polradar

Für globale Klimagerechtigkeit - Verpflichtungen einhalten, globale Finanzarchitektur reformieren und Reparationen zahlen

dip / drucksache 02.11.2026 · WP 21 · 21/8876 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Für globale Klimagerechtigkeit - Verpflichtungen einhalten, globale Finanzarchitektur reformieren und Reparationen zahlen Deutscher Bundestag Drucksache 21/8876 21. Wahlperiode 02.11.2026 Antrag der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Charlotte Neuhäuser, Violetta Bock, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Jorrit Bosch, Katalin Gennburg, Vinzenz Glaser, Mareike Hermeier, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, David Schliesing, Lisa Schubert, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke Für globale Klimagerechtigkeit – Verpflichtungen einhalten, globale Finanzarchitektur reformieren und Reparationen zahlen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Deutschland wird die gesetzlich festgelegten Klimaziele bis 2030 laut Expertenrat für Klimafragen verfehlen (https://expertenrat-klima.de/publikationen/pruefbe- richt-zur-berechnung-der-deutschen-treibhausgasemissionen-fuer-das-jahr-2025- und-zu-den-projektionsdaten-2026). Auch die zugesicherten Ziele der internationalen Klimafinanzierung wird die Bundesregierung voraussichtlich nicht erfüllen (https://www.deutscheklimafinanzierung.de/blog/2025/10/projektion-klimafi- nanzierung-2025-und-2026-versprechen-wohl-nicht-zu-halten/). Deutschlands wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstandsgewinne gingen mit enormen Emissionen und einem hohen Ressourcenverbrauch einher. Sie basieren auf klimaschädlichen Aktivitäten und zerstörerischer Rohstoffgewinnung im Ausland. Während Deutschland dadurch zu einem der reichsten Länder der Welt wurde, tragen die Kosten zum größten Teil Menschen in anderen Ländern. Nach dem Verursacherprinzip müssen die Kosten dieser Schäden dort getragen werden, wo sie verursacht wurden. Daraus folgt eine Ausgleichspflicht Deutschlands. Die Zahlung von Reparationen würde also dem Verursacherprinzip entsprechen. Die Industrieländer haben sich in Artikel 9 des Pariser Klimaabkommens dazu verpflichtet, einen wesentlichen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung zu leisten. Auf der UN-Klimakonferenz COP29 in Baku wurde das Ziel vereinbart, hierfür bis 2035 jährlich mindestens 300 Milliarden US-Dollar zu mobilisieren. Die Internationale Klimafinanzierung stellt ein entscheidendes Instrument zur Verwirklichung globaler Klimagerechtigkeit dar. Sie ermöglicht es Ländern des Globalen Südens, ihre Emissionen zu reduzieren, sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen und mit bereits eingetretenen Verlusten und Schäden umzugehen. Viele dieser Schäden sind allerdings nicht wiedergutzumachen. Artikel 9 zielt auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Finanzmitteln zur Emissionsminderung und Anpassung ab sowie auf die besondere Berücksichtigung des Bedarfs an öffentlichen und zuschussbasierten Finanzierungsinstrumenten. Dabei V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. hat sich die Klimafinanzierung an den Bedürfnissen und Prioritäten der Empfängerstaaten auszurichten. Im Kontext des Klimawandels hat der Internationale Gerichtshof festgestellt, dass Staaten, die ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, Ansprüchen auf Wiedergutmachung ausgesetzt sein können, insbesondere in Form von Restitution und Kompensation (IGH, Obligations of States in respect of Climate Change, Gutachten vom 23. Juli 2025, General List No. 187). Vor diesem Hintergrund muss Deutschland seiner besonderen Verantwortung bei der Bereitstellung internationaler Klimafinanzierung sowie bei der Reform der globalen Finanzarchitektur gerecht werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen langfristigen Plan darzulegen, wie sie gemeinsam mit anderen Industrieländern die Finanzierung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen für Länder im Globalen Süden bis 2035 auf mindestens 300 Milliarden US- Dollar pro Jahr erhöhen wird und dabei a) sicherzustellen, dass die von Deutschland bereits zugesagten Beiträge zur internationalen Klimafinanzierung trotz Kürzungen des Etats des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vollständig geleistet werden und diese schrittweise zu erhöhen; b) zu gewährleisten, dass Klimafinanzierung vorrangig in Form von Zuschüssen statt Krediten bereitgestellt wird, um eine Verschärfung der Schuldenkrise für finanzschwache Länder zu vermeiden und Profitanreize zu reduzieren; c) sicherzustellen, dass bereitgestellte Klimafinanzierung zusätzlich erfolgt und nicht zulasten bestehender Mittel für humanitäre Hilfe oder Entwicklungszusammenarbeit geht; d) auszuarbeiten, wie das bestehende Ungleichgewicht zwischen bereitgestellten Mitteln für Anpassungsmaßnahmen und Emissionsminderung überwunden wird; e) zu gewährleisten, dass für Anpassungsmaßnahmen vorrangig öffentliche Gelder zur Verfügung gestellt werden; f) einen langfristigen Finanzierungsplan für den Loss & Damage Fonds vorzulegen und dessen nachhaltige Ausstattung sicherzustellen; g) sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass auch andere Industriestaaten angemessen und gerecht in den Loss & Damage Fonds einzahlen; h) konkrete Maßnahmen vorzulegen, um den Aufforderungen des Beschlusses aus Baku nachzukommen und die multilaterale Finanzarchitektur, insbesondere als bedeutender Anteilseigner bei Weltbank