Für globale Klimagerechtigkeit - Verpflichtungen einhalten, globale Finanzarchitektur reformieren und Reparationen zahlen
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Für globale Klimagerechtigkeit - Verpflichtungen einhalten, globale Finanzarchitektur reformieren und Reparationen zahlen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8876
21. Wahlperiode 02.11.2026
Antrag
der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Charlotte Neuhäuser, Violetta Bock, Marcel
Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Jorrit Bosch, Katalin Gennburg, Vinzenz Glaser,
Mareike Hermeier, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, Luigi
Pantisano, David Schliesing, Lisa Schubert, Sascha Wagner und der Fraktion Die
Linke
Für globale Klimagerechtigkeit – Verpflichtungen einhalten, globale
Finanzarchitektur reformieren und Reparationen zahlen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Deutschland wird die gesetzlich festgelegten Klimaziele bis 2030 laut Expertenrat
für Klimafragen verfehlen (https://expertenrat-klima.de/publikationen/pruefbe-
richt-zur-berechnung-der-deutschen-treibhausgasemissionen-fuer-das-jahr-2025-
und-zu-den-projektionsdaten-2026). Auch die zugesicherten Ziele der
internationalen Klimafinanzierung wird die Bundesregierung voraussichtlich nicht erfüllen
(https://www.deutscheklimafinanzierung.de/blog/2025/10/projektion-klimafi-
nanzierung-2025-und-2026-versprechen-wohl-nicht-zu-halten/).
Deutschlands wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstandsgewinne gingen mit
enormen Emissionen und einem hohen Ressourcenverbrauch einher. Sie basieren
auf klimaschädlichen Aktivitäten und zerstörerischer Rohstoffgewinnung im
Ausland. Während Deutschland dadurch zu einem der reichsten Länder der Welt
wurde, tragen die Kosten zum größten Teil Menschen in anderen Ländern. Nach
dem Verursacherprinzip müssen die Kosten dieser Schäden dort getragen werden,
wo sie verursacht wurden. Daraus folgt eine Ausgleichspflicht Deutschlands. Die
Zahlung von Reparationen würde also dem Verursacherprinzip entsprechen.
Die Industrieländer haben sich in Artikel 9 des Pariser Klimaabkommens dazu
verpflichtet, einen wesentlichen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung zu
leisten. Auf der UN-Klimakonferenz COP29 in Baku wurde das Ziel vereinbart,
hierfür bis 2035 jährlich mindestens 300 Milliarden US-Dollar zu mobilisieren.
Die Internationale Klimafinanzierung stellt ein entscheidendes Instrument zur
Verwirklichung globaler Klimagerechtigkeit dar. Sie ermöglicht es Ländern des
Globalen Südens, ihre Emissionen zu reduzieren, sich an die Folgen des
Klimawandels anzupassen und mit bereits eingetretenen Verlusten und Schäden
umzugehen. Viele dieser Schäden sind allerdings nicht wiedergutzumachen.
Artikel 9 zielt auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Finanzmitteln zur
Emissionsminderung und Anpassung ab sowie auf die besondere Berücksichtigung des
Bedarfs an öffentlichen und zuschussbasierten Finanzierungsinstrumenten. Dabei
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hat sich die Klimafinanzierung an den Bedürfnissen und Prioritäten der
Empfängerstaaten auszurichten. Im Kontext des Klimawandels hat der Internationale
Gerichtshof festgestellt, dass Staaten, die ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen
nicht nachkommen, Ansprüchen auf Wiedergutmachung ausgesetzt sein können,
insbesondere in Form von Restitution und Kompensation (IGH, Obligations of
States in respect of Climate Change, Gutachten vom 23. Juli 2025, General List
No. 187).
