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Rede von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 21/104

dip / rede 04.11.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 104. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages.

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Rede von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 21/104 Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Ministerin für besondere Aufgaben und Chefin des Bundeskanzleramtes, liebe Frau Warken, ehrlich gesagt, waren wir doch ziemlich verwundert, als wir kürzlich die Antwort des Kanzleramts auf die schriftliche Frage meines Kollegen Konstantin von Notz vom 28. Oktober 2026 zur Causa August Hanning erhalten haben. Mein Kollege fragte mit Bezug zu Hanning, welche Schlussfolgerungen man aus heutiger Sicht aus dem ähnlich gelagerten Fall des ehemaligen Staatssekretärs im Bundeskanzleramt und Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes Klaus-Dieter Fritsche zieht, der damals eine Beratertätigkeit für die Firma Wirecard nicht angezeigt hat, was für ihn beamtenrechtlich keinerlei Folgen hatte. Die Antwort hat uns in zweierlei Hinsicht ziemlich überrascht: Sie wurde erstens vom Staatsminister Philipp Amthor beantwortet – schön, dass Sie auch da sind! –, den selbst eine gewisse Compliance-Thematik mit August Hanning verbindet. Zweitens hat uns die Antwort inhaltlich sehr verwundert, weil sie auf eine sechs Jahre alte Antwort auf eine Frage der FDP verwiesen hat. Deswegen möchte ich Ihnen die Frage hier und heute erneut stellen: Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus heutiger Perspektive aus diesem Fall? Nina Warken, Bundesministerin für besondere Aufgaben: Erstens werden die Anfragen grundsätzlich durch den Kollegen Amthor beantwortet. Ich glaube, es spricht auch nichts dagegen; das ist üblich so. Zweitens bitte ich um Verständnis, dass, wenn eine Frage in der Form schon einmal beantwortet worden ist – nicht nur in dem Fall, sondern auch in anderen Fällen –, auf die bereits erfolgte Beantwortung verwiesen wird. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir uns bei dieser Thematik – sei es bei einem alten Fall, sei es beim jetzigen Fall, der mich im Übrigen genauso entsetzt wie Sie, kann ich mir vorstellen – grundsätzlich die folgenden Fragen stellen: Was passiert bei Dienstrechtsverstößen bei aktiven Beamten? Was muss vielleicht noch zusätzlich beachtet und zusätzlich geregelt werden, wenn nach dem aktiven Dienst gewissen Tätigkeiten nachgegangen wird? Ich glaube, diese Dinge müssen wir uns ganz genau anschauen: Nebentätigkeiten im aktiven Dienst und Tätigkeiten im Anschluss. Dass wir da bisher optimal aufgestellt sind, glaube ich nicht. Wir haben einiges verbessert. Aber dass es wichtig ist, sich das Ganze noch einmal anzuschauen, darin sind wir uns, glaube ich, einig.

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