und Internationalem Währungsfonds, zu reformieren, um strukturelle Hindernisse beim Zugang zu Klimafinanzierung zu beseitigen, darunter hohe Kapitalkosten, Währungsrisiken, begrenzten fiskalischen Spielraum, nicht tragfähige Schuldenstände, hohe Transaktionskosten sowie Auflagen beim Zugang zu Klimafinanzierung; i) auch außerhalb der Prozesse des Klimarahmenübereinkommens auf die Verbesserung der fiskalischen Rahmenbedingungen in Ländern des Globalen Südens einzuwirken, insbesondere durch Unterstützung eines Schuldenschnitts sowie der UN-Steuerrahmenkonvention, mit dem Ziel einer umfassenden Reform der internationalen Steuerarchitektur zur Stärkung der internationalen Klimafinanzierung; V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Bundesrepublik Deutschland über ihre bereits bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen hinaus ihre besondere Rolle und Verantwortung für die Entstehung klimabedingter Schäden anerkennt und wiedergutmacht, z. B. durch die Zahlung von Reparationen, also Ausgleichszahlungen an besonders betroffene Länder leistet; 3. auf nationaler Ebene systematisch fossile Subventionen abzubauen, um nicht weiterhin Klimazerstörung mit öffentlichen Geldern mitzufinanzieren, und weder national noch international staatliche Kredite für fossile Infrastruktur zu vergeben. Berlin, den 13. Oktober 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Klimaschutz und Klimaanpassung sind eine Menschheitsaufgabe. Die Konsequenzen des Klimawandels machen an keinen Grenzen halt. Reiche Länder tragen eine besondere Verantwortung und verfügen über die benötigten finanziellen Mittel. Die Verwirklichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens steht unter dem Leitprinzip der Gerechtigkeit sowie dem Grundsatz der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten („Common but Differentiated Responsibilities“). Dies stellt eine wesentliche Errungenschaft der internationalen Klimaverhandlungen der vergangenen Jahrzehnte dar. Denn nicht alle Staaten haben in gleichem Maße zu den klimaschädlichen Emissionen sowie zur Umweltzerstörung beigetragen. Im Gegenteil, es sind gerade diejenigen Staaten, die besonders stark von den Folgen des Klimawandels betroffen sind, die nur in geringem Maße von den klimaschädlichen Aktivitäten profitiert haben und ihren Wohlstand nicht auf Ausbeutung und Raubbau aufgebaut haben. Deutschland war allerdings im Zeitraum von 1750 bis 2024 für – konservativ geschätzt – über fünf Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich (https://ourworldindata.org/data-insights/which-countries- have-contributed-the-most-to-historical-co-emissions) und verzeichnet einen Pro-Kopf-Ausstoß von 9,8 Tonnen CO₂ (www.bundesumweltministerium.de/media/kohlenstoffdioxid-fussabdruck-pro-kopf-in-deutsch-land). Deutschland lag somit deutlich über dem globalen Durchschnitt von 4,7 Tonnen CO₂ (ourworldin-data.org/ grapher/co-emissions-per-capita). Die Bundesrepublik Deutschland ist die drittgrößte Volkswirtschaft und dementsprechend wesentliche Profiteurin sowie Verursacherin. Vor diesem Hintergrund kommt Deutschland eine besondere Verantwortung bei der Bereitstellung internationaler Klimafinanzierung zu. Die internationale Klimafinanzierung ist allerdings geprägt von öffentlichkeitswirksamen Versprechen, die in der Regel nicht eingehalten werden. Noch 2024 wurde auf der COP29 ein neues Klimafinanzierungsziel beschlossen. Die Industrieländer sollen bis 2035 jährlich mindestens 300 Milliarden US-Dollar mobilisieren, zugleich ruft der Beschluss alle Akteure dazu auf, die Finanzströme an Entwicklungsländer bis 2035 auf mindestens 1,3 Billionen US-Dollar zu erhöhen (https://unfccc.int/sites/default/files/resource/NCQG_4.pdf). Die angestrebte Ausweitung steht dabei allerdings im Widerspruch zur gleichzeitigen Absenkung des Etats des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, aus dem ein wesentlicher Anteil der deutschen Beiträge zur internationalen Klimafinanzierung geleistet wird. Die Bundesregierung hat ihre Zusage, jährlich mindestens sechs Milliarden Euro aus Haushaltsmitteln und Schenkungsäquivalenten bereitzustellen, bereits in der Vergangenheit verfehlt. Für 2026 und 2027 bekennt sie sich nicht mehr zu ihr. Verbindliche Angaben seien nicht möglich, weil der Beitrag erst nachträglich erhoben werde (BT-Drs. 21/7881). Zugleich sinkt der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2027 weiter. Deutschland leistete in der Vergangenheit lediglich 38 % der bilateralen Klimafinanzierung in Form von Zuschüssen an die Empfängerländer (www.deutscheklimafinanzierung.de/blog/2025/10/regierungsbericht-klimafinanzierung-2024- gestiegenemittel-aber-zusage-2025-wohl-ausser-reichweite/). Der Rest wurde in Form von Krediten oder ähnlichen Finanzinstrumenten bereitgestellt und trug somit zu einer Verschärfung der Schuldenkrise für finanzschwache V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Länder bei. Zudem werden für Anpassungsmaßnahmen deutlich weniger Mittel bereitgestellt als für Maßnahmen zur Emissionsminderung. Aktuell finanziert die Bundesregierung den Bau fossiler Infrastruktur sowohl national als auch international mit und subventioniert weiterhin klimaschädliche Aktivitäten (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/ DE/Downloads/B/bericht-der-bundesregierung-zur-internationalen-kohlefinanzierung-fuer-den-wirtschafts- ausschuss-des-deutschen-bundestages.pdf). V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Relationen