Vor diesem Hintergrund muss Deutschland seiner besonderen Verantwortung bei
der Bereitstellung internationaler Klimafinanzierung sowie bei der Reform der
globalen Finanzarchitektur gerecht werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen langfristigen Plan darzulegen, wie sie gemeinsam mit anderen
Industrieländern die Finanzierung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen
für Länder im Globalen Süden bis 2035 auf mindestens 300 Milliarden US-
Dollar pro Jahr erhöhen wird und dabei
a) sicherzustellen, dass die von Deutschland bereits zugesagten Beiträge
zur internationalen Klimafinanzierung trotz Kürzungen des Etats des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung vollständig geleistet werden und diese schrittweise zu erhöhen;
b) zu gewährleisten, dass Klimafinanzierung vorrangig in Form von
Zuschüssen statt Krediten bereitgestellt wird, um eine Verschärfung der
Schuldenkrise für finanzschwache Länder zu vermeiden und
Profitanreize zu reduzieren;
c) sicherzustellen, dass bereitgestellte Klimafinanzierung zusätzlich
erfolgt und nicht zulasten bestehender Mittel für humanitäre Hilfe oder
Entwicklungszusammenarbeit geht;
d) auszuarbeiten, wie das bestehende Ungleichgewicht zwischen
bereitgestellten Mitteln für Anpassungsmaßnahmen und Emissionsminderung
überwunden wird;
e) zu gewährleisten, dass für Anpassungsmaßnahmen vorrangig
öffentliche Gelder zur Verfügung gestellt werden;
f) einen langfristigen Finanzierungsplan für den Loss & Damage Fonds
vorzulegen und dessen nachhaltige Ausstattung sicherzustellen;
g) sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass auch andere
Industriestaaten angemessen und gerecht in den Loss & Damage Fonds
einzahlen;
h) konkrete Maßnahmen vorzulegen, um den Aufforderungen des
Beschlusses aus Baku nachzukommen und die multilaterale
Finanzarchitektur, insbesondere als bedeutender Anteilseigner bei Weltbank und
Internationalem Währungsfonds, zu reformieren, um strukturelle
Hindernisse beim Zugang zu Klimafinanzierung zu beseitigen, darunter
hohe Kapitalkosten, Währungsrisiken, begrenzten fiskalischen
Spielraum, nicht tragfähige Schuldenstände, hohe Transaktionskosten sowie
Auflagen beim Zugang zu Klimafinanzierung;
i) auch außerhalb der Prozesse des Klimarahmenübereinkommens auf die
Verbesserung der fiskalischen Rahmenbedingungen in Ländern des
Globalen Südens einzuwirken, insbesondere durch Unterstützung eines
Schuldenschnitts sowie der UN-Steuerrahmenkonvention, mit dem Ziel
einer umfassenden Reform der internationalen Steuerarchitektur zur
Stärkung der internationalen Klimafinanzierung;
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2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Bundesrepublik Deutschland
über ihre bereits bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen hinaus
ihre besondere Rolle und Verantwortung für die Entstehung
klimabedingter Schäden anerkennt und wiedergutmacht, z. B. durch die Zahlung
von Reparationen, also Ausgleichszahlungen an besonders betroffene
Länder leistet;
3. auf nationaler Ebene systematisch fossile Subventionen abzubauen, um nicht
weiterhin Klimazerstörung mit öffentlichen Geldern mitzufinanzieren, und
weder national noch international staatliche Kredite für fossile Infrastruktur
zu vergeben.
Berlin, den 13. Oktober 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Klimaschutz und Klimaanpassung sind eine Menschheitsaufgabe. Die Konsequenzen des Klimawandels machen
an keinen Grenzen halt. Reiche Länder tragen eine besondere Verantwortung und verfügen über die benötigten
finanziellen Mittel. Die Verwirklichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens steht unter dem Leitprinzip der
Gerechtigkeit sowie dem Grundsatz der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten („Common
but Differentiated Responsibilities“). Dies stellt eine wesentliche Errungenschaft der internationalen
Klimaverhandlungen der vergangenen Jahrzehnte dar. Denn nicht alle Staaten haben in gleichem Maße zu den
klimaschädlichen Emissionen sowie zur Umweltzerstörung beigetragen. Im Gegenteil, es sind gerade diejenigen Staaten, die
besonders stark von den Folgen des Klimawandels betroffen sind, die nur in geringem Maße von den
klimaschädlichen Aktivitäten profitiert haben und ihren Wohlstand nicht auf Ausbeutung und Raubbau aufgebaut haben.
