Rede von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 21/104
Teil von Protokoll der 104. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 21/104
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte
Ministerin für besondere Aufgaben und Chefin des
Bundeskanzleramtes, liebe Frau Warken, ehrlich gesagt, waren
wir doch ziemlich verwundert, als wir kürzlich die
Antwort des Kanzleramts auf die schriftliche Frage meines
Kollegen Konstantin von Notz vom 28. Oktober 2026 zur
Causa August Hanning erhalten haben. Mein Kollege
fragte mit Bezug zu Hanning, welche Schlussfolgerungen
man aus heutiger Sicht aus dem ähnlich gelagerten Fall
des ehemaligen Staatssekretärs im Bundeskanzleramt
und Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes
Klaus-Dieter Fritsche zieht, der damals eine
Beratertätigkeit für die Firma Wirecard nicht angezeigt hat, was für
ihn beamtenrechtlich keinerlei Folgen hatte.
Die Antwort hat uns in zweierlei Hinsicht ziemlich
überrascht: Sie wurde erstens vom Staatsminister Philipp
Amthor beantwortet – schön, dass Sie auch da sind! –,
den selbst eine gewisse Compliance-Thematik mit
August Hanning verbindet. Zweitens hat uns die Antwort
inhaltlich sehr verwundert, weil sie auf eine sechs Jahre
alte Antwort auf eine Frage der FDP verwiesen hat.
Deswegen möchte ich Ihnen die Frage hier und heute erneut
stellen: Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus
heutiger Perspektive aus diesem Fall?
Nina Warken, Bundesministerin für besondere
Aufgaben:
Erstens werden die Anfragen grundsätzlich durch den
Kollegen Amthor beantwortet. Ich glaube, es spricht auch
nichts dagegen; das ist üblich so. Zweitens bitte ich um
Verständnis, dass, wenn eine Frage in der Form schon
einmal beantwortet worden ist – nicht nur in dem Fall,
sondern auch in anderen Fällen –, auf die bereits erfolgte
Beantwortung verwiesen wird.
Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir uns bei dieser
Thematik – sei es bei einem alten Fall, sei es beim
jetzigen Fall, der mich im Übrigen genauso entsetzt wie Sie,
kann ich mir vorstellen – grundsätzlich die folgenden
Fragen stellen: Was passiert bei Dienstrechtsverstößen
bei aktiven Beamten? Was muss vielleicht noch
zusätzlich beachtet und zusätzlich geregelt werden, wenn nach
dem aktiven Dienst gewissen Tätigkeiten nachgegangen
wird? Ich glaube, diese Dinge müssen wir uns ganz genau
anschauen: Nebentätigkeiten im aktiven Dienst und
Tätigkeiten im Anschluss. Dass wir da bisher optimal
aufgestellt sind, glaube ich nicht. Wir haben einiges
verbessert. Aber dass es wichtig ist, sich das Ganze noch einmal
anzuschauen, darin sind wir uns, glaube ich, einig.
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