Ich ergänze das,
was ich hier schon vorgetragen habe: Wir müssen auch
darüber reden, das Initiativmonopol der Europäischen
Kommission aufzubrechen. Dort, wo Initiativen für
politisches Handeln unternommen werden können, muss es
eine Rückbindung an demokratisch legitimierte Vertreter
geben.
Unser Ziel muss sein, dass wir das Vertrauen der
Bevölkerung – gerade das Vertrauen der jungen
Generation – in die europäische Integration neu gewinnen.
Dazu müssen wir auf die Herausforderungen der
Globalisierung Antwort geben. Wir müssen die Grenzen der
Europäischen Union bestimmen, in geografischer und
institutioneller Hinsicht. Wir müssen uns auch zu
unseren gemeinsamen Werten bekennen. Wenn wir den Blick
nicht nur nach innen richten – –
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