Deutschland war allerdings im Zeitraum von 1750 bis 2024 für – konservativ geschätzt – über fünf Prozent der
globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich (https://ourworldindata.org/data-insights/which-countries-
have-contributed-the-most-to-historical-co-emissions) und verzeichnet einen Pro-Kopf-Ausstoß von 9,8 Tonnen
CO₂ (www.bundesumweltministerium.de/media/kohlenstoffdioxid-fussabdruck-pro-kopf-in-deutsch-land).
Deutschland lag somit deutlich über dem globalen Durchschnitt von 4,7 Tonnen CO₂ (ourworldin-data.org/
grapher/co-emissions-per-capita). Die Bundesrepublik Deutschland ist die drittgrößte Volkswirtschaft und
dementsprechend wesentliche Profiteurin sowie Verursacherin. Vor diesem Hintergrund kommt Deutschland
eine besondere Verantwortung bei der Bereitstellung internationaler Klimafinanzierung zu.
Die internationale Klimafinanzierung ist allerdings geprägt von öffentlichkeitswirksamen Versprechen, die in der
Regel nicht eingehalten werden. Noch 2024 wurde auf der COP29 ein neues Klimafinanzierungsziel beschlossen.
Die Industrieländer sollen bis 2035 jährlich mindestens 300 Milliarden US-Dollar mobilisieren, zugleich ruft der
Beschluss alle Akteure dazu auf, die Finanzströme an Entwicklungsländer bis 2035 auf mindestens 1,3 Billionen
US-Dollar zu erhöhen (https://unfccc.int/sites/default/files/resource/NCQG_4.pdf). Die angestrebte Ausweitung
steht dabei allerdings im Widerspruch zur gleichzeitigen Absenkung des Etats des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, aus dem ein wesentlicher Anteil der deutschen Beiträge zur
internationalen Klimafinanzierung geleistet wird. Die Bundesregierung hat ihre Zusage, jährlich mindestens sechs
Milliarden Euro aus Haushaltsmitteln und Schenkungsäquivalenten bereitzustellen, bereits in der Vergangenheit
verfehlt. Für 2026 und 2027 bekennt sie sich nicht mehr zu ihr. Verbindliche Angaben seien nicht möglich, weil
der Beitrag erst nachträglich erhoben werde (BT-Drs. 21/7881). Zugleich sinkt der Etat des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2027 weiter. Deutschland leistete in der Vergangenheit
lediglich 38 % der bilateralen Klimafinanzierung in Form von Zuschüssen an die Empfängerländer
(www.deutscheklimafinanzierung.de/blog/2025/10/regierungsbericht-klimafinanzierung-2024-
gestiegenemittel-aber-zusage-2025-wohl-ausser-reichweite/). Der Rest wurde in Form von Krediten oder ähnlichen
Finanzinstrumenten bereitgestellt und trug somit zu einer Verschärfung der Schuldenkrise für finanzschwache
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Länder bei. Zudem werden für Anpassungsmaßnahmen deutlich weniger Mittel bereitgestellt als für Maßnahmen
zur Emissionsminderung.
Aktuell finanziert die Bundesregierung den Bau fossiler Infrastruktur sowohl national als auch international mit
und subventioniert weiterhin klimaschädliche Aktivitäten (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/
DE/Downloads/B/bericht-der-bundesregierung-zur-internationalen-kohlefinanzierung-fuer-den-wirtschafts-
ausschuss-des-deutschen-bundestages.pdf).
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